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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Guten Morgen,
mich interessiert wie zur Prüfung für den SKN/FKN Schein zugelassen werden kann wenn man keine Führerscheins besitzt ? Es ist in den Formularen für die Anmeldung vermerkt dass entsprechende Führerscheine vorzulegen sind bzw. es heisst: "... oder ein anderen Befähigungsnachweis zu erbringen ist dass man ein Wassersportfahrzeug führen kann" ... Aber... im Dokument http://www.wsv.de/wsd-n/Service/Bros...snachweise.pdf ist geschrieben dass man entsprechende Führerscheine/Patente zu haben hat um den Nachweis erbringen zu können... Wisst Ihr mehr ? Reichen nicht z.B. diverse Funkzeugnisse auch aus ? Stefan |
#2
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Da ich gerade im Frühjahr die SKN/FKN gemacht habe mal die Anforderung.
Prüfungskomission PA Bremen bzw. Beauftragte Prüfer. Vorzulegen sind Personalausweis und SBF See oder höher. Vor Ausgabe der Nachweise nach bestandener Prüfung wird hiervon eine Kopie gemacht und mit der Nummer gespeichert. Macht ja auch Sinn denn T2 Munition mit glühendem Magnesium kannst und darfst du Binnen nicht benutzen. Hier war man aufgrund schlechter Erfahrungen aus der Vergangenheit sehr streng bei der Prüfungskommission. (Stand: April 2013) Für die kleine aber Wirkungsvolle Anwendung ohne Prüfung (T1) gibt es Munition z.B. Nico Signalgeber die zwar nur eine Steighöhe von 80m erreichen, aber im unmittelbaren Küstenbereich gut sichtbar sind.
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Gruss Michael Heimathafen Flevostrand .... dort wo immer ein kühles Bier steht ![]()
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#3
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Ich muss meine Antwort noch mal ergänzen, denn ich hatte mal wieder nur unser gemeinsames Hobby "Boot" im Kopf
![]() ![]() Es gibt die SKN / FKN Prüfung auch für andere Hobbys und Berufe wie z.B. Piloten, Alpinisten u.a. . Was hier nachgewiesen werden muss kann ich nicht sagen.
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Gruss Michael Heimathafen Flevostrand .... dort wo immer ein kühles Bier steht ![]() |
#4
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FKN bedingt für die Zulassung zur Prüfung einen SBF. Ist zwar nach der neuen 15 PS-Regelung für Segler der < 25 Fussklasse Blödsinn, aber was soll´s. Irgendwie müssen die Verbände ja auch Kohle machen.
Unbestätigten Gerüchte zufolge soll der FKN in absehbarer Zeit ersatzlos gestrichen werden, also abwarten ![]() SKN für die SiPi wird seit einiger Zeit wieder angeboten, dazu ist kein SBF erforderlich, sh. z.B. hier: http://www.wassersportcompany.de/pyro.htm Einige Sportler brauchen nicht mal den SKN für die SiPi, die werden wohl eine andere Lobby haben..
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Gruss Vestus |
#5
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Guten Abend,
danke für Eure informativen Antworten. Dachte das ist ne nette Ergänzung zu meiner bestandenen §7 WaffG Prüfung... Werd dann mal abwarten. Stefan |
#6
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![]() Zitat:
wenn du eine WBK hast, kannst du dir eine Cal.4 eintragen lassen wenn da das Bedürfnis hast
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#7
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Gruss Vestus |
#8
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dann haben die Berliner aber komische Ansichten. In Bayern und NRW gab es keine Probleme bei mir. Ich habe denen nur nicht verraten, dass ich ein Schlauchi hab ![]() cu Stefan |
#9
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![]() Nach dem ganzen Hickhack um die Prüfung waren ja jetzt im Mai die ersten Prüfungen. Für die WBK, die du ja zuerst brauchst um eine SiPi kaufen und besitzen zu dürfen, musst du den Beweis des Bedarfs führen. Das heißt, die zuständige Polizeibehörde will den Kaufvertrag oder sonstige Dokumente einer seegängigen Yacht sehen, bevor über deinen Antrag entschieden wird.
