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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 15.04.2015, 00:33
kolumbus100 kolumbus100 ist offline
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Standard Truma Gasheizung

Hallo Segelfreunde, ich benötige mal ein paar Tips.

Mein Boot ist mit einer älteren Truma Gasheizung E 4000 ausgerüstet. Genau der Typ, für den es inzwischen gerade keine Teile mehr von Truma gibt. Jetzt geht die Anlage langsam kaputt. Das heißt: kleine Stufe läuft noch, die Große nur, wenn sie will. Der Truma Werkskundendienst fasst das Ding nicht mehr an, ist aber der Meinung, der Lüftermotor sei hin und ziehe zu viel Strom. Dadurch geht sie auf Störung. In Anbetracht des Alters und des Betriebes an Bord ist das auch völlig ok, wenn so ein Elektromotor mal den Geist aufgibt. Insbesondere, da die Anlage wirklich selten genutzt wird. Ein Austausch auf ein neues Modell ist allerdings problematisch. Bei mir an Bord handelt es sich um ein 50mb System. Neuere Anlagen haben aber nur noch 30mb. Da ich aber auch den Herd mit Backofen mit 50mb betreibe und es dafür keinen Umrüstsatz auf 30mb gibt, müßte ich gleichzeitig Heizung und Herd auswechseln. Das ist mir allerdings zu aufwändig. Auch wurde mir mitgeteilt, daß der gleichzeitige Betrieb von 50mb und 30mb Anlagen auf einem Fahrzeug nicht zulässig ist. Wer hat Erfahrung mit der Reparatur solcher alter Heizungen oder eine Idee, wie das Problem ohne Austausch von Heizung und Herd zu lösen ist?
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  #2  
Alt 15.04.2015, 00:51
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fliegerdidi fliegerdidi ist offline
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Hallo,
mir ging es mit meiner alten 1800er Truma auch so, null Tips von Truma und nen Schaltplan schon mal gar nicht..

Versuchs mal da, hört sich in jedem Fall schon mal gar nicht so schlecht an
http://www.trumareparatur.de/

Gruß Didi

solltest aber schon mal vorab wissen, ob 12 oder 24 Volt

beim Gockel findest da auch einiges...
https://www.google.de/?gws_rd=cr&ei=...=truma+E+4000+
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  #3  
Alt 15.04.2015, 08:19
alexhb alexhb ist offline
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Moin Kolumbus,

du könntest vor die neue 30mbar Heizung einen Druckminderer von 50 -> 30 einsetzen. So können die anderen Geräte und das System bei 50mbar bleiben und nur das neue Gerät kriegt einen geringeren Druck. In der Richtung ist sowas ja möglich.

Hier ein Beispiel:

https://www.reimo.com/de/75193-druck..._von_50_auf_3/

Beste Grüße
Alex
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  #4  
Alt 17.04.2015, 12:21
Maasmann25 Maasmann25 ist offline
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Hallo die Truma E4000 wird im Netz noch angeboten Bj 2014 unter 2000€

Gruß Uli
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  #5  
Alt 17.04.2015, 13:16
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von kolumbus100 Beitrag anzeigen
Wer hat Erfahrung mit der Reparatur solcher alter Heizungen oder eine Idee, wie das Problem ohne Austausch von Heizung und Herd zu lösen ist?
Vor dem gleichen Problem stand ich im letzten Frühjahr. Eine neue Heizung kostet inkl. Umbau im Laden ca. 1300€.
Umbau heißt, dass die Gasdüse gegen eine für 50mBar ausgetauscht wird. Externe Druckminderer wie der oben empfohlene sind auf Booten unzulässig! Du bekommst keine Abnahme.
Der Austausch ist problemlos, die Lage der Anschlüsse ist gleich. Je nach Alter der alten Heizung kann es sein, dass du zusätzlich einen neuen Kamin (den runden) einbauen musst. Aber auch der passt problemlos.
Ich habe alles selber gemacht und dann den Gasprüfling geholt. Alles prima und es wird wärmer als vorher.

Gruß
Jan

PS Wenn du geschrieben hättest, wo du so rumheizt, könnte ich dir noch besser helfen. Das gilt aber nur für den Raum Berlin.
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  #6  
Alt 17.04.2015, 13:18
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
... du könntest vor die neue 30mbar Heizung einen Druckminderer von 50 -> 30 einsetzen. So können die anderen Geräte und das System bei 50mbar bleiben und nur das neue Gerät kriegt einen geringeren Druck. In der Richtung ist sowas ja möglich.

