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  #1  
Alt 14.10.2015, 12:37
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Marco1977 Marco1977 ist offline
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Standard Boot Kauf in NL -- Mehrwersteuer ??

Hallo zusammen ,

ich möchte von einem Deutschen Geschäftsführer ein Boot kaufen.


ein Stingray 240 cs
jedeglich ist das Boot in Holland angemeldet und wurde dort auch gekauft.
somit in der EU die MwsT bezahlt .

1.)Frage
wenn die Papiere nicht mehr vorhanden sind und möchte das Boot in Deutschland zulassen kann es dann sein das ich die Mwst in Germany nachbezahlen muss ?

2.)Frage
Ich möchte das Boot bei ADAC anmelden und danach Bodenseetauglich umbauen.
Hierzu benötige Deutsche Zulassung Deutsches Handbuch usw.
kann man das Boot einfach so umschreiben ? und wenn was kostet sowas ?

Danke für euer Feedback
Marco
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  #2  
Alt 14.10.2015, 12:53
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jogi73 jogi73 ist offline
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Hallo,
soweit ich weiß fragt der ADAC lediglich nach dem Kaufvertrag, als dein Eigentumsnachweis.
Problematisch könnte es werden, wenn du mit dem Boot in ein Nicht EU - Land einreist und dann irgendwann zurückkommen möchtest......
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  #3  
Alt 14.10.2015, 13:02
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Zitat:
Zitat von Marco1977 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen ,

ich möchte von einem Deutschen Geschäftsführer ein Boot kaufen.


ein Stingray 240 cs
jedeglich ist das Boot in Holland angemeldet und wurde dort auch gekauft.
somit in der EU die MwsT bezahlt .

1.)Frage
wenn die Papiere nicht mehr vorhanden sind und möchte das Boot in Deutschland zulassen kann es dann sein das ich die Mwst in Germany nachbezahlen muss ?

Wenn kein Mehrwersteuernachweis vorhanden ist, kann es sein, dass du die Mehrwersteuer bei einer Kontrolle entrichten musst.
Ganz wichtig für die Anmeldung wäre aber der CE-Nachweis. WEnn dieser nicht vorhanden ist erfolgt keine Anmeldung.

2.)Frage
Ich möchte das Boot bei ADAC anmelden und danach Bodenseetauglich umbauen.
Hierzu benötige Deutsche Zulassung Deutsches Handbuch usw.
kann man das Boot einfach so umschreiben ? und wenn was kostet sowas ?

Darf man fragen warum beim ADAC und nicht beim WSA ?
WSA nur einmalige Kosten ADAC Kostet die Verlängerung alle 2 Jahre
WSA Kennzeichen innerhalb der EU gültig
Ich sehe keinen Vorteil in der Anmeldung beim ADAC.
Das Handbuch sollte dem Boot in mehreren Sprachen seit Einführung der CE beiliegen.


Danke für euer Feedback
Marco
Antworten hab ich mal oben eingepflegt.
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  #4  
Alt 14.10.2015, 13:07
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ghaffy ghaffy ist offline
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Baujahr der Stingray?
Für die Bodenseezulassung ist (wie generell auch im Rest der EU, aber zT unterschiedlich streng gehandhabt) in jedem Fall bei Bj nach 1998 CE samt Eignerhandbuch (und dem Rest lt. Bodensee-Bestimmungen) erforderlich.

Aber als Bodenseeanrainer ist dir das ja sicherlich bekannt.

Was meinst du mit "umschreiben"?
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Gruss Andreas

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  #5  
Alt 14.10.2015, 13:49
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Antworten hab ich mal oben eingepflegt.
Billi dann auch bitte richtig und vollständig.

Zitat ADAC-Bootsschein :

Der Internationalen Bootsschein (IBS) gilt auf ausländischen Binnen- und Küstengewässern sowie auf deutschen Binnenwasserstraßen als amtlich anerkannte Bootsregistrierung.
Der IBS wird immer auf eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum ausgestellt. Laut ECE-Resolution Nr. 13 rev. darf der IBS als Reisedokument beim Grenzübertritt nicht älter als zwei Jahre sein. Im Inland ist der IBS als Kennzeichenausweis so lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert.
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  #6  
Alt 14.10.2015, 13:59
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Billi dann auch bitte richtig und vollständig.

Zitat ADAC-Bootsschein :

Der Internationalen Bootsschein (IBS) gilt auf ausländischen Binnen- und Küstengewässern sowie auf deutschen Binnenwasserstraßen als amtlich anerkannte Bootsregistrierung.
Der IBS wird immer auf eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum ausgestellt. Laut ECE-Resolution Nr. 13 rev. darf der IBS als Reisedokument beim Grenzübertritt nicht älter als zwei Jahre sein. Im Inland ist der IBS als Kennzeichenausweis so lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert.
Du hast natürlich recht.

Wenn man nur im Inland sich bewegen will ist der IBS noch überflüssiger da schon in der Grundausstellung teurer als das Kennzeichen vom WSA.
Wenn man also innerhalb der EU unterwegs ist gibt es keinen vernünftigen Grund für den IBS
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  #7  
Alt 14.10.2015, 14:16
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du hast natürlich recht.

Wenn man nur im Inland sich bewegen will ist der IBS noch überflüssiger da schon in der Grundausstellung teurer als das Kennzeichen vom WSA.
Wenn man also innerhalb der EU unterwegs ist gibt es keinen vernünftigen Grund für den IBS

Es geht doch hier nicht um die Frage, ob IBS oder WSA-Anmeldung!

