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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer Versicherung Haftpflicht
Heute wurde mir von meiner Versicherung mitgeteilt, dass ein Bootsanhänger mit Boot nur noch mit 50% versichert ist, wenn er hinter einem Auto mitgeführt wird. D.h. die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges übernimmt nur noch die Hälfte eines Schadens, der beim Trailern eines Bootes mit Bootstrailer entstehen kann und nicht wie viele Trailerkapitäne annehmen, 100 %.
Siehe hierzu auch: http://segelreporter.com/panorama/ve...-bootstrailer/ Insofern ist es wohl angebracht, eine separate Haftpflichtversicherung für den Bootstrailer abzuschließen ?! Diese kostet etwa um die 30 Euro im Jahr.
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#2
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Zitat:
ja, vom Betrag kein Problem aber jeder sollte eine Bootshaftpflicht besitzen und bei den meisten Versicherer ist ein Trailerhaftpflicht inkl. z.b Pantaenius Gruß Christian |
#3
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Zitat:
Gruß Torben |
#4
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Ja die Versichrung beim Boot ist inklusive. Im Kleingedruckten wirst du aber lesen nur dann, wenn der Trailer mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Sobald du den Trailer abstellst/abkuippelst besteht kein versicherungsschutz mehr. Somit ist eine Haftpflich Versicherung für den Trailer immer sinnvoll.
Die 50% Geschichte wurde von vielen versicherungen eingeführt weil zu viel "Blödsinn" mit den Anhängern im Bezug auf die Versicherung getrieben wurde.
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Grüße aus Köln, Timo
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#5
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Wir haben zum Beispiel schwarze Schilder und den Trailer daher ganz normal versichert. Das Boot ist eh bei Pantaenius versichert. Die paar Euros für die Trailer-Steuer und Versicherung machen es dann auch nicht mehr fett.
Uns hatte man damals von grünen Nummernschildern abgeraten. Wenn im Winterlager was mit dem Trailer und grünen Schildern passiert kann es ggf. stressig werden. Keine Ahnung ob das wirklich stimmt.
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Grüße Mike
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#6
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Grüne Kennzeichen bedeuten doch nur, dass der Trailer Steuerfrei ist. Das hat doch nichts mit der Versicherung zu tun. Also ich habe das von meiner KFZ Haftpflichtvers. auch noch nicht gehört!
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#7
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Da wird wohl ein bißchen etwas durcheinander gebracht.
HIER- insbesondere der letzte Absatz. Zitat:
Dann teilen sich die Versicherer den Schaden 50/50.
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Gruß vom Oberrhein. |
#8
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Bei grünen Kennzeichen ist der nur versichert wenn er am KFZ hängt. In der Halle oder beim Parken auf der Straße, ohne angekuppelt zu sein sieht das anders aus. So wurde mir das gesagt.
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Grüße Mike |
#9
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... das ist beim schwarzen Kennzeichen nicht anders....
(außer du hast extra eine Kfz-Haftpflicht für den Trailer abgeschlossen - egal ob grün oder schwarz) Es fahren genügten "Spor"-Anhänger mit schwarzen Kennzeichen, die müssen dann eben einge Euros Steuer bezahlen, dürfen dafür denTrailer auch mal zweckentfremden und damit Holzdecken, Dach- balken, Möbel und sonstiges transportieren....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#10
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Meine Versicherung teilte mir hierzu folgendes mit:
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.10.2011 regelt die Anhängerhaftung komplett neu. Bisher war die Schadenregulierung wie folgt geregelt: Sobald ein Anhänger in einen Haftpflichtschaden verwickelt war, übernahm der Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeuges den kompletten Schaden. Der Anhängerversicherer regulierte lediglich, wenn der Anhänger nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden war und sich auch nicht von Ihm löste. Die Schäden, für die der Anhängerversicherer aufkommen musste, waren also überschaubar und die Versicherungsprämien entsprechend niedrig. Die neue Anhängerhaftung sieht nun vor, dass der angerichtete Schaden des Anhängers immer hälftig vom KFZ Versicherer und Anhängerversicherer geteilt wird. DieAutohaftpflichtversicherung geht zukünftig mit der Regulierung in Vorleistung und regressiert dann beim Anhängerversicherer. Die neue Rechtssprechung in der Anhängerhaftung wird dazu führen, dass die Versicherungsprämien stark steigen werden. Dies wird sich zum Versicherungswechsel zum 01.01.2012 erstmals bemerkbar machen. Die Versicherungsprämien von Zugfahrzeugen müssten günstiger werden, ob dies so sein wird, muss man abwarten. Für Firmen, welche viele Anhänger haben wird es finanziell spürbar werden. Auch das Ausleihen von Anhängern wird teurer werden. Darüberhinaus ist der Anhänger auch dann versichert, wenn kein Boot auf dem Hänger steht und dieser nicht an ein Zugfahrzeug angekuppelt ist. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn aus irgendwelchen Gründen der Hänger ins Rollen kommt, wenn er abgestellt ist und infolgedessen ein Schaden entsteht oder gar ein Unfall passiert. Bei meiner Versicherung ( den Namen möchte ich an dieser Stelle nicht nennen ) kostet die Haftpflicht für den Bootstrailer 32 Euro im Jahr. Das ist mir die Sache nun wert. |
#11
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Zitat:
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#12
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HIER ein Artikel der die Problematik richtig darstellt. Insbesondere der erste Absatz ist ausschlaggebend. Wenn mit einem versicherungspflichtigen Anhänger und Zugfz. ein Haftpflichschaden entsteht, liegt eine Doppelversicherung vor. Deshalb wird nun der Schaden intern unter den Versicherungen 50/50 geteilt. Früher hat die Versicherung des Zugfz. 100% übernommen. Bei einem nicht-versicherungspflichtigen Sportanhänger wird das etwas anders sein.
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Gruß vom Oberrhein.
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#13
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Dabei sollte man bedenken das der Anhänger und seine Anbauteile bei gleichzeitiger Teilkasko gleich gegen allerlei "Sammlerwütige"halbwegs geschützt ist. Die Teilkasko ist nur marginal teurer als nur Haftpflicht.
Ich hab den Trailer auch extra bei meinem Versicherer versichert,obwohl das gesetzlich nicht nötig ist.
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas |
#14
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Zitat:
Die in den Urteil entschiedene 50/50 Teilung gilt für versicherungspflichtige Anhänger, wenn sie angekuppelt sind. Der Sportboottrailer ist jedoch ausschließlich über das Zugfahrzeug versichert, allerdings auch nur dann, wenn er angekuppelt ist. Wenn ich darüberhinausgehenden Versicherungsschutz möchte, muss ich den Trailer freiwillig extra versichern. Für den Fall wiederum würde dann im angekuppelten Zustand auch die aktuell entschiedene 50/50 Teilung greifen. |
#15
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Zunächst vielen Dank für die vielen Beiträge und infos zum Thema separate Haftpflichtversicherung eines Bootstrailers.
Mit ist immer noch nicht klar, ob und warum ein Anhänger zum Transport eines Bootes eine separate Haftpflichtversicherung benötigt. Die Informationen zu diesem Thema sind vielseitig und widersprechen sich teilweise. - Soweit ich die Sache sehe ist nach wie vor ein Bootstrailer zusammen mit dem Zugfahrzeug zu 100% versichert, wenn der Hänger hinter dem Auto angekuppelt ist. - Ist der Trailer vom Zugfahrzeug abgekuppelt und steht zusammen m i t dem Boot abgestellt auf einem Platz oder einer Scheune im Winterlager, etc. dann ist der Hänger wohl über die Bootshaftpflichtversicherung abgesichert. - Steht der Trailer abgekuppelt von einem Zugfahrzeug und ohne Boot auf einem Platz, Straße, etc. herum und es passiert etwas, z.B. der Trailer macht sich selbstständig, rollt auf ein vorbeifahrendes Auto oder eine Person stolpert in der Nacht über den Trailer und verletzt sich dabei, dann müsste die Privathaftpflicht des Halters des Bootstrailers zum Zuge kommen. Insofern sehe ich aktuell kein Restrisiko, für das ein Bootstrailer separat mit einer Anhänger-Haftpflicht-Versicherung versichert werden muss ?? |
#16
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... weil das Restrisiko nicht von jeder PHV getragen wird. Bei der HUK sind nicht versicherungspflichtige Anhänger z.B. nur außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums versichert. Andere schließen sie auch ganz aus.
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