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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 03.02.2016, 09:38
Mobile Machenschaften Mobile Machenschaften ist offline
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Standard Kultur Katamaranfloss in Hamburg

Hallo Bootsbegeisterte,

Ich plane gerade mit einer Gruppe von Freunden ein Katamaranfloss in Hamburg. Wir wollen es unkommerziell nutzen um Kultur und Kunstveranstaltungen wie Konzerte, Theater und Partys darauf zu veranstalten.
Zwecks dessen gründen wir gerade einen Verein und bereiten eine Crowdfundigkampagne vor.

Das Floss soll 15x5 m groß werden, schwimmen soll es auf Stahlpipelines, angetrieben von einem oder zwei 60ps Aussenbordern.
Wir streben ce Kategorie D an.

Ich habe Schiffbau studiert und besitze demzufolge einiges an Hintergrundwissen. In diesem Thread hoffe ich ein wenig Hilfe von erfahrenen Selbstbauern zu bekommen.

Mit fehlt leider noch der Zugang zu den nötige ISO Normen. Für die Auslegung der Pipelines müsste ich wissen wie viel Freibord wir benötigen. Bei Kategorie D wird von einer Wellenhöhe von maximal 0,5 m gesprochen. Freibord ist aber nicht gleich Wellenhöhe. Kann mir bei dieser Frage jmd weiterhelfen?

Außerdem würde ich gerne selbst eine Konformitätserklärung des Herstellers abgeben. Darf ich das ?

Besten Gruß,
Mobile Machenschaften

Geändert von Mobile Machenschaften (03.02.2016 um 10:18 Uhr)
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  #2  
Alt 03.02.2016, 10:33
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Standard

Zitat:
Zitat von Mobile Machenschaften;

...
Außerdem würde ich gerne selbst eine Konformitätserklärung des Herstellers abgeben. Darf ich das ?
Man erklärt doch ein Produkt. Ein Produkt ist doch immer etwas Erschaffens eines Unternehmers.
Von daher kann ich mir eine anhängige Produkthaftung einer Privatperson nicht vorstellen.
Also: Ich vermute mal stark nein, das darfst Du nicht.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #3  
Alt 03.02.2016, 10:44
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Hallo Mobile,

sei herzlich begrüßt im !

Zu deinen Fragen kann ich leider nicht so viel beitragen!

Nur was mir auffällt:
Wenn du vorhast das Teil mit dem SBF zu fahren, solltest du mit 15 m vorsichtig sein.
Denn Schiffsführer mit SBF sind mit Booten ab 15 m nicht mehr autorisiert.
Also lieber kürzer bleiben!

Gruß,
Tippe
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Viel Geld wird ausgegeben, welches man nicht hat,
für Dinge, die man nicht braucht,
um Leute zu beeindrucken, die man nicht ausstehen kann!
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  #4  
Alt 03.02.2016, 10:58
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Zitat:
Zitat von Tippe Beitrag anzeigen
Hallo Mobile,

sei herzlich begrüßt im !

Zu deinen Fragen kann ich leider nicht so viel beitragen!

Nur was mir auffällt:
Wenn du vorhast das Teil mit dem SBF zu fahren, solltest du mit 15 m vorsichtig sein.
Denn Schiffsführer mit SBF sind mit Booten ab 15 m nicht mehr autorisiert.
Also lieber kürzer bleiben!

Gruß,
Tippe
Falsch, der SBF See kennt keine Längenbegrenzung. Man kann also auch einen Supertanker oder Flugzeugträger steuern (privat, nicht gewerblich). Man sollte aber an das LRC (Funkzeugnis) denken
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #5  
Alt 03.02.2016, 11:01
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@mobile machenschaften!

Selbstbauten benötigen in D keine CE Zertifizierung. Sie dürfen dafür innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nicht weiterveräußert werden.

Bei gewerblicher Nutzung gibt es die Schiffssicherheitsverordnung oder so ähnlich. Das bedeutet einigen Aufwand; es ist aber die Frage, ob man das braucht, wenn das Teil nur festgemacht gewerblich genutzt wird.

