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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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neuen oder gebrauchen Trailer kaufen??
Bin gerade auf der Suchen nach einen Trailer für die Gitta. Placom 650, 6,5m x 2,2m Gewicht soll angeblich so 1500 kg sein. Will aber gerne einen etwas größern holen. 2500-2700kg.
Hab auch ein paar gefunden nur sind oft nur paar hundert Euro zwischen. Was macht und nimmt man da? http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeige...11-1887?ref=wl (PaidLink) http://www.ebay.de/itm/301613388825?...%3AMEBIDX%3AIT (PaidLink) Grüße |
#2
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Beim ersten fehlt die Angabe zum Baujahr/Alter.
Wenn unter 10 Jahre und guter techn. Zustand- ok. Ich würde eher zum neuen im zweiten Angebot tendieren. (Sollte es dieser werden, auf alle Fälle die Kabelführung an der Lichtleiste nachbessern, sonst sind die Kabel bald durch.)
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Gruß vom Oberrhein. |
#3
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Bei wenigen hundert Euro Unterschied würde ich einen neuen Trailer kaufen.
Gruß Willy |
#4
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Nun ja, beide Händler sind in deiner Nähe, da würdest du dir die tollen Versandkosten des "Neuen" sparen.
Beim ersten (gebrauchten) sehen mir die Langauflagen etwas dröge aus. Aber ich würde auch zum Neuen tendieren............
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Gruß Rolf |
#5
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Klare Worte, werde nächste Woche mal nach Marl fahren und mir den Trailer anschauen.
Ich meinte wenn der neu ist muss ich erst wieder in 3 Jahren zum Tüv ne? |
#6
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Gebremste neue Trailer Müssen auch alle zwei Jahre zum Tüv.
MfG Nico
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9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen "du bist verrückt". Die 10. Stimme summt die Melody von Tetris |
#7
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Zitat:
Alle Anhänger, auch Trailer und Wohnwagen müßen alle 2 Jahre zur HU.
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#8
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Das ist nicht richtig, unser neuer Hänger muss erst nach drei Jahren zum TÜV.
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Grüße Andy |
#9
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HU Fristen
Anhänger mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung 36 Monate danach 24 Monate
Anhänger die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchst-geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t 24 Monate Anhänger mit einem zGG von mehr als 3,5 t 12 Monate Quelle: http://www.kues.de/Leistungen/period...u/fristen.aspx
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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