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  #1  
Alt 28.08.2016, 10:13
Benutzerbild von Zzindbad
Zzindbad Zzindbad ist offline
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Standard Normalen Bootsliegeplatz als Wohnort mit Briefkasten anmelden

Ich habe mal in einem Thread hier oder in einem anderen Bootsforum gelesen, dass jemand, der ständig auf seinem Boot wohnt, nach einigen Wochen verlangen kann, dass er sich einen Briefkasten am Zaun der Marine anbringen kann und seinen Liegeplatz als Meldeadresse angibt. Leider kann ich diese Diskussion nicht mehr finden. Vielleicht kann sich jemand von euch daran erinnern und mir den entscheidenden Tipp geben. Also ich möchte diese Diskussion jetzt nicht noch mal von vorne beginnen, sondern suche die damalige Diskussion.

Ich habe nicht vor, auf meinem kleinen Boot zu wohnen. Das Thema interessiert mich rein rechtlich.

Tom
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  #2  
Alt 28.08.2016, 10:38
UliH UliH ist offline
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Zitat:
Zitat von Zzindbad Beitrag anzeigen
Das Thema interessiert mich rein rechtlich.

Tom
warum?
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  #3  
Alt 28.08.2016, 10:46
D Bayr D Bayr ist offline
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Zitat:
Zitat von UliH Beitrag anzeigen
warum?
Warum warum?
Steht doch da.
Es interessiert ihn.
Die Gründe können tausendfach vielfältig sein und sind eigentlich nicht relevant. Zumindest nicht so lange, wie das einzige Anliegen ist, den alten Thread zu finden.
Leider kann ich auch nicht helfen, Tom, ich kenne das Thema zwar aber weiß auch nicht wo es zu finden ist.
__________________
Grüße Thomas

Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen!
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  #4  
Alt 28.08.2016, 10:55
Thom@s Thom@s ist offline
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Hi Tom,
Gute Info findest Du hier.
https://wirelesslife.de/keine-meldeadresse/
Grundsätzlich unterscheidet sich ein Boot ja nicht von einem Campingwagen auf einem Campingplatz.
Allerdings einfach so einen Briefkasten hinhängen hilft nichts, außer die Zustelladresse wird der Post bekannt gemacht.
Ein alter Thread kann unter Umständen eben veraltet sein, weil das Meldegesetz 2015 reformiert wurde.
Viele Grüße
Thomas
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  #5  
Alt 28.08.2016, 11:22
Benutzerbild von Zzindbad
Zzindbad Zzindbad ist offline
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Danke Thomas, das ist ein guter Link, wenn auch nicht ganz der Gesuchte. Aber die Infos sind schon sehr gut. Ich meine mich zu erinnern, dass 'ständiger Wohnort' ab sechs Wochen dortsein behauptet werden kann. Ich recherchiere mal, aber vielleicht ist jemand schneller.

Tom
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  #6  
Alt 28.08.2016, 11:41
monetaer monetaer ist offline
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Zitat:
Zitat von Zzindbad Beitrag anzeigen
Danke Thomas, das ist ein guter Link, wenn auch nicht ganz der Gesuchte. Aber die Infos sind schon sehr gut. Ich meine mich zu erinnern, dass 'ständiger Wohnort' ab sechs Wochen dortsein behauptet werden kann. Ich recherchiere mal, aber vielleicht ist jemand schneller.

Tom
Zu einer Meldeadresse gehört, wie der Name schon sagt das DU gemeldet bist. Bedeutet, du hast als festen Wohnsitz der Meldebehörde zunächst mal die Verpflichtung. Dem gegenüber stehen aber noch die zB Hafenordnung, Camping usw.... hier kann es ohne weiteres sein, das dies nicht als ständige Meldeadresse zulässig ist. Frage doch einfach beim MEldeamt und deinem Hafenmeister. DANN weisst du es genau.

