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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 18.08.2015, 20:28
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45meilen 45meilen ist offline
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Standard Beendigung eines Mietverhältnis

Vorgeschichte,
Schwiegermutter wird nicht mehr lange in ihrer Wohnung bleiben können und in eine Einrichtung gehen.
Sie wohnt dort ohne Unterbrechung ca 60 Jahre.

Kündigungsfrist m.W. 3 Monate
Kann man die 3 Monate ggf umgehen ( Weiterbezahlung vermeiden ) wenn man Nachmieter stellt ?
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #2  
Alt 18.08.2015, 20:31
Benutzerbild von sanicoe
sanicoe sanicoe ist offline
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Standard

Dann dürfte es m.E. eigentlich kein Problem geben.....
Was ich aber eventuell machen würde, wenn Sie den Nachmieter ablehnen, mir das schriftlich bestätigen lassen das ein Nachmieter vorgeschlagen wurde.
__________________
Gruß Sascha
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  #3  
Alt 18.08.2015, 20:31
Benutzerbild von Monreve
Monreve Monreve ist offline
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Nur, wenn der Vermieter dies akzeptiert - reden kann helfen. Der Vermieter kann auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist bestehen.
__________________
die besten Grüße von Uschi
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  #4  
Alt 18.08.2015, 20:37
Generador Generador ist offline
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Ich würde als erstes mal mit dem vermieter reden.
Wenn deine Schwiegermutter schon so lange da wohnt, wird der Vermieter vielleicht auch erst Modernisierungsarbeiten ausführen wollen vor dem neu vermieten.

Eventuell kannst du die Miete ja mit der Kaution verrechnen lassen.
Müsste ja genug angespart sein.
__________________
MFG Dieter
Fiberline G 15 Bj. 1972
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  #5  
Alt 18.08.2015, 20:52
963usti 963usti ist offline
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Kann man die 3 Monate ggf umgehen ( Weiterbezahlung vermeiden ) wenn man Nachmieter stellt ?
Glaub ich nicht, mit der Neuvermietung ggf. Sanierung wird auch die Miete völlig neu "Angepasst".
Ein persönl. Gespräch wirkt manchmal wunder.
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  #6  
Alt 18.08.2015, 21:15
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
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Würde auch den Vermieter ansprechen - hier in und um Hamburg bekommst Du noch Geld wenn du gehst, weil die heute ein Vielfaches bei Neuvermietung bekommen, Wohnungszustand fast egal...
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
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  #7  
Alt 18.08.2015, 21:50
Andrei Andrei ist offline
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Es gibt keinen Anspruch gegenüber dem Vermieter, dass er einen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren muss. Es gilt die Vertragsfreiheit und der Vermieter entscheidet, mit wem er einen Vertrag eingeht.

Aber Miteinanderreden hilft, eventuell kommt der Vermieter euch entgegen, wenn er die Wohnung einige Monate früher bekommt und bei der Neuvermietung mehr bekommen würde.

Gruß,
Andrei
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  #8  
Alt 19.08.2015, 06:32
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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Zitat:
Zitat von Generador Beitrag anzeigen
.....

Eventuell kannst du die Miete ja mit der Kaution verrechnen lassen.
Müsste ja genug angespart sein.
Die Kaution vor 60 Jahren waren vielleicht 50 Mark (oder noch weniger), mit Zins und Zinseszins kommst da auch in 60 Jahren nicht annähernd an eine aktuelle Monatsmiete ran
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  #9  
Alt 19.08.2015, 06:39
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Monreve Monreve ist offline
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Fakt ist, den Vermieter frühzeitig einbinden, dann ist er auch zu Kompromissen bereit.
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die besten Grüße von Uschi
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  #10  
Alt 19.08.2015, 07:51
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CoolWater CoolWater ist offline
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Standard Mietverhältnis beenden

Hallo, schau mal nach ob es da was wegen einer Härteklausel gibt. Mieterverein könnte helfen.

Ich als Vermieter wäre kooperativ, wenn meine langjährige Mieterin ausziehen wollte.

Dann kann ich wie schon geschrieben, eine Sanierung vornehmen und den Mietzins an heutiges Neveau anpassen.

