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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Frage, was ist binnen nötig um legal unterwegs zu sein.
(im Revier besteht keine Funkpflicht) Zur Zeit ist funktionsfähiger Funk eingebaut (und bei der Bundesnetzagentur auf mich angmeldet), ich habe aber (noch) nicht die nötigen Scheine. Reicht es als Deaktivierung, wenn ich die Stromzufuhr der Funke abklemme, und nen dicken Aufkleber "deaktiviert" auf das Gerät mache, oder muss das Ding komplett raus? (Antenne abnehmen geht natürlich zusätzlich auch noch) Ich würde mich über begründete Antworten freuen.
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Mit freundlichem Gruß Krohmie "There's no place I can't be since I found Serenity. You can't take the sky from me." Serenity - Das kleine Schiff |
#2
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Darüber haben wir hier schon oft diskutiert. Um total legal zu sein, müsste das Gerät komplett ausgebaut sein und die Urkunde an die Bundesnetzagentur zurückgeschickt werden.
Wenn Du in Kürze Dein UBI hast, würde ich das Gerät wohl angemeldet lassen, aber ausbauen. Im Idealfall auch die Antenne vorübergehend abbauen, damit auch von außen nichts erkennbar ist, was dazu führt, dass die WSP Dich probeweise anfunkt. Matthias |
#3
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Hallo Krohmie,
so viel ich weiß muss das Funkgerät an der Batterie direkt abgeklemmt sein. Demontiert muss es dann nicht werden. Die Antenne würde ich trotzdem runter nehmen so ist es weniger auffällig Grüße Andreas |
#4
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![]() Zitat:
Matthias
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#5
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Kabel abklemmen, Sicherung entfernen und Antenne abbauen und dann Antenne vom Boot entfernen müsste dann also gehen.
(Antenne ist nicht auf dem Boot, folglich kann nichts in Betrieb genommen werden) Ich würds ungern komplett rausreissen (ist händisch verkabelt und nicht über Einbaurahmen eingebaut).
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Mit freundlichem Gruß Krohmie "There's no place I can't be since I found Serenity. You can't take the sky from me." Serenity - Das kleine Schiff Geändert von krohmie (21.06.2015 um 20:58 Uhr) |
#6
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Wenn die Antenne weg ist, dann ist das schon mal gut. Du solltest Dir vielleicht irgendeinen Lappen bereitlegen, den Du über das Gerät schmeißt, wenn mal eine Kontrolle kommt.
Ansonsten schon mal viel Erfolg für die UBI-Prüfung. Funk an Bord ist wirklich eine sinnvolle Sache. Matthias |
#7
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Wenn nicht einfach mal anrufen bei der Waschpo.
Wenn ich irgendwo sicher gehen wollte habe ich das auch immer gemacht. Bekam dort immer eine nette und freundliche Auskunft. |
#8
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Wir haben bei unserem Gerät damals einfach den Hörer angeschraubt und fertig wars. So einen Aufwand mit Batterie und Antennen würde ich da garnicht treiben. Ohne Hörer ist das Teil funktionsuntüchtig, das weis auch die Waschpo
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#9
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Das werde ich natürlich auch machen, aber informiert anrufen ist besser als "naiv".
Ich habe in einem ähnlich gelagerten Fall (Anhänger ziehen mit roter 07er Nummer) auch schon die Aussage bekommen: "Das können wir ihnen nicht sagen!"
