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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Eigentumsnachweis über ein Boot
Hallo,
nun haben wir unseren Traum, die Red Pearl seit April 2011, sind auch schon über 70 Stunden gefahren und jetzt stellt sich uns folgende Frage: Was ist eigentlich der Eigentumsnachweis über unser Schiff: Das Builder`s Certificate, die Konformitätserklärung für Sportboote bezgl. Bau und Entwurf (wohl eher nicht) oder die Eigentums- und Steuererklärung der Werft?? Gibt es da draußen jemanden, der uns das sagen kann. Vielen Dank im voraus
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Viele Grüße aus dem Rheinland Frank „The captain´s word is law!” Admiral Lord Nelson (1758-1805) |
#2
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...oder dient auch das FZ als Eigentumsnachweis??
Das FZ haben wir bereits.
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Viele Grüße aus dem Rheinland Frank „The captain´s word is law!” Admiral Lord Nelson (1758-1805) |
#3
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Stichhaltig ist der Kaufvertrag und die Quittung des komplett erhaltenen Kaufpreises, also der Zahlungsnachweis über die im Vertrag genannte Summe. Manueller Beleg als "Betrag erhalten", oder Buchungsbeleg vom Konto.
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gregor |
#4
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Moin,
Zitat:
mfg Martin |
#5
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Welche Dokumente müssen bei Erlangung des Flaggenzertifikates vorgelegt werden?
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gregor |
#6
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Moin,
u.a. Kaufvertrag sowie Bestätigung der Zahlung des vollständigen Kaufpreises, jeweils im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie.
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Gruss Vestus
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#7
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Moin,
und deswegen ist ein Flaggenzertifikat, sobald das BSH eins rausrückt, ein prachtvoller und überall akzeptierter Eigentumsnachweis. Da steht man nämlich als offizell bestätigter Eigentümer mit allen Daten drin. gruesse Hanse
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#8
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Ich hab ja zu Bootsdokumenten schon viel gehört und gelesen, aber "prachtvoller Eigentumsnachweis" war da noch nie dabei.
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Gruß Wolfgang |
#9
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Zitat:
mfg Martin |
#10
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FZ
Vielen Dank für Eure Antworten.
Jetzt, wo ich das FZ habe, ist mir dann wohler. Werde mir wohl eine Kopie machen, die ich dann amtlich beglaubigen lasse und das Original wandert in den Tresor (sicher ist sicher).
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Viele Grüße aus dem Rheinland Frank „The captain´s word is law!” Admiral Lord Nelson (1758-1805) |
#11
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Zitat:
Das ist m.E: nicht sinnvoll, warum im Ausland Stress mit Kopien provozieren. Lass die Kopie zu Hause, nimm das Original mit. Das muss eh alle 8 Jahre verlängert werden - derzeit 25 Euro plus Porto. Das BSH ist da i.d.R. recht flott mit, und hat Deine Daten eh vorrätig im Verlustfalle. Im Begleitschreiben müßte auch bei Dir stehen, das das FZ mit dem Zusatz- "F" als amtliches Kennzeichen (Binnen von Bedeutung) genutzt werden kann.
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Gruß Kai |
#12
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FZ
Hallo KaiB,
danke für den Hinweis. Ein Binnenkennzeichen habe ich noch nicht beantragt, da ich eh vorerst in Friesland bleiben werde und ich die Kennzeichnung als nicht ganz so schön empfinde.
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Viele Grüße aus dem Rheinland Frank „The captain´s word is law!” Admiral Lord Nelson (1758-1805) |
#13
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Das sehe ichauch so, das FZ ist ja kein "Inhaberpapier" wie der alte Kfz-Brief, sondern quasi ein "Orderpapier".
