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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 26.12.2015, 11:56
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Es liegt mir völlig fern den Oberlehrer zu spielen und hier verbietet auch keiner irgend jemanden das Schreiben!

Es kommt aber darauf an, wie ich mich (als Laie) an so einer Diskussion beteilige!.

Wenn ich nur mal bei Google was gelesen habe, sollte man halt nicht so tun, als wüßte man es ganz genau....
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Gruß

Berni
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  #52  
Alt 26.12.2015, 13:56
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
es wird doch auf Wasserfahrzeugen generell (nicht nur bei Durchsuchungen nach StPO) auch zwischen Wohnung und Geschäfts-/Betriebsräumen unterschieden.
Bei Wohnräumen sind die Hürden für die zur Kontrolle und Überwachung ermächtigten Behörden beim Zugang weitaus höher um die Rechte der Bewohner besonders zu schützen. Also stellt der Gesetzgeber den Wohnraum auch auf Wasserfahrzeugen, auch wenn diese selbst gewerblicher Natur sind nochmal besonders unter Schutz.

Wenn man den Grundgedanken unserer Gesetzgebung betrachtet ist dies auch völlig logisch.
Grundrechte können nur per Gesetz durch die ermächtigte Behörde im geregelten Rahmen eingeschränkt werden. Die Einschränkung des Einzelnen soll immer im Verhältnis zum Bedürfnis der Allgemeinheit stehen.
Jetzt mag der ein oder andere der Meinung sein, dass die Verhältnismässigkeit nach manchen Rechtsverordnungen fragwürdig erscheinen mag. Damit muss man aber im demokratischen Rechtsstaat leben. Der Rechtsweg bleibt einem ja zur Prüfung i.d.R. offen.

Bis dann

Dominic
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  #53  
Alt 26.12.2015, 16:01
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Kann man das nicht schliessen? Das für doch zu nichts
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  #54  
Alt 26.12.2015, 18:16
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Hallo ich bin in Besitz eines Waffenscheines zudem habe ich vor ca. 20 Jahren den Jagdschein gemacht.Da wurde das Thema befriedigter Bezirk auch behandelt.
Jetzt sagen wir mal, das Boot sei befriedigter Bezirk.

Und es würde dir das Recht geben die Pistole oder den Revolver abzufeuern, hast du immer noch darauf zu achten, das der Leuchtkörper oder das was du sonst noch verschießen willst, deine so genannten befriedeten Bezirk nicht verlässt.Okay in der Kajüte könnte es gehen
Wenn auch eine Signalpistole auf dem Boot erlaubt ist, ist ein kleiner Waffenschein für diese erforderlich. Auch eine sichere Aufbewahrung unzugänglich dritter Personen muss auch gewährleistet sein ...
Zudem, wer eine Waffe führt, hat auch eine besondere Verantwortung und Sorgfaltspflicht. Besonders an Silvester wird diese sehr schnell verletzt (Alkohol).
Nun viel Spaß mit eurer Signalpistole und einen Guten Rutsch!!!
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Gruß Michael

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  #55  
Alt 28.12.2015, 06:39
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Zitat:
Zitat von hopfemike Beitrag anzeigen
Hallo ich bin in Besitz eines Waffenscheines
Du darfst eine schussbereite Waffe in der Öffentlichkeit führen? Sicher, dass Du Waffenscheininhaber bist??

Es werden nämlich ständig (auch in der Presse) die Begrifflichkeiten durcheinander gewürfelt.

Kurz und knackig:
Waffenschein: Berechtigt zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit (Beispiel: Polizist, Personenschützer, aussergewöhnlich bedrohte Personen..). Berechtigt nicht automatisch zum Besitz einer Waffe !
Waffenbesitzkarte: berechtigt zum Besitz einer oder mehrerer Waffen. Dazu ist ein Bedürfnis nachzuweisen (Jäger, Sportschütze, Sammler ...) Berechtigt nicht automatisch zum Führen!
Erst beides zusammen berechtigt zum Führen und Besitz!
Kleiner Waffenschein: Führen einer Schreckschusswaffe

Zitat:
Wenn auch eine Signalpistole auf dem Boot erlaubt ist, ist ein kleiner Waffenschein für diese erforderlich. Auch eine sichere Aufbewahrung unzugänglich dritter Personen muss auch gewährleistet sein ...
Zudem, wer eine Waffe führt, hat auch eine besondere Verantwortung und Sorgfaltspflicht. Besonders an Silvester wird diese sehr schnell verletzt (Alkohol).
Nun viel Spaß mit eurer Signalpistole und einen Guten Rutsch!!!
Für eine Signalwaffe (Kaliber 4) wird eine Waffenbesitzkarte benötigt. Sie darf innerhalb des befriedetem Besitztum geführt und zweckbestimmt (Notlage usw) benutzt werden - und hierbei gilt auch das Boot als Befr. Besitz. .. und logischerweise darf hier das Geschoss das "Gelände" verlassen .. würde sonst auch wenig Sinn machen so ein Notsignal.

