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  #1  
Alt 22.04.2003, 22:46
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Standard Die WaSchPo informiert...

Heute fand mal wieder einer der im Winter doch zahlreichen Vorträge der Wasserschutzpolizei Bremen für Wassersportler statt. Eigentlich waren Erläuterungen zu neuen Gesetzen angekündigt, aber im Endeffekt lief es auf eine allgemeine Auffrischung der Kenntnisse sowie die Möglichkeit, Fragen über alle möglichen Themen zu stellen, hinaus. Vieles, wie z. B. die 10 Sicherheitsregeln für Wassersportler samt Erläuterungen, stehen auch in dem blauen Heft "Sicherheit im See- und Küstenbereich" des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.

Interessant waren die Voraussetzungen, die ein Boot zu einem "seegehenden Sportboot" machen, leider konnte ich nicht alles mitschreiben. Es ist eine Entscheidung des Bundesoberseeamtes vom 21. Januar 1988, Nr. W 16/87 (Ventum, kommst Du da dran???)

Dann noch ein paar kleinere Sachen, die Ihr wahrscheinlich schon kennt:

- Die gesetzliche Sicherheitsausrüstung für ein Boot beinhaltet nur Licht- und Schallsignale - also keine Rettungswesten etc.... - alles andere fällt unter die seemännischen Sorgfaltspflichten, die nirgends genau definiert sind, aber vor dem Seeamt die gleiche Gewichtigkeit haben wie die Verkehrsvorschriften.

- Zum Thema Warsteiner und alkoholfreier Rotwein an Bord: Jeder zweite Sportbootunfall in den letzten drei Jahren war mit Alkoholbeteiligung. Wenn man seinen Autoführerschein wegen Suff abgeben muß, kann man normalerweise den Sportbootführerschein behalten und umgekehrt. Wenn man aber schon einmal den Autoführerschein los war und dann noch mal den Sportbootführerschein wegen Alkohol abgeben muß, können ohne weiteres beide eingezogen werden, weil man dann schon unter alkoholbedingte Auffälligkeiten fällt.

- Wenn man z. B. Leute an Bord hat, die sich weigern eine Rettungsweste anzuziehen oder extremen Alkoholgenuß zu unterlassen, sollte man dies ins Schiffstagebuch eintragen, damit bei einem Unfall darauf verwiesen werden kann.

- Epirb-Boje ist sehr sinnvoll (das wußten wir ja), in der Nordsee kann man davon ausgehen, daß man 20 Minuten nach Auslösen des Signals Hilfe hat (darauf würde ich mich allerdings nicht verlassen ). Epirb-Bojen können auch für einen kurzen Zeitraum gemietet werden.

- Seenotruf - wenn man einen auffängt und keine Hilfe leistet, weil das entweder zu weit weg ist, schon genug Schiffe Hilfe leisten oder man selbst nicht in der Lage zur Hilfeleistung ist, sollte man das auf jeden Fall ins Schiffstagebuche eintragen, damit man nicht irgendwann wegen unterlassener Hilfeleistung dran ist.

- Das Thema schwimmende Container: In der Nordsee/Kanal/Nordatlantik sind angeblich so viele Container unterwegs wie Autos in eine Hochgarage passen - auf Nachfrage hat der Waschpolizist aber keine genaueren Zahlen rausgelassen.

- Sämtliche Bootspapiere, Führerscheine, Funkfritzenzeugnisse etc. müssen im Original an Bord sein. Sind nur Kopien an Bord und man wird einmal erwischt kostet das 20 Euros, im Wiederholungsfall wirds teurer....

- Diesel oder Öl über Bord wird extrem teuer, wer mit 2 l über BOrd erwischt wird liegt schon bei 4000 Euros. Es gibt schon Bilgepumpen ab 69 Euros, die das Öl aus der Bilge und von sonstwo hochpumpen......

- Signalpistolen werden nur für seegehende Fahrzeuge erlaubt.

- Besonderen Wert hat der Polizist natürlich auf Sicherheitsfragen gelegt, Rettungswesten, REttungsmittel, MOB-Manöver etc., aber ganz eindringlich hat er die Ehepaarcrews mal wieder darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, daß auch die Frau das Schiff führen kann........er hatte eindrucksvolle Beispiele dafür, was passieren kann, wenn das nicht der Fall ist.



Falls jemand eine Frage geklärt haben möchte, kann man sich an diese email-Adresse wenden:
wsp111@polizei.bremen.de
Unter www.polizei.bremen.de gibts angeblich auch weitere Wassersportinformationen, da hab ich noch nicht nachgesehen.