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gregor |
#14
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Das Flaggenzertifikat ist der einzige international anerkannte amtliche Eigentumsnachweis für Sportboote unter 15 Meter Länge, die nicht im Schiffsregister eingetragen sind.[1]
Das Flaggenzertifikat wird in der Bundesrepublik Deutschland vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgestellt. Es ist acht Jahre gültig und kann verlängert werden. Für die Ausstellung des Zertifikates sind beim BSH Daten zum Schiffseigner, Daten zum Schiff so wie technische Daten zu Schiff und Motor anzugeben. Das Eigentumsverhältnis muss nachgewiesen werden. Die Nummer des Flaggenzertifikates mit dem Zusatzbuchstaben F kann in der Bundesrepublik auch als amtliches Kennzeichen geführt werden. Das Kennzeichen muss dafür in zehn Zentimeter großen Buchstaben aus lateinischer Schrift und arabischen Zahlen dunkel auf hellem Untergrund oder hell auf dunklem Untergrund an beiden Seiten des Bugs oder am Heck des Sportboots aufgeklebt bzw. aufgemalt werden. Zusätzlich muss ein Schiffsname und der Heimathafen in gleicher Art und Weise am Wasserfahrzeug angebracht sein, Ein denkbares Kennzeichen wäre 123456-F Alternativ zum Flaggenzertifikat kann ein Sportboot auf deutschen Wasserstraßen auch das amtliche Kleinfahrzeugkennzeichen als Regiestrierungs- und Eigentumsnachweis führen. Dieses wird von den Wasser- und Schifffahrtsämtern zugeteilt. Ferner gilt auf den meisten ausländischen Wasserstraßen der fast weltweit anerkannte Internationale Bootsschein, den der Deutsche Motoryachtverband (DMYV), der Deutsche Segler-Verband (DSV) oder der ADAC erteilt. Ein Sportboot darf mehrere Kennzeichen gleichzeitig führen. Quelle Wikipedia Gruß Skipper
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immer ne handbreit Wasser unterm Kiel
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#15
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auf der offiziellen Internetseite des BSH steht am 16.12.2018:
Das BSH kann auf Grundlage des Flaggenrechtsgesetzes für Schiffe mit einer Rumpflänge von maximal 15 m ein Flaggenzertifikat ausstellen. Es dient als Nachweis über die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge (ist aber kein Eigentumsnachweis) und ist nach dem Seerechtsübereinkommen von 1982 und dem Hohe-See-Übereinkommen von 1958 international gültig. Quelle: https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Schifff...kate_node.html |
#16
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Also bleibt nur der Registereintrag.
Oder ein bissiger Hund mit langen Zähnen , der dauerhaft an Bord lebt. Der überzeugt schnell jemanden , der das Boot als mein Eigentum in Zweifel zieht. Ich besitze noch aus 1978 ein Zollformular , welches das Boot als mein Eigentum ausweist . Deshalb habe ich auch einen harmlosen Hund an Bord. Frohe Weihnachten und ein schönes neues Jahr. Macht euch über sowas hier keine großen Sorgen . Genießt einfach das Treiben auf dem Wasser und fahrt/segelt/rudert oder paddelt allen Sorgen davon
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#17
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Zitat:
Warum denn nicht Unsere 37er ist im Seeschiffsregister eingetragen. Zugegeben, der Grund war mal eine Teilfinanzierung des Kaufs - aber nach der Tilgung haben wir das so belassen. Da wir die Abwicklung von Vertägen in dieser Größenordnung über einen Notar bevorzugen ist der Zusatzaufwand für die Eintragung gering. Beste Grüße, Peter
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Mast- und Schotbruch! |
#18
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Zitat:
wenn du schon Wikipedia zitierst, dann gerne mal die internen Verlinkungen weiter verfolgen. Dort landest du unter Kleinfahrzeugkennzeichen bei dem Hinweis: "Das Kleinfahrzeugkennzeichen gilt bundesweit als Registrierungs- und Besitzernachweis (kein Eigentumsnachweis)", gleiches gilt für den Internationalen Bootsschein. Geändert von Pepper (17.12.2018 um 12:43 Uhr) |
#19
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Zitat:
17.06.2011, 19:40
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#20
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Hahahaha - DESWEGEN kannte ich den Kommentar noch nicht, der war nicht neu sondern uralt .... |
#21
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Nur damit jetzt nicht alle zur Verlängerungsstelle rennen. In Deutschland kann das FZ m.W. auch verwendet werden, wenn es nach 8 Jahren "abgelaufen " ist. Nur im Ausland nicht.
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