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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Gelbe Rundumkennleuchte im Trailerbetrieb
Ich möchte gern an meinem Trailer/Boot eine gelbe Rundumkennleuchte im Trailerbetrieb verwenden.
Soweit ich weiß, muss das im Kfz-Schein des Trailers eingetragen werden? Weiß jemand, ob und wie so etwas beantragt werden muss, oder reicht es, wenn Akki mir eine gelbe Leuchte verkauft?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#2
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Servus!
Also mit Trailern kenn ich mich da weniger aus, dafür aber bei KFZ: Die Benutzung einer Rundumleuchte muss von der Zulassungsstelle genehmigt und eingetragen werden. Die wiederum wollen dazu Nachweise habe, wozu man das braucht. zB. bei Schneeräumer einen Arbeitsauftrag, der begründet auf öffentlichen Straßen (Bereich STZVO) räumen zu müssen. "Einfach so" tragen die das nicht ein. Kann mir schwerlich vorstellen, daß hier für Trailer laschere Anforderungen gelten. Geht also sicher nicht einfach so nebenher. Schöne Grüße, Jan PS.: Bei einem recht frisch zugelassenen Schneeräumer mussten wir sogar mal die Rundumleuchte beim Tüv extra abbauen, weil die Genehmigung noch nicht vorlag. Sonst hätts keine HU gegeben...
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#3
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ja, so ist es; ob Du die Voraussetzungen erfüllst kannst Du im §52 StVZO erkennen.
warum willst Du überhaupt freiwillig solche Teile anbringen? falls dein Gespann derartige Übermaße hätte wäre es dir schon vorgeschrieben worden. |
#4
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Ich finde das schrecklich sich so etwas an den Trailer zu bauen. Denke mal bitte an die Leute die dir hinter her fahren müssen. Da wird man irre wenn man ne halbe Stunde das geblinke ertragen muß.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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#5
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Zitat:
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#6
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Zitat:
Bei meinen grenzwertigen Transporten war ich immer froh, das Blinklicht nicht einschalten zu müssen wenn es sich irgendwie vermeiden ließ. Man soll, wenn möglich, keine schlafenden Hunde wecken! |
#7
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Macht an sich nur Sinn wenn überbreite (nicht 2,59m so ab 2,80m oder so) oder extrem langsam.
Bei unserer Baumschiene ist das Teil immer an auf der Straße, ich hab keine Lust mich von so einem Halbwilden anschupsen zu lassen
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#8
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Ich fahre mit Rundumlicht und rot-weißen Warnbaken ab 2,55 m bis 3,00 m Breite mit dieser Genehmigung (Siehe Anlage, kostet etwa 50 Euro und gilt normalerweise 3 Jahre für ganz Deutschland bei Tagfahrten. Wenn breiter, dann mit Begleitfahrzeug und weiterem Trallala.
Ab etwa 3,50 m leihe ich mit mir Blaulichter (mit Autos, ...... uuuuund echten Polizisten (mit Pistole zum Weg frei schießen) für etwa 5 EUR pro km und Blaulicht-Auto) - !!!! aber nur wenn sich keiner findet, der glaubt, das jeweilge Boot auch so fahren zu können/zu dürfen. !!!! Frank MV Geändert von Frank MV (13.04.2015 um 19:59 Uhr)
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#9
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So dolle kann das mit den Vorschriften nicht sein, wir hatten die Dinger auf unseren Handwerkerautos bei der Post im Fernmeldedienst.
Abgebaut habe ich mal beide unter einer Brücke in Dortmund-Körne....in Sekunden! Willy
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