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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Moin,
ich interessiere mich für den Erwerb des Sportschifferzeugnis. Als Voraussetzungen gelten:
Weiter heißt es: "Die praktische Prüfung entspricht der eines Sportbootführerscheins Binnen - nur mit einem Boot > 15 Meter. Sie kann bei ausreichender nachgewiesener Erfahrung erlassen werden." Jetzt meine Fragen: Wie weise ich die praktischen Erfahrungen mit großen (>15 m) Schiffen nach? Wieviel ist erforderlich um sich die praktische Prüfung ersparen zu können? |
#27
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hallo Klaus,
ich habe die Prüfung bei der WSD Ost in Magdeburg gemacht. Für die Praktische Prüfung hat bei mir der Besitz des Sportbootführerscheins ausgereicht. Er besonderer Nachweis war nicht erforderlich. Frag einfach mal gezielt bei der Prüfungsstelle nach. Viele Grüße Detlef
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#28
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Jo, das wäre auch mein Prüfungsausschuß.
Na wenn das so einfach ist ... |
#29
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Moin,
hat das noch Zeit? Oder mußt/willst Du da unbedingt jetzt ran? Ich habe da etwas in einem anderen Forum gelesen. Ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig interpretiere, da scheint sich eine Veränderung anzubahnen. Aber ließ mal besser selbst: https://www.segeln-forum.de/board1-r...rfl%C3%BCssig/ Beste Grüße Dirk
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Datt Best fun Läbn is, watt jü met de Tään afreeten daut. (Alte norddeutsche Weisheit) |
#30
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Ich dachte, das E-Patent geht bis 25 m? In dem Thread ist nur die Rede von 20 m ... Und - sicher, dass das automatisch auch alle bestehenden FS betrifft? Sonst wird doch immer soviel Wert auf Bestandsschutz gelegt.
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#31
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Nun mal langsam! Das ist doch wohl bisher nur ein Posting im Sechlerforum.
Das derzeitige Sportschifferzeugnis (Binnen) geht bis 25 m. Bis 20 m ist die Grenze "Kleinfahrzeug". |
#32
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Dazu kommt noch, dass das Sportschifferzeugnis ein Patent ist und kein Führerschein , das ist in der internationalen Anwendungen interessant. Bei den Sechlern heißt es auch nur, das die VO zusammen gelegt wird, nicht die Scheine...
In diesem Sinne Mal sehen
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#33
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E-Patent-Lernunterlagen
Hallo Klaus,
wenn es noch aktuell ist mit Deinem E-Patent, kann ich Dir gerne helfen. Habe alle Unterlagen die Du benötigst (sehr überschaubar) und kann Dir die entsprechenden Stellen in der Binnenschiffahrtsstraßenordnung benennen, die Du einmal überlesen musst. Das reicht. Vorbereitung ca. 2 Wochen, Prüfung kannst Du damit nicht NICHT bestehen ;o) Meine Freundin hat's damit auch geschafft ... bin aktuell eher selten im Forum unterwegs, findest meine Kontaktdaten aber auf "schoeneschiffe(punkt)berlin" Viele Grüße Luis
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Ein Schiff ist gekommen ...
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#34
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Sportschifferzeugnis E
Ich hätte für das E Patent noch eine Frage, darf man mit dem Schein auf der Spree Gäste befördern.
Zitat:
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#35
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Zitat:
(dass man die historischen Salonschiffe nicht aus der Hand gibt, um sie durch jeden beliebigen Sportschifferzeugnisinhaber verhunzen zu lassen, sollte sich von selbst verstehen, aber es ist und bleibt eine Grauzone) Matthias |
#36
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Hallo Matthias,
das sehe ich auch so . Für gewerbliche Zwecke genügen Sportpatent u. Sportschifferzeugnis nicht . Genau so ist auch zu prüfen, wie das Boot zugelassen ist . Binnen muss es dann ja auch ein "Fahrgastschiff" sein ( SUK ) . Und nicht selten gibt es auch regionale Auflagen, die man kennen sollte . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#37
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E-Patent
Zitat:
Wäre super wenn ich Hilfe bekommen könnte. MfG Geändert von winetouu (17.01.2018 um 16:07 Uhr) Grund: Telefonnummer entfernt |
#38
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Boooah!
Also, liebe Freunde, wenn ich geahnt hätte, worauf ich mich hier einlasse, hätte ich natürlich davon Abstand genommen. Um noch tiefer in das Hobby einzudringen, hatte ich mir vorgenommen das Sportschifferzeugnis zu erwerben. Allein, es ist unmöglich, sich auf die Prüfung sinnvoll vorzubereiten. Zwar stellt die WSV Prüfungsfragen zur Verfügung (gefühlt Tausende), aber ohne Antworten und es gibt auch keinerlei Lernliteratur.
