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  #1  
Alt 04.08.2015, 08:20
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Standard rechtliche Frage Schwimmsteg / Floß

Hallo,

ich habe mal eine rechtliche Frage, vielleicht hat ja jemand hier das selbe "Problem" und eine Lösung parat...

Also:

Ich habe ein kleines Grundstück direkt am Wasser.
Wobei der Begriff "Grundstück" hier leicht übertrieben ist.
Es handelt sich um ein Grundstück, welches von mehreren Parteien genutzt wird. Jedem gehören ca. 5 m Wasserfront.

Das ist aber (noch) nicht der Punkt...

Der Punkt ist:
Das WSA Berlin würde dem Bau eines Steges zustimmen.
Es gibt da aber wohl noch eine zweite "Behörde".
Und bei denen siehts da wohl eher schlecht aus (sagt der Mann vom WSA).

Nun meine Idee:
Es gibt doch diese mit 10 oder 15PS motorisierten "Schwimmstege" bzw. Floße, mit denen überall die Leute rumfahren.

Kann man sich nicht einfach so ein Ding selber bauen und zulassen und dann einfach dort anlegen, also festmachen?
Ich hätte damit gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe erschlagen:
Ich hätte ein "Boot" UND einen Steg...

Und für ein Boot braucht man ja keine "Stegbaugenehmigung".

Konkret gefragt:
Darf ich ein Boot / Floß einfach an Land festmachen, sofern der Eigentümer des Landes nichts dagegen hat und ich den Verkehr nicht behindere?

Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar.
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  #2  
Alt 04.08.2015, 09:53
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Dann haste die Kennzeichenverordnung an der Backe.
Oder Du bleibst gemäß §1 2d unter 3 PS bzw. nur Muskelantrieb und verzichtest aufs Kennzeichen, da die WSAs gerne bei Floßähnlichkeiten die Schönheitspolizei losschicken und Schönheitsgutachten haben wollen.
Daneben musste an nichtzugelassenen Liegestellen ein Ankerlicht betreiben(sofern nicht hinter Buhnen und ähnlichen Längsbauwerken).
Wenn Du dann nicht in die Fahrrinne reinragst, nicht an Bäumen, Seezeichen etc. festmachst, außerhalb der Bereiche mit Stillliegeverbot und nochn Stillliegeverbot bist, könnte das womöglich klappen.
Gruß
Michael
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  #3  
Alt 04.08.2015, 10:40
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Ok, also der Reihe nach: - in die Fahrrinne rage ich keinesfalls, nicht mal ansatzweise - an Bäumen etc. muss ich nicht festmachen, ist ja mein Grundstück, da kann ich Stangen in den Boden rammen bis der Arzt kommt - die Stillegesachen betreffen mich nicht (nicht direkt Berlin, bin im Umland) Soweit so gut. Damit ich jetzt nicht die ganze Kennzeichenverordnung durchackern muss und für den Fall, dass Du konkrete "Bedenken" hast: - Was spräche gegen eine Zulassung? - und was ist die "Schönheitspolizei" - und was um alles in der Welt ist ein "Schönheitsgutachten" (und wo kriegt man sowas)?! Mensch, ich dachte, ich hätte eine "pfiffige" Idee....offenbar ist es dann wohl aber doch nicht soo einfach... :-(
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  #4  
Alt 04.08.2015, 12:16
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Naja, das hängt etwas mit den überhandnehmenden Flößen zusammen.
Damit das Kennzeichenverordnungsbürokratiemonster wenigstens eine Aufgabe hat, verlangen die tatsächlich Schwimmfähigkeitsnachweise bzw. -Gutachten und son Quatsch, obwohl jedes Paddelboot, Ruderboot, viele Jollen wesentlich kippliger sind.

Aber Du musst ja nicht beim heimatlichen WSA anmelden, andere zicken weniger. Vermeide das böse "Floß"-Wort in der Baubschreibung, Katamaran oder Einrumpfboot ist eine schönere Umschreibung.

Ich hätte die WSA-Kennzeichentruppe längst zu den restlos überforderten Bürgerämtern, KFZ-Zulassungen umgesetzt und die Kennzeichenpflicht mangels Notwendigkeit eingestampft. Aber schließlich hilft die gegen gelbe Elefanten - nachgewiesenerweise gabs nicht einen Unfall mit gelben Elefanten.

Meinst Du wirklich, dass in Deinem Revier einfaches unbemanntes Stillliegen möglich ist?
Gruß
Michael
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  #5  
Alt 04.08.2015, 12:57
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Das weiß ich natürlich nicht... Ich gucke immer nur, was so "um mich herum" passiert. Und wenn ich mir den Uferbereich so angucke, dann sehe ich dort viele "Hausboote" bzw. Schwimmstege oder wie auch immer man die Dinger nun nennen will, die einfach nur daliegen und ein Kennzeichen haben. Eben so, als hätten sie gerade mal an Land fest gemacht. Nur fahren tun die halt nie...
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  #6  
Alt 04.08.2015, 13:12
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Zum Thema Steg.
In Berlin waren es insgesammt 7 Behörden, die zustimmen müssen.
Spontan fällt mir in meinem Fall ein

Bundeswasserstaße - Amt im Koblenz
-Genehmigung
Dann wirst Du von der Behörde auch einen Pachtvertrag bekommen.
Denn du nutzt natürich ( ich nenne das Rattenficken )Land, dafür muss geblecht werden.
Nutz ja Land was , was wehm auch immer das gehört.

Dann kommt das Bauamt. Irgendwie wilst ja des Schwimmsteg befestigen.
Nicht zu vergessen die WAPU , die muss beurteilen, ob das ein Hinderniss darstellt.

In Berlin war dann noch der Senator für Stadentwicklung dabei. ( wollen wir dort einen Schwimmsteg oder Boot haben?)

Und am Schluss Das Grünflächenamt. Wehe , da steht Schilf. Dann geht gar nichts.
Auch kein Boot anlegen!
Have Fun .
Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter.
Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf.
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