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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Anhängelast
Hallo,
ich habe vor kurzem hier im Forum einen Beitrag gefunden (vermutlich eine Werbung) in dem die Möglichkeit einer Anhängelasterhöhung angeboten wird. Auf der Seite des Anbieters habe ich da auch mein Zugfahrzeug, Hyundai Santamo, gefunden. Es wird angeboten, die Zuglast von 1500kg auf bis zu 2500 kg zu erhöhen. Eine Anfrage bei der Firma blieb bislang unbeantwortet. Weiß hier im Forum jemand, was da alles geändert wird? Ev. Bremsanlage, Kupplung und ähnliches?? Was kostet sowas, mal über den Daumen geschätzt?? Danke für eure Antworten Jürgen |
#2
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vergiss das, diese Änderung ist sehr unrealistisch... vielleicht 200 oder 300kg aber nicht eine Tonne... !!
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#3
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geht sowas bei allen PKW?
Hatte bei Mercedes schon mal gefragt, ob das geht und da hat mir der Mechaniker gesagt, dass es ja immer von MB abgesegnet werden müsse und die würden das nicht machen!? Hatte der vielleicht einfach keine Ahnung? so 100-200 kg würden mir nämlich schon reichen! Gruß Marcel |
#4
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Re: Anhängelast
Zitat:
Gruß Flipperskipper |
#5
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Ich habe bei BMW 400 Kg ohne bauliche Veränderungen bekommen. Einfach mit einem Fax vom Händler zum TÜV und das war es.
Gruß Norman |
#6
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Ein Händler kann von sich aus bei keiner Automarke eine Freigabe für höhere Anhängelasten genehmigen !
Solche Freigaben können grundsätzlich nur vom Herstellerwerk gegeben werden, da dafür die verschiedensten Komponenten mitspielen. So war z.B. beim alten Hyundai Santa Fe Modell der Diesel bis zu 3000 kg (bei Steigung) serienmäßig freigegeben, allerdings ausschließlich bei Automatik - beim gleichen Fahrzeug mit Schaltgetriebe war das nicht möglich. Sofern natürlich ein Händler zufällig aus einem gegebenen Anlaß ein solches Freigabepapier "lagerhaltig" hat, kann er die für den betreffenden Fahrzeugtyp an Kunden bzw. TÜV weitergeben.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#7
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Zitat:
In der Regel haben die angeschlossenen Vertragshändler aber Zugriff auf die Datenbanken des Herstellers und können sich entsprechende Freigaberklärungen einfach ausdrucken. Bei mir war es jedenfalls so. Die Anhängelasterhöhung muss natürlich dann vom TÜV/Baurat offiziell in die Papiere eingetragen werden und gilt im übrigen nur für Sportanhänger. Und selbstverständlich gilt diese dann nur für den entsprechenden Typ und nicht für alle Autos dises Herstellers. Oder habe ich Dich da falsch verstanden. Gruß Norman |
#8
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#9
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@Marcel
Mercedes macht KEINE Erhöhung der Anhängelast. Habe das seinerzeit mit meinem C180 über den Hersteller probiert. Habe 1500kg zu ziehen, genau das obere Limit was der C180 ziehen durfte, das war mir zu knapp. Darum hatte ich um Erhöhung gefragt, aber die Jungs von Mercedes haben sich strikt geweigert. Nachdem ich es mit dem Gespann das erste mal nach Kroatien und ein Stück zurück geschafft hatte, wußte ich auch warum: das Getriebe war so schon überfordert und hat das zeitliche gesegnet. Heute fahr ich Terracan und hab keine Probleme mehr @Jessig1 Schon, manche Hersteller genehmigen 2-300kg mehr Anhängelast, allerdings nur bei reduzierter Steigfähigkeit (i.d.R. 8%) Gruß Achim |
#10
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Fred, mal ganz abgesehen von der Sinnlosigkeit, ist das Wetter zu schön, um sich jetzt gegenseitig "stimmt nicht-stimmt doch" Postings zu schreiben.
Ich weiß natürlich nicht aus welcher Quelle Du Deine Informationen beziehst, verlasse mich aber in diesem Fall dann doch lieber auf meinen Hersteller und den TÜV, der bei mir aufgrund der Herstellerbescheinigung eine Anhängelasterhöhung um 400 Kg für Sportanhänger eingetragen hat. Im Übrigen finde ich die Einschränkung auf Sportanhänger auch nachvollziehbar, um sich vor Gewährleistungsansprüchen zu schützen. Zum Beispiel von Leuten, die einen Anhänger beruflich nutzen und dann nach 100.000 Km pro Jahr in den Bergen ein neues Getriebe verlangen. Für "extreme, dauernde Beanspruchung" gilt dann eben weiterhin die offizielle maximale Anhängelast. Gruß Norman |
#11
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Fred, das stimmt schon. Dabei handelt es sich umeine Praktik die vorwiegend bei BMW eingesetzt wird, u.a. für den X5. Folgender Entrag steht da im KFZ-Schein: Unter Bemerkungen: Ziff.28:M.AUSST.ERH.ANH-LAST 3500 NICHT BEI 17 ZOLL BEREIF.OD.2700 BIS 8PROZ.STEIG.IN VERBIND.M.BOOTS-,SEGELFLUGZEUG-,PFERDE-U.PKW-TRANSPORTER Es handelt sich um die werkseitig montierte Anhängerkupplung in Verbindung mit dem Sportpaket.
