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#1
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Sportboot bis 20m auf dem Rhein
Ahoi,
da ich letztes Jahr ein Angebot über ein Boot mit einer Länge von 17m bekommen hatte, das ich auch auf dem Rhein bewegen wollte, habe ich mich mit dem Thema etwas intensiver beschäftigt. Zu dem Kauf ist es leider nicht gekommen, aber vielleicht sind meine Erkenntnisse auch für andere Kollegen hier interessant. Leider ist der zeitliche und finanzielle Aufwand für ein Sportpatent erheblich. Es fällt mir auch jetzt noch schwer zu akzeptieren, dass man mit dem Sportbootführerschein Binnen ein Boot mit weniger als 20m Länge z.B. auf der Mosel und der Lahn fahren darf, aber nicht nicht die paar Kilometer von der Mosel in die Lahn. Zufällig bin ich auf einen Flyer des BVMI gestoßen, der auf die Öffnung der Längenbegrenzung für den Rhein hoffen lässt. Deshalb hatte ich mich mit der WSV und dem BMVI in Verbindung gesetzt. Hier das Zitat aus dem Flyer „Die neue Sportbootführerscheinverordnung“ des BMVI: „Sportboote mit weniger als 20 Meter Länge Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen berechtigt nunmehr zum Führen von Fahrzeugen mit weniger als 20 Metern Länge ohne besonderen Nachweis der Streckenkunde. Diese Regelung gilt automatischauch für die Inhaber bereits erteilter Sportbootführerscheine. Eine Umschreibung der alten Führerscheineist nicht zwingend erforderlich, jedoch möglich, falls gewünscht. Auf dem Rhein findet diese Regelung keine Anwendung. Internationale Vorgaben für den Rhein ermöglichen keine Ausnahme von den bisherigen Regelungen der Fahrerlaubnispflicht. Hier dürfen auch weiterhin mit dem Sportbootführerschein nur Fahrzeuge mit weniger als 15 Metern Länge geführt werden. Das BMVI bemüht sich, auch hier eine Öffnung der Längenbegrenzung zu erreichen.“ Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pu...ublicationFile Hier die Antwort des BVMI auf meine Frage ob und wann mit einer Öffnung der Längenbegrenzung für den Rhein zu rechnen ist: "Sehr geehrter Schwermatrose, vielen Dank für Ihre Anfragen. Deutschland wird sich dafür stark machen, die Grenze der nationalen Regelungskompetenzen für die Sportschifffahrt auf dem Rhein durch die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zu öffnen. Aktuell steht das Thema nicht auf der Agenda der ZKR. Es wird erwartet, dass durch die Vorbereitungen zur Umsetzung der Befähigungsrichtlinie in den kommenden zwei Jahren die Ausweitung vollzogen werden könnte. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag" Es hängt also an der ZKR. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Zentra...einschifffahrt Daran sieht man mal wieder dass wir nicht mehr Herr im eigenen Land sind. Aber es besteht Hoffnung dass die Holländer, Franzosen und Schweizer uns irgendwann erlauben auf dem Rhein das umzusetzen, was für andere deutsche Binnengewässer bereits Gültigkeit hat. Gruß Schwermatrose |
#2
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Zitat:
ich denke da nur an die 40km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Rhein oder die Mautpflicht für Sportboote.. ein "unbeweglicher Haufen" sitzt in strassburg auch nicht. Es sind halt einige Länder die hier mitreden und da die RHeinschiffahrtspolizeiverordnung keine rein Deutsche Verordnung ist sondern auch auf dem französischen Rhein, dem Schweizer Rhein und dem Holländischen Rhein gilt, müssen diese halt gefragt werden. Auch gebe ich zu bedenken, dass es für 20m Boote nicht ganz so viele Plätze gibt.... da wird es in einigen Häfen schon eng.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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Zitat:
Die Neuigkeit, um die es hier geht, bezieht sich auf die Aufhebung der Längenbeschränkung auf dem Rhein. Das ist z. B. auch wichtig für die Überführung eines großen Bootes über Donau und Rhein in Nord- oder Ostsee. Das war in den letzten Tagen auch ein Thema hier. Zitat:
Aber auch das ist nicht das Thema. Geändert von Schwermatrose (07.01.2018 um 18:24 Uhr) |
#4
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Hallo,
Zitat:
Ich finde auch, dass sollte man sofort rückgängig machen, damit jmd. ein längeres Boot jetzt sofort auch auf dem Rhein bewegen kann. *Ironie aus* Bis dann Dominic Geändert von Dominic (07.01.2018 um 21:07 Uhr)
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#5
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Bei dem Thema Sportboot bis 20 MRT , sind die Gedanken von Billi richtig und gehören
Zum Thema! Wenn alles ausklammerst müßtest du alleine Diskutieren. Gruß Wolle
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#6
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Würde ich nicht sagen. Weiß aus eigener Erfahrung, das das über 15m schwierig wird. Da hilft auch kein Geld.
