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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin zusammen,
das Wasserflugzeug kreuzt von Backbord nach Steuerbord das Fahrwasser. Das Foto ist von einen Motorboot aus fotografiert, welches die Spree zu Tal befährt und sich im betonnten Fahrwasser befindet. Wer hat Vorfahrt?
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. |
#2
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Sehr gute Frage !
Da ich dort auch schon öfter langgefahren bin und dieser "rote Teufel" meinen Kurs kreuzte, würde mich das auch brennend interessieren. Ein gutes Gefühl habe ich da immer nicht, wenn dieses Wasserflugzeug augenscheinlich durch die Ansammlung von Ruder,-Treet- und Motorbooten hindurch pflügt ... ![]()
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#3
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Moin
Wenn das keine ausgewiesene Wasserflugzeugstart-oder Landebahn ist hat wohl der jenige das wegerecht der sich im Hauptfahrwasser in dessen Hauptrichtung(betonnt)bewegt. Ich habe vor gfühlt eintausend Jahren mal den Segelschein A gemacht und erinnere mich nicht,ob es für auf dem Wasser fahrende Flugzeuge Sonderregelungen gibt. gruss hein |
#4
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#5
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Warum lasst ihr den Vogel nicht einfach passieren und geht ihm aus der Bahn?
Ihr fahrt doch nicht nach Fahrplan und es kommt auf ein oder zwei Minuten nicht an. Willy,
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#6
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Im Hamburger Hafen wäre es tatsächlich so, dass die QM2 für die Amsel anhalten müsste, wenn ich im Hauptfahrwasser bin und sie aus einem Nebenfahrwasser kommt oder gerade ablegt, aber kein normaler Mensch würde das herausfordern. Matthias
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#7
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Logisch machen dem alle Platz und lassen ihn passieren, denn seine Manövrierfähigkeit ist ja sehr eingeschränkt, aber trotzdem ist diese Frage nach der Vorfahrt doch sehr interessant.
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#8
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Das Wasserflugzeug ist augenscheinlich kein Kleinfahrzeug.
Angelkähne, Ruderboote und 15-m-Mobos schon. Und Kleinfahrzeuge weichen nunmal richtigen Fahrzeugen aus. Und da sich das ganze im Bereich der Binnenschiffahrtsstraßenordnung abspielt, ist es wurscht, ob sich der Nußschalenkapitän mit dem Paddel- oder Mobo in einem betonnten Fahrwasser befindet.
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#9
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#10
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Falsch. Wenn die QM2 im Hamburger Hafen fährt, sperrt die Waschpo den Bereich ab. Wenn du da mit der Amsel entlang tuckern würdest, wärest du wahrscheinlich zuerst in den Nachrichten und dann im Gefängnis und dein Boot würde nicht mehr so schön blau lackiert sein sondern hätte einige Schrammen, weil die dich da raus ziehen würden. Niemals wirst du auch nur in Verlegenheit kommen über Vorfahrt nachzudenken, weil die Jungs mit Blaulicht Sonderrechte haben und alles absperren. Beim Wasserflugzeug würde ich mal schön anhalten und durchlassen, weil ich unter Motor manövrieren kann, das Flugzeug wahrscheinlich eher nicht so. Außerdem Berufsfahrt=Vorfahrt?! Jakob
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#11
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Ja, schon klar, das war jetzt auch nur symbolisch gemeint. Du kannst QM2 auch gegen einen beliebigen Containerriesen ersetzen, dann passt es wieder.
Matthias |
#12
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Hab ich nicht irgendwo mal Beruf vor Freizeit gelernt?? Oder gilt das nur in den Schleusen?
Das weiß ich grade wirklich nicht mehr.... Jakob |
#13
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Sehe ich auch so. Und unter den Beruflern sind die Regelungen auch klar, zumal genügend Platz auf dem Teil der Spree ist. Lediglich die ortsnahen Kanu- & Tretbootverleiher verursachen bei mir Kopfschütteln, da in dem recht stark befahrenen und wegen der "S"-Kurve der Spree schlecht einsehbaren Bereich häufig Kunden der o.g. Betriebe in das Wasser springen und in der Fahrrinne baden.
Aber das ist ein ganz anderes Thema... |
#14
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Ist das Wasserflugzeug denn binnen kein Kleinfahrzeug - unterstellt, dass nicht mehr als 12 Personen mitfliegen und der Flieger nicht länger als 20 m ist?
