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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 10.10.2017, 06:20
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von cellonde Beitrag anzeigen
gibt es bei Euch keine Bootspapiere? wie ein Fahrzeugschein?

Bei uns gibt es für jedes Boot einen Fahrzeugschein. Dieser wird wie bei einem Auto von der Schiffahrtskontrolle ausgestellt.

Wenn das Boot nicht verzollt wurde, stellt das Amt keinen Fahrzeugschein aus.

Also ich muss keinen Mehrwertsteuerbeweis erbringen, da dieser Fahrzeug- oder Bootsschein ausreicht.
Bei uns gibt es Bootspaiere vom WSA oder ADAC oder....

da muss er Kaufvertrag vorgelegt werden und noch ein Paar Angaben.
Die Mehrwertsteuer darf ja bei einem Privatverkauf nicht ausgewiesen sein, daher ist es schwer in einem solchen Fall diese nachzuweisen wenn der Vorbesitzer ebenfalls keinen hatte....
Das Amt kontrolliert keinen Mehrwersteuernachweis.
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Gruß Volker
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  #77  
Alt 10.10.2017, 06:34
Eugen_wue Eugen_wue ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Bei uns gibt es Bootspaiere vom WSA oder ADAC oder....

da muss er Kaufvertrag vorgelegt werden und noch ein Paar Angaben.
Die Mehrwertsteuer darf ja bei einem Privatverkauf nicht ausgewiesen sein, daher ist es schwer in einem solchen Fall diese nachzuweisen wenn der Vorbesitzer ebenfalls keinen hatte....
Das Amt kontrolliert keinen Mehrwersteuernachweis.
Als ich mein Boot angemeldet habe, da hat die freundliche Dame am Telefon gesagt, dass durch die bereits bestehende Anmeldung der Nachweis der bezahlten Steuer erbracht wurde.

Denn der Vorbesitzer hätte das Boot nicht ohne Steuernachweis anmelden können.

Sprich selbst der 10-te Besitzer kann das Boot nur deswegen anmelden, weil der erste einen Nachweis vorgelegt hat.

Für mich klang es nachvollziehbar und hatte sich sehr wohl danach angehört, dass das Amt dies auch kontrollieren würde.
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  #78  
Alt 10.10.2017, 06:39
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Der Verkäufer hat Bootspapiere:
Acte de Francisation et Titre de navigation
Das Boot ist darin ausgewiesen als privates Sportboot.
Die Papiere sind ausgestellt vom Zoll (douanes Francaises).
Der Zoll in Frankreich hat kein Original Rechnung mehr (weil das Boot schon vor lange Zeit im Register aufgenommen wurde), aber sagt das das Boot nur im Register aufgenommen wird wenn die MwSt. nachgewiesen wurde.


LG

Robbert
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  #79  
Alt 10.10.2017, 06:42
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Zitat:
Zitat von Eugen_wue Beitrag anzeigen
Als ich mein Boot angemeldet habe, da hat die freundliche Dame am Telefon gesagt, dass durch die bereits bestehende Anmeldung der Nachweis der bezahlten Steuer erbracht wurde.

Denn der Vorbesitzer hätte das Boot nicht ohne Steuernachweis anmelden können.

Sprich selbst der 10-te Besitzer kann das Boot nur deswegen anmelden, weil der erste einen Nachweis vorgelegt hat.

Für mich klang es nachvollziehbar und hatte sich sehr wohl danach angehört, dass das Amt dies auch kontrollieren würde.
das war früher mal so.....
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  #80  
Alt 10.10.2017, 06:58
Eugen_wue Eugen_wue ist offline
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Zitat:
Zitat von Dutchrockboy Beitrag anzeigen
Der Verkäufer hat Bootspapiere:
Acte de Francisation et Titre de navigation
Das Boot ist darin ausgewiesen als privates Sportboot.
Die Papiere sind ausgestellt vom Zoll (douanes Francaises).
Der Zoll in Frankreich hat kein Original Rechnung mehr (weil das Boot schon vor lange Zeit im Register aufgenommen wurde), aber sagt das das Boot nur im Register aufgenommen wird wenn die MwSt. nachgewiesen wurde.


