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  #1  
Alt 03.07.2006, 17:26
Dos Dos ist offline
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Standard Motorbootsführerschein

Hallo, ich lebe auf ibiza und und möchte das motorboot bayliner cierra 2450 sunbridge
mit 260 PS erwerben und wollte wissen was ich für einen führerschein für 260 PS motorboote machen muss.Und ab wieviel jahren man den führerschein machen kann.
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  #2  
Alt 03.07.2006, 17:44
Benutzerbild von Schmitzi
Schmitzi Schmitzi ist offline
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Standard

Hi!

Also die Vorschriften auf Ibiza kenne ich nicht. Den Sportbootführerschein darfst du hier ab 16 machen.

Aber erst einmal ein herzliches Wilkommen im
__________________
MfG

Christian
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  #3  
Alt 03.07.2006, 22:18
Dos Dos ist offline
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Jo danke,
und diesen Sportbootführerschein ist auch für boote mit 260 PS?
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  #4  
Alt 03.07.2006, 22:49
Fomi Fomi ist offline
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Ja,

der Sportboot Führerschein Binnen und / oder See berechtigt Dich nach deutschem Recht ein Boot mit einer Antriebsleistung über 5 PS bis max. 14,99 m Bootslänge über alles zu führen (auf Binnen oder Seegewässern, oder beiden)

Gruß Thomas

PS: berichtigt mich falls ich falsch liegen sollte!
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  #5  
Alt 03.07.2006, 23:04
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le loup le loup ist offline
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Standard Re: Motorbootsführerschein

Zitat:
Zitat von Dos
Hallo, ich lebe auf ibiza ...
moin,

zunächst mal das wichtigste:
herzlich willkommen im forum.





im laufe des tages werden bestimmt weitere antworten zu deiner frage eintreffen.

es wäre allerdings - im zusammenhang mit deiner frage - hilfreich wenn du deine staatsangehörigkeit und dein alter angibst


le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen

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  #6  
Alt 03.07.2006, 23:22
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Schmitzi Schmitzi ist offline
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Es gibt keine PS-Begrenzung.
__________________
MfG

Christian
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  #7  
Alt 04.07.2006, 08:44
Dos Dos ist offline
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Ich wohne seit 5 jahren auf ibiza komme aus Deutschland und bin 16 jahre alt,
meine Eltern haben einen günstigen preis für ein boot mit 260 PS
bekommen...
Da meine Eltern wenig zeit haben würde ich diesen Sportbootführerschein
machen.
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  #8  
Alt 04.07.2006, 09:23
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le loup le loup ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Dos
Ich wohne seit 5 jahren auf ibiza komme aus Deutschland und bin 16 jahre alt...
hm
also fester wohnsitz in Spanien / Ibiza
eine touristen-/gäste-/kurzaufenthalts regelung kommt dann vermutlich nicht in frage.

da wirst du wohl den spanischen schein machen müssen.

vielleicht ist hier jemand, der die spanischen gegebenheiten genauer kennt

le loup
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  #9  
Alt 06.07.2006, 09:43
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Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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1.404 Danke in 748 Beiträgen
Standard SBF See sollte ausreichen

Hallo Dos,
wenn Du einen deutschen Pass hast, sollte eigentlich (imho) der Sportbootführerschein See (aka "SBF See") für Dein Fahrrevier (Mittelmeer, also "See") ausreichen.
Eventuell musst Du zusätzlich noch das Funkzeugnis SRC (Short Range Certificat) besitzen, wenn Euer Boot ein UKW Funkgerät an Bord hat und dieser Funkschein (dann) nach spanischem Recht vorgeschrieben sein sollte (??) .
Gruß Fun_Sailor
__________________
Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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  #10  
Alt 06.07.2006, 13:45
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Fomi
der Sportboot Führerschein Binnen und / oder See berechtigt Dich nach deutschem Recht ein Boot mit einer Antriebsleistung über 5 PS bis max. 14,99 m Bootslänge über alles zu führen (auf Binnen oder Seegewässern, oder beiden).
Der Sportbootführerschein See kennt keine Längenbegrenzung wie der
Sportbootführerschein Binnen.

Belem
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  #11  
Alt 06.07.2006, 14:37
Mubarek Mubarek ist offline
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Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle. Der deutsche Schein ist in der gesamten EU gültig und kann in Deutschland auch von Nichteuropäern, meine Frau ist Chinesin, gemacht werden.
Auch in Ibiza gibt es meines Wissens Schulen, welche eine vernünftige Ausbildung gewährleisten und die Prüfungsergebnisse dann zur Ausstellung der Führerscheine zu einem der deutschen Prüfungsausschüsse senden.
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  #12  
Alt 06.07.2006, 15:56
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Mubarek
Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.
Das ist richtig, den Sportbootführerschein kann jeder Erdenbürger machen.


Zitat:
Der deutsche Schein ist in der gesamten EU gültig und kann in Deutschland auch von Nichteuropäern, meine Frau ist Chinesin, gemacht werden.
Mit der EU hat das nichts zu tun, sondern die Führerscheinanforderungen
bei Sportbooten regelt jedes Land immer noch selbst. Wer z.B. auf See-
schifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland ein Schiff führen will,
benötigt grundsätzlich einen Sportbootführerschein See. Davon wird ab-
gewichen bei Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland, die sich nicht
länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten. In diesem Fall werden die
Verhältnisse im Heimatland des Ausländers zugrunde gelegt, soweit das
Heimatland das umgekehrt bei deutschen Staatsbürgern ebenfalls tut.

