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  #1  
Alt 30.11.2016, 20:27
werni58 werni58 ist offline
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Standard Bootskauf in Österreich steht an

Hallo liebe Forengemeinde,

Bei mir steht evtl ein Bootkauf an. Das Objekt der Begierde steht in Österreich, hat einen Trailer mit österreichischem Kennzeichen. Ich selbst wohne in Deutschland. Ich möchte das Boot nach dem Kauf nach Kroatien in mein Urlaubsrevier bringen und nicht nach Deutschland. Der Trailer und das Boot sollen vor Ort auf Rab bleiben die nächsten Jahre, der Trailer dient dort nur zum Abstellen des Bootes.

Kann ich nach dem Kauf das Boot einfach mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug nach Kroatien bringen (von Österreich über Slowenien)? Wie ist dies versicherungstechnisch geregelt?

Eine Ummeldung des Trailers bei der deutschen Zulassungsstelle geht wohl nur indem ich den Anhänger dort vorführe. Das wäre für mich ein Umweg mit dem Boot von 1200 km und den möchte ich vermeiden.

schon mal vielen Dank im Voraus für Eure Antworten

Werner
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  #2  
Alt 30.11.2016, 21:13
XXXXXXX
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Hi, wenn du das Boot mit dem Hänger kaufst, und dir der Verkäufer bestätigt, dass du den Hänger nach Kroatien stellen kannst, und du ihm dann das Kennzeichen zur Abmeldung zurückbringst ist das so OK.

Der Anhänger ist ja bei uns Haftpflichtversichert. Das gültige "Pickerl" bei euch TÜV ist Voraussetzung. Er muss dir den gelben Zulassungsschein und die Versicherungspolizze mitgeben.
Den Typenschein soll er vorläufig behalten, bzw. würde ich sofern der Hänger auf mich angemeldet nicht hergeben, denn mit dem kann ich den Hänger jederzeit abmelden.

Lass dir auf einem gesonderten Papier das bestätigen, sodass im Schadensfall es keine Rechtsstreitigkeiten gibt.

Eine Frage, kannst du den Hänger in Kroatien ohne Nummernschilder abstellen? bzw. wie kommt dein Boot vom Wasser auf den Hänger?

Geändert von XXXXXXX (30.11.2016 um 21:19 Uhr)
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  #3  
Alt 30.11.2016, 21:21
Benutzerbild von HighlineCasy
HighlineCasy HighlineCasy ist offline
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Hy

Und Vollmacht vom Zulassungsbesitzer nicht vergessen.

LG HighlineCasy
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LG HighlineCasy

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  #4  
Alt 30.11.2016, 22:14
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har har ist offline
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Ist eigentlich von Georg schon alles geschrieben was du brauchst, nur die Versicherungspolizze wirst du nicht brauchen bzw. würde ich die selbst nicht ausgeben, jedenfalls brauchst du die internationale Versicherunsgkarte (grüner Zettel). Und achte auch auf die Lochung des "Pickerls" am Anhänger (TÜV), das Überziehen des gelochten Datums ist in Österreich 4 Monate möglich, im Ausland jedoch in der Regel nicht anerkannt.

