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  #1  
Alt 11.10.2017, 12:37
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Standard Zur Info: Überbreite in Schleswig-Holstein 2017 :)

Ich habe einen Antrag auf Sondergenehmigung beim Landesamt für Verkehr in Kiel eingereicht. Diese sind für die Genehmigungen für solche Transporte seit dem Sommer zuständig.
Beim Boot ist 2,96m breit und mein Antrag wurde abgelehnt. "Genehmigungsfrei" war die kurze Antwort [emoji51]

Da war ich etwas verunsichert und habe nachgefragt.
Aktuell wird es so gehandhabt:
Bis 3m breite in ganz SH erlaubt. Bis 3,5m sogar, wenn man nicht im Kreis SE und Stadtgebiet Lübeck fährt.
Warntafeln und in der Nacht gut beleuchtet ist ja wohl klar und hat nichts damit zu tun.

Nur Mal so zur Info, denn ohne Genehmigung hatte ich mein Boot schon längst hier. [emoji85]

Wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht. HH und McPom würden mich aber noch interessieren.

Gruß jan

hier könnte etwas Sinnvolles stehen, ein [emoji481] z.b.
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  #2  
Alt 11.10.2017, 13:09
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Das wäre ja echt der Hammer.

2,96m Breite ist sicher nicht "Genehmigungsfrei"....die Antwort würde ich mir aber ausdrucken und mitnehmen wenn du damit über die Straße rollst. Einschließlich Deiner Anfrage an das Amt.

Könnte sonst teuer werden.
StVo §22, Ladung. (2,55m Breite)
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Stefan


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  #3  
Alt 11.10.2017, 16:20
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Hallo Jan,
wenn du es schriftlich hast bitte veröffentlichen

Danke Dir im Voraus
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #4  
Alt 11.10.2017, 21:02
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Das Telefonat habe ich nun nicht mit geschnitten.
Aber hier mein Antrag ohne persönlichen Daten.

hier könnte etwas Sinnvolles stehen, ein [emoji481] z.b.
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  #5  
Alt 14.10.2017, 09:22
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Zitat:
Zitat von Fearless Beitrag anzeigen
Das wäre ja echt der Hammer.

2,96m Breite ist sicher nicht "Genehmigungsfrei"....die Antwort würde ich mir aber ausdrucken und mitnehmen wenn du damit über die Straße rollst. Einschließlich Deiner Anfrage an das Amt.

Könnte sonst teuer werden.
StVo §22, Ladung. (2,55m Breite)

Nicht wirklich.

Bußgeldkatalog:
122118 Sie führten das Fahrzeug, obwohl es mit Ladung breiter als zulässig war. 20€
122172 Sie führten das Fahrzeug, obwohl seitlich schlecht erkennbare Gegenstände hinausragten. 25€
122166 Sie führten das Fahrzeug, dessen Ladung mehr als 40 cm seitlich über die Leuchten hinausragten, ohne die vorgeschriebenen Sicherungsmittel angebracht zu haben. 25€


https://www.bussgeldkatalog.net/stra...dnung/22-stvo/

Gruß Jan
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  #6  
Alt 03.03.2018, 15:49
baggergert-oh baggergert-oh ist offline
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Moin Jan
Meiner Auffassung nach ist die Auskunft der Sondergenehmigung für die Landwirtschaft, denn die dachten der Ford ist ein Traktor.
Fakt ist, über 2,55 ist Überbreite und Genehmigungspflichtig. Kostet im Kreis Ostholstein( Gebühren sind in den Zulassungskreisen verschieden) ca. 110,-Euro, für drei Jahre und gilt für ganz Deutschland.
Bei sechs Transporten bin ich tatsächlich in Stockelsdorf einmal kontrolliert worden.
Wenn sich was anderes ergibt lasse, es uns wissen.
MvG Gert
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  #7  
Alt 03.03.2018, 16:38
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Hallo Gert,
das war noch zu Zeiten, als Du die Genehmigung in den Kreisen selbst holen konntest.
Nun macht es das Land und du bekommst die Genehmigung nicht mehr beim Kreis!
Du musst nun seit Sommer 2017 beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr einen Onlinezugang beantragen und dort jede einzelne Fahrt genehmigen lassen.
Geht Deine Fahrt durch mehrere Bundesländer, beantragst Du es beim Abfahrtsort und die fragen dann in den anderen Bundesländern nach. Entsprechend länger dauert der Antrag.
Bei positiver Antwort stehen auch Auflagen mit in der Genehmigung.