LG
Hans
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  #7  
Alt 28.08.2016, 11:56
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Flieger Flieger ist offline
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Das Thema finde ich nicht uninteressant

Der Link von Thomas ist in meinen Augen nicht ganz zutreffend, da er eine komplette Abmeldung beschreibt

Eine Vereinskollegin ist gerade dabei, mit der Stadt Saarbrücken zu kämpfen, um ihren Liegeplatz im Osthafen als Wohnsitz anerkannt zu bekommen.
Den aktuellen Sachstand kenne ich jetzt nicht, aber im großen und Ganzen vertritt die Behörde die Meinung, "es darf nicht sein, was es nicht gibt".
Man hatte ihr angeboten, sich am Willy-Graf-Ufer anzumelden und dort einen Briefkasten anzubringen weil dort schon der Eigner einer Pèniche seinen Liegeplatz gemeldet hat.
Der Platz ist jedoch ca. 3km vom Osthafen entfernt.

Ich kann gerne einmal nachfragen, wie der Sachstand ist.
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #8  
Alt 28.08.2016, 22:00
Hehehe Hehehe ist offline
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Zitat:
Zitat von Thom@s Beitrag anzeigen
Hi Tom,
Gute Info findest Du hier.
https://wirelesslife.de/keine-meldeadresse/
Vorsicht mit dieser Seite, da ist jede Menge falsch!
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  #9  
Alt 28.08.2016, 22:03
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Vorsicht mit dieser Seite, da ist jede Menge falsch!
Sehr hilfreich...dann kläre das Forum doch mal bitte auf???


Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #10  
Alt 29.08.2016, 13:21
JohnB JohnB ist offline
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Bundesmeldegesetz

§ 20 Begriff der Wohnung

1Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. 2Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. 3Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

§ 17 Anmeldung, Abmeldung

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (..)

§ 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers

(1) 1Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. 2Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen zu bestätigen. (..)

(3) Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
(..)
3. Anschrift der Wohnung (..)


Und spätestens da haben wir den Briefkasten. Die 6 Monate dürften als widerlegbare Vermutung "nicht oder nur gelegentlich fortbewegt" gelten.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (29.08.2016 um 13:31 Uhr)
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  #11  
Alt 29.08.2016, 17:47
Benutzerbild von jaka-bubi
jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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Beiträge: 1.097
Boot: "jaka-ist leider verkauft", dafür: Quicksilver Cabin/50PS Evinrude + Paddelboot-Schlauchi-olle Jolle
543 Danke in 435 Beiträgen
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das ganze ist eher ein baurechtliches problem als ein melderechtliches problem.

das ganze müsste dann im sinne des baugesetzbuches auch zulässig sein.
die örtlichen Gemeinden/Stadtverwaltungen müssten den hafen nach §34 BauGB behandeln und alle Medien (Wasser, Abwasser) müssen anliegen.
__________________
Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus




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  #12  
Alt 29.08.2016, 19:28
Hehehe Hehehe ist offline
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Boot: Groß und alt, klein und neu
793 Danke in 487 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Sehr hilfreich...dann kläre das Forum doch mal bitte auf???
Zitat:
Pflichten, die nach der Abmeldung entfallen:

  • Schulpflicht
  • Wehrpflicht (in Friedenszeiten)
  • Sozial- und Krankenversicherungspflicht
  • (eventuell) Einkommensteuerpflicht
  • Kirchensteuerpflicht

Rechte, die du nach der Abmeldung aufgibst:

  • Teilnahme an Wahlen
  • Anmeldung von KFZs
  • Anmeldung eines Gewerbes
  • soziale Leistungen auf Kommunalebene
  • Abschluss von Verträgen, bei denen eine Meldeadresse benötigt wird
Alles, was ich blau eingefärbt habe, ist falsch, hierbei bin ich unsicher.
Kfz-Anmeldung ist schwierig, aber möglich. Für welche Verträge ich eine Meldeadresse brauche, weiß ich nicht, da wäre ich für ein Beispiel dankbar. Einfache Kaufverträge, Versicherungsverträge, Arbeitsvertrag etc. sind völlig problemlos, ebenso die Eröffnmung eines Girokontos.


Bitte, gern geschehen.
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