LG

Robbert
ich würde dem verkäufer sagen, dass die sache etwas unklar ist und einen Preisnachlass i.H. 50 % der evtl. drohenden MwSt. anbieten/anfragen.
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  #81  
Alt 10.10.2017, 07:11
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die Mehrwertsteuer darf ja bei einem Privatverkauf nicht ausgewiesen sein,
so ein Mist... auf jeder Rechnung ist die MWST ausgewiesen.....

Sogar wenn Du in einer Kneipe ein Bier trinkst ist die MWST ausgewiesen.

Als Privater kannst Du diese nicht zurückfordern.....
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Grüssle Cello
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  #82  
Alt 10.10.2017, 07:15
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Zitat:
Zitat von cellonde Beitrag anzeigen
so ein Mist... auf jeder Rechnung ist die MWST ausgewiesen.....

Sogar wenn Du in einer Kneipe ein Bier trinkst ist die MWST ausgewiesen.

Als Privater kannst Du diese nicht zurückfordern.....
Seit wann ist ein In einer kneipe gekauftes Bier ein Privatverkauf ?
Der Kneipier verkauft als Geschäftsmann das Bier und Muss die Mehrwertsteuer dafür abführen. Daher muss er sie auf der Rechnung auch ausweisen.

Wenn du dein Boot von einem Privatmann kaufst ist dies ein Privatverkauf und auf so einem Vertrag gibt es keine Mehrwertsteuer...
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Gruß Volker
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  #83  
Alt 10.10.2017, 08:08
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das war früher mal so.....
Das heisst also, dass du mehr Ahnung hast, als die Dame dort bei der Behörde?

Warum dann eigentlich solch einen langen Fred, hätten wir doch gleich dich gefragt.
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Gruss Andre



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  #84  
Alt 10.10.2017, 08:18
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Zitat:
Zitat von A. Lardy Beitrag anzeigen
Das heisst also, dass du mehr Ahnung hast, als die Dame dort bei der Behörde?

Warum dann eigentlich solch einen langen Fred, hätten wir doch gleich dich gefragt.
Genauso wie die CE nicht mehr kontrolliert wird wird auch der Mehrwehrsteuernachweis nicht mehr bei einer Ummeldung eines Gebrauchtbootes kontrolliert.
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  #85  
Alt 10.10.2017, 08:21
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Ich finde es interessant, dass das WSA überhaupt Interesse daran hat so einen Nachweis zu sehen, denn ob ich die Steuer bezahlt habe oder nicht, geht die eigentlich nichts an.

Am Bodensee wird der Nachweis bei neuen Booten, die z.B. auch noch nicht angemeldet waren, manchmal verlangt. Wenn man ein Büsinger Boot meldet, muss man die Schweizer Verzollung auch nachweisen. Auch hier wäscht wieder eine Hand die andere. Aber die sind eh einkommenoptimiert.

Grüße
Tycho
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  #86  
Alt 10.10.2017, 08:32
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Ich finde es interessant, dass das WSA überhaupt Interesse daran hat so einen Nachweis zu sehen, denn ob ich die Steuer bezahlt habe oder nicht, geht die eigentlich nichts an.
Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Ämter gegenseitig unterstützen. Ist ja auch sinnvoll.
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  #87  
Alt 10.10.2017, 09:14
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
So dann mal hier das Schreiben

Danke fürs zur Verfügung Stellen.

Ralf ich hoffe in deinem sinne

Das Schreiben ist vom 27.09.2015 und bezieht sich auch Art. 313, Absatz 1 der Zollkodex-DVO (2454/93/EWG).

Die 2454/93/EWG wurde mit Wirkung ab 01.05.2016 durch die (EU) 2016/481 aufgehoben.