Eine Schreckschuss ist im Prinzip nicht als Seenotsignalwaffe zu gebrauchen. Die Steighöhe und Leuchtkraft/Dauer der Signale reichen einfach nicht aus.

..und wie schon erwähnt: für eine Schreckschuss ist das Boot kein befriedeter Besitz, das kann hier nur eine Immobilie sein. Eine Schreckschuss darf noch nicht mal im Boot/PKW gelagert werden, da Sie dort nicht als Zugriffssicher gilt. Also Führen der Schreckschuss (auch an Bord) nur mit kleinem Waffenschein.
Benutzung von Kartuschenmunition (!) auf Befriedetem Besitztum erlaubt, wenn es nicht zu Lärmbelästigung führt. Signale dürfen nur abgeschossen werden, wenn sicher gestellt ist, dass sie das Grundstück nicht verlassen - also relativ unmöglich im Freien, es sei denn, man ist Farm- oder sonstiger Großgrundbesitzer.

Bedeutet zu Silvester: Knallkartuschen auf befr. Besitz ok. Signalmunition hingegen schwierig.
Im öffentlichen Raum verboten (Ausnahme: Notwehr usw.. s.o.) !
Nebenbei die Strafen:
Benutzung von Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein auf öffentlichen Grund: Straftat, Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren Haft)
Mit KWS: Ordnungswidrigkeit, Einzug der Waffe und KWS möglich

Das Schießen zu Silvester "auf dem Bürgersteig" (oder auf dem Boot, um beim TE zu bleiben) wird mehr oder weniger geduldet, möglicherweise je nach Bundesland mehr oder weniger tolerant.. einen Anspruch darauf, nicht belangt zu werden wenn ein griesgrämiger oder sonst wie angesäuerter Nachbar den Vorgang anzeigt, hat man natürlich nicht.
Passiert gar ein Unfall.. vielleicht sogar unter Alkoholeinwirkung (ist ja durchaus denkbar zur Jahreswende).. möchte ich nicht in der Haut des Schützen stecken.

Ist nun doch ein wenig länger geworden, der Beitrag (von wegen "kurz und knackig" ) . Aber das Thema liegt mir als KWS-Inhaber und langjähriger Sammler diverser Schreckschuss am Herzen und ich hab eine Allergie gegen das Verbreiten von Halbwissen, ohne das sich jetzt hier bitte jemand persönlich angegangen fühlen sollte.

Wünsche ebenfalls einen Guten Rutsch

Gruß, Jörg
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  #56  
Alt 28.12.2015, 08:21
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
..... Eine Schreckschuss ist im Prinzip nicht als Seenotsignalwaffe zu gebrauchen. Die Steighöhe und Leuchtkraft/Dauer der Signale reichen einfach nicht aus. .....
Wie von Dir geschrieben ist sie dazu im "Prinzip" nicht zu gebrauchen. Sie kann aber als ergänzendes Notsignalmittel, den bereits in der Nähe befindlichen Rettern, Orientireungshilfen durch Leucht- und Schallsignale geben.

Im Notfall dürfen auch die Leuchtmittel einer Schreckschuss, sowie auch jegliches andere Notsignalmittel, den "befriedeten Besitz" verlassen. Und jeder darf das Notsignalmittel einsetzen, egal ob er im Besitz der entsprechenden Scheine ist.

Die Notsignalmittel sind nicht nur auf die Seefahrt beschränkt (das hat hier auch niemand behauptet. So kann man sie bei Notfällen, z.B. in Bergen, einsetzen. Hier müssen nur die gesetzlichen Auflagen zum Mitführen beachtet werden.
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Gruß Jürgen
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  #57  
Alt 28.12.2015, 11:48
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Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
Die Notsignalmittel sind nicht nur auf die Seefahrt beschränkt (das hat hier auch niemand behauptet. So kann man sie bei Notfällen, z.B. in Bergen, einsetzen. Hier müssen nur die gesetzlichen Auflagen zum Mitführen beachtet werden.
Welchen Sinn sollte es machen eine Signalpistole z.B. in den Bergen mitzuführen, wenn es dafür wesentlich geeignetere Signalmittel a la Nico frei ab 18 gibt?
Das sind doch alles nur Ausreden um eine Pistole mitführen zu können ...
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  #58  
Alt 28.12.2015, 19:46
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Du darfst eine schussbereite Waffe in der Öffentlichkeit führen? Sicher, dass Du Waffenscheininhaber bist?