Dabei wie leider üblich, massenhaft Dinge, die man ohne stures Auswendiglernen diverser völlig unübersichtlicher Vorschriften nicht beherrschen kann. Im Ganzen ein Prüfungsumfang, der weit über das hinausgeht, was man von einem Freizeitschiffer erwarten sollte. Die Prüfung ist erkennbar für Berufsschiffer konzipiert und man lässt einfach für das E-Patent ein paar Fragen weg, die man für die echten Berufspatente A bis C auch noch lernen muss. Sämtliche Antworten muss man sich mühevoll irgendwo im Netz zusammen suchen. Am Ende lernt man so lange, bis einem Hören und Sehen vergeht - und deshalb dann am ärztlichen Attest scheitert... Mein Gott ich mach das jetzt zu Ende, aber ganz ehrlich in meinem ganzen Leben habe ich noch nie so viel sinnloses Zeug lernen müssen. |
#39
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Hör auf zu jammern! Sag uns lieber, wie groß der maximale diagonale Abstand der Warzen an Deck von Wasserfahrzeugen sein darf, damit dieses als trittsicher gilt!
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#40
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Deshalb habe ich mit dem ärztlichen Attest angefangen.
Oh, du bist nicht zur Schule gegangen? Ich habe Jahre damit verbracht, Dinge zu lernen, die ich nur für die Tests/Klassenarbeiten/Klausuren/Prüfungen brauchte. |
#41
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@krotznik
Die Fragen und Antworten können bei der WSD eingesehen werden .... warum Du das E-Patent jetzt noch machen willst, würde mich mal interessieren. Grüße |
#42
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Im Internet oder im "Realen Leben"
Falls Internet bitte Link. Ich kenne derzeit nur https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...entV-node.html Da sind aber kaum Antworten mit drin.
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Liebe Grüße Mattze |
#43
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Genau, Sehbeer, dort sind tatsächlich nur die Fragen, die Antworten suchst Du Dir selbst.
@dete: Warum ich das machen will, habe ich ja eingangs gesagt, es geht mir nicht um 5 Meter Bootslänge, sondern ich wollte eine Möglichkeit finden, mich noch intensiver mit der Binnenschifffahrt zu beschäftigen und bewusst auch theoretische Kenntnisse sammeln, einfach weil es mein Hobby ist. Da man nun mal besser lernt, wenn als Anreiz am Ende eine Prüfung mit Zertifikat steht, bot sich das E-Patent an. Dabei habe ich allerdings gedacht, der Zugang zur Materie wäre offener gestaltet. Offenbar ist man bei der Generaldirektion der Ansicht, man dürfte es den Anwärtern nicht zu leicht machen. Beim SBF artet die Prüfungsvorbereitung ja wirklich dahingehend aus, dass man sich über die Inhalte gar keine Gedanken mehr macht, sondern einfach die Schlüsselworte aus den amtlichen Fragen auswendig lernt, um dann gar nicht mehr durchfallen zu können. Auf jeden Fall ist das Ganze entgegen der Bezeichnung "Sportschifferzeugnis" tatsächlich eine abgespeckte Berufsausbildung, eindeutig als wesensgleiches Minus zu den noch höheren Patenten, wofür nicht zulätzt das Erfordernis einer arbeitsmedizinischen Untersuchung spricht. Also im Ergebnis: Man braucht dieses Patent nicht wirklich, es macht mir aber Spaß dafür zu lernen, ich wünschte nur, man hätte etwas fairere Bedingungen dafür. Viele Grüße Ralf |
#44
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Hallo,
dir ist aber bewusst, dass man mittlerweile für die Erreichung eines Patents über "E" faktisch erst eine Berufsausbildung (Binnenschiffer) mit Fahrtzeit zum Matrose oder Bootsmann abgeschlossen haben muss und anschließend erst ebenfalls nach entsprechender Fahrzeit als Matrose oder Bootsmann die Patentprüfung ablegen kann. Der Vergleich hinkt also schon sehr, alleine weil der angehende Schiffsführer dann schon min. 4 Jahre (i.d.R. länger) Binnenschifffahrt hinter sich hat. Man kann sich m.M. also darüber beschweren, dass die SBF Ausbildung gegenüber den Patenten eher stiefmütterlich behandelt wird. Bis dann Dominic
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