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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Boot im Ausland nutzen - nicht auf mich angemeldet
Hallo zusammen,
kurze Frage an die Experten hier: Kann ich mein kleines Boot (3,7m), welches nicht auf mich sondern auf meine Eltern angemeldet ist, im Ausland (Europa) fahren? Und die gleiche Frage stellt sich mir bzgl. des Transports auf den Straßen mit dem Trailer?! Also um das zu konkretisieren: - Der Nachname ist gleich. - Führerschein habe ich natürlich. - Haftpflicht ebenfalls auf die Eltern. - Ich nutze das Boot allein im Urlaub ohne dass die in den Scheinen eingetragene Person dabei ist. Könnte es bei einer Kontrolle irgendwelche Probleme geben? Sollte ich eine Art Vollmacht, als Erlaubnis das Boot zu benutzen, mitführen? Oder noch eine Frage: Ich gehe davon aus, dass es zumindest in Deutschland zu keinerlei Probleme führen sollte, wenn ein Familienangehöriger in den jeweiligen Dokumenten drinnen steht.... ODER? Schon mal vielen Dank vorab, wenn sich einer die Mühe macht meine Fragen zu klären.
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Grüße Thomas Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen! |
#2
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Zitat:
zu 2) ja (plus alles zugehörigen Papiere) zu 3) ja (wie zu 2)
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#3
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Ich würde noch ein Schreiben des rechtmäßigen Besitzers, wo er bestätigt, dass er dir Boot und Trailer ausgeliehen hat, mitnehmen. Allenfalls auch noch eine Kopie des Passes oder eines anderen Personenausweises.
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#4
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Meine Jolle ist heute noch auf meinen Vater angemeldet, der schon lange gestorben ist.
Damit war ich in vielen europäischen Ländern ohne daß das jemals jemanden gestört hat. Mit einer Vollmacht bist du auf der sicheren Seite, wahrscheinlich wirst du die gar nicht brauchen. Kroatien ist da vielleicht etwas heikel, anderswo überhaupt kein Problem.
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#5
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In Ungarn für PKW ist ein Dokument erforderlich, daher würde es mich nicht wundern, wenn es für Boote auch vorausgesetzt wird.
Wohin möchtest du denn mit dem Boot? Wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich mir eine Ausweiskopie mitgeben lassen und gut ist. Jedes weiter Dokument müsste ja auch erst mal übersetzt werden, das wäre mir zu aufwendig. |
#6
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Zitat:
bootshaftpflichtversichert ist das Boot vermutlich auch nicht (beim verstorbenen Vater wäre der Vertrag ohnehin nichtig)
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#7
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des Eigentümers, Besitzer ist in diesem Falle Thomas.
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#8
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@Haspel: Wenn man will, versteht man schon, was ich gemeint habe. Du kannst dir den Klugscheissmodus sparen.
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#9
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Zitat:
sollte der Eigentümer schreiben "ich als Besitzer bestätige hiermit" so ist dieses Schreiben auf Grund dieser Formulierung schlichtweg falsch, wertlos und ungültig. für dich hätte ich auch "gespart", aber Thomas wäre der negativ Betroffene. |
#10
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tztz, sowas aber auch....
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#11
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"Helden" kümmert das natürlich nicht ...........................
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#12
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Hier eine Lösung für einen ähnlich gestrickten Fall, nur dass mein Kumpel mit meinem Boot im Ausland fahren wollte ohne dass ich dabei bin:
Mein Boot ist beim WSA gemeldet mit WSA-Nummer an Rumpf. Es besteht die Möglichkeit - extra beim DMYV nachgefragt und wurde so bestätigt - zusätzlich einen IBS (Internationalen Bootsschein) ausstellen zu lassen in dem dann eine Eignergemeinschaft mit meinem K eingetragen wird. Man bekommt zwar eine IBS-Registrierungsnummer, es wird aber in dem IBS auf die WSA-Nummer verwiesen und diese bleibt dann auch am Rumpf! (es dürfen keine 2 verschiedene Nummern am Rumpf sein) Gültigkeit 2 Jahre und Kosten hierfür 25,00 Euro - und nach 2 Jahren verlängerbar oder kostenlos löschbar....oder jederzeit änderbar falls mal der Kumpel wechselt Die WSA-Zulassung bleibt weiterhin bestehen - die Nummer ist ja schliesslich am Rumpf. Mir war das - obwohl dann eigentlich mein K rein rechtlich Eigentumsrechte am Boot durch die eingetragene Eignergemeinschaft hätte - lieber und ich denke es ist auch weniger umständlich und günstiger als in Kroatien extra einen Notar zu suchen und die Vollmacht zu Benutzung des Bootes von dem bestätigen zu lassen. Das Ganze wird wohl auch beim ADAC (DMYV ist billiger und mir sympatischer ) möglich sein denn der schreibt dazu: Ich habe eine Registrierung vom Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) und einen Internationalen Bootsschein vom ADAC. Müssen beide Nummern am Boot angebracht werden? Nein! Es darf nur ein Kennzeichen am Boot geführt werden! Sollten Sie bereits eine Registrierung vom WSA haben, benötigen aber für einen Auslandstörn den Internationalen Bootsschein (IBS) vom ADAC, dann darf die IBS Nummer nicht mehr am Boot angebracht werden. Vielmehr wird das bestehende amtliche Kennzeichen vom WSA im IBS vom ADAC vermerkt, sobald Sie uns mit den Antragsunterlagen, Eigentumsnachweisen und CE-Konformitätserklärung auch eine Kopie des grauen Kennzeichenausweises übersenden.
