#26
|
||||
|
||||
So
Waren heute in Schörfing und haben getankt auf dem Wasser. 1,85 € /L kostet es! Ab 8 : 30 Uhr ist jemand da bis zum Abend, hat der Gastwirt gesagt, der mich abkassiert hat! Wetter ist super und vorallem nichts los
__________________
Grüße Florian |
#27
|
||||
|
||||
Hallo Florian,
vielen Dank für die Info zum Tanken. Meine Tank App gibt mir 1,25 - 1,30 der Liter Super an Land. Da macht es schon Sinn an Land zu Tanken vor dem Slippen. Mal sehen ob das mit dem Preis an Land stimmt. @Alle, hat niemand einen Tipp über Gaststätten die mit dem Boot machbar sind und sein "müssen"? Merci Herbert
__________________
Herbert alias prokulus Ich habe keine Angst zu sterben, ich habe nur Angst, ich habe nicht genug gelebt. |
#28
|
|||
|
|||
gibt es, wir waren in einem Hotel-Restaurant bei Nussdorf mal essen und da gabs ein Anlieger...schau doch mal bei Google Maps...
|
#29
|
||||
|
||||
So,
Waren heute bei Gasthof/Hotel Stadler haben angelegt und gegessen, war wirklich Klasse, der Fisch war wirklich Hammer! Waren auch mehrere Boote da die angelegt haben zum essen! Seeseitig gegenüber ist ja eh dann der Camp Grabner! Achja Camping: Kann nur den Inselcamp in Unterrach empfehlen, dort liegt mein Boot 2m vor meinem Platz, Liegeplatz: 3,50 € . Zum Baden ist es toll, bissl frisch vllt. ca. 17 Grad
__________________
Grüße Florian
|
#30
|
|||
|
|||
Zitat:
Das Motorbootfahren auf dem Attersee ist vom 1. Juli bis 31. August verboten. Ebenso gibt es ein Fahrverbot für Motorboote mit Aussenbordmotoren über 80 kW (109 PS) und ein Nacht-fahrverbot von 21h bis 7h. http://attersee.salzkammergut.at/fil...fahrregeln.pdf |
#31
|
||||
|
||||
Zitat:
Naja das dürfte ja hinreichend bekannt sein, das wurde ja auch schon in verschiedenen Threads lang und ausführlich erklärt und besprochen!
__________________
Grüße Florian |
#33
|
||||
|
||||
Ich hänge mich da mal ran....habe jetzt auf die schnelle nix gefunden was für Bestimmungen bzgl. zulässiger Motoren gelten.
Ausser Außenborder sind wohl nur bis max 80 kW Leistung zugelassen....aber was für Abgasvorschriften?....sind 2-Takter erlaubt? - wohl nicht oder?.... Was sind nun die genauen Fakten und wo nach zu lesen?
__________________
____________ Gruß der Maik |
#34
|
|||
|
|||
Dann kann ja gleich der ganze Thread gelöscht werden,....
|
#35
|
||||
|
||||
Da hast du recht, grad nachgelesen, obwohl auf der Attersee HP noch das alte pdf verlinkt ist
Anbei der Link zu den aktuellen Bestimmungen: https://www.land-oberoesterreich.gv....ttersee_EB.pdf Nicht erlaubt: - das Einsetzen von Tauchbooten und Amphibienfahrzeugen - das Einsetzen von Wohnschiffen und Hausbooten - Schwimmkörper mit Maschinenantrieb (ausgenommen solche mit Elektroantrieb bis 100 W) - das Schleppen von Flugkörpern (Flugdrachen, Drachenfallschirmen und ähnlichen Geräten) - Miet-Motorboote (ausgenommen E-Boote bis 500W) - Nachtfahrverbot von 21.00 Uhr bis 7.00 Uhr mit Verbrennungsmotor - das Einsetzen von Fahrzeugen und Schwimmkörpern mit Wohneinrichtungen mit einem Tiefgang von mehr als 2 m. - Veranstaltungen mit motorbetriebenen Fahrzeugen (Europaschutzgebiet) Geändert von Koecko (08.06.2015 um 16:08 Uhr)
|
#36
|
||||
|
||||
Hallo ,
also für mich ist dieser thread sehr interessant , da ich noch recht wenig davon gehört habe , wie es ist am Attersee zu fahren und welche bestimmungen es geben würde. Binnenschein ist pflicht das is klar , aber 4 Stroke ? Und mit einem 115 PS AB besteht keine Chance oder ? Beste Grüße Michael |
#37
|
|||
|
|||
Zitat:
SCNR
__________________
Beste Grüße John |
#38
|
||||
|
||||
Haha du Witzbold. Schön das du mich darauf aufmerksam gemacht hast .
|
#39
|
||||
|
||||
ADAC schreibt bezüglich Motoren in seinem Merkblättchen für Österreich das:
Abgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote / Wassermotorräder : Die EU-Richtlinie 2003/44/EG schreibt für alle Mitgliedsstaaten strengere Abgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote und Wassermotorräder vor. Dies betrifft das Inverkehrbringen bzw. die Inbetriebnahme von allen neu gekauften Fahrzeugen mit: Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren seit dem 01.01.2006, Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren seit dem 01.01.2007. Insgesamt sind alle Motoren – sei es Zweitakt oder Viertakt – für Sportboote zugelassen sobald sie mit einem CE Zeichen ausgestattet sind. Die CE-Kennzeichnung weist für alle Motortypen die Einhaltung der Abgas- und Geräuschemissionen nach. Dies wird schriftlich durch die Konformitätserklärungen der Hersteller bestätigt. Bestandsschutz haben ältere Motoren. Mit folgenden Sportbootmotoren darf weiterhin gefahren werden: Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren deren Inbetriebnahme vor dem 01.01.2006 war Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren deren Inbetriebnahme vor dem 01.01.2007 war. Zum Nachlesen: https://www.adac.de/_mmm/pdf/%C3%96sterreich_57413.pdf Also wenn der ADAC nicht irrt dann sind gemäß dem Bestandsschutz auch ältere 2-Takter wenn vor dem 01.01.2007 in Betrieb genommen und regulär angemeldet zugelassen.......man glaubt es kaum ....da schäm ich mich ja fast mit meinem Stinki in der schönen Umgebung
__________________
____________ Gruß der Maik Geändert von Nebelhorn (08.06.2015 um 23:12 Uhr) |
|
|