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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 10.02.2012, 17:00
Benutzerbild von BurkhardStegmayer
BurkhardStegmayer BurkhardStegmayer ist offline
Ensign
 
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Standard Re Leuchtmittel

Hallo Wepi,
ich möchte das noch mal mit eigenen Worten zusammen fassen. Ich brauche für jede Postionsleuchte zwei Nachweise, einen für die Lampe, d.h. Gehäuse, Fassung, Glaskörper, usw. und einen für das Leuchtmittel. Gibt es diese Nachweise, d.h. Prüf-Zulassung, auf den jeweiligen Teilen oder in Papierform.
Danke für deine Geduld beim Beantworten .
Gruß Burkhard

Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Hier geht es nicht um Leuchten am Auto ( auch da gibt es bestimmte Vorschriften), sondern um die vorgeschriebenen Lichter an Booten. Und die müssen eben entweder eine BSH-Zulassung besitzen oder, falls sie von ausländischen Prüfstellen zugelassen sind, den deutschen Anforderungen entsprechen. Letzteres muß durch entsprechende Zusatzbescheinigungen überprüfbar sein. Daher ist es problemloser, Lichter mit BSH-Prüfzeichen zu verwenden. In den zugelassenen Lichtern dürfen sich auch nur geprüfte, dafür zugelassene Leuchtmittel befinden. Man kann also nicht einfach eine für Glühlampen zugelassene Leuchte mit einer LED umrüsten oder eine Lampe für das Auto in eine Positionsleuchte einsetzen.
Mein Vorschlag, einen der preiswerten Masten umzubauen bedeutete, die oben sitzende Lampe komplett zu entfernen und sie durch ein zugelassenes Rundumlicht zu ersetzen (also nicht nur das Leuchtmittel in der Lampe austauschen!). Die BSH-Zulassung bezieht sich immer auf die komplette Lampe samt Leuchtmittel.
Alles klar?
Gruß
Wepi
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  #27  
Alt 10.02.2012, 17:10
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-=JJ=- -=JJ=- ist offline
Commander
 
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Standard

Die VEB Yachtwerft Berlin hatte zu Bauzeiten des Ibis 2 das Problem ziemlich einfach gelöst. Ein Rohr als Höhenverlängerung für die Heckleuchte, am Fuß war nur eine Einsteckmöglichkeit mit stecker für Stromanschluss.
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Gruss Patrick


79´er Trainer - Standard ist zu langweilig


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  #28  
Alt 10.02.2012, 23:26
Wepi Wepi ist offline
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Zitat:
Zitat von BurkhardStegmayer Beitrag anzeigen
Hallo Wepi,
ich möchte das noch mal mit eigenen Worten zusammen fassen. Ich brauche für jede Postionsleuchte zwei Nachweise, einen für die Lampe, d.h. Gehäuse, Fassung, Glaskörper, usw. und einen für das Leuchtmittel. Gibt es diese Nachweise, d.h. Prüf-Zulassung, auf den jeweiligen Teilen oder in Papierform.
Danke für deine Geduld beim Beantworten .
Gruß Burkhard
Die Prüfnachweise waren noch in den 60er Jahren spezielle Prüfatteste des DHI für das Lampengehäuse und separat für die eingebauten Glühlampen. Diese Atteste mußten regelmäßig erneuert werden. Zusätzlich wurde die Prüfung jeweils auf den Laternen bescheinigt. Dieser Zirkus ist zum Glück vorbei.
Heute sitzt das Kennzeichen auf den Teilen. Bei den Glühlampen gibt es meines Wissens mehrere Kennzeichen, bei LED-Leuchten ist das Gehäuse incl. LED ein Produkt mit einer Kennzeichnung.

Folgende Kennzeichen finden sich bei den zugelassenen Glühlampen:

Die Buchstaben ZP, ein Anker, der Buchstabe D und eine vierstellige Nummer.

Ganz genau weiß ich das allerdings nicht mehr, weil ich selbst seit einiger Zeit nur noch zugelassene LED-Leuchten verwende. Notfalls bei einem der bekannten seriösen Zubehörhändler, den Herstellern von zugelassenen Positionslichtern oder beim BSH anfragen. Normale Auto-Glühlampen sind jedenfalls nicht geeignet.
Gruß
Wepi
.
2

3

Geändert von Wepi (10.02.2012 um 23:32 Uhr)
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  #29  
Alt 11.02.2012, 08:53
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Zitat:
Zitat von She's_a_Lady Beitrag anzeigen
Das Hecklicht erfüllt ja nicht seinen Zweck wenn es nicht seinen vollen, definierten Abstrahlwinkel abstrahlen kann.