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Gruß vom Oberrhein. |
#12
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und 2. hat blau-elise in seinem Posting so geschrieben, als sei das allgemein gültig - von BMW war dort keine Rede. Schönen Sonntag noch !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#13
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#14
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Vielleicht kannst Du ja diese Diskussion noch auf z.B. einen Hummer oder einen Chevi ausdehnen - das ist für den Fragesteller bestimmt sehr hilfreich. Vielleicht solltest Du den Trabbi nicht auslassen .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#15
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Fred, warum gehst du nicht einfach ein bisschchen Boot fahren, du wirst unsachlich.
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#16
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#17
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@ Fred,
das war ja auch nur ein Beispiel von Norman das man beim BMW Händler nachfragen kann ob eine Auflastung möglich ist oder nicht .Jeder halbwegs vernünftige Autohersteller hat Freigaben erteilt oder nicht und diese dem Händler zu Papier gegeben.Man kann auch direkt beim Tüv oder Dekra nachfragen. Und einen Santamo kann man wohl nicht mehr auflasten,der ist ne Nummer zu klein.Und dazu noch ein Koreaner im Lizenzbau von Mitsubishi. Mein Auto ,übrigens auch ein BMW,hat auch ohne Bauliche veränderung 400Kilo mehr Zuggewicht eingetragen bekommen(bei Anhänger nur für Sportgeräte) Gruß Frank
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Gruß Frank |
#18
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Bevor es gleich heißt, die Anhängelasterhöhung geht nur bei BMW, habe ich als scheinbar (leider ) nötige "Einwandvorwegbehandlung" hier mal drei Links, die zeigen, dass es auch bei Autos anderer Marken geht.
http://www.ks-tuning.de/sonstiges/Auflastung.htm http://www.off-road-schaefer.de/listen/auflastg.html http://www.sk-handels-ag.de Gruß Norman |
#19
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und jetzt ist Schluss, jeder sollte das einfach für sein Auto selbst abklären.
Gruß Dietmar |
#20
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Zitat:
Ich will auch noch. Ob Aufgelastet werden kann, entscheidet der Hersteller, bei Importfahrzeugen der zuständige Meister des Importeurs. Auflastungen *können* mit Einschränkungen versehen sein, z.B. Sportanhänger (wie bei Norman), oder geringere maximale Steigung. Ist u.U. auch abhängig von Motorisierung (nicht wirklich, eigentlich hängt das damit zusammen, daß stärkere Motorisierung oft mit anderer Auslegung von Fahrwerk und Bremsanlage einhergeht), oder auch ob es Schalter oder Automatik ist (auch da geht es nicht um das getriebe an sich, sondern um die Motorbremse). Beim aktuellen Opel Vectra Caravan ist z.B die Auflastung schon serienmäßig angegeben, 1700 bis 12%, 1800 bis 8% (oder waren es 10%?) und 1900 bei Anhängern mit "geringem Luftwiderstand" beispielsweise Boots-, Pferde- oder flache Lastanhänger. Hier mal ein Auszug (zwischen den "/" jeweils die verschiedenen Motoren: Anhängelast in kg1) Limousine Schaltgetriebe / Automatik ungebremst 680 / – 685 / – 715 / 715 730 / – 750 / 750 750 / – gebremst bei 10% Prüfsteigung 1400 / – 1500 / – 1600 / – – – – gebremst bei 12% Prüfsteigung 1300 / – 1400 / – 1500 / 1600 1600 / – 1600 / 1600 1600 / – Die höheren Lasten stehen in einem Schreiben, welches ich von Opel direkt bekommen habe, aber z.Zt. nicht finden kann Caravan Schaltgetriebe / Automatik ungebremst 725 / – 725 / – 750 / 750 750 / – 750 / 750 750 / – gebremst bei 10% Prüfsteigung 1300 / – 1500 / – 1700 / 1700 1700 / – – – gebremst bei 12% Prüfsteigung 1100 / – 1400 / – 1600 / 1600 1700 / – 1800 / 1800 1800 / – Grundsätzlich hängt die zulässige Anhängelast von PKW hauptsächlich vom Fahrzeuggewicht ab (vgl. StVZO). Mit den richtigen Argumenten und der richtigen Technik (durchgängige aktive Bremsanlage) geht auch mehr. Unter Auflagen und Tempolimits sogar ein Gespann aus PKW-Wohnwagen-Boot Allerdings ist man mit sowas ähnlich flexibel wie der Bauer auf seinem Trecker mit 2 Rübenanhängern dran Aber wie Dietmar schon sagte, muß jeder für sein Fahrzeug selbst klären, verschiedene Händler fragen, beim Hersteller/Importeur anfragen und Gesetzestexte wälzen. Viel Spaß, Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! |
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