Hier im Forum war auch schon mal ein Beispiel für eine Selbstzertifizierung. Das entsprechende Dokument konnte man als pdf zur Ansicht runterladen, um ein Beispiel zu erhalten.
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Blondini

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  #6  
Alt 03.02.2016, 11:23
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Falsch, der SBF See kennt keine Längenbegrenzung.
Ja, auch wenn ich unpräzise gewesen bin (SBF Binnen): wenn er mit dem Ding die Elbe hochfährt ins Binnenrevier, ist er bei Erwischt dann den Lappen und/oder Boot los!
Ich würde kürzer bleiben!

Aber danke für die Korrektur!
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  #7  
Alt 03.02.2016, 12:00
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Zitat:
Zitat von Mobile Machenschaften Beitrag anzeigen
Für die Auslegung der Pipelines müsste ich wissen wie viel Freibord wir benötigen. Bei Kategorie D wird von einer Wellenhöhe von maximal 0,5 m gesprochen. Freibord ist aber nicht gleich Wellenhöhe.
Zu den Vorschriften kann ich dir nichts sagen. Aber allein aus Stabilitätsgründen halte ich es für notwendig, die Schwimmer (Pipeline verstehe ich als Rohr mit rundem Querschnitt) so auszulegen, dass bei maximaler Beladung (inklusive Regenwasser o.ä.) die Eintauchung sehr deutlich unter dem halben Durchmesser bleibt.
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Gruß, Günter
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  #8  
Alt 03.02.2016, 13:22
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Zitat:
Zitat von Heimfried Beitrag anzeigen
Zu den Vorschriften kann ich dir nichts sagen. Aber allein aus Stabilitätsgründen halte ich es für notwendig, die Schwimmer (Pipeline verstehe ich als Rohr mit rundem Querschnitt) so auszulegen, dass bei maximaler Beladung (inklusive Regenwasser o.ä.) die Eintauchung sehr deutlich unter dem halben Durchmesser bleibt.
Gerade bei so Partydingern muss man immer damit rechnen, dass es auf einmal auf einer Seite was zu gucken gibt und alle auf die eine Seite rennen. So haben schon Hochzeitsgesellschaften auf dem Nil die Gesamtheit der Feiernden versenkt....
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  #9  
Alt 03.02.2016, 14:27
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Für so etwas gibt es Schwimmfähigkeitsnachweise mit Krängungs-und Neigungsberechnung bei ungünstigster Belastung minimale Freibordhöhe....
Ich habe bei meinem Katamaran-Bau (da gefordert) damit einen Schiffbauing. beauftragt.
Evtl. war das ja auch Bestandteil Deines Studiums und Du kannst das selbst.....
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #10  
Alt 03.02.2016, 21:58
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Erstmal vielen Dank für die Antworten und rege Teilnahme.

Zitat:
Man erklärt doch ein Produkt. Ein Produkt ist doch immer etwas Erschaffens eines Unternehmers.
Von daher kann ich mir eine anhängige Produkthaftung einer Privatperson nicht vorstellen.
Also: Ich vermute mal stark nein, das darfst Du nicht.
Ich hab ein Gewerbe als Freiberufler, Schiffbauing. Hab dem Adac mal diese frage weitergeleitet.

Zitat:
Hallo Mobile,

sei herzlich begrüßt im !

Zu deinen Fragen kann ich leider nicht so viel beitragen!

Nur was mir auffällt:
Wenn du vorhast das Teil mit dem SBF zu fahren, solltest du mit 15 m vorsichtig sein.
Denn Schiffsführer mit SBF sind mit Booten ab 15 m nicht mehr autorisiert.
Also lieber kürzer bleiben!

Gruß,
Tippe
Danke für den guten Hinweis, Stahl dehnt sich. Also besser 14,95.

Zitat:
@mobile machenschaften!

Selbstbauten benötigen in D keine CE Zertifizierung. Sie dürfen dafür innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nicht weiterveräußert werden.

Bei gewerblicher Nutzung gibt es die Schiffssicherheitsverordnung oder so ähnlich. Das bedeutet einigen Aufwand; es ist aber die Frage, ob man das braucht, wenn das Teil nur festgemacht gewerblich genutzt wird.