Du musst sicherstellen das es über 135 Grad sichtbar ist.
......oder unter????
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  #30  
Alt 01.10.2016, 13:21
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Acura Acura ist offline
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Standard Versunkenen Thread gehoben :D

Hallo Leute!



Derzeit behelfe ich mir für Nachtfahrten mit einem steckbaren Mast, der ein 360 Grad Rundumlicht ein Meter über den Seitenlichtern platziert.

Rechtlich einwandfrei, sowie Binnen als auch auf See.

Allerdings gefällt mir das in der Praxis nicht so sehr.

Erstens wegen dem Montageaufwand für den Mast (meist nur für die letzte halbe Stunde bevor man wieder an Land ist) und der doch etwas wackeligen Befestigung desselben.


Also könnte ich für Binnen auf ein Topplicht am Bug und ein Hecklicht umsteigen.

Jetzt kommt natürlich wieder die Problematik mit der durch den Außenborder eingeschränkten Sichtbarkeit ins Spiel.

Das Licht auf einem Masten höher als den Motor zu montieren macht wenig Sinn, da ich dann wieder mit einem steckbaren Mast zu tun habe. Zudem wäre das Hecklicht dann beinahe höher als die Seitenleuchten, was auch nicht sein darf


Ich GLAUBE irgendwo gelesen zu haben, dass man in so einem Fall auch ZWEI Hecklichter setzen darf ....?!
Also je links und rechts des Motors eines.

Beide zusammen ergeben wieder 135 Grad Sichtbarkeit, allerdings sind dann eben von geradeaus Achtern zwei Lichter sichtbar ...

Bin ich ganz auf dem Holzweg, oder sind zwei Hecklichter in diesem Fall doch zulässig ?

Viele Grüße, Marc
__________________
Marc aus dem Raum Karlsruhe

Hellwig Marathon V485
Was lange währt....
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  #31  
Alt 01.10.2016, 13:28
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Nein, die Regel ist so, dass ein Hecklicht nicht in der Mitte sitzen muss wenn ein AB vorhanden ist.

Zitat:
Auf Fahrzeugen mit Außenbordantrieb kann das
Hecklicht seitlich versetzt angebracht werden,
der Außenbordmotor darf es aber nicht in seinem
Ausstrahlungsbereich von 135° beeinträchtigen.

Quelle: http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf


Meines ist ganz am Heck rechts eingebaut.
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #32  
Alt 03.10.2016, 21:35
AitschPi AitschPi ist offline
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An meiner alten Konsole hatte ich das Ankerlicht mit einem Sockel, der gleichzeitig als Sockel für einen Flaggenhalter dient. Das System findet man z.B. unter den Stichworten "LZ" und "Ankerlicht" - es gibt auch Zweifarblaternen. Das schöne daran ist, dass es auch einen kurzen neutralen Flaggenmast gibt, der keinerlei Beleuchtung hat. Und die Länge ist variabel, man kann 3 verschiedene kaufen. Mit dem längsten Licht strahlte es auch schön über mich drüber, was bei meiner Größe nicht unwichtig ist. Ok, hat kein BSH, aber bei den heutigen EU-Regeln ist das ohnehin nicht mehr so eindeutig und BSH wird meist heißer gekocht als es wirklich ist. Ich kenne diese Lichter von meinem griechischen Boot als Erstausrüsterausführung - und da war es auch zulässig. Hersteller ist die griechische (?) Firma LALIZAS:

Katalog:
Flaggenhalter (ohne Strom): Seite 86 unten
http://www.lalizas.com/uploads/files...es_2014_EN.pdf
Lichtmasten (Anker etc): Seite 61 unten und 62 oben
http://www.lalizas.com/uploads/files...ue_2016_EN.pdf


Hier gibt es das z.B.
http://www.bootskiste.de/LZ-Lampenmast-360-weiss
(praktisch: Flaggenclips passend dazu: http://www.bootskiste.de/Clip-fuer-Flaggenbefestigung)
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