Gruß, Jörg
Jörg Michael ist Jäger. Nur wird er sicherlich mit der Schreckschusspistole den Wildschweinen nur eine Grunzen entlocken.

Ich denke er schiesst schon geziehlt und mit richtiger angemessener Waffe. So wie ich Ihn einschätze würde er wohl nie mit ner Schreckschusspistole den Sylvester feiern, hat er wohl nicht nötig.

Sonst habe ich eher den selben Eindruck den ich mit Wolf teile.
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  #59  
Alt 28.12.2015, 19:53
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Du darfst eine schussbereite Waffe in der Öffentlichkeit führen? Sicher, dass Du Waffenscheininhaber bist??

Es werden nämlich ständig (auch in der Presse) die Begrifflichkeiten durcheinander gewürfelt.

Kurz und knackig:
Waffenschein: Berechtigt zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit (Beispiel: Polizist, Personenschützer, aussergewöhnlich bedrohte Personen..).
Wenn wir nun schon bei den juristischen Details sind: Leider wird es schon an dieser Stelle falsch. Ein Polizist benötigt keinen Waffenschein, weil die Polizei nicht dem Waffenrecht unterliegt (daher gelten da z.B. auch andere Spielregeln für die Aufbewahrung der Waffen). Für den Polizisten reicht sein Dienstausweis, da steht drin, dass er die allgemeinen (ihm amtlich überlassenen) Dienstwaffen führen darf.

Matthias
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  #60  
Alt 28.12.2015, 20:19
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Zitat:
Zitat von Scandthomas Beitrag anzeigen
Jörg Michael ist Jäger.
Ja. Und ? Da sind wir wieder bei den Begrifflichkeiten. Ein Jäger hat nicht automatisch einen Waffenschein. Braucht er auch nicht zum Jagen.
Das Verbringen seiner Waffen zum Jagdrevier im nicht schussbereiten Zustand ist durchaus erlaubt ohne Waffenschein.

Was Schreckschuss zu Silvester mit "nötig" oder nicht zu tun hat, erschliesst sich mir gerade nicht..

@Pianist: ok, streichen wir den Polizisten aus den Beispielen. Sorry. Der Rest ist aber soweit ok!?

Gruß, Jörg

Geändert von L0B0 (28.12.2015 um 20:47 Uhr)
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  #61  
Alt 28.12.2015, 23:07
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
Die Notsignalmittel sind nicht nur auf die Seefahrt beschränkt (das hat hier auch niemand behauptet. So kann man sie bei Notfällen, z.B. in Bergen, einsetzen. Hier müssen nur die gesetzlichen Auflagen zum Mitführen beachtet werden.
Welchen Sinn sollte es machen eine Signalpistole z.B. in den Bergen mitzuführen, wenn es dafür wesentlich geeignetere Signalmittel a la Nico frei ab 18 gibt?
Das sind doch alles nur Ausreden um eine Pistole mitführen zu können ...
  1. Bei mir steht nicht, dass es eine Signalpistole sein muss, sondern ich habe von Notsignalmittel geschrieben
  2. Um einen Nico-Signalgeber "geladen" zu führen wird auch der kleine Waffenschein benötigt.
Zitat:
HINWEIS ZUM WAFFENRECHT BZGL. NICO SIGNALGEBER:
Nach §10(4) Satz 4 i.V.m. Anl. 2 Abschn. 2 Unterabschn. 3 Nr.2 und 2.1 WaffG (kleiner Waffenschein) bedarf das Führen des Nicosignals einer behördlichen Erlaubnis.
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Gruß Jürgen
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  #62  
Alt 28.12.2015, 23:30
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Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
Um einen Nico-Signalgeber "geladen" zu führen wird auch der kleine Waffenschein benötigt.
Ich will keinen Waffenschein und auch keine Waffe.
Du meinst tatsächlich ich dürfte den nicht an Bord haben oder nicht an Bord bringen? Glaub ich nicht.
Daß ich den nicht zu einer Veranstaltung mitbringen darf ist mir schon klar.
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  #63  
Alt 28.12.2015, 23:35
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Das Führen des NICOSIGNAL`S bedarf einer behördlichen Erlaubnis ("kleiner Waffenschein" nach § 10 (4) Satz 4 i.V.m. Anl. 2 Abschn. 2 Unterabschn. 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG.)