> www.vemags.de

Da diese Prozedur sehr viel Aufwand macht, Hat Schleswig-Holstein beschlossen, alle Transporte bis 3m genehmigungsfrei zu erlauben.
Bei den Landwirtschaftlichen Fahrzeugen sogar bis 3,5m bei maximal 50km/h, wenn ich das noch richtig im Kopf habe.
Einzige Ausnahme ist der Bad Segeberg und Stadtgebiet Lübeck. Hier sind die Straßen etwas enger und die sind daher zu meiden oder genehmigungspflichtig.

Ich habe den oben abgebildeten Antrag nun immer dabei und warte auf die erste Kontrolle

Viele Grüße,
Jan

P.S.: Natürlich lege ich hierfür nicht meine Hand ins Feuer, aber ich gebe alles nach bestem Gewissen wieder
Zur Sicherheit habe ich das Landesamt noch einmal angeschrieben und versuche eine bessere schriftliche Aussage zu bekommen.
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  #8  
Alt 04.03.2018, 08:02
baggergert-oh baggergert-oh ist offline
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Moin Jan
Kannst mal sehen wie schnell sich die Vorschriften ändern, trotzdem gut zu wissen.
MvG Gert
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  #9  
Alt 07.03.2018, 09:37
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Jetzt wird es lustig.
Ich habe nun die Antwort vom Landesamt bekommen. Nachdem ich nach einiger Diskussion auch meinen alten Antrag dort hin geschickt habe, gab es folgende Antwort:
Zitat:
... nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen muss ich leider feststellen, dass meinem Kollegen leider ein Fehler unterlaufen ist.

Natürlich müssen Sie bei diesen Angaben einen Antrag stellen (auf Grund der Breite).

Der Antrag ist allerdings „anhörungsfrei“ (vgl. VwV zu §§ 29 Abs. 3 StVO, Randnr. 109ff.). Das bedeutet, dass Sie keinen detaillierten Fahrtweg angeben brauchen und ich auch niemanden anhören muss (keine Niederlassung, keine Stadt etc.).

Ich bitte Sie deshalb Ihren bereits gestellten Antrag nochmal zu kopieren und diesen nochmal neu zu stellen.

Ich entschuldige mich für die Missverständnisse.

Ihnen noch einen schönen Tag und bei weiteren Rückfragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

#### ###########



Ich kann es nicht fassen warum habe ich nur noch einmal nachgefragt
Also ziehe ich meine Aussagen zurück und stelle brav erneut einen Antrag.

Mal sehen was das wieder kostet und was dabei raus kommt.
Ich werde berichten.

Gruß Jan
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  #10  
Alt 07.03.2018, 10:44
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Tu doch so als hättest Du nicht gefragt.

Eine offizielle Antwort mit '... genehmigungsfrei' hast Du ja
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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  #11  
Alt 07.03.2018, 10:53
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Zitat:
Zitat von thomas020370 Beitrag anzeigen
Tu doch so als hättest Du nicht gefragt.

Eine offizielle Antwort mit '... genehmigungsfrei' hast Du ja
Würde ich nicht tun.
Wenn Du angehalten wirst und die erste Freigabe vorlegst und die Polizei dir, vielleicht auch aus Unsicherheit eine Anzeige schreibt, gegen die Du dann angehst; kannst du mit größter Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß die "Jungens" eine Aktennotiz gemacht haben an der ersten Genehmigung.
Deine Unwissenheit wird dann schlecht zu beweisen sein.
So blöd sind die auch nicht, auch wenn es erst so scheint.
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Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #12  
Alt 07.03.2018, 16:33
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ICH BIN SO DOOF !!!

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Alt 07.03.2018, 17:30
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So viel ist das doch auch nicht.

Gestehe Menschen Fehler zu, auch wenn Sie in einer Behörde sind.
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  #14  
Alt 07.03.2018, 20:49
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Das sag mal meiner Frau !!!

Für das gleiche Ergebnis (Erlaubnis) nur 256€ mehr

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