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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo und Guten Tag,
seit etlichen Jahren chartern wir immer in Frankreich (und gelegentlich in Holland). Wir genießen es, immer dort anzulegen, wo uns die Landschaft gefällt, oder (für uns) reizvolle Sehenswürdigkeiten sind, oder Geschäfte und Gastronomie locken. In beinahe jedem Ort hat es ein paar Poller für Gäste. Natürlich legen wir ab und an auch in Häfen an und lernen dann teilweise sehr eigenwillige Hafenmeister kennen. Bei Fahrten über Mosel und Saar mussten wir lernen, dass in Deutschland nur an offiziellen Anlegern fest gemacht werden darf. Im Gegensatz zu Frankreich und Holland sind solche Anleger und Rastplätze allerdings selten. Jetzt wollen wir endlich auch die neuen Länder und auch Polen per Boot erkunden. Es gibt viele Reiseberichte, die neugierig machen. Allerdings sind wir unsicher: - darf man in Deutschland immer und überall nur anlegen, wenn es ausdrücklich erlaubt ist? - gibt es in den Revieren in den neuen Ländern ausreichend viele öffentliche Anlegestellen? - bestehen Unterschiede zwischen den offiziellen Wasserstraßen (Vergleichbar mit Rhein, Mosel, Saar) und den Führerscheinfreien Regionen? - wie ist die Situation in Polen? Danke für Ratschläge, Erfahrungen und Belehrungen. Gruß Martin - |
#2
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In Polen kenne ich mich nicht aus, aber für den Großraum Berlin kann ich Dir sagen: Es gibt sowohl öffentliche Liegeplätze, wo Du für 24 Stunden anlegen darfst, teilweise mit weiteren zeitlichen Einschränkungen. Es gibt auch private Liegeplätze, zum Beispiel an einigen Restaurants oder Supermärkten, und natürlich richtige Sportboothäfen mit Gastliegemöglichkeiten. Die sind teilweise als private Unternehmen und teilweise als Vereine organisiert.
Tendenziell bin ich der Meinung, dass es zu wenige Anlegemöglichkeiten gibt, aber irgendwie halten sich in den meisten Fällen Angebot und Nachfrage gerade so die Waage. In Spitzenzeiten kann es mal knapp werden, aber es gibt ja rund um Berlin auf den Seen auch viele schöne Ankermöglichkeiten. Rein nach Bauchgefühl würde ich sagen: In den Charterschein-Revieren gibt es mehr wassertouristische Infrastruktur, aber das wird wieder dadurch zunichte gemacht, weil dort auch erheblich mehr Verkehr ist. Unter dem Strich also kein Unterschied, vielleicht sogar eher negativ. Dort musst Du auch sehr viel mehr Zeit für die Schleusen einplanen als zum Beispiel in Berlin, wo die Kammern groß sind. Auf dem Weg nach Berlin, also auf dem Mittellandkanal, gibt es auch eine ganze Reihe von öffentlichen und privaten Liegemöglichkeiten. Matthias |
#3
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Hallo Martin,
der User Kladower, auch als Gerhard hier im Forum bekannt, hat sich mal die Mühe gemacht und alle möglichen Anlegestellen, kostenpflichtige aber auch kostenfreie, hier im Großraum Berlin in einer Google Maps Karte einzutragen. Ich bin mal so frei und verlinke https://www.google.com/maps/d/viewer...20331,1.056747 Von mir hier nochmal ein großes Dankeschön an Gerhard.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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#4
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Ja , das ist leider so. In Deutschland ist alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist. In NL und F ist alles erlaubt (oder geduldet), was nicht explizit verboten ist.
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Gruß Heinz-Dieter |
#5
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Hallo,
mein Revier ist Schwerin mit seinen sieben Seen und ich finde, dass Angebot an Anlegern ist ganz schön mau. Das liegt wahrscheinlich daran, dass Schwerin mit seiner Sackgassenlage in Hinsicht auf Wasserwander und Chartertourismus einfach nicht genug Nachfrage hat, um hier nachzubessern. Ich glaube, öffentliche Anleger gibt es garnicht, wenn man also mal das Bedürfnis hat, sein Boot an einem anderem als dem eigenen Steg festzumachen, darf man meistens direkt ein Restaurant besuchen. Dabei wäre es so schön, vom Boot aus ein bisschen durch die Altstadt zu bummeln und dann wieder zum baden o.ä. rauszufahren. Dazu kommt, dass eines der meistbesuchtesten Cafés (vom Wasser aus) immer öfter in der Hochsaison Schilder mit "heute geschlossene Gesellschaft" rausstellt. Also es ist in meinem Revier sehr schwer, irgendwo festzumachen und dann die Umgebung zu erkunden. Letztes Jahr habe ich ja sogar Strafe dafür bezahlt, dass mein Boot achtern mit dem Anker und am Bug mit einer Leine an einem dicken Baum festgemacht war... |
#6
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So würde ich das mal nicht sagen.
