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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Fundament Gewicht für Mast berechnen
Ist hier jemand aus dem Forum in der Lage, mir erstmal nur überschlagsweise das Fundamentgewicht für eine Art (mobilen) Lichtmast zu berechnen, der eine Höhe von 28 Metern und ein Eigengewicht von etwa 1,5 Tonnen haben wird?
Im Netz finde ich nur Berechnungs-Software für eingelassene Fundamente der verschiedensten Art, nicht aber für mobile Gewichte auf der Erdoberfläche. Der Mast hat eine Bodenplatte von etwa 80x80cm zum verschrauben. Gedacht ist, diesen mit einer etwa 2,4x2,4m großen Stahlplatte zu verschrauben, auf die mobile Betonblöcke oder IBC Container gestellt werden. Der Mast wird keine nennenswerte Kopflast tragen, womit bei der Windlast nur das rundliche Mastrohr selbst zum Tragen käme. Freistehend, unabgespannt.
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#2
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#3
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Ich hatte auf billi gehofft, aber ich werde das mal ins Auge fassen, eine 2000,-€ Statik anfertigen zu lassen, für einen 3000,-€ Pin.
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#4
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1.5t und 28 mtr. Lichtpunkthöhe sind ja kein spass mehr. Da sollte schon alles passen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#5
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Daher fragte ich ja, ob das einer aus dem Forum errechnen kann. Einen guten Hinweis habe ich schon per PN bekommen.
Normalerweise müsste doch jetzt hier die Frage kommen, ob der in einer Flugkontrollzone stehen soll und ob ich schon eine Genehmigung der Luftaufsichtskontrolle und der NASA habe. Und dass oben ne rote Lampe dran muss, die aber eine Freigabe haben muss...
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#6
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gefühlt sollten 3-4,5 Tonnen reichen, kommt auf einen Versuch an
28 Meter können schon ganz schön schwanken
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#7
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Zitat:
PS: Welcher Lösungsansatz hat denn dein PN-Schreiber? Für den ein oder anderen, der so mit liest, wäre es schon interessant. Gesendet mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#8
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Der PN Lösungsansatz war, wer sich hier im Forum damit auskennen müsste. Also immerhin schon ein Mitglied und keine externe Firma, die ich auch alle im Netz finden kann.
Forum ist für mich ne Kneipe, da erhoffe ich mir erst mal kostenlose Tipps. Wenn es hinterher ans Eingemachte geht brauche ich eh was auf Papier. Die Forums Kneipe scheint aber geschlossen zu haben...
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#9
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is ja auch Wochenende,
ab Montag wird das bestimmt wieder besser mit der Kneipe
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#10
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Servus Akki,
schreib doch bitte noch ein paar Takte zu dem Vorhaben. Wenn der Mast schon eine Grundplatte hat, dann gibts doch bestimmt für den Mast selbst eine Typenstatik o.Ä. Damit hätte man wenigstens schon mal konkrete Eingangswerte zur Weiterrechnung. Auch für die „Vorbemessung“. Also her mit den Schnittgrößen. Bringt ja nichts, wenn das Fundament sozusagen viel mehr kann als der Mast selber. Dann sind 28m natürlich schon eine Hausnummer. Ist das Ding nicht vornehmend ortsfest, würde bei uns Art.72 der Bauordnung greifen. Stichwort Fliegende Bauten. Wo und wofür soll aufgestellt werden? Die Genehmigungswirren sollten da, wenn nicht schon geschehen, mit berücksichtigt/kalkuliert werden. Dabei wird auch bestimmt, ob nicht ein Sachverständiger das Teil vor der Inbetriebnahme abnehmen muss etc. Die Genehmigungen sind auf begrenzte Zeit gültig, können aber verlängert werden. Ordentliche Statik, Aufbauauflagen, Prüfbuch etc. Gibts da schon Vorarbeit? Die 2,4 m im Quadrat könnten ausreichen, Was hat die Platte für eine Dicke? Und welches Material genau? Zeig mal bitte ein paar Bilder von der Anlage, auch vom Fuß. Das würde man doch in der Kneipe auch so machen.. VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
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#11
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Hallo Stephan,
dich hätte ich noch persönlich angeschrieben, aber bleiben wir hier in der Kneipe. Ist ja alles kein Geheimnis. Für eine Bau Beobachtung sollen jeweils für etwa ein Jahr diese Masten aufgestellt werden. Das ganze muss also quasi mobil bleiben. Leider habe ich noch keine weiteren Informationen über die Dinger. Eigentlich nur was man im Bild sieht. Die Daten müsste ich über den Hersteller bekommen, wenn er mir bekannt wird. Sie sind, wie man erkennen kann, zweiteilig je etwa 14m das Einzelstück.