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#7
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Zitat:
In manche Häfen hat man schon Probleme mit 15m reinzukommen und mit 20m wird es dann fast unmöglich...
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#8
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Zitat:
Auf Holland, Frankreich und die Schweiz hat die Einschränkung bzw. die Aufhebung überhaupt keine Auswirkungen. Folglich handelt es sich nicht um egoistische Interessen, sondern um die Angleichung an bestehende Vorschriften für die übrigen Binnengewässer in Deutschland. |
#9
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Was haben denn Geschwindigkeitsbegrenzung und Maut mit der Bootslänge zu tun?
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#10
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Zitat:
und natürlich hat diese auch Auswirkungen auf diese auswirkungen den die Begrenzung gilt auch auf dem Französichen Teil des Rheins (beginnt oberhalb des Zollhauses bei Au am Rhein) und auf dem Schweizer Rhein der Bei Basel beginnt...... und natürlich auch auf den Holändischen Rhein...
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#11
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Zitat:
- Oberwinter: bis 34m - Neuwied: bis 20m |
#12
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Hallo,
die einheitlichen Verkehrs- und Zulassungs- und Patentvorschriften für die gesamte Länge des schiffbaren Rheins sind aber ein Kern des Abkommens nach der Rheinschifffahrtsakte. Auch wenn es Dir nicht gefällt, man kriegt nicht das Eine ohne das Andere. Bis dann Dominic
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#13
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Zitat:
Die Maut sollte Deutschlandweit eingeführt werden für Sportboote aber das Verhindert die Mannheimer Akte am Rhein.. wer glaubst du wer über diese Verhandelt hat?
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#14
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Zitat:
Im meinem ersten Beitrag ist ein Link mit ausführlichen Informationen zur ZKR: https://de.wikipedia.org/wiki/Zentra...einschifffahrt Und in meinem vorletzten Beitag habe ich folgendes geschrieben: „Angleichung an bestehende Vorschriften für die übrigen Binnengewässer in Deutschland.“ |
#15
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Zitat:
http://www.ccr-zkr.org/13020500-de.html Deiner Logik folgend gehört das ja alles in dieses Thema. Dann hau mal in die Tasten. |
#16
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Zitat:
Es gelten nicht alle Vorschriften für die gesamte Länge des Rheins. Es gibt regionale Teile und länderspezifische Vorschriften. |
#17
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Um nochmal auf die Themeneröffnung zu kommen. Sportboote bis 20 MRT. Mit unseren
08/15 Binnenschein halte ich für bedenklich. Es muss nicht gleich das Sportpatent sein, aber einen Nachweis mit Praktischer Erfahrung Halte ich schon für notwendig. Gruß Wolle
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#18
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Zitat:
Daher muss diese Anpassung in Abstimmung mit den anderen Ländern erfolgen.. eine Französischen Penische von einem Privatmann darf auch nicht ohne entsprechendes Patent auf dem Rhein fahren... auch hier gelten die 15m Begrenzung.... Wenn dies Geändert wird ist es Ok aber das wird dauern.... ich hab mal geschaut von den Clubs von Koblenz - zur Holländischen Grenze bieten 6 Stück Bootsliegeplätze von 20m und mehr an... aber ob das jetzt ein Platz ist oder mehrere ist niucht zu erkennen.