Hier ein Beispiel:
https://www.reimo.com/de/75193-druck..._von_50_auf_3/
Das lass bloß nicht den Gasprüfmenschen sehen, diese Dinger dürfen auf Booten nicht verwendet werden!
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  #7  
Alt 17.04.2015, 13:19
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Externe Druckminderer wie der oben empfohlene sind auf Booten unzulässig! Du bekommst keine Abnahme.
Boote und Wohnwagen benötigen gesetzlich keine Abnahme der Gasanlage, diese ist nur für Wohnmobile aufgrund der Hauptuntersuchung vorgeschrieben. Dies ist natürlich unabhängig von einer sinnvollen Prüfung der Gasanlage.

Beim Artikel steht übrigens bei: "TÜV-geduldet! DIN DVGW geprüft."
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  #8  
Alt 17.04.2015, 13:21
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Ahoi,
schaut euch bei Problemen mit Gasanlage/Abnahme/Zubehör bei Ausrüstern von Berufsschiffen um!
dort gibts ein riesen Sortiment an Gaszubehör für wohl fast jedes Problem ...
Gruß Kaos
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  #9  
Alt 17.04.2015, 13:23
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Zitat:
Zitat von Maasmann25 Beitrag anzeigen
Hallo die Truma E4000 wird im Netz noch angeboten Bj 2014 unter 2000€

Gruß Uli
Das ist bei einem Neupreis von 1100€ mal ein echt verlockendes Angebot .
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  #10  
Alt 17.04.2015, 13:25
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Bei Wohnmobilen ist die Abnahme deswegen nötig, weil es sich um eine Fahrzeugheizung handelt, die während der Fahrt betrieben werden soll und darf.
Das ist bei Wohnwagen und Booten nicht der Fall, was aber nicht heißt, dass eine Abnahme nicht vorgenommen werden kann.
Bei Wohnwagen wird z.B. häufig von Campingplatzbetreibern (in Deutschland) eine Abnahme verlangt aus Sicherheitsgründen.
Vielleicht ist das in Marinas auch gelegentlich der Fall.
Ich würde schon zur eigenen Sicherheit eine Abnahme machen lassen, die im übrigen nur aus einer Sichtprüfung der Bauteile und deren Datumsgültigkeit besteht und einer Druckkontrolle. Hält die Anlage einem bestimmten Druck in einem definierten Zeitraum stand, ist sie erkennbar ohne Druckverlust und Dicht.
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Gruß Heinz,


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  #11  
Alt 17.04.2015, 13:30
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Beim Artikel steht übrigens bei: "TÜV-geduldet! DIN DVGW geprüft."
Ja, aber nicht für Boote! Und ja, es gibt auf Bundeswasserstraßen keine Gasprüfpflicht. Aber das sieht eventuell dein Hafenbetreiber und vor allem die Versicherung ganz anders.
Auch der Druckminderer an der Flasche muss einer mit Bootszulassung (blau) sein.

Gruß
Jan
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  #12  
Alt 17.04.2015, 13:54
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Bei Wohnmobilen ist die Abnahme deswegen nötig, weil es sich um eine Fahrzeugheizung handelt, die während der Fahrt betrieben werden soll und darf.
Das stimmt nicht, der Betrieb der Gasheizung im Fahrbetrieb ist Herstellerabhängig (meine darf nicht während der Fahrt benutzt werden (Truma 4000SE)). Es geht darum, dass die Gasanlage fest in einem motorgetriebenen Fahrzeug verbaut ist. Ein Wohnwagen gilt als "Anhänger mit Ladung". Ob die Ladung Gasflaschen, Bierkästen oder ein Bett ist, ist dabei völlig egal.

Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Ich würde schon zur eigenen Sicherheit eine Abnahme machen lassen, die im übrigen nur aus einer Sichtprüfung der Bauteile und deren Datumsgültigkeit besteht und einer Druckkontrolle. Hält die Anlage einem bestimmten Druck in einem definierten Zeitraum stand, ist sie erkennbar ohne Druckverlust und Dicht.
Ich sprach ja nicht davon KEINE Prüfung zu machen, sondern nur das man keine Abnahme braucht. Dieses sind zwei völlig unterschiedliche Sachen.

Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Ja, aber nicht für Boote! Und ja, es gibt auf Bundeswasserstraßen keine Gasprüfpflicht. Aber das sieht eventuell dein Hafenbetreiber und vor allem die Versicherung ganz anders.
Auch der Druckminderer an der Flasche muss einer mit Bootszulassung (blau) sein.
Sofern das fragliche Teil den Versicherungsschaden nicht verursacht hat ist das völlig egal und dieser Druckminderer ist zwar vielleicht nicht abnahmefähig (was nur bei Wohnmobile interessant wäre), aber DVGW (die Institution welche die Normen für die Gasprüfung entwickelt.) geprüft, der funktioniert einwandfrei.

