Italien: Gardasee
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Zitat von benaco01
Hallo,
man sollte nachstehendes unbedingt beachten. Ich erhebe nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Ausrüstung Boot
Die Ausrüstung eines in Deutschland zugelassenen Bootes muß den deutschen Vorschriften entsprechen. Mit dem Certificato (gibts bei ADAC, DMYV, DSV) gilt folgende Mindestausrüstung als vereinbart, sofern man sich nicht weiter als 3 sm von der Küste entfernt:
- 1 Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person (CE-konform)
- Feuerlöscher der Brandklasse ABC je nach Motorstärke
- Pyrotechnische Signalmittel wie Handfackeln (rot) oder Signalpistolen mit Fallschirmsignalen (rot)
- 1 Taschenlampe mit Ersatzbatterien
- 1 Erste-Hilfe-Set
- Rettungsring mit 25m Tau, Der Rettungsring muß das CE Zeichen haben.
- Verbandskasten
- Enterhaken
- Anker entsprechend der Größe des Bootes, mit 25m Tau.
- Schwimmweste mit CE Zeichen, für jede an Bord befindlichen Person
- Feuerlöscher mit gültiger Prüfplakette oder Manometer
- Notsignale, Raketen, Fackeln, Rauchentwickler, hier würde ich mir jene zulegen, welche im Zubehörhandel am See als Set zu bekommen sind. Ablaufdatum beachten. Läuft 4 Jahre nach Prod. ab. Das Prod. Datum ist auf der Verpackung vermerkt.
- Meines Wissens sind Paddeln nicht mehr vorgeschrieben.
- Beleuchtung Standard. Auch Ankerlicht.
- Die eigene Flagge ist Pflicht. Die Italienische sollte aus Höflichkeit geführt werden, sie ist nicht Pflicht.
Fahrregeln- Nach Sonnenaufgang bis Untergang max 20 oder 25 Kt Höchstgeschwindigkeit (das weiß ich aber nicht genau, wird aber kaum kontrolliert), Ufernähe unbedingt beachten. Ufernähe 3kn, nur im rechten Winkel anlanden, ansonsten 20kn, bei Wasserski 25kn
- Nach Sonnenuntergang bis Aufgang, ich meine max. 10 kt
- Wasserskifahren nur am Tag, eine mitfahrende Person muß den oder die Wasserskifahrer stets beobachten. Schwimmwestenpflicht, auch beim Surfen.
- Im 300 m Bereich vom Ufer aus gemessen, darf man nur sekrecht zum Ufer fahren, und das nur im Schritttempo (3Kn). Da gibt es Ausnahmen im Bereich Isola Garda und Golf von Saló, hier gilt 150m.
- Abstand von Tauchern mind. 50m.
- Tauchstellen müßen mit einer Boje gekennzeichnet sein, es muß ein mit einer Person bestztes Begleitboot dabei sein.
- Das Einfahren mit Motorkraft in verschiedene Häfen ist teilweise verboten, außer im Notfall. (Alter Hafen von Desenzano, längeres Festmachen im alten Hafen von Lazise ist verboten) das Einfahren in den Hafen von Sirmione ist nur Berechtigten erlaubt.
- Liegeplätze in den Häfen werden von den Comunen vermietet. Vergabe am Jahresbeginn. An diesen Plätzen ist das festmachen verboten. Es gibt die Regel, dass man als Tourist nur an den mit blauen Streifen markierten Zonen für kurze Zeit (Stadtbummel etc.) festmachen darf. (die Blauen Streifen sind fast nirgendwo zu sehen)
- Es darf kein Unrat in den See entsorgt werden.
- Fahrregeln (Vorrang etc.) sind sonst gleich wie überall.
- Man muß sich bei keinem Hafenmeister anmelden.
- Fischen nur mit Erlaubnis, bekommt man in den Tourismusbüros gegen Nachweis der Berechtigungen aus dem Heimatland.
- Fahrverbot für private Motorboote im Trentinobereich. Das ist der Bereich von Riva bis ca. 5 Km südlich von Riva (Provinzgrenze)
- Motorboote müssen untereinander einen Abstand von 100m einhalten
- Mindestabstand beim Passieren von Wasserskiläufern (auch Kreuzen hinter diesem) - 50m
- Beim Wasserskilaufen dürfen keine Gäste an Bord sein (nur Bootsführer und Beobachter) - wird kontrolliert, wurde schon mehrfach deshalb angehalten, musste aber nie zahlen
- Nur 1 (EDIT: Mittlerweile sind 2 erlaubt) Wasserskiläufer - eine Kontrolle hierzu hab ich noch nie gesehen
Dokumente- Bootsdokumente wie im Heimatland vorgeschrieben.
- Sinnvoll ist es den ADAC zu befragen.
- Versicherung muß vorhanden sein und zumindest in Kopie mitgeführt werden. Das blaue Certificat ist Pflicht. Bei Verstößen kann das Boot beschlagnahmt werden, empfindlich hohe Strafen, weit über 1.000 €.
- Führerscheinpflicht besteht ab 4 Ps 3,68kw. Erlaubnis für Binnengewässer. Die Küstenschifffahrtpatente (Slowenien, Kroatien) gelten nicht!!!!!!!!!!!!! Die Sonderregelungen für Charterboote, Erlaubnisfrei bis 40 PS 30kw, gelten nur für ital. Charterboote.
- Es darf eine Person ohne Fahrberechtigung das Boot steuern, solange sich eine verantwortliche Person mit Fahrberechtigung an Bord befindet. Diese Person trägt auch die volle Verantwortung.
Kartenmaterial- Es ist die Karte ** Lago di Garda, Monte Baldo ** vom Kompassverlag, M 1:50.000 Blatt 102 durchaus ausreichend. In dieser Karte sind die Hauptwinde, Untiefen, Tankstellen und sonstige hilfreiche Informationen eingetragen. Ca. 8 € in jedem Zeitungsladen am See zu bekommen.
Allgemeines- Es ist ratsam mit der Polizei einen höflichen Ton zu pflegen. Diskussionen über Fehler haben nur zur Folge, dass die Sache eher unangenehmer wird, als besser.
- Der nördliche, schmälere Bereich des Sees ist wesentlich unruhiger als der breitere südliche Bereich.
- man beachte stets die Wettermerkmale. Diese sollten keinesfalls unterschätzt werden. Es ist durchaus möglich, dass auch bei Schönwetter innerhalb von 10 min sehr hoher Wellengang herrscht.
Meine Ausführungen sollten niemanden abschrecken, an den Gardasee zu fahren. Aber, wenn man so eine Auflistung versucht, dann soll diese auch einigermaßen vollständig sein. Ich hoffe es ist mir gelungen.
Gruß
Heinz
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Auszug aus Die wichtigsten Bestimmungen für Motorboote am Gardasee
Geändert von Ride The Lightning (27.09.2014 um 10:46 Uhr)
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