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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 30.06.2015, 09:00
Benutzerbild von Lucky Boatman
Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
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Standard Führerschein mit 17 + Motorrad + Anhänger?

Vielleicht ist hier ein Fahrlehrer oder besonders kundig?

Meine Tochter möchte , da sie in Kürze 17 wird, kurzfristig den FS für PKW (B), Anhänger(BE) und Motorrad (A /A1) machen.

Beim "grossen" Motorrad muss sie erst mal 2 Jahre gedrosselt fahren, soviel weiss ich.

Geht diese Kombination überhaupt für noch 16jährige?

Ich riet ihr, bis nach den Abi Klausuren zu warten und dann mit Vollgas ran zu gehen im nächsten Frühjahr. Aber es wurmt sie, das sie ja schon begleitet fahren könnte....

Vielleicht weiss einer der berufenen Profis, wie das ist mit dem FS ab 17.

Danke, Guido
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  #2  
Alt 30.06.2015, 09:10
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Manta0773 Manta0773 ist offline
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Standard

Bin zwar kein Fahrlehrer, aber den Wunsch Deiner Tochter kannst Du nicht ganz erfüllen.
Fs mit 17 für PKW mit Begleitung
Anhänger ab 17 mit Begleitung
A1 bis 125 ccm ist ab 16 möglich.

http://www.kfz-auskunft.de/info/fueh...lassen.html#A1
__________________
Grüsse aus Dortmund Double Vize 2014
Jörg

Geändert von Manta0773 (30.06.2015 um 10:54 Uhr)
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  #3  
Alt 30.06.2015, 09:15
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Standard Führerchein mit 17

Der Führerschein mit 17 zeichnet sich dadurch aus, dass der Fahrer nicht alleine auf den Straßen unterwegs sein darf als Führer eines Pkw. Er muss jederzeit, wenn er ein Fahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B benötigt, fährt, eine Begleitperson bei sich haben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede beliebige Person als Begleitung zählt, die einen Führerschein der Klasse B hat. Dem hat der Gesetzgeber, berechtigterweise, gleich bei der Niederlegung des Gesetzes für den Führerschein mit 17, einen Riegel vorgeschoben und einige Regeln festgelegt, aus welchen hervorgeht, welche Bedingungen gegeben sind, um überhaupt eine Begleitperson für das Begleitende Fahren sein zu können.

So fängt es schon beim Alter an. Da die Fahreranfänger im Alter zwischen 18 und 25 immer noch und immer wieder zur gefährdetsten und auch zur gefährlichsten Fahrergruppe in unserem Land gehören, wurden diese von vorne herein gleich als Begleitperson ausgeschlossen. Beim Begleitenden Fahren als eingetragener Mitfahrer darf nur eine Person in die Prüfungsbescheinigung des Führerscheins mit 17 eingetragen werden, die mindestens 30 Jahre alt ist.

Dazu kommt die Fahrpraxis, auch ein wesentlicher Punkt. Ohne Erfahrung ist man zur Begleitperson nicht geeignet beim Führerschein mit 17. Deshalb werden mindestens fünf Jahre unfallfreies Fahren (durchgehend!) vorausgesetzt, um als Begleitperson in die Fahrerlaubnis eingetragen werden zu können.

Und auch die Punktekartei in Flensburg ist ein wichtiger Faktor bei der Erlaubnis, beim Begleitenden Fahren den Fahrer als Begleitperson unterstützen zu dürfen. Wer mehr als drei eingetragene Punkte hat im Verkehrszentralregister in Flensburg, wichtig ist dabei der Zeitpunkt der Ausstellung der Prüfungsbescheinigung für den Fahranfänger. Natürlich ist es nicht gerade wünschenswert, während der Zeit als Begleitperson Punkte anzusammeln wegen Verstößen gegen die StVO, die Straßenverkehrsordnung, da man beim Begleitenden Fahren zugleich eine Vorbildfunktion für den minderjährigen Fahrer inne hat.
Der Führerschein ab 17 schließt automatisch die Klasse AM für Leichtkrafträder wie Mopeds und Mofas sowie die Klasse L für Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ein. Wer diese Fahrzeuge fährt, muss immer seine Prüfbescheinigung sowie seinen Ausweis dabei haben. Außerdem ist beim Führen dieser Fahrzeuge keine Begleitung nötig.