Mich hat zudem noch nie ein Hafebetreiber auch nur nach Schiffspapieren geschweige den Prüfbelege für eine Gasanlage gefragt oder die Druckminderer im Boot geprüft... aber man kann sich ja mal Sorgen machen .

Aber ihr diskutiert am Thema vorbei, hier wurde eine Lösung für den Mischbetrieb von 50 und 30mbar Anlage gesucht und nicht, ob man eine Abnahme der Gasanlage auf Booten benötigt.

Beste Grüße
Alex

Geändert von alexhb (17.04.2015 um 14:08 Uhr)
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  #13  
Alt 17.04.2015, 14:05
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Ja, aber nicht für Boote! Und ja, es gibt auf Bundeswasserstraßen keine Gasprüfpflicht. Aber das sieht eventuell dein Hafenbetreiber und vor allem die Versicherung ganz anders.
Auch der Druckminderer an der Flasche muss einer mit Bootszulassung (blau) sein.

Gruß
Jan
Will ja nicht sagen das du unrecht hast, aber ich habe meine damalige Anlage aus 50mbar Druckminderer, 50mbar Kocher und 30mbar Kühlschrank über 2ten Druckminderer eingetragen bekommen, aber nur weil ich den Raum des Kühlschrankes belüfted habe und dass Überdruck Schläuchen nach unten und aus der Kajüte raus gelegt habe. Das der Kühlschrank bei Gas den Auspuff nach draußen haben muss ist ja eh Pflicht. Da der "Druckminderer" TÜV zugelassen ist, war die Abnahme kein Problem wurde mit ins Heft geschrieben, Papiere des Druckminderes dazu und fertig.
Kann aber von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich sein.
LG
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  #14  
Alt 17.04.2015, 14:28
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Aber ihr diskutiert am Thema vorbei, hier wurde eine Lösung für den Mischbetrieb von 50 und 30mbar Anlage gesucht und nicht, ob man eine Abnahme der Gasanlage auf Booten benötigt.
Richtig! Und genau deswegen solltest du nicht auf deiner Idee auch noch bestehen . Auf der Trumaseite sind kleine Pictogramme, wofür die Firma eine Betriebszulassung hat. Und siehe da, der externe Druckminderer darf nicht in Booten eingesetzt werden.
Das muss nicht heißen, das das Ding nicht funktioniert oder unsicher ist, die Firma Truma (ich habe mich extra danach erkundigt) hat aus wirtschaftlichen Gründen dafür keine Betriebszulassung beantragt. Und der Betrieb von Gasgeräten ohne Betriebszulassung ist gerade von Versicherungen sehr ungern gesehen.
Aber wie ich schon nicht am Thema vorbei schrieb, ist der Austausch der Düse einfach und es gibt keine neuen Verbindungsstellen. Warum also kompliziert und unerlaubt, wenn es einfach geht?

Gruß
Jan
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  #15  
Alt 17.04.2015, 15:24
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Richtig! Und genau deswegen solltest du nicht auf deiner Idee auch noch bestehen .
Mir ist es völlig egal welche Lösung der Threadstarter in seinem Fall anwenden möchte. Ich verstehe nur nicht warum du mit solchen falsche Begründungen die eine Lösung ablehnst.

Wir hatten jetzt schon:

- Keine Gasabnahme für das Boot (die man nicht brauch)
- Versichungsprobleme (die nicht relevant sein werden)
- Probleme mit dem Hafenmeister (was noch nie vorgekommen ist)

und nun noch

- Piktogramme des Herstellers erlauben den Betrieb auf Booten nicht.



Wir stimmen aber wohl überrein das der Druckminderer problemlos und sicher funktioniert und Michael hat ihn sogar zugelassen bekommen.

Also ich finde es einfacher eine Heizung zu kaufen und diesen Druckminderer anzuschliessen, als einen Händler zu finden der mir entweder die passenden 50mbar Düsen einbaut oder eine Quelle wo ich die Düsen selber kaufen kann. Aber das ist vielleicht nur meine Ansicht.

------------------------------

Übrigens, ich würde durchaus zuerst versuchen den Lüfter an der bisherigen Heizung zu reparieren. Ich vermute auch eher nicht das der Lüfter defekt ist sondern vermutlich der Einstellungsregler in der Bedieneinheit. Die meisten Trumas verwenden ein Drehpotentiometer für die Lüftergeschwindigkeit, diese Potis gehen mit der Zeit kaputt.