Es ist natürlich an verschiedenen Stellen verboten, einfach am Ufer festzumachen - weil z.B. Landschaftsschutzgebiet. An anderen Stellen wäre es unklug festzumachen, weil es aufgrund der Strömung, der Ufergestaltung oder des Verkehrs zu Problemen kommen kann. Ansonsten gibt es viele Möglichkeiten, die halt auch mal Nachteile haben können - muß man abwägen. Ich fahre z. B. locker 2 Wochen auf der Lahn, ohne einen einzigen Cent an Liegegebühren abzudrücken. Nur muß ich dann auch auf gepflegte sanitäre Anlagen, Stromanschluß und ähnliches verzichten.
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Gruß Ewald
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#7
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Ich muß meinen Vorrednern widersprechen:
Ich darf überall in Deutschland, Italien und sonstwo festmachen, wo ich will, sofern es nicht explizit verboten ist. Ob das da immer möglich ist, muß ich selbst entscheiden. Das ist in Frankreich und Benelux nicht anders. Eine Übernachtung vor Anker im Rhein ist sicher eine gewaltige Mutprobe, aber verboten ist das nicht. Eine Übernachtung im Ober- oder Unterwasser einer Lahn- oder Ruhr-Schleuse ist kaum ein Problem und nicht verboten. Die ostdeutschen Kanäle und Flüsse bieten einfach nicht so viele Plätze zum Übernachten im "Freien" wie Frankreich oder Benelux. Ich darf diesbezüglich auch auf meine Törnberichte im entsprechenden Trööt hier im Forum verweisen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]()
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#8
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Wichtig ist nur, dass man eine Stelle nutzt, die dafür auch geeignet ist, also ohne Behinderung der durchgehenden Schiffahrt. Und man darf nur Einrichtungen zum Festmachen verwenden, die dafür auch geeignet sind. Das Festmachen an Leitern oder Geländern ist zum Beispiel ausdrücklich verboten. Also sollte man ein paar Schraubhäringe mit Ösen dabei haben, um ggf. selbst eine Festmach-Möglichkeit zu schaffen.
Matthias
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#9
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Die ostdeutschen Seen und Flüsse bieten Gelegenheiten in Hülle und Fülle, einfach anzulegen und zu übernachten. Üblicherweise macht man das mit der Bugleine bzw den Bugleinen zum Land (Erdspieße / Lndanker benutzen, da das Festmachen an Bäumen tatsächlich untersagt ist), und nem Heckanker nach draußen. Geeignete Bootskonstruktion vorausgesetzt, kommt man trockenen Fußes oder im knöchel- bis knietiefen Wasser zum Ufer.
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#10
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Das war dein Fehler, dann das ist ganz klar verboten, hättest du anstatt des Baumes auch vorne einen Anker verwendet - wäre alles Okay gewesen!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#11
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#12
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Schöne Heldentat.
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Gruss Robert
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#13
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Es stimmt aber schon - richtige öffentliche Anleger sind - außer an der Lahn sehr selten. In Koblenz kenne ich zum Beispiel keinen einzigen und das obwohl es hier Bootsfahrer ohne Ende gibt. Denke mal der ein oder andere Bootsfahrer würde gerne mal nen Altstadtbummel machen ohne erst ein paar km laufen zu müssen. Auch an der Mosel kenne ich eigentlich keine offiziellen Anlegestellen wo man einfach mal für ein paar Stunden fest machen kann und dies auch so darf.
Da spielen die Niederlande in einer ganz anderen Liga. Und das Argument, man kann ja prinzipiell auch ohne Anlieger irgendwo fest machen mag noch passen wenn man ein Beiboot dabei hat um an Land zu kommen aber mit nem 6-7 m Boot ist das schon schwierig. Und jedes mal die Watthose anziehen ist doch auch nichts. Gruß Chris |
#14
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einmal rundum die Rinde abgeschabt durch die locker reibende Leine und der Baum stirbt!
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Mit freundlichem Gruß Krohmie "There's no place I can't be since I found Serenity. You can't take the sky from me." Serenity - Das kleine Schiff
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#15
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#16
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Da braucht die Rinde noch nicht mal ab zu sein da reicht schon die Quetschung im Frühjahr locker aus um den Baum unnötig zu schädigen.