(Quelle: http://www.fahrschule-123.de/fuehrerschein-mit-17/)
Zitat:


Ich riet ihr, bis nach den Abi Klausuren zu warten und dann mit Vollgas ran zu gehen im nächsten Frühjahr.
Ein guter und vernünftiger Rat !
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (30.06.2015 um 09:22 Uhr)
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  #4  
Alt 30.06.2015, 09:26
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mein Sohn hat seinerzeit auch den FS mit 17 gemacht und das war gut so. Die theoretische Prüfung für`s Moped konnte er gleich mit erledigen und die hatte ein Jahr Gültigkeit um in der Zeit die Praxis zu absolvieren.
In der Zeit ist er oft mit einem alten Mokick gefahren denn die Berechtigung dazu hatte er mit dem FS erworben und so konnte er Kupplung und Schaltung üben.

Er war seinerzeit in der Lehre (40 km entfernt) und wir haben ihn so oft es passte mit seinem eigenen Auto fahren lassen und meine Frau oder ich saßen daneben und haben das Auto wieder mit nach Hause genommen.

Insgesamt ein teurer Spaß aber es hat sich gelohnt denn mittlerweile fährt er seit 6 Jahren unfallfrei.
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  #5  
Alt 30.06.2015, 09:29
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Den Motorradführerschein kann man erst mit 18 erlangen.

Habe das Thema mit meinen Ablegern gerade durch.
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Micha


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  #6  
Alt 30.06.2015, 09:30
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
... aber es hat sich gelohnt denn mittlerweile fährt er seit 6 Jahren unfallfrei.
Gleiche Erfahrung mit meinem Sohn und meinem Neffen, FS mit 17, ein Jahr begleitet gefahren und nun ruhige und verantwortungsbewußte Fahrer. Man muß sich halt die Zeit nehmen.
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Gruß, Jörg!
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  #7  
Alt 30.06.2015, 09:35
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B und BE gehen begleitet ab 17. Idealerweise meldet man sich schon mit 16,5 an und kann dann die Fahrprüfung ab 4 Wochen vor Erreichen des 17. Geburtstags machen. Der Lappen kann dann zum Geburtstag auf dem Tisch liegen. Wenn man das so macht, ist AM automatisch dabei und kann auch schon sofort ohne Begleitung gefahren werden. Die größeren A-Führerscheine sind alle enorm teuer und mit Probezeiten, Mindestalter usw. eine Wissenschaft für sich. Meine Empfehlung wäre, bis 18 AM zu fahren und dann den A2 zu machen. Alles andere ist sehr teuer.
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  #8  
Alt 30.06.2015, 09:46
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Den Motorradführerschein kann man erst mit 18 erlangen.

Habe das Thema mit meinen Ablegern gerade durch.
Mein Junior hat mit 17 1/4 die Theorie für Auto und Moped gemacht und anschließend die praktische Prüfung fürs Auto. Die Fahrstunden und Prüfung für Motorrad dann ab dem 18. Geburtstag (wie oben geschrieben) - hat sich das etwa geändert ?
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  #9  
Alt 30.06.2015, 09:52
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Zitat:
Zitat von Lucky Boatman Beitrag anzeigen
...Ich riet ihr, bis nach den Abi Klausuren zu warten und dann mit Vollgas ran zu gehen im nächsten Frühjahr. Aber es wurmt sie, das sie ja schon begleitet fahren könnte....
Mein Sohn hat den FS auf Probe, ab morgen darf er ohne Begleitung fahren.

Den Führerschein macht man nicht auf einer Po-Backe, 3-4 Monate können es schnell werden. Dann sollte man den Kopf frei haben und sich nicht nach einer schweren Prüfungsphase wieder in den Lernstress stürzen; zwischen Abi und Studium/Ausbildung sollte man ausspannen.

Wenn Sie in Kürze mit dem Lappen anfängt (wird eh nach den Sommerferien werden), sollte sie vor Weihnachten damit fertig sein (gleich eine Geschenkidee - eigenes Auto ).
Abiklausuren kommen doch erst in den letzten Wochen vor dem Abi. Klausuren, die für das Abre relevant sind, kann man auch parallel zur Fahrschule schaffen.

Der Führerschein wird durch Abwarten auch nicht billiger; man weiß nie, was sich der Gesetzgeber an Pflichtstunden wieder ausdenkt.

Was zu meiner Zeit häufig vorkam: 7 Uhr Theorie-Prüfung, 8 Uhr Abi-Leistungskurs-Klausur (4-5 h), anschließend praktische Prüfung. OK, die Betroffenen hatten das meistens gemeistert.
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Gruß
Stefan
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