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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 18.05.2010, 20:52
Benutzerbild von williderwattwurm
williderwattwurm williderwattwurm ist offline
Captain
 
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Standard Steuermann und Rudergänger

nAbend,

hier im Forum tümmeln sich doch sicherlich zum einen ein paar hilfsbereite Herrschaften, die mir mal genauer erklären können, ob der Rudergänger einen SBF braucht oder nicht.

Ich kenne es aus meinen Kurszeiten so, dass der Rusdergänger keinen SBF benötigt. Es muss auf dem Boot ein Käpitan bzw. Steuermann bestimmt werden. Dieser muss berechtigt sein, dass Fahrzeug zu führen. Sprich den SBF haben.

Wie sieht es denn da gerade mit den Gesetzmäßigkeiten aus?
Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen.
__________________
Mi'm freundlichen Gruß aus'm Rheinland!

Floh
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  #2  
Alt 18.05.2010, 20:57
Benutzerbild von fjord 21
fjord 21 fjord 21 ist offline
Ensign
 
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Zitat:
Zitat von williderwattwurm Beitrag anzeigen
nAbend,

hier im Forum tümmeln sich doch sicherlich zum einen ein paar hilfsbereite Herrschaften, die mir mal genauer erklären können, ob der Rudergänger einen SBF braucht oder nicht.

Ich kenne es aus meinen Kurszeiten so, dass der Rusdergänger keinen SBF benötigt. Es muss auf dem Boot ein Käpitan bzw. Steuermann bestimmt werden. Dieser muss berechtigt sein, dass Fahrzeug zu führen. Sprich den SBF haben.

Wie sieht es denn da gerade mit den Gesetzmäßigkeiten aus?
Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen.

Ja genau das ist auch heute noch so
__________________
Mfg Frank

Was man nicht im Kopf hat,kann man nicht in Worte fassen!!!

Alles wird gut
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  #3  
Alt 18.05.2010, 21:01
Benutzerbild von williderwattwurm
williderwattwurm williderwattwurm ist offline
Captain
 
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Danke Danke ;)
das ging ja schnell !

Ich hatte da nur irgendwie etwas im Hinterkopf, aber wenn es nicht so ist um so besser !
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Mi'm freundlichen Gruß aus'm Rheinland!

Floh
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  #4  
Alt 18.05.2010, 21:03
Benutzerbild von kmdx
kmdx kmdx ist offline
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der rudergänger muss allerdings körperlich und geistig geeignet sein, ein fahrzeug zu führen und darf in dieser fähigkeit nicht durch alkohol, drogen, krankheiten etc. beeinträchtigt sein. VERANTWORTLCH bleibt jedoch jederzeit der schiffsführer, der sich also auch nicht einfach zulöten darf/sollte.
ich hoffe ich habs halbwegs zusammenbekommen, fahrschule ist schon ne weile her.
__________________
der frühe Vogel kann mich mal...
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  #5  
Alt 18.05.2010, 21:13
cid cid ist offline
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Ja, ist richtig.
Der Fahrzeugführer ist halt der Kapitän und trägt die Verantwortung.
Es muss immer eins am Bord sein!
Wie es dann versicherungstechnisch aussieht, wenn in Schadesfall ein Nicht-SBF-habende am Steuer war oder jemand der sich in ungeeigneten Zustand (z.B. alkoholisiert) befindet, dürfte klar sein.
Gruß
José
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  #6  
Alt 18.05.2010, 21:27
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boneman boneman ist offline
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Zitat:
Zitat von cid Beitrag anzeigen
Wie es dann versicherungstechnisch aussieht, wenn in Schadesfall ein Nicht-SBF-habende am Steuer war
Dürfte kein Problem sein, ist doch im Rahmen der Vorschriften
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  #7  
Alt 18.05.2010, 21:35
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williderwattwurm williderwattwurm ist offline
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Danke für die vielen Antworten.
Die Geschichten mit dem Zuhauen kenne ich auch. Damals wurde dann einfach einer bestimmt der Rudergänger war und der Rest hat sich einen Getrunken.

Man könnte das ganze Grauzone nennen.

Mir geht es lediglichd arum, darf ich wenn ich mal nen Kumpel an Bord denjenigen auch mal fahren lassen oder riskiere ich wie beim Auto fahren meinen Führerschein und seine Chance darauf einen zu machen.

In dem Fahrrevier in dem ich Unterwegs bin ( Lübecker Bucht) wurde ich schön öfters mal von den Sheriffs angehalten und freundlich und kooperativ ist etwas anderes.
__________________
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Floh
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  #8  
Alt 18.05.2010, 21:38
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Binnen muss der Rudergänger auch noch 16 Jahre alt sein.
__________________
Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #9  
Alt 18.05.2010, 21:43
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williderwattwurm williderwattwurm ist offline
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Das kriege ich auch noch hin;)

Wie siehts denn auf einem Jet Ski aus ?
Gelten für Wassermotorräder die gleichen Gesetze ?
__________________
Mi'm freundlichen Gruß aus'm Rheinland!

Floh
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  #10  
Alt 18.05.2010, 22:35
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marsvin marsvin ist offline
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Ja, und der Scheininhaber darf nicht hinten am Seil auf den Wasserski stehen,
Siggi
Kein Spaß, ist bei uns passiert
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #11  
Alt 19.05.2010, 01:23
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
bevor der falsche Eindruck entsteht, es wird Binnen zwischen "Schiffsführer" und "Rudergänger" (für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person) unterschieden. Der Schiffsführer muss über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen, sich zwingend an Bord befinden (sollte klar sein) und jederzeit in den Betrieb des Fahrzeuges eingreifen können. Der Rudergänger muss min. 16 Jahre alt und körperlich und geistig geeignet sein.
Beide dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol (<0,5 Promille) oder Betäubungsmittel stehen. Gleiches gilt übrigens für Personen an Bord die Tätigkeiten im Schiffsbetrieb (z.B. festmachen) ausführen.

Im Schadensfalle haftet ordnungsrechtlich der Rudergänger innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Der Schiffsführer ist für alle Vorgänge an Bord verantwortlich und haftet damit immer. Ist der Rudergänger z.B. betrunken, müssen beide löhnen. (SF: 500-3500€, RG: 350-3.000€).

Bis dann

Dominic
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- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com

Geändert von Dominic (19.05.2010 um 01:29 Uhr)
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  #12  
Alt 20.03.2015, 18:33
borix borix ist offline
Deckschrubber
 
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Hallo,
Dominic hat die Unterscheidung Schiffsführer und Rudergänger speziell auf Binnen bezogen, gilt das für See nicht?

LG Borix
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