"Einer Erlaubnis zum Führen bedarf nicht, wer eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt. Weiterhin ausgenommen von der Erlaubnispflicht ist, wer eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist."


Nachzulesen :http://www.pyropol.de/index.php/deta...-patronen.html
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Gruß Michael

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  #64  
Alt 28.12.2015, 23:40
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Dann ist ja alles gut. Für meine Zwecke nix Papierkrieg.
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  #65  
Alt 29.12.2015, 00:33
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich will keinen Waffenschein und auch keine Waffe.
Du meinst tatsächlich ich dürfte den nicht an Bord haben oder nicht an Bord bringen? Glaub ich nicht.
Daß ich den nicht zu einer Veranstaltung mitbringen darf ist mir schon klar.
Moin Wolf,
Du kommentierst meine Postings nicht korrekt, da steht z.B. nicht dass Du keinen Signalgeber an Bord haben darfst. So wie ich die Postings schreibe sind sie auch gemeint, bis auf die Tippfehler.

Auch wenn Du keinen kleinen Waffenschein oder Waffe haben möchtest so zählt der Nico-Signalgeber (weiterhin Signalgeber) zu den Waffen. Wenn Du Ihn getrennt von der Munition zum Boot bringst ist das OK. Der Transport ist eine Unterart des Führens. Ist der Signalgeber nicht zugriffs- und schussbereit, dann transportiert man diesen. Dazu muss ein verschlossenes Behältnis her, indem der Signalgeber liegt. Er darf nicht geladen sein. Also Futteral mit kleinem Vorhängeschloss oder Waffenkoffer mit Schloss oder ähnliches. Es ist ausdrücklich kein Anspruch an irgendwelche Sicherheitsklassifizierungen gefordert. Man kann auch ein Futteral nehmen und ein Fahrradseilschloss drum herum schlingen.

Wenn der Signalgeber aber "geladen" zum Boot transportiert wird ist für diesen Transport der kleine Waffenschein erforderlich, denn der Transport zum Boot zählt nicht zum Führen auf dem Wasserfahrzeug. Gleiches gilt auch für Bergführer oder für das Geben von Start- und Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen auf dem Weg zum jeweiligen "Sportgebiet"

Wenn das Boot im Hafen festliegt gelten für den Signalgeber die gleichen Sorgfaltspflichten für die Aufbewahrung, wie auch für eine Schreckschusspistole in den eigenen vier Wänden.

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Dann ist ja alles gut. Für meine Zwecke nix Papierkrieg.
.... wenn die Vorschriften beachtet werden.

Mir hat der Kurs und die Prüfung zum Pyroschein weiter geholfen und berechtigt mich zum Erwerb von Seenotsignalmitteln wie z.B. Seenotraketen. Ich empfehle jedem, der Notsignalmittel vorhalten möchte ebenfalls einen Pyroschein zu machen.
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  #66  
Alt 29.12.2015, 01:05
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Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
Mir hat der Kurs und die Prüfung zum Pyroschein weiter geholfen und berechtigt mich zum Erwerb von Seenotsignalmitteln wie z.B. Seenotraketen. Ich empfehle jedem, der Notsignalmittel vorhalten möchte ebenfalls einen Pyroschein zu machen.
Moin Jürgen,

ich wollte 2002 den Pyroschein machen und hab bei der Theorie auch mit 0 Fehler abgegeben.
Dann hab ich die Rakete verkehrt rum gehalten, hätte mich qausi selbst erschossen und fiel durch.
Gleich danach war die rechtliche Situation verworren und heute will ich keinen mehr.
Mein Nico wurde bei einer strengen Durchsuchung vor ein paar Jahren auch nicht beanstandet.
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  #67  
Alt 29.12.2015, 07:26
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Und ich dachte die Österreichische Bürokratie wäre schlimm
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  #68  
Alt 31.12.2015, 17:57
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Heimfried Heimfried ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Bei der komplizierten, teilweise wiedersprüchlichen, antiquirten, undurchsichtigen Gesetzgebung, an der Gestaltung ja maßgeblich Volljuristen beteiligt gewesen waren und sind, wären mir eine Laienbeteiligung mit ihrer Einfachheit teilweise lieber und viel Gesetzte wären sicher einfacher und auch von einem Großteil der Bevölkerung zu verstehen und nachzuvollziehen.
Das ist eine sehr populärer Gedanke, der oft zu hören ist. Er ist aber nicht mit der Realität zu vereinbaren. Es gibt schlichtweg keine Möglichkeit, Gesetzestexte in einem Differenzierungsgrad, den unsere Gesellschaft braucht, in einer allgemeinverständlichen Sprache zu formulieren. Es gibt nicht einmal die Möglichkeit, die Abgrenzung eines Rechtsbegriffes über verschiedene Rechtsgebiete hinweg angemessen einheitlich zu fassen.

