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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#76
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Zitat:
Das WSA hat genauso wenig mit deiner Versicherung zu tun, wie die KFZ-Zulassungsstelle. Das musst du mit deiner VERSICHERUNG klären, wenn du eine hast. Wenn du noch keine hast, dann lass dich von Norman beraten: https://www.boote-forum.de/member.php?u=799 Über ihn sind sehr viele aus dem versichert (ich auch).
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Viele Grüße Thomas |
#77
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Mein Trailer ist gegen Diebstahl bei der Bootsversicherung dabei, da ich aber mit dem Boot auf dem Wasser fahre und nicht mit dem Trailer, gilt die Haftpflicht nicht für den Trailer.
Für 20,- extra im Jahre habe ich eine Anhänger Haftpflicht, wenn er mal ein Schaden ohne Fahrzeug dran verursacht. Zum Beispiel wenn ich das Boot für eine Tagestour fahre und der Trailer mit dem Schloss abgestellt ist, kann immer einer was mit Anstellen. Im Schadensfall ist nun mal (vorerst) der Halter dran. Mein Trailer ist eh knapp vor Vorgänger bemessen, somit kommt eh nichts weiter rein, was nicht zum Boot gehört.
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Gruß Oliver Hellwig Milos 585 - Suzuki DF175 - Ugljan (HR) |
#78
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Zitat:
Man kann auch den Trailer in der BootsHAFTPFLICHT mitversichern (nicht nur in der Kasko). So steht es bei mir im Vertrag: Trailer: Die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Besitz und dem Halten eines Trailers ist im Rahmen der Deckungssumme ohne Zulagen-prämie mitversichert, soweit keine anderweitige Versicherung besteht.
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Viele Grüße Thomas |
#79
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also meine HUK macht das, dieses Jahr erst angemeldet
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Gruß Oliver Hellwig Milos 585 - Suzuki DF175 - Ugljan (HR)
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#80
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Zitat:
Doch, die HUK macht das. Aber nur, wenn du auch ein Auto bei denen versichert hast. Wobei es egal ist, ob das Auto überhaupt dazu geeignet ist, den Trailer zu ziehen, ist eine separate Versicherung. 2t-Anhänger ca 20€. Mitversichern in der Bootshaftpflicht ist übrigens ähnlich günstig. Gruß Wolfgang |
#81
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bei norman ( blaue elise) ist die Hängerversicherung übrigens in der Bootsversicherung inklusive
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Grüße Heiko |
#82
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Zitat:
Ohne Anlass wurde mir die Hängerversicherung gekündigt. Begründung war, die Rechtslage bei einem Unfall sei ist zu kompliziert. Was zahlt die Hängerversicherung, was die KFZ Versicherung. So einnfach, das ziehenden Fahrzeug zahlt immer, ist es eben nicht. Grüße Frank |
#83
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Zitat:
Hmmm. Ich halte das für ne blöde Retourkutsche der ehemaligen Autoversicherung. Die Hängerversicherung muss doch nur eintreten, wenn der Anhänger NICHT am Auto hängt.
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Viele Grüße Michael |
#84
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Zitat:
Es mag ja Leute geben, die päpstlicher als der Papst sind! ABER: Üblicherweise wird das Boot bei Urlaubsfahrten voll gepackt mit allen möglichen Sachen. Liegen, Getränke, Fahrrad um nur ein paar Beispiele zu nennen. WICHTIG ist dabei nur folgendes: - Anhängelast vom Zugfahrzeug - Stützlast Trailer und Zugfahrzeug - Gesamtgewicht Trailer (bei Tandemachse Gewichtsverteilung beide Achsen) - Boot anständig auf Trailer verzurrt Meiner Erfahrung nach, wird die zulässige Geschwindigkeit und das Gewicht kontrolliert. Passt das, war bisher immer alles OK!
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Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern. |
#85
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Zitat:
Das Problem beim Brennholz transportieren mit grünem Kennzeichen ist also nicht die Versicherung sondern die Steuerhinterziehung? Wäre ein Unfall mit Brennholz auf dem Trailer über die Auto-Versicherung haftpflichtversichert trotz der Steuersünde? Ich melde demnächst einen Trailer auf mich um und stehe vor der Entscheidung, ob schwarz oder grün. Ich würde die Steuern ja zahlen um auch mal ein paar Bretter vom Baumarkt transportieren zu können. Eine EVB Nummer für Anhänger ist aber schwer zu bekommen. Ich habe nur noch DEVK und ADAC gefunden. Der Trailer ist zwar in meiner Bootshaftpflicht drin. Aber einen EVB Nummer bekommt man wohl nicht. Das muss ich Montag nochmal erfragen.
