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  #1  
Alt 14.11.2015, 21:30
Benutzerbild von chris1003
chris1003 chris1003 ist offline
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Standard Funkgerät anmelden?

Hallo Freunde,

Weiß jemand wie die Regelung in Kroatien wegen des Funkgerätes ist, wer muss ein Funkgerät an Bord haben,....usw.
Bei meinem vorigem Boot eine Bayliner 245 7,35 musste ich das Funkgerät nicht anmelden....wie ist das jetzt mit meiner Bavaria 33 sport`?
Boot ist in Österreich gemeldet!

Liebe Grüße
Christoph
__________________
"Hier darf jeder tun was ich will"
-----Liebe Grüße Christoph-----
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  #2  
Alt 15.11.2015, 12:21
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Standard

Hallo Christoph,

deine Yacht verfügt über einen österreichischen Seebrief.
Über diesen ist die mitzuführende Pflichtausrüstung festgelegt (siehe auch Jachtzulassungsverordnung)
Die vorgeschriebene Ausrüstung ist abhängig vom Fahrtbereich.
Ab Fahrtbereich 2 ist ein UKW-Funkgerät mit DSC-Controller vorgeschrieben.

Weiters kann auch EPIRB vorgeschrieben sein (ab Fahrtbereich 2), welches auch anzumelden ist.

Diese Ausrüstung musst du erst mal aus Sicht der österreichischen und kroatischen Behörden mitführen.

Ein UKW-Funkgerät auf einer österreichischen Yacht kann nur ein österreichisches Rufzeichen bzw. eine österreichische MMSI (DSC-Kennung) erhalten. Für die Inbetriebnahme eines Seefunkgeräts ist ein Rufzeichen zwingend vorgeschrieben.

Dh. du kannst deine Seefunkanlage nur in Österreich zulassen, in Kroatien würde das gar nicht gehen.
Ohne Rufzeichen ein Funkgerät zu betreiben, wird in der Praxis vermutlich kaum jemand in HR interessieren, wäre aber dennoch rechtswidrig.

In deinem Fall ist das Fernmeldebüro Steiermark/Kärnten für die Anmeldung zuständig.

Die Anmeldung ist ziemlich unspektakulär, kostet ein bissl was an Anmeldegebühren und ein bissl was an jährlichen Gebühren, die beim Betrieb einer Bavaria 33 sicherlich völlig nachgeordnet sind (Jahresgebühren in der Höhe von was um die 30 Euro, glaub ich. Man kann auch sagen: ich benutze das Boot zB nur von April bis Oktober und zahlt dann auch nur für 6 Monate)

Weder EPIRB noch DSC machen ohne Anmeldung keinen Sinn, weil im GMDSS ja die Kennungen mit dem Schiff verknüpft sind und somit wesentliche Rettungsinformationen automatisch im Notfall übermittelt werden.

Fazit: Du musst mit österreichischem Seebrief dein(e) Funkgerät(e) in Österreich anmelden. Ob du einen österreichischen oder irgendeinen Funkschein hast, ist für die Anmeldung wurscht. In HR interessiert das praktisch auch kaum jemals. Außerdem wäre bei den neueren HR-Patenten (so ab etwa 2000 oder oder 2002) der Funkschein eh inkludiert, falls du ein HR-Patent hast.

Hier die Anmeldeformulare: http://www.bmvit.gv.at/bmvit/telekom...iff/index.html
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #3  
Alt 15.06.2018, 10:42
Benutzerbild von maro7169
maro7169 maro7169 ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
... (Jahresgebühren in der Höhe von was um die 30 Euro...


Hallo!


Also ich weiß zwar nicht was Ihr zahlt, aber meine monatliche
Bewilligungsgebühr für EPIRB und Funkanlage beträgt 10,90€.


Ist das normal oder schon etwas teuer?


Lg
Johannes
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  #4  
Alt 15.06.2018, 12:08
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von maro7169 Beitrag anzeigen
Hallo!


Also ich weiß zwar nicht was Ihr zahlt, aber meine monatliche
Bewilligungsgebühr für EPIRB und Funkanlage beträgt 10,90€.


Ist das normal oder schon etwas teuer?


Lg
Johannes
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  #5  
Alt 15.06.2018, 12:19
Benutzerbild von maro7169
maro7169 maro7169 ist offline
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Ja.
Auch 2015 habe ich pro Monat 10,90€ bezahlt.

Geändert von maro7169 (15.06.2018 um 12:25 Uhr)
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  #6  
Alt 15.06.2018, 12:21
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billi billi ist gerade online
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Ja die Seemacht Österreich und ihre Gebühren....

da fällt mir ein ich hab meine Jahresrechnung für den Funk bisher auch noch nicht bekommen.... naja die 13€/Jahr kann ich verschmerzen
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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