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Mit freundlichem Gruß Krohmie "There's no place I can't be since I found Serenity. You can't take the sky from me." Serenity - Das kleine Schiff |
#10
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Die Funke müsste aus Rechtsicht gesehen ausgebaut und das Boot als Schiffsfunkstelle abgemeldet werden, damit du es weiter fahren darfst. Was also machen, damit man bei einer möglichen Kontrolle Ärger aus dem Weg geht... Erstmal, alles was auf das Vorhandensein einer Funkanlage hinweist abbauen so weit es geht (Antenne) Antennenhalter kaschieren, Funke abdecken, klar... vom Netz nehmen, etc. Eine gute Ausrede zurecht legen, falls es doch bei einer Kontrolle auffällt. Problem: Ist eine Funke an Bord, so bist du per Gesetz verpflichtet sie zu benutzen. Hast du keinen Schein dafür darf die Funke nicht an Bord sein. Ist keine Funke an Bord, darf das Boot auch nicht als Schiffsfunkstelle registriert sein. Weiter, ist eine Funke an Bord und du hast keinen Schein für die Funke dürftest du das Boot nicht einmal fahren. Warum... siehe oben. Apropos "begründete Antworten"... Die gesetzlichen Grundlagen werden dir bei der Ausbildung zum UBI vermittelt. Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. ![]() |
#11
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wie wäre es mit einem kurzen Anruf bei der BNetzA? Dann bist Du sicher was OK ist und was nicht. Ich hatte den Fall auch (Funke im Rahmen der Winterinspektion einbauen lassen und die Prüfung erst Ende Mai gemacht), war allerdings kein Problem das Gerät auszubauen (2 Schrauben lösen, Spannnungsversorgung & Antennenanschluss ab). Antenne habe ich dran gelassen und das Gerät aus dem Boot genommen. Ist es denn großer Aufwand das Gerät rauszuholen? Offiziell heißt es meines Wissens dass es nicht 'betriebsbereit' sein darf bzw. dass der Schein für den verantwortlichen Schiffsführer erforderlich ist so bald sich ein betriebsbereites Gerät an Bord befindet (egal ob eingeschaltet oder nicht). Das Abklemmen der Stromversorgung reicht sehr wahrscheinlich nicht zumal Du das vermutlich mit einem Handgriff ändern kannst. VG Markus |
#12
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Allerdings bedeutet das: Wenn keine Person mit UBI an Bord ist, darf das Boot nicht fahren. Und zum Satz "egal ob eingeschaltet oder nicht" noch mal der Hinweis, der schon kam: Das Gerät muss eingeschaltet sein, wenn das Boot in Fahrt ist, und das gilt ausdrücklich auch für nicht ausrüstungspflichtige Kleinfahrzeuge. Matthias |
#13
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Gut, gut ...
ich baus ja schon aus, schraub die Antenne ab und erzähl (wahrheitsgemäss), das das die Reste vom Vorgänger sind, wenn sich einer über den Antennefuss und das Antennekabel aufregt. Muss ja nicht sagen, das es da noch eine auf mich ausgestellte Urkunde gibt! Das mit SRC und UBI ist eher ein Zeit als Lernproblem. Theorie lernen ist einfach (habe bereits ähnliche BZF I im Flugfunk), aber ich brauche jemanden im Raum Stuttgart wo ich an für mich möglichen Zeiten (arbeite im Einzelhandel) mal am Prüfungsgerät spielen kann. Nicht, das ich sonst in der Praxis die richtige Funktion im Menue nicht finde! Und eigentlich will ich dafür nicht die 350 Euro ausgeben, die hier für die Funkkurse (SRC + UBI) aufgerufen werden. Akut wird das ganze allerdings erst abe Ende juli, vorher machen wir noch als Charterer (Ihr seid gewarnt ![]() Danke für die Hilfreichen Beiträge, ich ging irrtümlich aufgrund des HX in der Urkunde davon aus, das keine Betriebspflicht besteht (sie besteht aber doch, wenn in Fahrt).
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Mit freundlichem Gruß Krohmie "There's no place I can't be since I found Serenity. You can't take the sky from me." Serenity - Das kleine Schiff |
#14
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Die Frage ist auch wer danach fragt ob ich eine Zulassung beantragt habe wenn das Gerät nicht an Bord ist ... Ich meine sogar mein Lehrer hätte mir gesagt ich kann die Urkunde vorher beantragen und dann mit Schein die Funke einbauen (habe ich auch so gemacht). |
#15
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Die Bearbeitungszeit der BNetzA ist sagenhaft kurz. Also im Normalfall netto ein Tag plus Postlaufzeit. Das sollte man also organisiert bekommen.
Matthias |
#16
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#17
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Der Funk ist bereits drin und es handelt sich nur um "einen Halter und Namenswechsel" Kennzeichen, Rufzeichen, ATIs und MMSi bleibt gleich (der entsprechende Antrag ist bereits postalisch unterwegs).
Das ist keine Neuzuteilung! (Die Urkunde geht immer aufs Schiff)
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Mit freundlichem Gruß Krohmie "There's no place I can't be since I found Serenity. You can't take the sky from me." Serenity - Das kleine Schiff |
#18
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