Warum hält man eigentlich Ingenieuren nicht vor, dass sie ihre statischen Berechnungen absichtlich verkomplizieren, wo doch eigentlich jeder Mensch mit einem Schulabschluss eine Brücke über den Bosporus berechnen können sollte?

Warum hält man den Mathematikern nicht vor, dass sie ein unnötig kompliziertes System von Formeln und Gesetzen erschaffen haben? Warum arbeitet das nicht mal jemand gründlich durch, damit jedermann ganz einfach alles berechnen kann?
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Gruß, Günter
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  #69  
Alt 01.01.2016, 14:15
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Zitat:
Zitat von Heimfried Beitrag anzeigen
Das ist eine sehr populärer Gedanke, der oft zu hören ist. Er ist aber nicht mit der Realität zu vereinbaren. Es gibt schlichtweg keine Möglichkeit, Gesetzestexte in einem Differenzierungsgrad, den unsere Gesellschaft braucht, in einer allgemeinverständlichen Sprache zu formulieren.
Schon blöd, wenn die Gesellschaft die Gesetze nicht versteht, die sie beachten soll.
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  #70  
Alt 01.01.2016, 14:34
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Schon blöd, wenn die Gesellschaft die Gesetze nicht versteht, die sie beachten soll.
... deshalb gibt es dafür Berufsgruppen die Gesetze verstehen
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  #71  
Alt 01.01.2016, 14:44
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Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
... deshalb gibt es dafür Berufsgruppen die Gesetze verstehen
Ist aber nicht wirklich effektiv jemanden zu kaufen, der einen erklärt was man gerade falsch gemacht hat.

Vor ein paar Wochen hab ich mit einem ehemaligen hohen Regierungsbeamten geredet, der ganz Stolz darauf war, daß der Gesetzestext den er vorgeschlagen hat, seit einer kleinen Ewigkeit nicht verändert wurde. Er meinte, die hohe Kunst ist es allgemeinverständlich und trotzdem justizifest zu formulieren.
Die Unverständlichkeit ist gewollt, aber nicht zwingend notwendig.
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  #72  
Alt 01.01.2016, 14:58
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Zitat:
Zitat von Heimfried Beitrag anzeigen
Warum hält man eigentlich Ingenieuren nicht vor, dass sie ihre statischen Berechnungen absichtlich verkomplizieren,
Weil das nicht der Fall ist. Was Ingenieure machen, kann und muss nicht interpretiert und kommentiert werden. Es ist - solange es nicht die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen betrifft - klar und eindeutig.
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  #73  
Alt 01.01.2016, 15:12
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dieser Tröt zeigt einmal mehr, welche gesetzestreuen Bürger wir in diesem Lande haben

Fakt ist, seit fast 40 Jahren schiesse ich mit meiner Schreckschusswaffe an Sylvester Kracher und Raketen in die Luft.
Bis heute hat sich noch niemand daran gestört und aufgehalten hat mich auch noch kein Gesetzestreuer.
Genauso gestern Nacht vor unserem Haus auf der Straße, ausserhalb meines "umfriedeten Geländes"

In unserem Land kommt es mir immer häufiger vor, dass für manche Leute gilt:
"wenn ich kein Haar in der Suppe finde, werfe ich selbst eines rein"

das Leben könnte so einfach sein
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #74  
Alt 01.01.2016, 15:23
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Heimfried Heimfried ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
Weil das nicht der Fall ist. Was Ingenieure machen, kann und muss nicht interpretiert und kommentiert werden. Es ist - solange es nicht die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen betrifft - klar und eindeutig.
Nein, so ist es nicht. Du kannst ja mal nachsehen, was der Beuth-Verlag (Verleger der DIN-Normen) so an Kommentaren zu den Normen anbietet. Und da geht es um die Frage, wie eine reale Situation fachlich richtig auf die Rechenvorschriften (z. B. Beiwerte in statischen Formeln usw.) anzuwenden ist. Und verschiedene Interpretationen des gleichen Sachverhalts kommen genauso selbstverständlich vor und sind zwischen Ingenieuren auch fachlich umstritten, manchmal auch heftigst.
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Gruß, Günter
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