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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Zulassung Eigenbau, was will der TÜV haben
Moin moin,
mein Hafentrailer war in seiner Jugend mal ein zweiachsiger Wohnwagen. Nun steht auf dem Fahrwerk ein Lagerbock, der das Boot trägt. Wie hinreichend bekannt, geht der Dreh mit den Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV nicht mehr, also muß die Karre zugelassen werden. Es fehlt: Fahrgestellnummer - die war im Wohnwagen und der ist im Nirwana ABE / Zulassung - ich habe keinerlei Dokumente zum Wohnwagen/Anhänger Vorhanden: Auf beiden Achsen ist eine Plakette des Herstellers (Hahn Fellbach) mit den techn. Angaben Auf allen vier Bremsbacken dito, mit Angabe des Bremstyps und der zulässigen Bremslast (Hahn BAN 201/1) Auf der Zuggabel dto. , mit den techn. Angaben Auf der Auflaufeinrichtung dto. Was muss ich ausser einer Fahrgestellnummer für die Einzeluntersuchung beschaffen? Die Hilfreiche vom TÜV meinte, die Kollegen nehmen 39.- die Viertelstunde, wenn die versuchen, Dokumente aus 1976 zu beschaffen, wer ich arm. Wer weiß genaues oder kann sogar weiter helfen? Danke im Voraus. PS. Ich hab das Ganze vor ein paar Jahren schon mal mitgemacht, da hatte ich allerdings eine ABE zum Fahrgestell. Damals wars einfach. Ich hänge mal ein paar Bilder an, sind leider nicht so gut.
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Gruß vom Bob Tief und süß der Skipper pennt, ist er von seiner Frau getrennt. |
#2
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Ich hab mal einen "Eigenbau" beim Tüv vorgeführt, den hat nur das Achspaar die Auflaufvorrichtung und ein Wiegeschein fürs Lehrgewicht interessiert.
Was er mehrfach nachgefragt hat ob da irgendwo noch eine alte Fahrgestellnummer zu erkennen sein, was ich aber sicher verneinen konnte. Einzig der Beamte in der Zulassungsstelle wollte irgendeine Quittung für einen Teileeinkauf sehen, die hatte ich recht fix beigebracht. Ist schon sicher 12-15 Jahre her keine Ahnung ob das noch genau so einfach funktioniert
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#3
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Nach der Fahrgestellnummer würde ich mal den kompletten Rahmen mit Deichsel absuchen - notfalls mit der Drahtbürste bewaffnen.
Deine Fahrgestellnummer ist da irgendwo noch eingeschlagen - wer sucht der findet..... Gruss Andreas |
#4
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Fahrgestellnummer fehlt ?
Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen! |
#5
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Nee, ist sie nicht. Gibt schon die Logik her:
Das Fahrgestell besteht aus 2 Achsen mit eigenen Baunummern 4 Bremsen mit eigenen Nummern 1 Zuggabel mit eigener Nummer 1 Auflaufvorrichtung mit eigener Nummer Zusätzlich kommt ein Rahmen drauf und der Aufbau und alles zusammen bekommt eine Fahrgestellnummer. Und die stand im Behälter für die Gasflaschen und unten neben der Tür. Ergo - keine Fahrgestellnummer am Rest des Wohnwagens. Ist aber auch egal, die Daten werden nur 7 Jahre lang beim Kraftfahrbundesamt aufbewahrt, es gibt also nur die Chance der Neuzulassung als Eigenbau gemäß $21 STVZO. Und wie gesagt, ich möchte gerne wissen, was ich dafür alles an Dokumenten brauche.
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#6
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Die Fahrgestellnummer wird beim Eigenbau vom TÜV vergeben und dort vor Ort hab ich die auch eingeschlagen
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#7
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Moin!
Die Fahrgestellnummer ist dein kleinstes Problem. Stephan hat ja schon berichtet, dass TÜV, DEKRA oder jede andere zur Abnahme berechtige Prüfgesellschaft sie dir zuteilt. Problematisch wird die Bremsberechnung. Es gibt dafür Berechnungsprogramme und im Umgang mit der Software geschulte Personen. z.B. bei DEKRA, TÜV und größeren Nutzfahrzeugreparturbetrieben ... Nur hilft dir das ohne die Daten von Achse(n) und Auflaufeinrichtung nicht weiter. Mit "Daten" meine ich jetzt nicht die Angaben auf den Typenschildern sondern die techn. Daten der Bremseinrichtung. Du musst irgendwie an diese Daten kommen. Ansonsten kannst Du nur noch auf einen gutmütigen Prüfer hoffen, der dir die Geschichte mit dem "Komplettfahrgestell aus Wohnwagen" abnimmt und das Gutachten im Vertrauen darauf, dass die Jungs das damals alles richtig gemacht haben, unterschreibt. viele Grüße Arnt Dipl.-Ing. Fahrzeugtechnik mit Spezialisierung auf Nutz- und Sonderfahrzeuge
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa." |
#8
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Ich vermute mal, die Papiere des Wohnwagens existieren nicht mehr.