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Gruss Michael Heimathafen Flevostrand .... dort wo immer ein kühles Bier steht ![]() Geändert von NiceSound (04.09.2013 um 08:36 Uhr) |
#10
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Gruss Michael Heimathafen Flevostrand .... dort wo immer ein kühles Bier steht ![]() |
#11
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Eine SiPi wäre aber vielleicht ratsam um Hilfe zu rufen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#12
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![]() Zitat:
ich habe dem hiesigen PP Aachen eben diese Frage gestellt und bekam die Auskunft, dass ich als Jäger und Inhaber der grünen WBK den SBF See vorlegen muss, um ein Bedürfnis nachzuweisen. Daraufhin würde ich eine Erwerbsberechtigung für eine SIPI erhalten. Scheint ja von PP zu PP und Land zu Land unterschiedlich gehandhabt zu werden. LG Rolf |
#13
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![]() Zitat:
Der WBS für die SiPi kommt von deiner örtlichen Polizeibehörde. Der einzige Vorteil den dir die SiPi gegenüber der Handmunition bietet ist ein etwas geringerer Preis der Munition. Bis der sich aber bezahlt macht, da du die SiPi ja auch kaufen musst, must du schon oft einen Notfall haben. Steighöhe, Falldauer, etc... sind gleich. Für die Hollandfahrer kommt noch hinzu das es sehr umständlich ist die SiPi einzuführen. (Zentrale Anmeldung in Utrecht)
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Gruss Michael Heimathafen Flevostrand .... dort wo immer ein kühles Bier steht ![]() |
#14
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Die Fragen dann aber auch noch mal bei den Grünen nach, dass Du auch brav warst ![]() cu Stefan |
#15
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@ Nice Sound:
Ich habe letztes Jahr den SKN bei Gropp Sicherheit (einfach googeln) gemacht. Die Stellen eine selbst entwickelte Urkunde im DIN-A-4-Format aus, die den FKN umschließt, von den Mitgliedern der Prüfungskommission unterzeichnet ist und auf eine Verfügung der Polizeidirektion Lüneburg Bezug nimmt. Es scheint so zu sein, dass es für den SKN keine Standardformulare gibt, sondern jeder Anbieter einen eigenen Ausweis erstellt. Eigentlich schon komisch, dass der FKN stärker reglementiert ist, und ja auch nur vom DSV bzw. DMYV ausgestellt werden kann. |
#16
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Habe beides Ende November (SKN) bzw. Anfang Dezember (FKN) gemacht
- Du brauchst für FKN ganz klar einen SBF, der ist in meinem Nachweis auch als Referenz angegeben. SKN kannst Du so machen, allerdings muß man für die WBK ein Bedürfnis nachweisen, das ist ein seegängiges Boot. Folglich musst Du Eigner sein, nicht zwangsläufig Inhaber eines SBF. Für andere Hobbies (Fliegen etc.) habe ich aber keine Ahnung, wie das gehandhabt wird...
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Grüße, Björn |
#17
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![]() Zitat:
Selbst der Chef der Abteilung schüttelte nur den Kopf, ob dieser "neuen" Verfahrensvorgaben aber so ist das nun mal in D. ![]()
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde? ![]() |
#18
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Das mit dem Nachweis ein Boot zu haben ist so neu auch nicht.
Weiterhin muss es auch die ein oder andere Voraussetzug erfüllen, überdeckte Kajüte und sachgerechte Aufbewahrungsorte für Wumme und Munition etc.. Und wichtig was schon Michael oben erwähnte, so praktisch die Sigpi ist sie bringt im Ausland gerne Problem weil man an die dortigen Waffengesetze stößt. Rein adminmistrativ betrachtet machen heute Raketen, Handfackeln und andere Signalgeber mehr Sinn als eine SigPi. Schlicht der überschaubareren Vorschriften wegen.
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Gruß Kai |
#19
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![]() Ein Kollege in München ist an der Längenbedingung gescheitert cu Stefan |
#20
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Ansonsten reichte meine CE B ![]() Aber auch das kann im nächsten Landkreis anders aussehn. cu Stefan |
#21
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![]() Noch bekloppter ist es dass der Charterer für das an Bord befindliche Feuerwerk den FKN braucht, ihm die SiPi aber vom Vercharterer ohne SKN oder sonstige Nachweise in die Hand gedrückt werden darf ![]() ![]() ![]() WaffG §12,3.4 http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
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Gruss Vestus |
#22
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Liebe Bootsgemeinde, ich hole diesen Trööt mal wieder hoch, weil es bei mir jetzt langsam aktuell wird mit diesen Scheinereien. Folgende Konstellation:
Ich mit SBF See (u.a.) will den SKN machen (auf Anraten meines Lehrers). Meine Tochter (17) mit SBF See darf den SKN noch nicht machen, weil noch nicht 18, darf aber den FKN machen. Mein Sohn (bald 16, ohne alles) würde auch gern den FKN machen. Bräuchte der dazu aber den SBF See? Ich habe schon im Netz rumgesucht, finde aber permanent einander widersprechende Auskünfte. Weiß da von euch jemand was Genaueres oder hat den einen entscheidenden Link parat? Danke für alles! Joachim
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Viele Grüße Joachim ![]() |
#23
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die Scheine sind Verbandscheine, normal braucht die kein Mensch
wenn es dir nicht nicht so eilig ist, warte doch bis deine Kinder 18 sind und macht die Scheine dann zusammen, den Lehrer wird es freuen, der macht da gut Kohle mit
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#24
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Gerade beim „kleinen“ FKN kannst Du Dir den Lehrer auch noch sparen. Auf der Seite des DMYV findest Du alle 60 Fragen mit den passenden Antworten. (Und da sind auch Fragen bei wie „Wann werden Notsignale eingesetzt? - Im Notfall.“)
Die Prüfung kostet sagenhafte 19,26 EUR. Ich hab den FKN auch nur, weil ich mit dem Lernen für die Funkscheine schneller fertig war als erwartet, da hab ich den halt mitgemacht. Zeitaufwand lernen FKN ist unter 8 Stunden. Darum kann Deine Tochter ihn jetzt machen und Dein Sohn nach dem SBF. |
#25
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Der inhaltliche Nutzen mag keinen Nutzen haben
![]() zum FKN: DSV: http://www.sportbootfuehrerscheine.o...hweis-fkn.html
Zulassung zur Prüfung
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__1.html Zitat:
zum SKN: Zitat:
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Liebe Grüße Mattze |
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