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Beste Grüße Volker |
#86
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Es ist Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung aus dem Grund weil der Trailer zweckentfremdet wird. Um Holz oder was anderes zu transportieren mußt du einen Trailer angemeldet haben, also schwarzes Nummernschild und dadurch braucht ein Anhänger eine Versicherung. Die hat der Bootstrailer nicht weil was anderes als ein Boot transportiert wird.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#87
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EVB-Nummer funktioniert vom System her nur bei Zulassung eines versicherungspflichtigen Anhänger. Bei Beantragung eines grünen Kennzeichens kann das System mit einer EVB-Nummer nichts anfangen.
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#88
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Zitat:
Dann müsste um eine EVB zu erhalten noch eine dritte Versicherung abschließen, obwohl der Trailer schon über Auto (angekuppelt/fahrend) und Boot (stehend) versichert ist. Das fühlt sich irgendwie dämlich an.
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Beste Grüße Volker |
#89
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Das Zauberwort heißt „freiwillige Versicherung“ und die kann man bei jeder normalen Versicherung bekommen. Dann gibts auch ne EVB Nummer.
Dass du zB. Beim ADAC keine EVB bekommst, wenn dein Trailer da mitversichert ist ist logisch - eigentlich ist ja dein Boot versichert. Du musst halt eine zusätzliche Police abschließen. Das geht sowohl mit grüner als auch mit schwarzer Nummer. Warum ich mir da so sicher bin? Weil ich das alles durchgemacht habe: Mein Trailer hatte grüne Nummer, allerdings wollte ich ihn zusätzlich versichern, weil er öfters ohne Zugfahrzeug rumsteht. Bei der Zulassung wollten sie halt keine EVB sehen, weil er keine braucht. „Deine Sache!“ Einige Jahre später hab ich den Trailer umgebaut, da ich auch ne Vespa mit in den Urlaub nehmen wollte. Jetzt zählt aber so ne 90 Kilo Vespa echt nicht mehr glaubhaft als Zubehör bei nem 4,30m Boot... Also Absprache mit Finanzamt (damals noch zuständig) und Zulassungsstelle - ummelden auf schwarz, Kennzeichen blieb gleich, nur eben andere Farbe und ganz normalen Steuerbescheid. Versicherung hatte ich ja schon, mit der (jetzt notwendigen) EVB Nummer. Als Bezeichnung in den Papieren blieb übrigens „sportgeräteträger Bootsanhänger“ - das interessierte keinen. Nur, das er versichert und versteuert ist. Darauf kommt’s an. Schöne Grüße, Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#90
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Ach ja: du hattest dir doch das RIB gekauft, oder?
Reden wir dann von nem ungebremsten Anhänger bis 750 kg? Dann sind die Kosten überschaubar: Ich ZAHL für meinen so 30 € Versicherung und glaube so 18€ Steuer pro Jahr... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#92
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Zitat:
Jetzt ist eher das Problemchen, dass es mir gegen den Strich geht meinen Trailer Dreifach zu versichern. Mal sehen wie wir uns entscheiden. Ich weiß garnicht, ob wir den Trailer jemals für etwas anderes benötigen. Es ist eher ein "man könnte es ja brauchen" Gefühl. P. S. Im Schein steht bei mir ausschließlich "für Sportgeräte" ohne das Wort "Boot". Ist ein Fahrrad ein Sportgerät? Ist Bäumefällen nicht auch Timber Sport?
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Beste Grüße Volker Geändert von Tuuut (07.04.2019 um 14:33 Uhr) |
#93
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Zitat:
https://youtu.be/8mQFTivgodQ https://www.sport1.de/mehr-sport/201...n-stars-und-wm
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Gruß Peter
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#94
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Also mein Trailer ist mit der Kasko vom Boot versichert, also Diebstahl etc und
der Trailer hat die Haftpflicht für 20,- im Jahr über die Autoversicherung, obwohl grünes Kennzeichen. Aber für die 20,- habe ich eben den Fall abgedeckt, dass der Trailer ohne Fahrzeug einen Schaden verursacht, fertig. Da ist dann auch nichts doppelt versichert.
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Gruß Oliver Hellwig Milos 585 - Suzuki DF175 - Ugljan (HR) |
#95
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Gruß Oliver Hellwig Milos 585 - Suzuki DF175 - Ugljan (HR) |
#96
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Zitat:
Gruß Carsten |
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