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#19
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Hallo,
wenn Du meinst, ich beschäftige mich auch erst seit 20 Jahren beruflich damit. Zitat:
Gleiches gilt auch für die Anerkennung national ausgestellter Patente und Befähigungsnachweise. In der gewerblichen Schifffahrt hat sich hier im letzten Jahrzehnt einiges getan. Meistens ist es übrigens umgekehrt; erst kommt die Einigung zu einer Änderung einer Vorschrift auf dem Rhein zustande und erst später wird diese Änderung auch in die nationalen Vorschriften auf die übrigen Bundeswasserstraßen übernommen. Bis dann Dominic |
#20
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Zitat:
Aber bitte nicht verwechseln in manchen Häfen bekommt man vielleicht mit 20m einen Gast- aber keinen Dauerliegplatz.
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#21
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Ich weiß nicht warum es für euch so schwierig ist beim Thema zu bleiben.
Es geht um folgendes: „Deutschland wird sich dafür stark machen, die Grenze der nationalen Regelungskompetenzen für die Sportschifffahrt auf dem Rhein durch die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zu öffnen. Aktuell steht das Thema nicht auf der Agenda der ZKR. Es wird erwartet, dass durch die Vorbereitungen zur Umsetzung der Befähigungsrichtlinie in den kommenden zwei Jahren die Ausweitung vollzogen werden könnte.“ Offensichtlich wusste das niemand von denen die hier antworten. Auch diejenigen nicht die sich seit 20 Jahren beruflich damit beschäftigen. Ansonsten würde es ja Antworten zum Thema geben. |
#22
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Zitat:
Ich fahre Boot. Deshalb ist mir relativ egal wo es liegt. Ich hatte übrigens mehrere Zusagen für einen Liegeplatz für das 17m Boot, denn ich kaufe mir ein Boot in der Größenordnung nicht bevor alles Wichtige geklärt ist. |
#23
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Hallo,
Zitat:
Das das BMVI die Beschlüsse der ZKR innerhalb der nationalen Vorschriften umsetzt und gleichzeitig die deutschen Interessen innerhalb der Verhandlungen in der ZKR vertritt? Das die Befähigungsnachweise der Sportschifffahrt jetzt innerhalb der Verhandlungen in der ZKR nicht den größten Stellenwert haben, ist jetzt auch nicht so überraschend. Immerhin geht es in den letzten Jahren mehr darum die beruflichen Ausbildungsabschlüsse, die Regelungen zur Erlangung der Befähigungen der Besatzungsmitglieder unterhalb des Patents, die Patente, die Zusatzausbildungen für Gefahrgüter und Fahrgastschifffahrt usw. innerhalb der europäischen Staaten auf eine gemeinsame Ebene zu bringen. Ich denke, dass Problem liegt eher darin, dass Du mit der Antwort des Ministeriums mangels Hintergrundwissens, nichts anfangen kannst. Bis dann Dominic |
#24
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Zitat:
Wie hieß die 17m Yacht denn? "Neuschwabenland 2" ? Zitat:
15PS Schlauchi nicht zur Mosel dürfen... Hat ja dann aber definitiv nichts mit dem Thema zu tun. Aber das ist hier offensichtlich ohnehin kein Diskussionsfaden, sondern nur der Feststellungströöt einer Person.
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gregor
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#25
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Zitat:
Da gehe ich gar nicht weiter drauf ein. Zitat:
Aber es antworten einer der der reflexartig auf alles antwortet, ob er Ahnung vom Thema hat oder nicht, einer aus der Berufsschifffahrt, und einer der gar kein Boot hat. Dadurch läuft das hier mal wieder völlig aus dem Ruder. Man muss nicht auf alles antworten. In einem anderen Thema hat es jemand sehr schön auf den Punkt gebracht: Qualität statt Quantität! |
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