boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 26
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 24.11.2006, 10:40
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard Re: SRC/Ubi

Zitat:
Zitat von DolceVita
meines Wissens nach, ist man in Deutschland vom Gesetzgeber soweit, dass man einen Küsten, bzw. Binnenschein nur noch dann ablegen kann, wenn man vorher den Funknachweis von UBI/SRC hat.
Diese Regelung, die am 1.1.2008 in Kraft treten sollte, ist inzwischen wie-
der zurückgezogen worden. Stattdessen muss seit dem 15.8.2005 jeder
Schiffsführer mit den Funkzeugnissen versehen sein, die die Bedienung
der auf seinem Schiff vorhandenen Funkanlagen erlauben. Vom 1.10.2007
an stellt ein Zuwiderhandeln gegen diese Vorschrift eine Ordnungswidrig-
keit dar. Rechtswidrig ist es schon jetzt, also ist für Vercharterer und bei
Versicherungsfällen Vorsicht geboten. Abgesehen von dieser Vorschrift
ist es zumindest bei Eignerbooten schon bislang unverständlich, wenn der
Skipper und Eigner nicht über das Funkzeugnis für die Geräte auf seinem
eigenen Boot verfügen sollte.



Zitat:
Mach beide Scheine SRC und UBI, dann kannst DU einmal Prüfungsgebühren sparen und auch die praktische Prüfung. Allerdings solltest DU zuerst die SRC-praktische Prüfung vorher ablegen, dann sparst Du Dir die praktische Pürfung UBI. Dies musst Du jedoch bei der Anmeldung schon machen.
Das verwechselst Du jetzt mit SBF See und SBF Binnen.

Tatsächlich spart man bei gleichzeitiger Prüfung von SRC und UBI nicht
mehr als ca. 10 Euro bei der Prüfungsgebühr. Die praktische Prüfung
umfasst alle Einzelpunkte, die auch bei getrennten Prüfungen abgelegt
werden müssten, allerdings ist die Prüfungsdauer bei gemeinsamer Prü-
fung in der Regel kürzer als die Summe von zwei Einzelprüfungen.

Mehr Prüfungsgebühren spart man, wenn man gleich den LRC erwirbt, da
die LRC-Zusatzprüfung nicht sehr viel billiger ist als die LRC-Vollprüfung,
und diese ist nur wenig teurer als die SRC-Prüfung. Sinnvoll ist das aller-
dings nur dann, wenn man den LRC überhaupt jemals brauchen wird.

Belem
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 26



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:44 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.