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Geändert von Akki (20.05.2019 um 09:18 Uhr)
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#12
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Hallo Akki,
ah ja, so sieht das aus. Die Stängel wirken oben recht schlank, da wird bestimmt was durch Wind angeregt. Macht Ihr da Standbilder? Oder läuft ne Webcam? Für die anzusetzenden Windlasten ist der Aufstellort und die Umgebung interessant. Um da nicht völlig im Dunkeln zu stochern, wäre es schon top, Du würdest einfach die Daten vom Hersteller bekommen. Normalerweise bekommen die die Dinger gar nicht "in Verkehr gebracht", ohne CE-Kennzeichnung. Als Stahlbau ist das jetzt Pflicht. Und damit muss es auch gem. Zertifizierung eine aussagekräftige Statik dazu geben. Das wäre so das "normale", aber was ist heut' zu Tage schon normal. Schreib doch mal direkt, wenn Du die Daten hast. VG Stephan
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#13
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Ich bin ja kein Statiker. Aber wenn ich dran denke, wie bei Maststatiken für Lichtmasten und Ampelmasten rumgehühnert wird...
Vom Gefühl her bleibt ein solches Gebilde, wie dargestellt, nicht vernünftig stehen. Jedenfalls nicht ohne Abspannung. Nen runden Mast mit der Länge gibt's eigentlich nur auf Booten. Kannst ja Mal bei www.takel-ing.de nachfragen. Im normalen Leben hat man solche Höhen mit verspannten Gittermasten. Nicht mit freitragenden Rohren. |
#14
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So, nochmal nachgedacht. 28 m bekommt man wahrscheinlich doch freitragenden hin. Aber mit der kleinen Grundplatte? Der lange Hebelarm generiert gewaltige Momente. Insofern läuft es auf etwas hinaus, was ziemlich tief gegründet ist. Letztlich aber wird man sowas nie ohne Baugenehmigung errichten dürfen, und da sollte ne prüfbare Statik vorliegen.
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#15
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Es ging nicht um Baugenehmigung und dergleichen, das war eh Sache des Bauunternehmers. Aber ich muss leider sagen, das sich das Projekt erledigt hat. Wenn man etwas Vernünftges anbieten will, steht man eh meist hinten an. Jetzt macht es eine andere Firma, die da angeblich einen Hubsteiger hinstellen will... Ein Jahr ausgefahren und nicht bewegt... Halleluja
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#16
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Das kenne ich...
Danke für's Update, schade trotzdem, dass sowas dann wieder verläuft. Ich mag gerne abgeschlossene, funktionierende Lösungen. Leider wird das aber auch im Geschäftsalltag immer schwieriger, gerade, weil zuerst auf den Preis geschielt und hinterher dann gejammert wird. Eine kleine Feststellung müsste sich bei den Auftraggeber herum sprechen: Wenn ich kein Geld für den Bau habe, dann kann ich halt nicht bauen. VG Stephan
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#17
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na ja der Hubsteiger wird sicherlich nicht preiswerter werden,
macht aber deutlich weniger Arbeit
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#18
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Ja und kannst du hinterher wegschmeißen, aber mir soll es egal sein. Ich werde mir den Spaß mal ansehen...
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#19
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Hättest du ja auch drauf kommen können...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#20
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Nein, auf solch eine Scheiße komm ich nicht. Und das kann ich dir jetzt schon sagen, dass ein solches Vorhaben in die Hose geht. Vorgabe war eine Höhe von mindestend 25 Metern. Du brauchst also schon mal mindestens eine 20 Meter Bühne und noch zusätzlich einen Mast drauf. Das kannst du nicht für ein Jahr oder länger mieten, dann kannst du das Ding auch kaufen. Über ein Jahr ausgefahren, regungslos hinstellen, das danken dir die blanken Hydraulik-Zylinder... Du kannst also nur hinstellen, was vorher schon Schrott war. Für Schrott bekommst du keinen TÜV. Das Vorhaben ist Blödsinn, sowas hatte ich vorher schon durchgerechnet. Da hab ich 10 Sekunden für gebraucht.
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#21
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Wenn das Ding bei einem Sturm umfällt und Menschen zu Schaden kommen ist der Teufel los. Eine "Halterung" durch einen Stabler, wird wohl niemand als professionell ansehen.
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#22
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Zitat:
Selbst eine selbstfahrende 15m Arbeitsbühne mit 7 Tonnen gesamtgewicht hat eine maximale Windlast von 12,5m/s das sind mal gerade 45km/h. Das ist alles Quatsch.
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