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____________ Gruß der Maik Geändert von Nebelhorn (02.08.2015 um 17:29 Uhr)
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#13
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noch einfacher wäre es gewesen, statt beim IBS die Eignergemeinschaft beim WSA Dokument umschreiben zu lassen... kostet 10,- Eur und gilt unbegrenzt.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#14
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richtig wollte ich aber nicht, da das Boot mir gehört und der IBS mit der eigentlich gefakten Eignergemeinschaft dann der andere Benutzer nur in die Hände bekommt wenn er mit dem Boot fährt und sonst liegt der bei mir in der Schublade und ich benutze meine WSA-Papiere.....irgendwo muss mal genug sein mit sparen und Kreuzer rumdrehen
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____________ Gruß der Maik |
#15
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Grundsätzlich gehen die Behörden ja mal davon aus, dass die Person, auf die das Boot angemeldet ist auch Eigentümer, resp Besitzer ist. Und wenn man jetzt sagen würde, das Boot ist zwar auf meine Eltern gemeldet, gehört aber eigentlich mir, hat man bereits das nächste Problem.
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#16
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Zitat:
... schade, eine große Reparatur und ähnliches hätte dann einen Zahlungspartner gehabt
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#17
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jaja es gibt halt immer Vor- und auch Nachteile
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____________ Gruß der Maik |
#18
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Zitat:
übrigens: die Eingangsfrage wurde auch hier mit der ersten Antwort einfach und eindeutig beantwortet; der Rest des Threats ist Entertainment. |
#19
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Wie auch schon oft vorher,
besten Dank für alle Beteiligungen. Meine Frage ist zur besten Zufriedenheit beantwortet. ;)
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Grüße Thomas Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen! |
#20
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Zitat:
Wer hat denn hier eine Drohung geschrieben ? http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/threat.shtml
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#21
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Zitat:
herzlichen Glückwunsch! Du hast den Lapsus calami als erster entdeckt und nun gehört er dir! |
#22
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Du füllst hier 33% des Stranges
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#23
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ja; dabei hätten schon 50% völlig ausgereicht.
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#24
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Unser Boot ist seit jeher aus bestimmten Gründen auf meine Schwester angemeldet. Die hat einen anderen Familiennamen. Sie wohnt in D, ich in Ö. Der Anhänger ist auf meine Frau angemeldet, die heißt auch anders als ich (und anders als meine Schwester ), das Zugfahrzeug ist auf meine Firma angemeldet, die heißt nochmals anders.
Versichert ist das Boot auf meinen Namen. Ich habe so als Notfallpapiere selbstgemachte Vollmachten, die ich heuer (!) zum ersten Mal herzeigen musste (fürs Boot, LK Murter, Kroatien). In all den Jahren vor der EU hat das zB in Kroatien niemanden und nirgends interessiert. Auch dieses Mal war es eher so eine "Routinefrage", und das Frollein war irgendwie erstaunt, dass ich tatsächlich eine vergilbte Vollmacht in meiner Tasche gefunden habe. Will sagen: Wer auf Nummer sicher gehen will, hat was herzuzeigen, auch wenn es kaum jemals irgendwen interessieren wird. Und nebenbei: der Versicherung ist es sowas von egal, wer mit dem Boot fährt, solange die Prämie bezahlt ist, der Skipper einen FS hat, der Eigner nicht behauptet, die Benützung wäre ohne sein Wissen oder seine Zustimmung erfolgt und die Benützung durch Dritte nicht aufgrund einer gewerblichen Vercharterung erfolgte.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
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