Ich habe es heuer umgekehrt gemacht (DE Anhänger/AT Zugfahrzeug). Ich wurde deshalb von der Polizei auf der deutschen Autobahn aufgehalten, was ich auch gut fand. Ich hatte nur den Kaufvertrag dabei, das war denen aber ausreichend, aber ein zusätzliche Regelung auf einem Stück Papier schadet nie...
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  #5  
Alt 30.11.2016, 22:30
werni58 werni58 ist offline
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Vielen Dank erst mal an Alle welche so schnell geantwortet haben! Ich werde jetzt das Thema so wie oben beschrieben angehen. In Kroatien wird das Boot nicht geslipt sondern gekrant. Der Bootsanhänger steht dann auf einer Abstellfläche in der Nähe des Krans. Der Hinweis mit dem fehlenden Kennzeichen ist wichtig, das muss ich noch mit den Leuten vor Ort klären. Vielleicht mache ich doch noch den Umweg über Deutschland falls der Hänger in Kroatien endgültig stillgelegt wird gibt es mit einer Wiederzulassung bestimmt heftige Probleme.
lG
Werner
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  #6  
Alt 30.11.2016, 22:47
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Zitat:
Zitat von werni58 Beitrag anzeigen
Vielen Dank erst mal an Alle welche so schnell geantwortet haben! Ich werde jetzt das Thema so wie oben beschrieben angehen. In Kroatien wird das Boot nicht geslipt sondern gekrant. Der Bootsanhänger steht dann auf einer Abstellfläche in der Nähe des Krans. Der Hinweis mit dem fehlenden Kennzeichen ist wichtig, das muss ich noch mit den Leuten vor Ort klären. Vielleicht mache ich doch noch den Umweg über Deutschland falls der Hänger in Kroatien endgültig stillgelegt wird gibt es mit einer Wiederzulassung bestimmt heftige Probleme.
lG
Werner
Bei den Booten die in den Trockenmarinas stehen sind meist
keine Lichtleisten und keine Kennzeichen drauf.
Meins war in Rab auf einen geliehenen Trailer uralter Zweiachser
wo ein Rad fehlte wegen Lagerschaden ohne Kennzeichen kein Problem.
__________________
LG. Hans
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  #7  
Alt 30.11.2016, 22:52
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  #8  
Alt 30.11.2016, 23:01
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habe aber nachgebessert
von so
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LG. Hans
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  #9  
Alt 01.12.2016, 08:16
XXXXXXX
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Zitat:
Zitat von har Beitrag anzeigen
Ist eigentlich von Georg schon alles geschrieben was du brauchst, nur die Versicherungspolizze wirst du nicht brauchen bzw. würde ich die selbst nicht ausgeben, jedenfalls brauchst du die internationale Versicherunsgkarte (grüner Zettel). Und achte auch auf die Lochung des "Pickerls" am Anhänger (TÜV), das Überziehen des gelochten Datums ist in Österreich 4 Monate möglich, im Ausland jedoch in der Regel nicht anerkannt.

Ich habe es heuer umgekehrt gemacht (DE Anhänger/AT Zugfahrzeug). Ich wurde deshalb von der Polizei auf der deutschen Autobahn aufgehalten, was ich auch gut fand. Ich hatte nur den Kaufvertrag dabei, das war denen aber ausreichend, aber ein zusätzliche Regelung auf einem Stück Papier schadet nie...
Danke, die grüne Versicherungspolizze meinte ich.
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  #10  
Alt 01.12.2016, 08:57
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Gerwin Gerwin ist offline
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Zitat:
Zitat von immermutig Beitrag anzeigen
habe aber nachgebessert
von so
...
auf so
Anhang 730966
Das ist je eine gewaltige Steigerung

Gruß vom Fast-Nachbarn
Mamas Dümmster (MD) grüßt den Schwefeldeppen (BN)
__________________
Gruß
Gerwin
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 03.12.2016, 10:10
werni58 werni58 ist offline
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Jetzt hab ich noch eine Frage:
Das Boot welches ich kaufen möchte hat eine Funkanlage an Bord (Ist ja prinzipiell eine feine Sache wegen Wetterberichten, Notfällen usw.). Ich verfüge aber nur über einen SBF See und Binnen und über keine Funklizenz. Zum Betrieb dieser Anlage brauche ich natürlich auch eine Funklizenz und das Teil muss entsprechend angemeldet werden. Die Anmeldeprozedur habe ich schon soweit verstanden, da ich das Boot später ausschließlich in Kroatien betreiben möchte: kann ich dort eine entsprechende Funklizenz zu meinem deutschen SBF machen? Oder muss ich die gesamte Prozedur in Deutschland machen?

Gruß

Werner
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  #12  
Alt 04.12.2016, 11:05
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nuernberger-1 nuernberger-1 ist offline
Commander
 
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Die Funklizenz die du meinst ist das SRC und kannst du in HR machen.
http://www.sailornet.at/ukw-funk-kro...rerscheine.php
Mach dich da mal kundig, hat ein freund von mir da gemacht.
__________________
Gruß Peter
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  #13  
Alt 04.12.2016, 14:46
werni58 werni58 ist offline
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Hallo peter,

vielen Dank für den Tip, ich denke ich mache das in Rijeka und lass die Funke drin. Aus Sicherheitsgründen bestimmt keine schlechte Sache, auch in Zeiten von Handyempfang (der möglicherweise nicht überall funktioniert).

viele Grüße

Werner
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  #14  
Alt 04.12.2016, 16:33
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billi billi ist offline
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Das kroatische Patent gilt aber nur in Kroatien.... wenn du irgendwo anders mal hinwillst gilt es nicht daher ist es besser das hier zu machen.
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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