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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Truma Gasheizung
Hallo Segelfreunde, ich benötige mal ein paar Tips.
Mein Boot ist mit einer älteren Truma Gasheizung E 4000 ausgerüstet. Genau der Typ, für den es inzwischen gerade keine Teile mehr von Truma gibt. Jetzt geht die Anlage langsam kaputt. Das heißt: kleine Stufe läuft noch, die Große nur, wenn sie will. Der Truma Werkskundendienst fasst das Ding nicht mehr an, ist aber der Meinung, der Lüftermotor sei hin und ziehe zu viel Strom. Dadurch geht sie auf Störung. In Anbetracht des Alters und des Betriebes an Bord ist das auch völlig ok, wenn so ein Elektromotor mal den Geist aufgibt. Insbesondere, da die Anlage wirklich selten genutzt wird. Ein Austausch auf ein neues Modell ist allerdings problematisch. Bei mir an Bord handelt es sich um ein 50mb System. Neuere Anlagen haben aber nur noch 30mb. Da ich aber auch den Herd mit Backofen mit 50mb betreibe und es dafür keinen Umrüstsatz auf 30mb gibt, müßte ich gleichzeitig Heizung und Herd auswechseln. Das ist mir allerdings zu aufwändig. Auch wurde mir mitgeteilt, daß der gleichzeitige Betrieb von 50mb und 30mb Anlagen auf einem Fahrzeug nicht zulässig ist. Wer hat Erfahrung mit der Reparatur solcher alter Heizungen oder eine Idee, wie das Problem ohne Austausch von Heizung und Herd zu lösen ist? |
#2
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Hallo,
mir ging es mit meiner alten 1800er Truma auch so, null Tips von Truma und nen Schaltplan schon mal gar nicht.. Versuchs mal da, hört sich in jedem Fall schon mal gar nicht so schlecht an http://www.trumareparatur.de/ Gruß Didi solltest aber schon mal vorab wissen, ob 12 oder 24 Volt beim Gockel findest da auch einiges... https://www.google.de/?gws_rd=cr&ei=...=truma+E+4000+
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#3
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Moin Kolumbus,
du könntest vor die neue 30mbar Heizung einen Druckminderer von 50 -> 30 einsetzen. So können die anderen Geräte und das System bei 50mbar bleiben und nur das neue Gerät kriegt einen geringeren Druck. In der Richtung ist sowas ja möglich. Hier ein Beispiel: https://www.reimo.com/de/75193-druck..._von_50_auf_3/ Beste Grüße Alex |
#4
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Hallo die Truma E4000 wird im Netz noch angeboten Bj 2014 unter 2000€
Gruß Uli |
#5
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Zitat:
Umbau heißt, dass die Gasdüse gegen eine für 50mBar ausgetauscht wird. Externe Druckminderer wie der oben empfohlene sind auf Booten unzulässig! Du bekommst keine Abnahme. Der Austausch ist problemlos, die Lage der Anschlüsse ist gleich. Je nach Alter der alten Heizung kann es sein, dass du zusätzlich einen neuen Kamin (den runden) einbauen musst. Aber auch der passt problemlos. Ich habe alles selber gemacht und dann den Gasprüfling geholt. Alles prima und es wird wärmer als vorher. Gruß Jan PS Wenn du geschrieben hättest, wo du so rumheizt, könnte ich dir noch besser helfen. Das gilt aber nur für den Raum Berlin.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#6
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#7
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Beim Artikel steht übrigens bei: "TÜV-geduldet! DIN DVGW geprüft." |
#8
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Ahoi,
schaut euch bei Problemen mit Gasanlage/Abnahme/Zubehör bei Ausrüstern von Berufsschiffen um! dort gibts ein riesen Sortiment an Gaszubehör für wohl fast jedes Problem ... Gruß Kaos |
#9
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Das ist bei einem Neupreis von 1100€ mal ein echt verlockendes Angebot .
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#10
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Bei Wohnmobilen ist die Abnahme deswegen nötig, weil es sich um eine Fahrzeugheizung handelt, die während der Fahrt betrieben werden soll und darf.
Das ist bei Wohnwagen und Booten nicht der Fall, was aber nicht heißt, dass eine Abnahme nicht vorgenommen werden kann. Bei Wohnwagen wird z.B. häufig von Campingplatzbetreibern (in Deutschland) eine Abnahme verlangt aus Sicherheitsgründen. Vielleicht ist das in Marinas auch gelegentlich der Fall. Ich würde schon zur eigenen Sicherheit eine Abnahme machen lassen, die im übrigen nur aus einer Sichtprüfung der Bauteile und deren Datumsgültigkeit besteht und einer Druckkontrolle. Hält die Anlage einem bestimmten Druck in einem definierten Zeitraum stand, ist sie erkennbar ohne Druckverlust und Dicht.
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Gruß Heinz,
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#11
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Ja, aber nicht für Boote! Und ja, es gibt auf Bundeswasserstraßen keine Gasprüfpflicht. Aber das sieht eventuell dein Hafenbetreiber und vor allem die Versicherung ganz anders.