Win-Win
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Wo ein Willy da ein Boot.
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  #11  
Alt 19.08.2015, 08:06
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Kann man die 3 Monate ggf umgehen ( Weiterbezahlung vermeiden ) wenn man Nachmieter stellt ?
Grundsätzlich nur, wenn es im Mietvertrag vereinbart worden ist. Ist es in der Regel leider nicht.
__________________
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Gruß vom Mario

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  #12  
Alt 20.08.2015, 15:17
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Morton Morton ist offline
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Am besten Bude behalten, bei 60 Jahren Mietvertrag ist die doch total günstig,
einfach nicht kündigen und selber einziehen , oder untervermieten.
Gruß,
Martin
__________________
Martin
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  #13  
Alt 20.08.2015, 18:50
Benutzerbild von nasowas66
nasowas66 nasowas66 ist offline
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Ich denke du wirst die Miete noch 3 Monate zahlen müssen,Svenni...war bei meinem Vater auch so als er starb....und er lebte sogar 80 Jahre in dem Haus
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Gruß Andrea
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  #14  
Alt 20.08.2015, 18:53
Tim2502 Tim2502 ist offline
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Ich habe einen Arbeitskollegen dessen Mutter wohnt seit der Steinzeit in einer 1 oder 2 Zimmer Wohnung in der Stadt und sie zahlt 110€ WARM

Am liebsten sollte man sofort die Wohnung übernehmen und nach Einzug ein 40Fuß Boot bestellen
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  #15  
Alt 20.08.2015, 21:22
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Ich möchte zunächst mal kurz dafür werben, dass man sich grundsätzlich an Regeln halten sollte, weil die nämlich durchaus ihren Sinn haben.

Eine Kündigungsfrist hat ja den Zweck, dass sich der Vertragspartner auf die Beendigung des Mietverhältnisses einstellen können soll. Ein Mieter, der schon sehr lange in einem Objekt wohnt, hat dort alles nach seinen Verhältnissen eingerichtet, seine Möbel dafür gekauft, sich an "seine" Wohnung gewöhnt, sein Umfeld um seinen Lebensmittelpunkt sortiert. Es ist klar, dass ein Mieter, der nach 20 Jahren eine Kündigung erhält - was selten genug vorkommt - länger nach einer passenden anderen Wohnung - vielleicht in der Nähe - sucht als jemand, der erst zwei Jahre dort gewohnt hat.

Umgekehrt hat auch die Frist, die der Mieter einhalten muss - sie ist ja inzwischen gedeckelt - ihre Berechtigung. Denn der Vermieter muss schauen, ob in der Wohnung vor der Wiedervermietung etwas zu machen ist, muss inserieren, Mieter finden. Dass früher nach einem langen Mietverhältnis die Kündigungsfrist auch für den Mieter länger war, war für den Vermieter in vielen Fällen nötig. Ich zum Beispiel hatte eine Wohnung lange vermietet. Während der Mietzeit wollten die Mieter keine größeren Arbeiten in der Wohnung haben, es war auch nicht nötig. Als ich die Wohnung schließlich zurückbekam, musste ich etliche Handwerksleistungen durchführen lassen, zwei Bäder erneuern, zwei Fenster, eine Decke, Elektrik. Die Mieter, mit denen ich immer ein gutes Einvernehmen hatte, baten mich, die ohnehin kurze Kündigungsfrist von 3 Monaten abkürzen zu dürfen. Ich habe Ihnen das zugestanden, weil ich ehrlich gesagt froh war, dass sie auszogen. Aber selbst bei 3 Monaten hätte ich gar keine Chance gehabt, bis zum Mietende Handwerkerangebote einzuholen, zu vergeben, um direkt im Anschluss an den Auszug die Arbeiten durchführen zu lassen. Weil ich kein gewerblicher Vermieter bin, der sowieso seine Handwerker ständig an der Hand hat, hat mir bei weitem der zeitliche Vorlauf gefehlt, um die Arbeiten schon vor dem Auszug zu koordinieren. So musste ein Gewerk nach dem anderen zögerlich erledigt werden und es ergab sich ein sehr langer Leerstand. Natürlich habe ich Verständnis für einen Mieter, der berufsbedingt umziehen muss. Ich möchte aber mal aufzeigen, dass Kündigungsfristen auch für einen Vermieter relevant sind. Was der Mieter sparte, habe ich für ihn übernommen.

Ganz wesentlich hängt es auch von den örtlichen Verhältnissen ab. In manchen Regionen braucht es einen erheblich längeren Vorlauf, bis ein Mieter eine Wohnung oder ein Vermieter einen Nachmieter gefunden hat. In vorigen Beiträgen schon gesagt: In Ballungsräumen wird mancher Vermieter froh um jeden Monat sein, den der Mieter früher auszieht, weil er erheblich mehr Miete erlösen kann.