Die Frage nach der Mehrwertsteuer wurde beantwortet: Er muss den Nachweis der Zahlung haben oder damit rechnen, nachzahlen zu müssen.
Dieses Problem der Nachversteuerung ergibt sich natürlich nur dann, wenn er kontrolliert und nach dem Mehrwertsteuernachweis gefragt wird.

Die Frage nach weiteren, für Anmeldung bzw. Zulassung in Deutschland nötigen Papieren wurde doch auch bereits beantwortet:

Ein CE Zertifikat ist erforderlich, sofern nach dem 16.06.1998 gebaut oder in der EU in Verkehr gebracht; der ADAC und nach meinem Wissen auch die WSA's sind bei Neuanmeldungen wohl verpflichtet, sich das CE-Zertifikat vorlegen zu lassen. Eine "Ummeldung" eines in NL zugelassenen Bootes dürfte in D immer auf eine Neuzulassung herauslaufen. Für spezielle Fragen zur Bodenseezulassung wurde hier bereits ein Link genannt.

Gruss


Gerd
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  #8  
Alt 14.10.2015, 14:16
Koli Koli ist offline
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Wir fahren hier am Hochrhein und ohne
CE je nach Baujahr
wird das schonmal nichts.

Die Handbücher wurden hier noch nie kontrolliert und waren auch nicht zur Zulassung notwendig. Auch die MWST Abgabe nicht. Ich habe aber die Originalrechnung und somit den Nachweis, der ja auch in anderen Ländern verlang werden kann.

Ich wäre vorsichtig. Am besten Du schreibst dem Schifffahrtsamt Konstanz, die klären freundlich und kompetent auf, was es wirklich braucht. Zudem bleibt zu prüfen, ob eine Umrüstung Sinn macht, kommt ja nur bei grösseren Booten in Frage.
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  #9  
Alt 14.10.2015, 15:22
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Zitat:
Zitat von Koli Beitrag anzeigen
...

Die Handbücher wurden hier noch nie kontrolliert und waren auch nicht zur Zulassung notwendig. ...
Bei allem Respekt und aller -Kollegialität, aber eine solche Auskunft ist nach nahezu 20-jähriger gesetzlicher Verpflichtung der Beamten, bei der Zulassung das Eignerhandbuch sich vorlegen zu lassen einfach nicht mehr haltbar.

Die Anzahl der Beamten, die sich überhaupt noch erinnern können, wie das vor 1998 und in der selbst genehmigten (und nicht rechtlich begründeten) "Übergangszeit" war, nimmt praktisch stündlich ab.

Regelmäßig und dutzendfach kann man hier über die teils verzweifelte Suche nach Eignerhandbüchern nach erfolgtem Kauf lesen, auch im Zulassungsbereich Bodensee. Je nach Hersteller und Baujahr gestaltet sich die Suche dann sehr schwierig oder bloß schwierig.

Fakt ist, wie bereits genannt, CE und Eignerhandbuch sind jedenfalls bei der Erstzulassung vorzulegen. Vom Kauf eines Gebrauchtbootes ohne diese Unterlagen kann man daher nur warnen.
Da ändert auch nichts daran, dass vor 2 oder 3 oder 5 oder 10 Jahren manch ein(e) Beamter(in) kein Eignerhandbuch verlangt hat. Das gehört nun mal zu den Bootspapieren wie der Fahrzeugbrief/Typenschein zum KFZ.
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Alt 14.10.2015, 15:35
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Ich habe für keines meiner Boote ein Eignerhandbuch oder vergleichbares.
Allerdings sind meine Boote nachweisbar auch alle von weit vor 1989.
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  #11  
Alt 14.10.2015, 15:39
Koli Koli ist offline
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Richtig ist, dass ich das nie ohne alle wichtigen Papiere kaufen würde und auch deshalb den Rat zur Nachfrage in Konstanz.

Dieses Jahr habe ich mein Boot zugelassen, samt Hochrheinzulassung und ohne diese Papiere. Wichtig war der Kaufvertrag sowie das CE Zertifikat und gut war.
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  #12  
Alt 14.10.2015, 15:45
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich habe für keines meiner Boote ein Eignerhandbuch oder vergleichbares.
Allerdings sind meine Boote nachweisbar auch alle von weit vor 1989.
Naja, unsere alten Schüsseln stehen ja schon unter Denkmalschutz ...
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Alt 15.10.2015, 09:54
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Marco1977 Marco1977 ist offline
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Moin Zusammen ,
Das war ja nun eine hilfreiche Auskunft. Danke euch allen.
Nun hab ich Reserchiert Beziehungsweise mein Händler hat Info über die CE Behörde.
Das Boot ist Baujahr 2004 ,Das Boot wurde offiziell bei einem Händler in Holland Gekauft und war kein Grauimport.
Mwst ist durch die vorhandenen Originalrechnung nachweisbar.
ce ist vorhanden. Handbuch ebenfalls.

Nun kann ich das Boot ohne Probleme kaufen, benötigt laut EU keine Umschreibung der Ce oder dergleichen.

Nun ist auch der Umbau für die Bodenseezulassung möglich.... man muss nun die 10000 Euro bluten um auf dem Trinkwasser umschippern zu können...
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