Es gibt Harmonisierungsbestrebungen für Sportbootführerscheine, aller-
dings nicht im Rahmen der EU, sondern durch die Vereinten Nationen,
Wirtschaftskommission für Europa. Von dieser stammt die Resolution
Nr.40
, die auf allen neueren Führerscheinen erwähnt wird.


Zitat:
Auch in Ibiza gibt es meines Wissens Schulen, welche eine vernünftige Ausbildung gewährleisten und die Prüfungsergebnisse dann zur Ausstellung der Führerscheine zu einem der deutschen Prüfungsausschüsse senden.
Einfach einschicken geht nicht, die Prüfung muss vor einer deutschen Prü-
fungskommission abgelegt werden, schließlich ist das ein amtlicher Führer-
schein. Es kann aber durchaus sein, dass auf Ibiza geprüft wird. Nach Elba
beispielsweise kommen die Prüfer regelmäßig.

Belem
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  #13  
Alt 06.07.2006, 20:21
Mubarek Mubarek ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem
Einfach einschicken geht nicht, die Prüfung muss vor einer deutschen Prü-
fungskommission abgelegt werden, schließlich ist das ein amtlicher Führer-
schein. Es kann aber durchaus sein, dass auf Ibiza geprüft wird. Nach Elba
beispielsweise kommen die Prüfer regelmäßig.
Daher die feine Unterscheidung zwischen Prüfungskommission und Prüfungsausschuss in meinem Beitrag.
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  #14  
Alt 07.07.2006, 06:40
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Mubarek
Daher die feine Unterscheidung zwischen Prüfungskommission und Prüfungsausschuss in meinem Beitrag.
Ich hatte das Wort Prüfungskommission umgangssprachlich verwendet
als eine Gruppe mehrerer Prüfer. Tatsächlich gibt es für den Sportboot-
führerschein See keine Prüfungskommissionen, sondern nur Prüfungs-
ausschüsse.

Wenn wir aber schon solche feinen Unterscheidungen machen, dann aber
auch richtig. Ich zitiere aus den Durchführungsrichtlinien zur Sportboot-
führerscheinverordnung See, Stand 15.9.2005:


3.2 Durchführung der Prüfung

3.2.1 Allgemeines


Die Prüfung wird von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder
dessen Stellvertreter und zwei Beisitzern abgenommen, die, außer in
Fragen, die das Verfahren der Durchführung der Prüfung betreffen (siehe
Nr. 3.2.3), mit Stimmenmehrheit beschließen (§ 6 Abs. 2 SpbootFüVSee).
Ein Beisitzer wird von den beauftragten Verbänden und ein Beisitzer von
der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion benannt.

[...]

3.2.2 Vorbereitung der Prüfung

Ort und Zeitpunkt der Prüfung hat der Vorsitzende des Prüfungsausschus-
ses im Einvemehmen mit der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirek-
tion rechtzeitig vorher festzusetzen. Zu diesem Zweck sind der zuständi-
gen Wasser- und Schifffahrtsdirektion vorher der beabsichtigte Prüfungs-
termin und -ort und die voraussichtliche Anzahl der Prüflinge mitzuteilen.
Gleichzeitig sind die Prüfungsteilnehmer schriftlich zu laden. In der Ladung
sind die Bewerber auf die Kostenfolgen im Falle eines unentschuldigten
Fernbleibens hinzuweisen.


Diese Vorgaben dürften wohl ausschließen, dass - ich zitiere Dich - "die
Prüfungsergebnisse dann zur Ausstellung der Führerscheine zu einem
der deutschen Prüfungsausschüsse" gesendet werden. Vielmehr muss
die Prüfung vor einem Drei-Personen-Gremium abgelegt werden, das
sich am Ort der Prüfung aufzuhalten hat. Das kann die Führerscheine
dann auch direkt aushändigen.

Zur Benennung anderer Prüfungsgremien:
Bei den Sportschifferscheinen SKS, SSS und SHS heiß es Prüfungskom-
missionen
, und bei den Funkzeugnissen gibt es Prüfungsausschüsse,
die Prüfungskommissionen bilden.

Belem
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  #15  
Alt 09.07.2006, 09:06
almdudi almdudi ist offline
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Entscheidend ist der Wohnsitz, nicht die Nationalität. Wenn du dauerhaft in Spanien lebt, brauchst du einen spanischen Führerschein.
Der gilt dann auch in deutschen Gewässern, erst falls du wieder länger in Deutschland lebst (ich glaube, ein Jahr) musst du den spanischen Schein auf einen deutschen umschreiben.

Da solltest du dich mal bei einer örtlichen Schule oder Behörde erkundigen. Ich habe mal erzählt bekommen, in Spanien gäbe es nicht wie bei uns nur je einen Führerschein für Binnen bzw. für See, sondern es würde weiter differenziert, vielleicht nach Länge oder Entfernung von der Küste, vielleicht aber auch nach Motorleistung.
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