Ob nun ein Böötchen von 450 KG schon reicht ist auch egal wo willst du die Grenze ziehen.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#17
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Naja - das die Vorschrift ihren Sinn hat dürfte klar sein aber die Beamten haben auch Ermessen. Denke kein 150 (!) kg Boot das an einem See an einem 50 cm Baum festmacht beschädigt diesen ernsthaft wenn man das Seil mit nem Palstek befestigt. Ist ja keine Strömung und das Seil rotiert auch nicht um den Baum rum...
Da wird der Baum sicherlich von jeder Sau die sich daran reibt mehr geschädigt... Gruß Chris
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#18
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Ich sehe das auch differenziert. Problem ist, kaum jemand kann entscheiden welchen Baum er schädigt und welchen nicht und eine Verordnung kann nur sagen ja oder nein.
Aber daß dieser Satz "einmal rundum die Rinde abgeschabt durch die locker reibende Leine und der Baum stirbt!" ein Ammenmärchen wäre, ist definitiv falsch. Wenn ich die Rinde nicht schädige stirbt auch nichts, beseitige ich sie rundum wie im Satz beschrieben, ist der Baum danach tot. Geändert von wolf b. (21.04.2015 um 20:25 Uhr)
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#19
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Nu hast ja nicht danach gefragt, ob man an einem Baum festmachen darf. Das ist in anderen Ländern auch verboten. Du fragtest nach Polen:
Anlegemöglichkeiten in Polen binnen gibt es nicht viel. Auf dem Grenzfluss Oder würde ich im Grenzbereich zu Deutschland immer eine öffentliche Anlegestelle wählen. Da gibt es eine Vorschrift, dass man Nachts mit einem Sportboot nicht fahren darf. Weiter binnenwärts auf der Warte oder der Netze haben wir im Fluss geankert. Da man dort ohnehin allein ist, war das auch kein Problem. Anlegen am Ufer soll auch erlaubt sein. Das Mitführen von Material zum Festmachen gehört zur guten Seemannschaft. Im Gebiet des Stettiner Haffs habe ich schon oft geankert, da gab es kein Problem. Ansonsten scheren sie sich in den Häfen nur um Sportboote, wenn man die Berufsschifffahrt behindert. kapitaenwalli |
#20
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![]() Zitat:
Auf der Elbe war es früher üblich Kähne von 800 und mehr Tonnen mit einem Drahtstrop an den Bäumen fest zu machen. Die Bäume stehen jetzt noch. Ein Angelkahn mit 150kg, macht bestimmt keinen Schaden. Mann kann alles übertreiben auch vermeintlich gut gemeinter Umweltschutz.
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Gruß Martin ![]()
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#21
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Bootsgrösse spielt keine Rolle.
In D ist ganz klar verboten: Festmachen an Bäumen, Schiffahrtszeichen, Geländern und ähnlichem. Baumstumpf darfste nehmen. ![]() Poller, Ring oder Erdspiess, sind die Waffen der Wahl. Darfst auch deinen Anker an Land schaffen ![]() So besser nicht: https://www.youtube.com/watch?v=ezwXM4tilOQ
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Gruss Robert Geändert von Robert67 (21.04.2015 um 19:13 Uhr)
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#22
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Auch wenn ich mit dem Beitrag eigentlich keine Diskussion auslösen wollte, ob man an Bäumen festmachen darf und ab wann ein Boot zu schwer dafür ist
![]() ![]() Ich habe dann sehr zur Belustigung der am Ufer sitzenden Sonnenbadenden meinen zweiten Anker an Land getragen und in den Boden gesteckt. Hoffe ich habe nicht zu viele Grashalme und Regenwürmer getötet, aber der Baum war jedenfalls nicht mehr gefährdet. ![]() |
#23
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![]() Zitat:
Ich hab' den Quatsch auch mal geglaubt und deshalb im Winter, weil das Vaterland rief, zum Fällen vorgesehene zwei Weichselbäume und drei Fichten mit der Kettensäge rundrum eine halbe Blattbreite (ca. 5 cm) eingesägt, damit sie trocken sind und im Frühjahr nicht wieder austreiben. Was ist passiert: Die Mistdinger haben sich um den Tiefschnitt überhaupt nicht gekümmert und haben ausgetrieben wie immer. Deshalb sprach ich von Ammenmärchen, denn die Verfechter dieses Glaubens haben es sicher noch nie ausprobiert. Ich schon.... ![]() |
#24
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![]() Zitat:
Und ob du das nu glaubst oder nicht ist mir eh völlig Latte ![]() ![]()
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#25
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und alle Revierpächter, der dem Waldbesitzer die Bäume ersetzen müssen, bei denen vom Rotwild die Rinden abgefressen wurde, die zahlen das auch nicht, weil sie zu viel Geld über haben....
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Gruß - Georg
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