"Kleinfahrzeug": ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine größte Länge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen
P.S. Auf See ist die Lage klar: Das Wasserflugzeug gilt nach KVR R 3 als Fahrzeug.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (10.06.2015 um 09:00 Uhr) Grund: P.S. angefügt |
#15
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Matthias
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#16
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![]() Man könnet die regelmäßigen Rundflüge ja auch als "Fährverkehr" ansehen. ![]() ![]() ![]() |
#17
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Die Berufsschifffahrt hat immer Vorfahrt.
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Viele Grüße aus dem Taunus Bina |
#18
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![]() Zitat:
"Fähre": ein Fahrzeug, das dem Übersetzverkehr von einem Ufer zum anderen auf der Wasserstraße dient und von der zuständigen Behörde als Fähre behandelt wird;
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Beste Grüße John |
#19
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Nicht im Hamburger Hafen. Und genau darüber sprachen wir weiter oben. Gekommen sind wir darauf, weil jemand noch weiter oben etwas von Hauptfahrwasser schrieb. Und das gilt eben nicht im Bereich der BinSchStrO, sondern im Hamburger Hafen, wo die Hafenverkehrsordnung gilt.
Matthias |
#20
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![]() Zitat:
Beim Landen ist der Platzbedarf übrigens ziemlich klein, weil das Wasser eine starke Bremswirkung hat. Folglich würde ich mal sagen: Das Wasserflugzeug als Fremdkörper muss sich so verhalten, dass niemand gefährdet oder geschädigt wird. Sowohl beim Starten und Landen, als auch auf den "Rollwegen" auf dem Wasser. Matthias
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#21
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Wir sind doch in Deutschland, also gibt es natürlich eine Regelung dazu
![]() Hier der §19 LuftVO: 1) Wenn sich Luftfahrzeuge oder ein Luftfahrzeug und ein Wasserfahrzeug auf dem Wasser einander nähern und die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, hat jedes Luftfahrzeug die Umstände sorgfältig zu berücksichtigen und sich entsprechend der Manövrierfähigkeit der Fahrzeuge zu verhalten. Im einzelnen gilt folgendes: 1.Hat ein Luftfahrzeug ein anderes Luftfahrzeug oder ein Wasserfahrzeug bei kreuzendem Kurs auf seiner rechten Seite, so hat das von rechts kommende Fahrzeug Vorfahrt. 2.Nähert sich ein Luftfahrzeug einem anderen Luftfahrzeug oder einem Wasserfahrzeug in entgegengesetzter oder nahezu entgegengesetzter Richtung, hat es seinen Kurs nach rechts zu ändern und ausreichend Abstand zu halten. 3.Das Luftfahrzeug oder Wasserfahrzeug, das überholt wird, hat Vorfahrt; das überholende Luftfahrzeug hat ausreichend Abstand zu halten. 4.Bei Start und Landung auf Wasserflächen haben Luftfahrzeuge einen so großen Abstand von Wasserfahrzeugen zu halten, daß jede Gefahr eines Zusammenstoßes ausgeschlossen ist und die Führung der Wasserfahrzeuge nicht behindert wird.(2) Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang haben Luftfahrzeuge auf dem Wasser die Lichter nach Anlage 1 zu führen, sofern sie sich nicht in einem Gebiet befinden, in dem Wasserfahrzeuge nicht verpflichtet sind, Lichter zu führen; sie dürfen keine Lichter führen, die mit diesen verwechselt werden können. (3) Die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Anhang B des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages - Seestraßenordnung) und die besonderen Vorschriften für einzelne Gewässer bleiben unberührt. |
#22
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Das gilt nur binnen. Der dürfte nicht gewerblich fliegen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#23
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![]() Zitat:
Matthias |
#24
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Ja und zum Glück unterscheidet man nicht zwischen "Flugzeug" und "Kleinflugzeug"
![]() Im Prinzip ist das Flugzeug wie ein Boot anzusehen, nur beim Start und der Landung muss es selber allen anderen Fahrzeugen ausweichen... Aber ich denke es wäre auch zuviel verlangt, wenn man als Bootsfahrer auch noch ständig nach Luftverkehr Ausschau halten müsste. |
#25
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doch, den kannst Du für verschiedene Flugdienste buchen.
(spielt aber in genanntem Fall keine Rolle) |
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