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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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80 Km/h Aufkleber Vorschrift?
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#2
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Das ist aus 2004!!!
Also uralt.
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Gruß vom Oberrhein. |
#3
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Mein Trailer von 1978,....also noch älter.
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#4
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Was das bedeuten soll???
Speziell das:"..die nicht für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut..."??? Seit wann sind Anhänger für Geschwindigkeiten von mindestens 100 km/h gebaut worden??? Das heißt also noch höhere Geschwindigkeiten? Irgendwie kommt man sich veraxxxxt vor!
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Grüße Thomas |
#5
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So gut wie alle gängigen PKW-Anhänger sind für Geschwindigkeiten von 100 km/h oder mehr gebaut.
Daß wir die in Deutschland in der Regel nicht fahren dürfen, hat gesetzliche Gründe. An meinem Eigenbau-Trailer sind keine Teile verbaut, die nicht für mindestens 130 km/h zugelassen sind.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#6
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Wenn ich das richtig verstanden habe, dann heißt das, du darfst/kannst mit deinem Hänger auch 150-160-180 km/h fahren???
Woooowwww! Und das auch noch in Deutschland?! Wahrscheinlich habe ich die letzten 30 Jahre verpennt!
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Grüße Thomas |
#7
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Zitat:
Meine Achse ist für 130 km/h zugelassen, die Bremsen für 160 km/h, die Räder und Reifen für 180 km/h, Auflauf- und Zugvorrichtung für 130 km/h. Diese Angaben können im Fall des Falles versicherungstechnisch wichtig sein, wenn mir z.B. auf einer französischen Autobahn, wo es keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Anhänger gibt, es gilt immer die für den Zugwagen, ein Unfall passiert. Ich darf dennoch in Deutschland nur 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h fahren. Aus ökonomischen Gründen reihe ich mich meistens bei den LKW ein.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#8
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O.k., jetzt wird das Ganze wieder langsam normal.
Worauf ich hinaus wollte, ist die schwachsinnige Stelle in dem link "https://www.tuv-nord.com/cps/rde/xbc...sanhaenger.pdf", die so lautet: siehe Grafik unten! Was wollen die "Fachleute" vom TÜV Nord damit sagen? Haben alle Bootsanhänger, die nicht für 100 km/h umgebaut wurden nun auf der rechten Seite und der linken Seite, sowie am Heck ein 80 km/h-Schild führen???
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Grüße Thomas |
#9
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Sollte man mal in der StVO schauen. Und im übrigen geht es in dieser TÜV Anleitungen um Eigenbauten, nicht um Hänger von der Stange.
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Gruß Marc |
#10
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Der Aufkleber müsste dann in der STVZO erwähnt sein.
Chefs Guido
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Wo ein Willy da ein Boot. |
#11
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Ich lese grad was Hubi oben schreibt.
Mein Anhänger (750Kg) ist, wenn ich mich entsinne, laut Papieren für 140 zugelassen, nur halt hier bei uns nicht. 100 dürfte er, wenn das Zugfahrzeug leer auf 2,5T käme, glaub ich. Willy |
#12
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Zitat:
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#13
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Zitat:
ist ein rein deutscher "Verwaltungsakt".
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Gruß vom Oberrhein. |
#14
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In F darf man mit Hänger auch 130 fahren, bei Regen immer noch 110.
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Gruß Ingo |
#15
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Soweit mir bekannt darf man in D und Ö mit der 100km/h Zulassung auch nur 100 fahren wenn das Zugfahrzeug(Leergewicht) nicht leichter ist als der Anhänger.
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Verkaufen unser Boot oder Wohnmobil da sie nicht zusammen passen |
#16
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Zitat:
Es fahren in Europa ja auch zahllose LKW und Busse rum, die haben manchmal bis zu 3 verschiedene Geschwindigkeitsaufkleber hinten drauf. Wie das geregelt ist, weiß ich nicht, Ärger habe ich deswegen noch nie gehabt.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#17
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Zitat:
"Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt" Quelle: www.help.gv.at Auf Autobahnen 100Km/h Also darfst bei uns auch ohne der 100er Zulassung so schnell fahren
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
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