Zur Ausangsfrage: Dass man sich durch die Gestellung von (drei) Nachmietern von der Kündigungsfrist befreien kann, ist ein sich hartnäckig haltendes Gerücht. Ob Mieter oder Vermieter, ich finde es gut und fair, wenn man den Vertragspartner frühzeitig informiert und sich über Lösungen unterhält. Ein fairer Vermieter wird aber nach einem langen, reibungslosen Mietverhältnis immer mit sich reden lassen. Und ein anständiger Mieter wird nicht nach zig Jahren unvermittelt ausziehen und einen kompletten Sanierungsfall hinterlassen.
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  #16  
Alt 21.08.2015, 05:11
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renn-harry renn-harry ist offline
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Wir haben damal die WoBau Ges. angeschrieben und mitgeteilt das Herr xy als Lebenspartner mit in die Wohnung zieht und das er im Mietvertrag
mit aufgenommen werden soll.
3 - 4 Monate später ist Hauptmieter ausgezogen und das Mietverhältnis
Lief auf "Lebenspartner " weiter.
Muss aber dazusagen das das ca 25 Jahre her ist und ich nicht weiß wie es heute Rechtlich aussieht.
Auch war es nicht das Alter sondern damals die Wohnugsknappheit in der Unistadt.
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #17  
Alt 21.08.2015, 06:35
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunbeamer Beitrag anzeigen
... Denn der Vermieter muss schauen, ob in der Wohnung vor der Wiedervermietung etwas zu machen ist, ... Aber selbst bei 3 Monaten hätte ich gar keine Chance gehabt, bis zum Mietende Handwerkerangebote einzuholen, zu vergeben, um direkt im Anschluss an den Auszug die Arbeiten durchführen zu lassen. Weil ich kein gewerblicher Vermieter bin, der sowieso seine Handwerker ständig an der Hand hat, hat mir bei weitem der zeitliche Vorlauf gefehlt, um die Arbeiten schon vor dem Auszug zu koordinieren. So musste ein Gewerk nach dem anderen zögerlich erledigt werden und es ergab sich ein sehr langer Leerstand. ...

Die Kündigungsfrist von 3 Monaten dient ja auch nicht dazu, dem Vermieter 3 Monate
Leerstand für Renovierungszwecke zu bezahlen. Ich nutze nach einer Kündigung die
Wohnung meist bis zum letzten WE. Handwerkerkolonnen in diesen drei Monaten, die
mich bei meinen Umzugsvorbereitungen stören und dann Bäder oder Küchen o.ä.
komplett renovieren möchten, bzw. viele Termine mit etlichen Handwerkern zum Auf-
maß und Angebotserstellung in dieser Zeit, würde ich genausowenig akzeptieren bzw.
bei unangemeldetem Erscheinen wieder heim schicken.

Daher: Wichtige anstehende Arbeiten sollten natürlich stets dann erfolgen, wenn sie
nötig sind und nicht erst bei / nach Beendigung des Mietverhältnisses. Umfassendere
Umbau- bzw. Renovierungsarbeiten können natürlich gerne, inklusive der Vorarbeiten,
nach
der Kündigungsfrist erfolgen.

Besichtigungen durch Nachmieter in angemessener Anzahl, versuche ich natürlich bei
entsprechender rechtzeitiger Absprache terminlich zu ermöglichen, die "Schlüsselge-
walt" gebe ich bis zum letzten Tag jedoch nicht auf.

Da ich Gesprächen mit dem Vermieter nie abgeneigt bin und auf ein harmonisches Mit-
einander Wert lege, hatte ich bisher bei keinem Wohnungswechsel, (und das waren viele),
Probleme mit dem Vermieter bzw. der Rückerstattung der Kaution.
__________________
gregor

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  #18  
Alt 21.08.2015, 22:51
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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>>Die Kündigungsfrist von 3 Monaten dient ja auch nicht dazu, dem Vermieter 3 Monate Leerstand für Renovierungszwecke zu bezahlen.<<
Auf so eine Idee kommt ja auch kein vernünftiger Mensch. Der Mieter hat das Nutzungsrecht bis zum letzten Tag der Mietzeit. Ich schrieb wohlgemerkt: "Aber selbst bei 3 Monaten hätte ich gar keine Chance gehabt, bis zum Mietende Handwerkerangebote einzuholen, zu vergeben, um direkt im Anschluss an den Auszug die Arbeiten durchführen zu lassen."

>>Handwerkerkolonnen in diesen drei Monaten, die mich bei meinen Umzugsvorbereitungen stören und dann Bäder oder Küchen o.ä.
komplett renovieren möchten<<
Davon redet niemand.
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  #19  
Alt 22.08.2015, 06:43
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunbeamer Beitrag anzeigen
...

>>Handwerkerkolonnen in diesen drei Monaten, die mich bei meinen Umzugsvorbereitungen
stören und dann Bäder oder Küchen o.ä. komplett renovieren möchten<<

Davon redet niemand.
Zitat:
Zitat von Sunbeamer
Aber selbst bei 3 Monaten hätte ich gar keine Chance gehabt, bis zum Mietende Handwerkerangebote einzuholen
Und das machen die Handwerker ohne Aufmaß und Besichtigung? Eben daher schrieb ich ja auch:

Zitat:
...komplett renovieren möchten, bzw. viele Termine mit etlichen Handwerkern zum Auf-
maß und Angebotserstellung in dieser Zeit
, würde ich genausowenig...
Schön, wie man sich Zitate durch einfaches Weglassen passend biegen kann...
__________________
gregor

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