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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Waffenbesitzkarte und Haftpflichtversicherung
Auf dem Antrag für die Waffenbesitzkarte wird die Kopie einer Haftpflichtversicherung im Umgang mit Schusswaffen für Personen (250.000 Euro)und Sachschäden (50.000 Euro) Deckungssumme verlangt. ( Keine Bootsversicherung )
Reicht dafür die Private Haftpflicht, oder muss ich jetzt auch noch eine extra Versicherung abschließen :?:
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Gruß Wolfgang Eins kann mir keiner nehmen, und das ist die pure Lust am Leben |
#2
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Schau mal in die Versicherungsbedingungen Deiner Privathaftpflicht. Da steht entscheidend der Leistungsumfang.
Wenn dort " Explosionsschäden" uneingeschränkt mitversichert sind, ist dieses Risiko erfasst (steht generell in § 82 Versicherungsvertragsgesetz, nach allgemeiner Meinung sind Schäden durch Schusswaffen Explosionsschäden, gilt auch für für Brandschäden durch einen Unfall mit Munition, wenn der Unfall "auf dem Ausdehnungsbestreben des Treibmittels" -ist doch Klasse, oder? - beruht). Frag vorsichtshalber die Versicherungsgesellschaft, nicht den Vertreter, der hat in der Regel keine Ahnung! Gruss, Helmut |
#3
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Hallo,
mir hat die Ordnungsbehörde nach Vorlage der Haftpflichtversicherungspolice des Bootes problemlos eine Waffenbesitzkarte ausgestellt. |
#4
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Ich habe meine Police der Privatenhaftpfichtversicherun mitgenommen.
Man damit zufrieden.
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Gruß Wolfgang Eins kann mir keiner nehmen, und das ist die pure Lust am Leben |
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