Hier im Forum war auch schon mal ein Beispiel für eine Selbstzertifizierung. Das entsprechende Dokument konnte man als pdf zur Ansicht runterladen, um ein Beispiel zu erhalten.
Ceas WSA fordert sie auf Nachfrage, der Adac ebenso. Die Normen zu kaufen kommt für uns nicht in Frage, ich hoffe noch sie kommen uns zugeflogen. Für eine einmalige Verwendung wäre es übertrieben sie zu kaufen.

Eine gewerbliche Nutzung streben wir nicht an, das wäre zu aufwendig umzusetzen und auch nicht Sinn der Sache. Es geht hauptsächlich um eine Nutzung für Vereinsmitglieder.

Zitat:
Für so etwas gibt es Schwimmfähigkeitsnachweise mit Krängungs-und Neigungsberechnung bei ungünstigster Belastung minimale Freibordhöhe....
Ich habe bei meinem Katamaran-Bau (da gefordert) damit einen Schiffbauing. beauftragt.
Evtl. war das ja auch Bestandteil Deines Studiums und Du kannst das selbst.....
Zum Glück war es das. Ich müsste nur wissen wie hoch der Freibord sein muss. Das Ganze lässt dann gut mit einem Kentertest untermauern bei dem die Hälfte der maximalen Besatzung (50 P) auf einer Seite versammelt ist.
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  #11  
Alt 03.02.2016, 22:56
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Zitat:
Zitat von Mobile Machenschaften Beitrag anzeigen
Erstmal vielen Dank für die Antworten und rege Teilnahme.



Ich hab ein Gewerbe als Freiberufler, Schiffbauing. Hab dem Adac mal diese frage weitergeleitet.



Danke für den guten Hinweis, Stahl dehnt sich. Also besser 14,95.



Ceas WSA fordert sie auf Nachfrage, der Adac ebenso. Die Normen zu kaufen kommt für uns nicht in Frage, ich hoffe noch sie kommen uns zugeflogen. Für eine einmalige Verwendung wäre es übertrieben sie zu kaufen.

Eine gewerbliche Nutzung streben wir nicht an, das wäre zu aufwendig umzusetzen und auch nicht Sinn der Sache. Es geht hauptsächlich um eine Nutzung für Vereinsmitglieder.



Zum Glück war es das. Ich müsste nur wissen wie hoch der Freibord sein muss. Das Ganze lässt dann gut mit einem Kentertest untermauern bei dem die Hälfte der maximalen Besatzung (50 P) auf einer Seite versammelt ist.
Im Binnenbereich sollte die Freibordhöhe bei ungünstigster Belastung (3,75 Personen je Quadratmeter) mindestens 20 cm betragen.
Der Krängungswinkel sollte beim Katamaran kein Thema sein.
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Gruß aus Berlin
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  #12  
Alt 04.02.2016, 06:37
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Man erklärt doch ein Produkt. Ein Produkt ist doch immer etwas Erschaffens eines Unternehmers.
Von daher kann ich mir eine anhängige Produkthaftung einer Privatperson nicht vorstellen.
Also: Ich vermute mal stark nein, das darfst Du nicht.
Produkthaftung ist die Haftung dafür, dass durch das Produkt ein anderer geschädigt wird. Das ist in den unterschiedlihchsten Variationen denkbar und auch eine Privatperson ist davon nicht befreit.
Der salmonellenhaltigen Eierspeise ist es egal, wer sie serviert.
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  #13  
Alt 04.02.2016, 06:43
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Zitat:
Zitat von Mobile Machenschaften Beitrag anzeigen
Ceas WSA fordert sie auf Nachfrage, der Adac ebenso.
Das ist mir neu, dass der ADAC das verlangt.
Soweit ich weiß, muss es für den ADAC schiffig aussehen. Erst wenn man dort mit Partyflößen aufschlägt, werden sie ungemütlich (so konnte man hier im Forum Erfahrungsberichte lesen).

Also: Einen Motorkatamaran mit festen Schwimmkörpern bauen und die Sache der Kennzeichenzuteilung dürfte geritzt sein.