Der bis dahin geltende Zollkodex 2913/92/EWG wurde zum gleichen Zeitpunkt durch die Neufassung des Zollkodex (EU) 952/13, ergänzt durch die Verordnungen (EU) 2015/2446 und (EU) 2015/2447, ersetzt.

In der (EU) 952/13 findet sich jedoch im Artikel 153, Absatz 1 die gleiche Formulierung wie in Artikel 313 der 2454//93/EWG:
(1) Für alle im Zollgebiet der Union befindlichen Waren gilt die Vermutung, dass es sich um Unionswaren handelt, sofern nicht festgestellt wird, das sie nicht Unionswaren sind.

Im Absatz 2 heißt es allerdings:
(2) In bestimmten Fällen, in denen die im Absatz 1 festgelegte Vermutung nicht gilt, muss der zollrechtliche Status der Unionswaren nachgewiesen werden.

Ist ein Boot jetzt ein "bestimmter Fall" nach Absatz 2

Wenn ja, dann ist der Nachweis nach (EU) 2015/2447, Artikel 199 zu erbringen.

Gruß Lutz

P.S. beim Zoll-Online findet man alle genannten Verordnungen.
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Alt 10.10.2017, 09:18
Eugen_wue Eugen_wue ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
...........

Im Absatz 2 heißt es allerdings:
(2) In bestimmten Fällen, in denen die im Absatz 1 festgelegte Vermutung nicht gilt, muss der zollrechtliche Status der Unionswaren nachgewiesen werden.

Ist ein Boot jetzt ein "bestimmter Fall" nach Absatz 2

Wenn ja, dann ist der Nachweis nach (EU) 2015/2447, Artikel 199 zu erbringen.

......
jetzt sind wir wieder am Anfang
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  #89  
Alt 10.10.2017, 09:43
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Zitat:
Zitat von Eugen_wue Beitrag anzeigen
jetzt sind wir wieder am Anfang
Ich möchte niemanden etwas unterstellen, aber Mal im ernst. Eigentlich versteht doch keiner von uns so richtig das zollsche Fachchinesisch. Oder? Jeder legt es so aus, dass es für einen im Zweifel am günstigsten ist.

Die beste Lösung wird sein, dem Zoll sein Einzelschicksal zu beschreiben und dadurch eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten. Nach Möglichkeit schriftlich.

Ich werde in meinem Fall einmal nachfragen und mich dann zu dem Thema nochmals melden.

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  #90  
Alt 10.10.2017, 09:50
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Zitat:
Zitat von Eugen_wue Beitrag anzeigen
jetzt sind wir wieder am Anfang
Deshalb liebe ich Gesetze und Verordnungen.

Im Sinne dieser Verordnung ist Rot nicht Grün oder Blau, sondern Gelb

In der 77/388/EWG, welche die 92/111/EWG abgelöst hat und wo im Artikel 28n im Absatz 4, wo das mit der Erstinbetriebnahme des Fahrzeugs vor dem 1. Januar 1985 steht, steht im Artikel 28a im Absatz 2:
(2) im Sinne dieses Abschnitts
a) gelten als "Fahrzeuge" Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern, Luftfahrzeuge ...

Damit dürfte die Problematik "Mehrwertsteuernachweis" für alle Boote bis 7,5 m Länge gegenstandslos sein.

Gruß Lutz
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  #91  
Alt 10.10.2017, 09:51
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
...........

Damit dürfte die Problematik "Mehrwertsteuernachweis" für alle Boote bis 7,5 m Länge gegenstandslos sein.

Gruß Lutz
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  #92  
Alt 11.10.2017, 17:24
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Heute Mail aus Frankreich:

Bonjour Monsieur,

Je vous confirme que ce navire a acquitté la TVA lors de la francisation.

Cordialement


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Alt 11.10.2017, 17:28
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Zitat von Dutchrockboy Beitrag anzeigen
Heute Mail aus Frankreich:

Bonjour Monsieur,

Je vous confirme que ce navire a acquitté la TVA lors de la francisation.

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Alt 11.10.2017, 19:03
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