Ein paar interessante Broschüren hab ich auch noch eingesackt, die meisten sind allerdings auf den Bereich Bremen und Unterweser eingeschränkt, hier die anderen:

- Entsorgungsmöglichkeiten für Öl, Schiffsmüll und Abwässer (BSH)
- Flaggendokument und Messbriefe für Wassersportfahrzeuge (BSH)
- Sicherheit im See- und Küstenbereich (BSH)
- UKW-Funkkanäle (nur Weser von Mittelweser km 327,1 bis Mündung (WaschPo Bremen)


Anneke
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  #2  
Alt 23.04.2003, 09:31
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Standard Re: Die WaSchPo informiert...

Zitat:
Zitat von Anneke
... Es ist eine Entscheidung des Bundesoberseeamtes vom 21. Januar 1988, Nr. W 16/87 (Ventum, kommst Du da dran???)
...
Mal sehen, ob ich da an eine Kopie komme. Kann aber etwas dauern...
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Gruss,
Helmut

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  #3  
Alt 23.04.2003, 09:39
Miky Miky ist offline
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Vielen Dank, Anke, für den informativen Bericht. Auch wenn ja vieles bekannt ist oder sein sollte, vergißt man im Laufe der Zeit doch einiges, wenigstens geht das mir Schussel so.

Gruß

Miky Ölhand
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Grüße

Miky

Wer? Ich?
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  #4  
Alt 23.04.2003, 09:41
VirginWood
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Thema alkoholfreier Rotwein usw...

wieviel ist denn nun erlaubt ? 0,3... 0,5...0,8... Darf ich beim Ankern trinken
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  #5  
Alt 23.04.2003, 09:56
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Zitat:
Zitat von VirginWood
Thema alkoholfreier Rotwein usw...

wieviel ist denn nun erlaubt ? 0,3... 0,5...0,8... Darf ich beim Ankern trinken
Binnen gilt:

0,5 Promille sind der Grenzwert (BinSchStrO §1.02 Abs. 7)

beim Ankern gilt: "müssen beim Stillliegen von einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt werden, es sei denn, die Aufsicht ist wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich" (BinSchStrO § 7.08 ), also musst du dir einen so geschützten Platz suchen, dass die Wache nicht erforderlich ist

Wie es auf See aussieht, weiß ich nicht.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #6  
Alt 23.04.2003, 10:02
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Zitat:
Zitat von VirginWood
Thema alkoholfreier Rotwein usw...

wieviel ist denn nun erlaubt ? 0,3... 0,5...0,8... Darf ich beim Ankern trinken
In Deutschland gilt 0,5 promille als Obergrenze, jedenfalls beim PKW, das wird dann sicher auch fürs Boot gelten. Ankern ist laut Seestraßenordnung eine Fahrtunterbrechung, vor der Weiterfahrt mußt Du aber wieder unter 0.5 sein. Bei einem Unfall bist Du aber auch mit Restalkohol im Blut mit dran, egal ob verschuldet oder nicht.

Grüße Jan
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  #7  
Alt 23.04.2003, 10:05
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Beim Ankern, darf man auch nicht angetrunken sein.
Dieses Gesetz ist 1-2 Jahre alt.

Gründe:
- Es könnte Sturm aufkommen und man muß in einen Hafen
- Der Anker hält nicht oder reißt.
....
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Mit sportlichen Grüßen

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  #8  
Alt 23.04.2003, 10:11
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Ja,

bezüglich Alkohol gilt "Binnen" und "See" dasselbe.

Zwar ist Ankern rechtlich eine "Fahrtunterbrechung". Wenn jedoch, etwa weil der Anker nicht hält oder wegen der örtl. (Wetter-)bedingungen, der Ankerplatz verlassen werden muss, muss natürlich die BAK unter dem Grenzwert sein.
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Gruss,
Helmut

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  #9  
Alt 23.04.2003, 10:26
VirginWood
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okok,...ich verstehe schon ....

braucht jemand noch Bier oder Wein ? Ich habe zuviel gebunkert für diese Saison

oder kommt jemand helfen ?
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  #10  
Alt 23.04.2003, 10:27
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Zitat:
Zitat von ventum
Ja,

bezüglich Alkohol gilt "Binnen" und "See" dasselbe.