Das Verhalten kennt man auch von alten Musikanlagen, wo der Lautstärkenregler anfängt zu "kratzen" beim verstellen.

Den passenden neuen Poti zu kriegen ist schwierig, aber die Bedieneinheiten selbst gibt es oft auf eBay - es wäre den Versuch wert bevor man über 1000€ für eine neue Heizung ausgibt.
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  #16  
Alt 17.04.2015, 20:33
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Vor dem gleichen Problem stand ich im letzten Frühjahr. Eine neue Heizung kostet inkl. Umbau im Laden ca. 1300€.
Umbau heißt, dass die Gasdüse gegen eine für 50mBar ausgetauscht wird.
Gruß
Jan

.
Da sage ich mal als ehemaliger freier Trumaservicebetrieb das dass lebensgefährlich werden kann, denn hier läßt sich keine Düse tauschen sondern nur ein Magnetventil und das ginge denn auch nur mit entsprechend passendem Brenner - aber eine solche Reparatur würde keinesfalls in einem Fachbetrieb erfolgen.
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Gruß Gerd
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  #17  
Alt 17.04.2015, 21:13
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Zitat:
Zitat von Gerd W Beitrag anzeigen
Da sage ich mal als ehemaliger freier Trumaservicebetrieb das dass lebensgefährlich werden kann, denn hier läßt sich keine Düse tauschen sondern nur ein Magnetventil und das ginge denn auch nur mit entsprechend passendem Brenner - aber eine solche Reparatur würde keinesfalls in einem Fachbetrieb erfolgen.
Für den Begriff Düse verbürge ich mich nicht, es können auch die von dir genannten Teile sein. Vorgenommen wurde der Austausch (oder Umbau) von einer Berliner Truma-Vertragswerkstatt. Das getauschte Teil liegt noch irgendwo rum, ich könnte es fotografieren.

Gruß
Jan
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  #18  
Alt 18.04.2015, 07:36
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
... Berliner Truma-Vertragswerkstatt. ...
Hallo Jan,

könntest Du mir bitte den Namen der Berliner Vertragswerkstatt Deines Vertrauens sagen? Wenn gewünscht, gerne auch per PN. Meine Heizung (Bj. 1983, 50 mBar) springt ums verrecken nicht mehr an!
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Gruss von Haus zu Haus

Klaus
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  #19  
Alt 18.04.2015, 07:56
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Externe Druckminderer wie der oben empfohlene sind auf Booten unzulässig! Du bekommst keine Abnahme.
Gruß
Jan
Diese Aussage ist nicht richtig!

In 50mbar Anlagen darf ein sogenannter "Vordruckregler" 50>30mbar eingebaut werden.
Das PRV des Vordruckreglers muss allerdings eine Verbindung nach Aussenbord haben.

Dann gibts auch die Abnahme.
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Bernhard

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Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #20  
Alt 18.04.2015, 08:51
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Der guten Ordnung halber:

Richtig ist, dass eine wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen in DE nicht behördlich vorgeschrieben ist (bei Neubooten allerdings ein Nachweis über die Prüfung/Erstinbetriebnahme).

Richtig ist aber auch, dass die DIN EN ISO 10239:2015 (Kleine Wasserfahrzeuge - Flüssiggasanlagen) den Stand der Technik wiedergibt und die Gesetze hierzulande verlangen, dass "eine solche Anlage nur betrieben werden darf, wenn kein Dritter gefährdet werden kann."

Wenn die Anlage also von der 10239 abweicht oder der Nachweis nicht geführt werden kann, dass sie vor dem Abfackeln dem Stand der Technik entsprochen hat, tut sich regelmäßig schwer mit Richter und Versicherung.
(Was aber nicht so häufig vorkommt, weil der Eigner der Anlage im Schadensfall ja meist an Bord war und sich einer Verfolgung durch Himmelfahrt entzogen hat...)
__________________
Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #21  
Alt 18.04.2015, 10:46
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Zitat:
Zitat von Stoertebeker2010 Beitrag anzeigen
Hallo Jan,

könntest Du mir bitte den Namen der Berliner Vertragswerkstatt Deines Vertrauens sagen? Wenn gewünscht, gerne auch per PN. Meine Heizung (Bj. 1983, 50 mBar) springt ums verrecken nicht mehr an!
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  #22  
Alt 19.04.2015, 17:51
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
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  #23  
Alt 19.04.2015, 18:31
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Aber jetzt
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Alt 19.04.2015, 18:33
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Aber jetzt
DANKE! Hat geklappt!
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