Solange das Ding dann vereinsintern genutzt wird, dürfe dann auch die Schiffssicherheitsverordnung bzw. das entsprechende Binnenpendant nicht einschlägig sein (müßte aber abgeprüft werden).
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  #14  
Alt 04.02.2016, 10:54
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Im Binnenbereich sollte die Freibordhöhe bei ungünstigster Belastung (3,75 Personen je Quadratmeter) mindestens 20 cm betragen.
Wenn dem Ansatz von 3,75 Personen/m³ gefolgt werden müsste, was ich nicht beurteilen kann, wären das schon gut 21 Tonnen menschlicher Last. Das ist nicht wenig. Wenn du dann mal gemutmaßte knapp 9 t Leergewicht inklusive Ausrüstung drauflegst, hast du bei Eintauchung von einem Drittel (Volumen) einen Schwimmerdurchmesser von 2 Metern.

Von solchen überschlägigen Kalkulationen kommt mein Gedanke, dass eine Vorschrift über den Mindestfreibord nicht das limitierende Element ist, sondern eher die Hydrostatik.
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  #15  
Alt 04.02.2016, 12:13
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Zitat:
Zitat von Heimfried Beitrag anzeigen
Wenn dem Ansatz von 3,75 Personen/m³ gefolgt werden müsste, was ich nicht beurteilen kann, wären das schon gut 21 Tonnen menschlicher Last.
Die 3.75 Personen sind so zu verstehen, dass je nach Bauform eine zu betretene Fläche des Bootes mit so vielen Personen pro Quadratmeter berechnet werden.
Wie Du da auf 21 Tonnen kommst, verstehe ich nicht.
Angenommen Du hast ein Deck mit 10 Quadratmetern und die komplette Besatzung geht zu einer Seite, sind das dann zB. auf einer Hälfte des Decks 5x3.75 Personen.
Bei zu Grunde gelegtem Gewicht von 80 kg je Person sind das dann ca. 1,5 Tonnen.....
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Gruß aus Berlin
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  #16  
Alt 04.02.2016, 13:58
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Wie Du da auf 21 Tonnen kommst, verstehe ich nicht.
Naja, im Eröffnungsbeitrag ist von einem Floß 5 m * 15 m die Rede, = 75 m².
75 m² * 3,75 Personen/m² = 281 Personen.
281 Personen * 75 kg/Person = 21075 kg.

Wo ist da der Rechenfehler?
Oder was die betretbare Fläche bei einem Floß 5 m * 15 m?

Erklärtes Ziel ist die Nutzung für Parties, Konzerte und Theater.
Je nach Verständnis von Party geht das vielleicht auch auf 2 m², aber Theater und Konzert wohl eher nicht, oder doch?
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Gruß, Günter

Geändert von Heimfried (04.02.2016 um 14:05 Uhr)
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  #17  
Alt 04.02.2016, 18:47
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Zitat:
Zitat von Heimfried Beitrag anzeigen
Naja, im Eröffnungsbeitrag ist von einem Floß 5 m * 15 m die Rede, = 75 m².
75 m² * 3,75 Personen/m² = 281 Personen.
281 Personen * 75 kg/Person = 21075 kg.

Wo ist da der Rechenfehler?
Oder was die betretbare Fläche bei einem Floß 5 m * 15 m?

Erklärtes Ziel ist die Nutzung für Parties, Konzerte und Theater.
Je nach Verständnis von Party geht das vielleicht auch auf 2 m², aber Theater und Konzert wohl eher nicht, oder doch?
Toller Beitrag
Das erklärte Ziel bzw. die geplante Personenzahl wurde bereits erwähnt.
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Gruß aus Berlin
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  #18  
Alt 04.02.2016, 19:11
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Jörg, statt verdrehte Augen zu posten, könntest du ja mal sachlich auf eine sachlichen Beitrag eingehen. Schließlich stammt der Ansatz, dass pro Quadratmeter begehbarer Fläche 3,75 Personen anzusetzen seien, von dir.

Und die vom TE genannten 50 P kann man sowohl auf die maximale Personenzahl wie auf die Hälfte der maximalen Personenzahl beziehen.

