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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hi alle,
habe grad im http://www.seglermagazin.de 'was gelesen... *************** Die verlangt (die CE-Richtlinie), dass Boote zwischen 2,50 m und 24 m Länge, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Das wird durch eine vom EU-Importeur unterzeichnete Konformitätserklärung dokumentiert, die zugleich im Handbuch für Schiffsführer enthalten sein muss und durch ein CE-Zeichen an sichtbarer Stelle im Boot. Diese Regelung gilt auch für gebrauchte Boote. [...] Boote ohne CE-Zeichen können EU-weit bei Kontrollen durch die Behörden an die Kette gelegt werden, den Eignern drohen hohe Bußgelder, Versicherungen lehnen im Schadenfall eine Regulierung ab. *************** Also, was bedeutet das für alle Amateur-Bootsbauer, dass sie ständig mit einem Bein im Gefängnis stehen? Oder gilt das nur für Produzenten/Händler?? Das "erstmalig" verwirrt mich. Ihr habt das Thema hier bestimmt schon mal gehabt, ich hab nix gefunden... Tüss, Thomas |
#2
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Hi Thomas,
wenn sich da nicht in den letzten 4 Jahren gundsätzlich was geändert hat, schaut es so aus, dass ein Boot das selbstgebaut ist, nicht der CE unterliegt, innerhalb der EU allerdings auch erst 5 Jahre nach der Erstinbetriebnahme weiter verkauft werden darf. |
#3
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Habe erst angefangen, mich mit der Materie Selbstbau zu beschäftigen, weil es mir nach langer Schreibtischtäterzeit mal wieder in den Fingern juckt... bin auch erst seit kurzem "Seemann".
Darum frage ich mich, was gibt es denn behördlicherweise überhaupt zu beachten gilt, wenn man kreativ geworden ist oder auch nach irgendeinem Plan gebaut hat und das Teil dann ins Wasser soll. Bei uns hier in D ist ja angeblich alles verboten, was nicht ausdrücklich... ihr wisst schon.
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captain, structural integrity down to 72 percent... |
#4
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Tja, zur Eigennutzung Boote selbstbauen ist noch nicht verboten, das müssen die irgendwie vergessen haben.
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#5
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ursprünglich wollte ich ja einen 1-2l (Dieselverbrauch) Volxwagen bauen...
angesichts der Zulassungskosten hab ich mich dann für ein Boot entschieden... ich hoffe das der simple, verbrauchsarme klitzekleine armeleute Volxwagen eines Tages aus China kommt... gruß Oskar (mit dem Strangtitel habt ihr mich wirklich erschreckt...) ![]() |
#6
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![]() Zitat:
Und da "in Verkehr bringen" den gewerblichen Handel meint, kannst Du Dein selbstgebautes Boot durchaus in Betrieb nehmen, denn Du bringst es nicht in Verkehr. Alles klar? Grüße Matthias. P.S. und das mit der Versicherung ist ohnehin Unfug, wenn kein solcher Ausschluß in der Police steht. |
#7
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Hi Matthias,
ich stelle mir gerade vor wie man diese Wortspielchen einem Grenzer in GR mit Händen und Füßen klarmacht ![]() ![]() ( obwohl das 100% richtig ist) |
#8
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Du meinst weil diesen Gammel schon auf Deutsch kein normaler Mensch versteht?
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#9
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Hallo Thomas,
ganz stimmt das nicht, was Matthias geschrieben hat. Auch der Verkauf eines selbstgebauten Bootes gilt als "in Verkehr bringen". Aber dennoch keine Sorge. Wie Mystic sehr richtig geschrieben hat, dürfen Selbstbauten ohne CE-Zeichen in Betrieb genommen werden. Nur kann man sie erst 5 Jahre danach verkaufen. Allerdings fürchte ich, dass potenzielle Käufer von Selbstbauten durch diesen Gesetzeswirrwar stärker abgeschreckt werden. (Was auch möglicherweise beabsichtigt ist?!) Gruß Wepi |
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