Auch der Druckminderer an der Flasche muss einer mit Bootszulassung (blau) sein. Gruß Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#12
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Mich hat zudem noch nie ein Hafebetreiber auch nur nach Schiffspapieren geschweige den Prüfbelege für eine Gasanlage gefragt oder die Druckminderer im Boot geprüft... aber man kann sich ja mal Sorgen machen . Aber ihr diskutiert am Thema vorbei, hier wurde eine Lösung für den Mischbetrieb von 50 und 30mbar Anlage gesucht und nicht, ob man eine Abnahme der Gasanlage auf Booten benötigt. Beste Grüße Alex Geändert von alexhb (17.04.2015 um 14:08 Uhr) |
#13
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Kann aber von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich sein. LG
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Hubraum ist durch nichts zu ersetzen
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#14
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Das muss nicht heißen, das das Ding nicht funktioniert oder unsicher ist, die Firma Truma (ich habe mich extra danach erkundigt) hat aus wirtschaftlichen Gründen dafür keine Betriebszulassung beantragt. Und der Betrieb von Gasgeräten ohne Betriebszulassung ist gerade von Versicherungen sehr ungern gesehen. Aber wie ich schon nicht am Thema vorbei schrieb, ist der Austausch der Düse einfach und es gibt keine neuen Verbindungsstellen. Warum also kompliziert und unerlaubt, wenn es einfach geht? Gruß Jan
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#15
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Wir hatten jetzt schon: - Keine Gasabnahme für das Boot (die man nicht brauch) - Versichungsprobleme (die nicht relevant sein werden) - Probleme mit dem Hafenmeister (was noch nie vorgekommen ist) und nun noch - Piktogramme des Herstellers erlauben den Betrieb auf Booten nicht. Wir stimmen aber wohl überrein das der Druckminderer problemlos und sicher funktioniert und Michael hat ihn sogar zugelassen bekommen. Also ich finde es einfacher eine Heizung zu kaufen und diesen Druckminderer anzuschliessen, als einen Händler zu finden der mir entweder die passenden 50mbar Düsen einbaut oder eine Quelle wo ich die Düsen selber kaufen kann. Aber das ist vielleicht nur meine Ansicht. ------------------------------ Übrigens, ich würde durchaus zuerst versuchen den Lüfter an der bisherigen Heizung zu reparieren. Ich vermute auch eher nicht das der Lüfter defekt ist sondern vermutlich der Einstellungsregler in der Bedieneinheit. Die meisten Trumas verwenden ein Drehpotentiometer für die Lüftergeschwindigkeit, diese Potis gehen mit der Zeit kaputt. Das Verhalten kennt man auch von alten Musikanlagen, wo der Lautstärkenregler anfängt zu "kratzen" beim verstellen. Den passenden neuen Poti zu kriegen ist schwierig, aber die Bedieneinheiten selbst gibt es oft auf eBay - es wäre den Versuch wert bevor man über 1000€ für eine neue Heizung ausgibt.
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#16
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Da sage ich mal als ehemaliger freier Trumaservicebetrieb das dass lebensgefährlich werden kann, denn hier läßt sich keine Düse tauschen sondern nur ein Magnetventil und das ginge denn auch nur mit entsprechend passendem Brenner - aber eine solche Reparatur würde keinesfalls in einem Fachbetrieb erfolgen.
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Gruß Gerd |
#17
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Zitat:
Gruß Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#18
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Hallo Jan,
könntest Du mir bitte den Namen der Berliner Vertragswerkstatt Deines Vertrauens sagen? Wenn gewünscht, gerne auch per PN. Meine Heizung (Bj. 1983, 50 mBar) springt ums verrecken nicht mehr an!
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Gruss von Haus zu Haus Klaus |
#19
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Zitat:
In 50mbar Anlagen darf ein sogenannter "Vordruckregler" 50>30mbar eingebaut werden. Das PRV des Vordruckreglers muss allerdings eine Verbindung nach Aussenbord haben. Dann gibts auch die Abnahme.
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#20
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Der guten Ordnung halber:
Richtig ist, dass eine wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen in DE nicht behördlich vorgeschrieben ist (bei Neubooten allerdings ein Nachweis über die Prüfung/Erstinbetriebnahme). Richtig ist aber auch, dass die DIN EN ISO 10239:2015 (Kleine Wasserfahrzeuge - Flüssiggasanlagen) den Stand der Technik wiedergibt und die Gesetze hierzulande verlangen, dass "eine solche Anlage nur betrieben werden darf, wenn kein Dritter gefährdet werden kann." Wenn die Anlage also von der 10239 abweicht oder der Nachweis nicht geführt werden kann, dass sie vor dem Abfackeln dem Stand der Technik entsprochen hat, tut sich regelmäßig schwer mit Richter und Versicherung. (Was aber nicht so häufig vorkommt, weil der Eigner der Anlage im Schadensfall ja meist an Bord war und sich einer Verfolgung durch Himmelfahrt entzogen hat...)
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#21
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Hast 'ne PN
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Gruss von Haus zu Haus Klaus |
#23
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Aber jetzt
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#24
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Gruss von Haus zu Haus Klaus |
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