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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Versicherungsvertragsgesetz
Teil 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 99) Kapitel 2 - Schadensversicherung (§§ 74 - 99) Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 74 - 87) § 76 Taxe 1Der Versicherungswert kann durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (Taxe) festgesetzt werden. 2Die Taxe gilt auch als der Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalles hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich. 3Ist die Versicherungssumme niedriger als die Taxe, hat der Versicherer, auch wenn die Taxe erheblich übersetzt ist, den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zur Taxe zu ersetzen.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#27
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Zitat:
z.B. Entschädigungsleistungen 8.1 Der Versicherer ersetzt bei Totalverlust der versicherten Objekte (Fahrzeug, Außenbordmotor, Beiboot und/oder Bootsanhänger) die jeweilige Versicherungssumme, maximal aber den Versicherungswert abzüglich erzielbarer Restwerte. 8.2 Der Versicherer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die beschädigten versicherten Objekte gegen Erstattung des Versicherungswertes zu übernehmen. 8.3 Totalverlust liegt vor, wenn die versicherten Objekte (Fahrzeug, Außenbordmotor, Beiboot und/oder Bootsanhänger) dem Versicherungsnehmer ohne Aussicht auf Wiedererlangung entzogen, insbesondere, wenn sie unrettbar gesunken oder in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit zerstört sind und wenn die Wiederherstellungskosten die Versicherungssumme übersteigen (wirtschaftlicher Totalverlust).
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#28
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Zitat:
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#29
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hier unterscheiden sich die Versicherungsbedingungn und genau da besteht der Unterschied in den Versicherungen...
Wenn man Geld sparen will und keinen Schaden hat nimmt man eine Versicherung die nur nach Gesetz versichert (Erdmanns) wenn man auch bei einem Schaden nicht in der Luft hängen will nimmt man eine Versicherung die auch keinen Abzug macht (Norman)....
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#30
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maximal aber den Versicherungswert
Hallo Volker, darauf kommt es an.
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#31
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Der Versicherungswert ist der Wert zu dem ich das Boot beim Abschluss des Vertrages versichere...
Versicherungswerte - Feste Taxe - 6.1 Versicherungswert ist der Zeitwert des zu versichernden Objektes im Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses. Die Höhe der Versicherungssumme hat diesem Zeitwert zu entsprechen und gilt als "Feste Taxe" d.H WEnn wie ich mir ein Boot Kaufe das neu 65000€ gekostet hat aber zum Zeitpunkt meines Kaufes nur 32000... dann darf ich es nur für 32000 versichern (zzgl .Effekte). Bei einem Totalverlust bekomme ich dann die 32000 Versicherungssumme..... Auch wenn ich das Boot 2011 gekauft habe und wir schon 2018 haben...
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#32
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Hartwig ich muss jetzt mal sagen... du sitzt auf deinem Boot und hast dort sicher auch deine Versicherungsunterlagen.... dann ließ sie mal durch....
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#33
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Steht da sogar wörtwörtlich:
Zitat:
Ich habe Boot, Aussenborder, Trailer mit einem Versicherungswert (Neuwert) von 30.000 € = Versicherungssumme = feste Taxe versichert. Kommt es 5 Jahre später zum Versicherungsfall (z.B. Komplettverlust durch Diebstahl) erhalte ich maximal diese Versicherungssumme, auch wenn der Neukauf mittlerweile 50.000 € kostet. Gibt es aber - und da kommt der § 76 ins Spiel - das gleiche Boot, Aussenborder, Trailer mittlerweile neu für 20.000 € (im Sinne von "wirklichen Versicherungswert"), erhalte ich nur diese Versicherungssumme von 20.000 € Geändert von Pepper (17.04.2018 um 10:27 Uhr)
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#34
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Wie gesagt, ich will hier keinen Streit.
Nur denkt bitte immer daran, dass niemand etwas zu verschenken hat. Des Weiteren wünsche ich Euch, dass es niemals zu einem Totalverlust kommen wird. Spätestens dann werdet ihr staunen, was die Versicherung wirklich zahlt...
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Viele Grüße Olli
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#35
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Die Aussage über den Zeitwert ist in der Form zu pauschal - auch wenn der Begriff "feste Taxe" lt. gesetzlicher Regelung noch Spielraum zulässt (bei erheblichem Unterschied zwischen Taxe und tatsächlichem Wert zum Schadenzeitpunkt), so haben doch die meisten bekannten Anbieter von Yachtversicherungen in Deutschland die festgesetzte Versicherungssumme so definiert, dass der zitierte § 76 VVG weitestgehend keine Anwendung findet. Kurz gesagt - bei den Kaskoversicherungen dieser Anbieter sollte es im Falle eines Totalverlustes keine Zeitwertabzüge geben. Restwerte dagegen werden natürlich gegengerechnet.
