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  #1  
Alt 15.04.2015, 17:09
Teddy Teddy ist offline
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Hallo,

ich hab 1999 ein "beschränkt gültiges Betriebsfunkzeugnis für Funker 2" einschließlich der GMDSS-Prüfung gemacht. Ist das Teil noch gültig? Darf ich damit in Holland auf dem Ijsselmeer ein Funkgerät bedienen?

VG

Bodo
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  #2  
Alt 15.04.2015, 17:15
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Ich wüsste keinen Grund, warum das nicht mehr gültig sein soll. Du hast es "auf Lebenszeit" erworben.

Gruss


Gerd
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  #3  
Alt 15.04.2015, 17:19
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Moin,

der Schein ist gleichbedeutend mit den heutigen SRC und UBI.

Jörg
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Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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  #4  
Alt 15.04.2015, 17:19
Nico73 Nico73 ist offline
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Zitat:
Zitat von Teddy Beitrag anzeigen
Hallo,

ich hab 1999 ein "beschränkt gültiges Betriebsfunkzeugnis für Funker 2" einschließlich der GMDSS-Prüfung gemacht. Ist das Teil noch gültig? Darf ich damit in Holland auf dem Ijsselmeer ein Funkgerät bedienen?

VG

Bodo
Ja noch gültig, aber
Teilnahme am GMDSS ausschließlich in den Gewässern im Bedeckungsbereich der deutschen UKW- Küstenfunkstellen.
( müsste hinten auf deinem Schein stehen.)
mfg Nico73
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  #5  
Alt 15.04.2015, 17:27
Nico73 Nico73 ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

der Schein ist gleichbedeutend mit den heutigen SRC und UBI.

Jörg

heutiges SRC ist gleich mit dem alten Funker I
Funker II wurde nur in Deutsch abgenommen.
http://funk-an-bord.de/alte-funkzeugnisse.html
mfg Nico73
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  #6  
Alt 15.04.2015, 17:33
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Moin,

stimmt.

Jörg
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