Zwar ist Ankern rechtlich eine "Fahrtunterbrechung". Wenn jedoch, etwa weil der Anker nicht hält oder wegen der örtl. (Wetter-)bedingungen, der Ankerplatz verlassen werden muss, muss natürlich die BAK unter dem Grenzwert sein.
Auf der Ostsee werden auch Ankerlieger kontrolliert.
In der Trave nimmt man davon Abstand.
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  #11  
Alt 23.04.2003, 10:29
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Zitat:
Zitat von VirginWood
okok,...ich verstehe schon ....

braucht jemand noch Bier oder Wein ? Ich habe zuviel gebunkert für diese Saison

oder kommt jemand helfen ?
Bist Du Freitag mittag schon am Boot? Dann können wir anstoßen. Wir kranen mittags bei Fa. Ring, wollen am Nachmittag aber noch rüber nach Hallyhafen.
Gruß
Jürgen
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  #12  
Alt 23.04.2003, 10:35
VirginWood
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leider noch nicht, Jürgen werde wohl erst spätnachmittag oder Abend dort sein. Wo seit Ihr in HHafen? Eventuell schaue ich ja Samstag mal vorbei
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  #13  
Alt 23.04.2003, 10:46
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Jetzt wisst Ihr, warum ich kein Bier trinke, sondern nur Rotwein.
Sagt bei der WaschPo-Kontrolle einfach nur: 'Der Volker hat aber gesagt .....'

Nix für ungut

Volker
für Behörden auf unbestimmte Zeit verreist
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #14  
Alt 23.04.2003, 11:46
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
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Standard Re: Die WaSchPo informiert...

Zitat:
Zitat von Anneke
...- Signalpistolen werden nur für seegehende Fahrzeuge erlaubt. ...
Was wäre denn mit Signalpistolen, die man für ein Seegehendes Schiff erwerben würde, nach ein paar Jahren aber wieder ein etwas kleineres Schiff führe?

Die Waffenbesitzkarte ist doch nicht einem bestimmten Schiff zugeteilt. Sondern der Nachweis der Seegängigkeit des Schiffes wird nur bei Antragstellung gefordert.
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Gruß, Thomas
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  #15  
Alt 23.04.2003, 12:27
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Zitat:
Zitat von VirginWood
Thema alkoholfreier Rotwein usw...

wieviel ist denn nun erlaubt ? 0,3... 0,5...0,8... Darf ich beim Ankern trinken
Also der Typ gestern hat gesagt, Binnen 0,5, See 0,8 Promille - das würde sich aber bald ändern.......

Anneke
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  #16  
Alt 23.04.2003, 12:30
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Was mir gestern auch noch neu bzw. lange entfallen war: Es gibt für alle möglichen Minibäche Extraverordnungen, im Bremer Umland z. B. eine Hammeverordnung extra für die Hamme und für die Gräben im Stadtbremer Gebiet gibt es eine Grabenverordnung....

Naja da kann man ja auch höchstens paddeln.....

Für Binnenfahrer noch interessant die Videotexttafeln ARD 896 - 899 über Wassertiefe, Wasserstandsvorhersage, Tauchtiefen und Sperrungen oder auch www.elwis.de

Anneke
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  #17  
Alt 23.04.2003, 13:08
Guido-E
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...ich glaub, ich werd auch Wasserschutzpolizist und wer den Wimpel gehisst hat, der kommt ohne Probleme durch .... nur Volker muss ne Flasche "roten Traubensaft" abgeben....
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  #18  
Alt 23.04.2003, 16:12
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Standard Re: Die WaSchPo informiert...

Zitat:
Zitat von boatman
...
Was wäre denn mit Signalpistolen, die man für ein Seegehendes Schiff erwerben würde, nach ein paar Jahren aber wieder ein etwas kleineres Schiff führe?

Die Waffenbesitzkarte ist doch nicht einem bestimmten Schiff zugeteilt. Sondern der Nachweis der Seegängigkeit des Schiffes wird nur bei Antragstellung gefordert.
Gute Frage, Thomas!

Wenn kein seegehendes Schiff mehr geführt wird, fällt das "Bedürfnis für den Umgang" mit der Signalpistole Kal 4 weg. Damit ist dann also die Grundlage für den berechtigten Besitz im Sinne der Waffenbesitzkarte entfallen und diese müsste zurückgegeben werden.
Es besteht aber in einem solchen Fall keine Pflicht , der Behörde anzuzeigen, daß sich die Verhältnisse geändert haben...
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Gruss,
Helmut

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  #19  
Alt 23.04.2003, 19:48
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Danke Helmut. Das gebe ich mal meinem "Bekannten" so weiter.
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