Ich weiß ja nicht, wie vergleichbar das ist, aber wenn ich die Statik eines Balkons rechne, habe ich jeden Quadratmeter mit der vorgegebenen Last anzusetzen und kann auch nicht sagen, ich lasse aber nur 3 Leute auf meinen Balkon.
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Gruß, Günter
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  #19  
Alt 04.02.2016, 19:33
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Zitat:
Zitat von Heimfried Beitrag anzeigen
Jörg, statt verdrehte Augen zu posten, könntest du ja mal sachlich auf eine sachlichen Beitrag eingehen. Schließlich stammt der Ansatz, dass pro Quadratmeter begehbarer Fläche 3,75 Personen anzusetzen seien, von dir.

Und die vom TE genannten 50 P kann man sowohl auf die maximale Personenzahl wie auf die Hälfte der maximalen Personenzahl beziehen.

Ich weiß ja nicht, wie vergleichbar das ist, aber wenn ich die Statik eines Balkons rechne, habe ich jeden Quadratmeter mit der vorgegebenen Last anzusetzen und kann auch nicht sagen, ich lasse aber nur 3 Leute auf meinen Balkon.
Mit dem Balkon kann man das nicht vergleichen.
Wenn man so etwas baut, steht als erstes die Personenzahl fest. (Für einige war das ja auch schon klar, wie man sehen kann)
Darauf bezieht sich dann der benötigt Auftrieb um eine minimale zulässige Freibordhöhe bei maximal vorgeschriebenem Krängungswinkel zu erreichen.
Und da kann/muß man dann sehr wohl sagen, es können nur xx Personen auf das Boot.
Nun sollte es dann aber damit gut sein.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #20  
Alt 04.02.2016, 22:57
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Gut, jetzt habe ich verstanden, was du mit den 3,75 Personen/m² sagen wolltest. Das ist die Personendichte, wenn alle auf eine Schiffsseite zum Gaffen an die Reling rennen.

Es geht dabei nicht um die Last, sondern bei gegebener Personenzahl bestimme ich aus der Personendichte den Hebel für das Krängungsmoment.

(In Kanada sind im letzten Oktober 6 Leute umgekommen, weil ein Whalewatcherboot kenterte. Die offiziellen Untersuchungen sind immer noch nicht abgeschlossen, aber wie es aussieht, sind wegen der Sichtung eines Wales auch alle (oder fast alle) auf eine Seite gerannt und wahrscheinlich zu viele davon aufs Oberdeck.)
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Gruß, Günter

Geändert von Heimfried (04.02.2016 um 23:05 Uhr)
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Alt 05.02.2016, 08:40
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Schiffbauing...soso... nun denn:

Stahl mag sich dehnen, aber wenn du auf weniger mm in der Sommerhitze komst, bist du schon ganz vorne dabei. NIchts desto trotz hast du - wenn du schon CE bemühst und nach den entsprechenden EN ISO gehst- bei der ISO 8666 eine Längentoleranz von 1%, Referenz ist LH, nicht LWL, nicht LOA.

Eine mIndestfreibordhöhe gibnt es so nicht, denn die ISO 12217-1:2013 definiert die Überfluthöhe, die es bei Rundschwimmern ja nicht gibt, denn sie sind ja (hoffentlich zu). Die Überfluthöhe wäre nach 6.1.2.2. 0,40 m bei deiser Länge (sie ist Längenabhängig).

Je nach Katgorisierung muss das Restfreibord bei aussermitt. Beladung entweder noch 0,1 m oder 0,07xLH betragen.
Max. zul. Krängungswinkel 12,9°

Du weisst was passiert wenn bei wachsender aussermittiger Beladung mehr als 50% des Schwimmers abtauchen?

Sei vorsichtrig mit Gefährten wie diesen - vor den landungsbrücken steht bei schönem Wetter an tagen mit viel Verkehr gern 1 m Welle!
__________________

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  #22  
Alt 05.02.2016, 11:08
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Zitat:
Zitat von nav_HH Beitrag anzeigen
[...]
Stahl mag sich dehnen, aber wenn du auf weniger mm in der Sommerhitze komst, [...]
Das hat der TE ja nun nicht gesagt. Ich kann jedenfalls nur daraus lesen, dass er lieber 14,95 m Länge bauen würde, um wegen der Dehnung auf der sicheren Seite zu sein.
__________________
Gruß, Günter
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Alt 10.02.2016, 19:09
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Moin Micha,

willkommen hier

Joe nicht erreicht, oder hat der das auch nicht

Gruß
Simon
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