Ich würde mal versuchen über Wohnwagenforum etc. eine Kopie der Papiere eines baugleichen Modelles zu beschaffen. Gibt es den Hersteller noch? Ich glaube meinem Prüfer würde es reichen zu sehen, dass diese Kombination schon mal so zugelassen war. Gruß Hubert
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#9
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Tja, wenn ich das Modell wüsste...
Fa. Hahn hat in den 70ern verschiedene Wohnwagenbauer im In - und Ausland beliefert, da ist nix zu finden.
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#10
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Mal ne andere Frage. Wie weit musst du denn wie oft fahren mit dem Gespann?
Könnte eventuell auch das elfte Gebot greifen ? Hubert
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#11
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11. Gebot geht leider nicht mehr.
Ich fahre mit dem Trailer zwar nur 2 x im Jahr und nur jeweils knapp 2 km, aber die Schergen des sheriffs von Nottingham bewachen das Winterlager mit Argusaugen. So ein wenig kann ichs auch verstehen, zum Teil gehen da wirklich dicke Brummer mit nicht zugelassenem Schwertransport-Anhänger ans Wasser, wobei die Kreisstrasse für eine 3/4 std nicht passierbar ist.
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#12
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Na schau mal da für die Bremsberechbung: (das verwendete Rad muß bekannt sein!)
http://www.boote-forum.de/showthread...light=brems%2A Dann solltest du die Lichgeschichte beachten, steht unter anderen auf den Seiten von Hella. Auch ob du mit seitlichen Reflektoren auskommst oder schon Leuchten benötigst. Wenn die Lichtleiste abnehmbar ist benötigst du 2 weitere Dreiecksrückstrahler auf den Kotflügeln. Seitenbegrenzungsleuchten nötig? Fachgerechte Arbeiten ausgeführt? Dann sollte es auch keine Probleme geben und du bist der Hersteller. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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#13
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@Snackman hat die Lösung gefunden!
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#14
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Und die KKZ Geschichte geht immer noch genau wie früher, Du darfst nur nicht beliebig rumgurken ohne HU. Fertigmachen, KKZ dran und ab zum TÜV ist durchaus möglich.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
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#15
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Um die ganzen Spekulationen etwas einzubremsen und Dir vielleicht unnötige Laufereien/Kosten zu ersparen (mit Forenbeiträgen ist das ja oftmals so eine Sache, viele sind auch nur gegoogelt und irgendwo abgeschrieben):
Ich hänge mich in so einem Fall ans Telefon, rufe beim TÜV an, frage wo die nächste Prüfstelle ist, die solchen "Eigenbauten" abnimmt, lasse mich mit dieser Prüfstelle verbinden und mir dort den zuständigen Sachverständigen geben. Mit dem verabrede ich einen Termin, fahre dort hin, nehme alles mit, was ich an Unterlagen/Bildern etc. zur Verfügung habe und lasse mich von dem Sachverständigen beraten. Die Leute dort sind i.d.R. unheimlich nett und das tollste daran: es ist vollkommen kostenlos. Zu diesem Sachverständigen fahre ich danach auch wieder hin, wenn ich alles erledigt habe, was er mir an Ratschlägen mit auf den Weg geben hat und die Abnahme ist nur noch eine Formsache. So geschehen mit einem Umbau eines Lkw auf einen Bootstransporter. Du kannst den Anhänger auch nach neuem Recht mit einem Kurzzeitkennzeichen vorführen. Die Vorführung zur HU oder die Abnahme zur Erlangung einer Betriebserlaubnis ist als Ausnahmebestimmung in § 16a Abs.1, Satz 2 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) geregelt. Geändert von Mercurius (18.07.2015 um 13:04 Uhr)
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#16
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Dem kann ich - bis auf einen Punkt - nur zustimmen!
ersetze "TÜV" durch "DEKRA" .... Die blauen Jungs tragen meiner Erfahrung nach die Nase ganz schön weit oben. Mit den grünen komme ich gut klar. viele Grüße Arnt
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#17
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Wie weit bist du mit der Zulasserei ?
schau mal http://www.boote-forum.de/showthread...42#post3922242 Wir diskutieren da gerade eine andere Möglichkeit für so kurze Strecken. Gruß Hubert
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#18
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Ich bin auch gerade dabei einen noch nie zugelassenen Trailer zu prüfen. Ebenfalls keine Papiere vorhanden.
Ich habe mir eine Bremsberechnung machen lassen, von der Fa. Wiedemann nach ECE R13 Anh. 12 Anl. 4. da gibt man die Reifengröße Achsen und Auflaufeinrichtung an Dann ist noch die Beleuchtung wichtig: Unter 600 cm Trailerlänge leer alles kein Ding. Dann fällt die gelbe Seitenbeleuchtung weg. Sprich nur Rückstrahler. Ansonsten habe ich mir ein Leuchtensatz bei Ebay bestellt der Erfüllt alle gängigen Normen (Stvzo/ECE) usw.... waren knapp 100,- Wichtig alle EZ ab 2014 müssen ein Rückfahrlicht besitzen!!! also 13 pol Stecker Nummer schlägt er dir vor Ort mit Typenschild. Hat bei der Dekra letztes Jahr bei meinem Jetski Hänger inkl Typenschild 57+13€ gekostet. Geändert von vaporex (26.07.2015 um 12:29 Uhr) |
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