Übrigens halte ich diese Regelung für fair und sehe darin kein Scheunentor für Betrug - erstens zahle ich als Kunde die Prämie auf Grundlage der Versicherungssumme und zweitens achte ich als verantwortungsvoller Eigner darauf, dass mein Boot über die Jahre in einem guten Zustand verbleibt. Auch wenn der aktuelle Markt- oder Zeitwert möglicherweise sehr niedrig ist, so spiegelt dieser doch in vielen Fällen nicht das wieder, was der Eigner an Geld und Arbeit in sein Boot investiert hat.
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#36
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Ist ein bisschen unrealistisch, aber wäre im Prinzip für mich in Ordnung.
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#37
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Zitat:
Das Boot ist für dich 20.000 Euro wert. Dafür versicherst Du es auch. Bei Totalverlust wird das Boot begutachtet oder es wird in eine Liste geschaut. Liegt eine sogenannte "Überversicherung" vor, bekommst Du ganz schnell Probleme... Deswegen ist eigentlich die Oberösterreichische Versicherung für Camping am Fairsten. Die bieten nur eine!!! Versicherungssumme in Höhe von 60.000 Euro mit Neuwert an. Darunter und darüber geht nix. Kommt es zum Totalverlust und der Gutachter stellt einen Wert über 60.000 Euro fest, so bekommst Du maximal die 60.000 Euro. Stellt der Gutachter einen Schaden in Höhe von 30.000 Euro fest, bekommst Du natürlich auch nur 30.000 Euro. So etwas suche ich noch bei den Bootsversicherungen. Die Qualität der Versicherung sieht man eh erst immer bei Totalverlust und nicht bei den "kleinen" Schäden.
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Viele Grüße Olli |
#38
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Zitat:
wenn du das Boot für 20000 kaufst kannst du es nicht für 30000 Versichern. Ob die Versicherungssumme realistisch ist prüft die Versicherung beim abschluss... So wirst du niemlas einen Bayliner 2455 aus 1989 für 50000€ Versichert bekommen. Wenn dieser neu nur 45000 DM gekostet hat. Für Boote gibt es keine Liste wie bei PKW (Schwacke) .
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#39
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Es gilt der marktübliche Wert, nicht eine subjektive Wertvorstellung unter Berücksichtigung ideeller Werten.
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Ne schöne Jroß |
#40
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Zitat:
Die Höhe der Regulierung bestimme ich bei Abschluss der Versicherung in dem ich mich entweder auf eine feste Taxe festlege oder mich dem Spielchen mit dem Zeitwert hingebe. Letzteres habe ich zurzeit bei meinem KFZ-Youngtimer und versuche das in den nächsten Jahren zu ändern.
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Ne schöne Jroß |
#41
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Zitat:
Aber was nützt mir das günstiger, wenn ich bei einem Antriebsschaden einen Abzug neu für alt erhalten .. bei meiner Versicherung ist dies nicht der Fall.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#42
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Zitat:
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Viele Grüße Olli |
#43
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Blaue Elise
ich hatte kein Lust, nochmals alles kleingedruckte bei anderen durchzulesen und habe davor Norman "engagiert", der als Bootsfahrer genau weiss, auf was man achten muss, was wichtig und was nicht wichtig ist, und vor allem welcher "wachsweiche" Vermerk nicht drinstehen sollte. Nebenbei dann auch noch im Fall eines Falles die Abwicklung übernimmt und sich kümmert (wie man hier öfters lesen kann).
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#44
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Servus Dieter,
wie kann ich denn mit Norman in Kontakt treten? Ein Versicherungsvergleich kann ja mal nicht schaden.
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Support your local Elektriker. |
#45
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Am einfachsten anrufen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#46
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Danke
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#47
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Zitat:
Im November 2017 wurde mir mein Außenborder gestohlen. Die Abwicklung über Normen hat super geklappt
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Ne schöne Jroß
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#48
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Hab bei Pantaenius angefragt, ob es gedeckt sei, wenn ich aus zivilem Ungehorsam ins Sperrgebiet vor Damp fahre um dort Sprengungen an der Fregatte zu verhindern und dabei mein Boot versenkt oder beschlagnahmt wird.
Antwort in Versicherungs-Chinesisch: "Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Schäden durch Eingriffe von hoher Hand oder bei Beschlagnahme. Sollte vielleicht auch mal den guten Norman fragen.
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Gruß Wolfgang |
#49
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Ich hatte bei meiner Viper 203 einen Propellerschaden mit verbogener Antriebswelle.
Ein Kostenvoranschlag lag vor und die Vollkasko der Helvetia hat das ganze sogar ohne Rechnung bezahlt. Der Aussendienstmitarbeiter wollte nur den alten Prop sehen. Bei der verbogenen Antriebswelle hat er mangels technischem Verständnis wo gegeben. Einen richtigen Sachverständigen hab ich nicht gesehen.
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz Ich liebe Arbeit , ich könnte stundenlang zusehen !!
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