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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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DSC- Notalarm;Distress-Relay
Hallo Wasserfrauen und -männer,
die Leser der "Nautischen Nachrichten" der KA werden sich (wieder) erinnert haben, und auch bei mir war das in grauer Vorzeit Erlernte schon wieder im Sumpf des Vergessens: Ein auf UKW (oder Grenzwelle) empfangener DSC-Notalarm darf grundsätzlich nur von einer Seenotleitstelle (MRCC) oder einer Küstenfunkstelle mit DSC bestätigt werden. Seefunkstellen (also Schiffe und Boote) dürfen überhaupt nur dann einen solchen Ruf bestätigen, wenn dies mittels Sprechfunk auf Kanal 16 (oder auf 2182 kHz) erfolgt und erst dann, wenn nach 5 Minuten auf UKW oder Grenzwelle keine Bestätigung durch eine Küstenfunkstelle oder ein MRCC erfolgt ist. Wenn in einem solchen Fall der DSC-Alarm ständig wiederholt wird, muss der Empfang des Alarms dem Aussender mittels Funk bestätigt und gleichzeitig eine Küstenfunkstelle/MRCC informiert werden. Ansonsten muss die KüFu oder die Rettung direkt, also nach 5 Minuten Sendepause im Notverkehr, informiert werden ("Distress- Relay"). Also nach DSC-Notruf immer erst 5 Minuten auf ch 16 abwarten (oder Grenzwelle), was sich tut. Schadet vielleicht nicht, wenn man/frau sich an dieses Procedere gelegentlich erinnert; wer mal die Turbulenzen im Funk nach einem Notruf verfolgt hat, der weiss, warum ein solches Verfahren sinnvoll ist. Gruss vom Niederrhein Helmut |
#2
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Warum sollte ich nicht, wenn ich einen DSC-Distress-Ruf erhalte, jenen per DSC als Distress-Relay Ruf weiterleiten? Und zwar sofort. Wenn da jeder 5 Minuten wartet, ist ja für den der die Hilfe benötigt, alles zu spät. Oder habe ich Dich jetzt missinterpretiert?
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#3
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Hallo Felix, genau so ist das..., 5 min Warten ist angesagt.
Diese Handhabung beruht auf einer internationalen Vereinbarung. Es soll verhindert werden, dass es durch die sofortige Weiterleitung/Bestätigung durch eine Seefunkstelle zu Fehlinterpretationen über den Seenotfall kommt (welcher Havarist, Position, Art des Notfalls). Der Zeitverlust wiegt nach Ansicht derjenigen, die dies so bestimmt haben, weniger schwer als die Gefahr eines Fehlers. Helmut |
#4
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Bist Du Dir sicher? Ich dachte ein Distress-Relay sollte man gleich weiterleiten, nur die Bestätigung sollte man erst vornehmen, wenn nach 5 Minuten klar ist, dass man der einzige ist, der den Ruf erhalten hat, auch wenn man eine Schiffsfunkstelle ist. Das Weiterleiten eines Distress-Rufes kann doch sofort erfolgen, oder?
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#5
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Zitat:
Aber ich hatte das entweder auch wieder vergessen oder jedenfalls bei der Zusatzprüfung "DSC" nicht richtig mitbekommen... Diese COMSAR-Übereinkunft ist von Anfang 2001. Helmut |
#6
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Naja, bin gespannt ob ich das durchziehe, wenn ich so einen Ruf bekomme uns weiss, dass ich jetzt 5 Minuten warten soll, während so ein armes Schwein absäuft...
Hoffentlich findet sich in einem Notfall von mir einer, der von dieser Regelung nichts weiss! Regelungen sollte man manchmal auch etwas lockerer auslegen, denke ich. Vielleicht hat die Uhr ja einen Schaden uns ich eben kein Schätzvermögen für Zeiträume |
#7
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#8
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Distress Relay
Vielen Dank für die interessante Fragestellung!
Habe mir gleich meine Funkunterlagen vorgeholt und mich nochmal eingelesen. Weniger vom Lesen, als vom Nachdenken bin ich zu folgendem gekommen: Die angesprochenen 5 Minuten sind wohl nicht allein zum Abwarten gedacht sondern sicher vor allem dazu sich klar zu machen: 1. Was ist die Position des Havaristen :?: 2. Wo ist meine Position :?: 3. Wo stehe ich im Verhältnis zu Havaristen und KüFu :?: Steht man nicht zwischen den beiden ist es wenig sinnvoll die Funkstrecke verlängern zu wollen. Ein Mayday Relay vermehrt in dem Fall nur das Durcheinander im Äther. Grüsse, netsail |
#9
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Zitat:
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#10
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Hallo
habe erst vor 4 Wochen das Betriebszeugnis gemacht, da war aber nix von 5 Minuten warten. Es darf ein DSC Notruf nicht mit dem Controller bestätigt werden, da dann der DSC Notruf aufhört wenn per Controller eine Bestätigung kommt. Bestätigung nur auf Kanal 16, an 5 Minuten Wartezeit kann ich mich aber nicht erinnern. Vielleicht wird damit gemeint: keine Hektik, erst denken dann reden. Gruß Ed |
#11
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#12
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OK, gehe der Sache mal genauer nach... Die DGzRS wird's wissen.
Bald hoffentlich mehr dazu... Gruss, Helmut |
#13
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Hallo-
die fünf Minuten machten durchaus Sinn. Stellt euch mal den Mann im MRCC vor, der einen Notruf bekommt. Ein Notruf bleibt solange auf seinem Bildschirm stehen, bis er ihn bearbeitet. Wenn den jetzt jeder sofort weiterleitet, bekommt der Mann nicht nur den Notruf, sondern hundert Relais. Bis er dann den eigentlichen Notruf gefunden hat, vergeht kostbare Zeit. Daher wirklich nur auf Ch 16 bestätigen! Gruß Moses. |
#14
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Hallo Felix und Ihr anderen Ungläubigen, hier kommt's dann zum Nachlesen:
http://www.bsh.de/Seevermessung/NfS/...eft22-2001.pdf und http://www.imo.org/Newsroom/mainfram...271&doc.id=739 Grundlage dieser Regelung ist ein Beschluss des IMO-Unterausschusses COMSAR; es wird erläutert, dass die Warteregelung bei distress relay der Verminderung von Fehlalarmen/-interpretationen dienen soll. Auf der BSH-Seite findet sich die Regelung auf Site 27. Zwei Flussdiagramme (zum ausdrucken und an das Gerät pappen!) finden sich auf Site 29, einmal für UKW und einmal für Grenzwelle. Auf der IMO- Seite steht das zu diesem Thema Wesentliche unter "COMSAR 18/8/1999" Grüsse Helmut |
#15
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Fortbildung
Guten Morgen,
die richtigen Fragen treten die richtige Fortbildung los... habe Seite 27-30 ausgedruckt. Dieses Forum hat schon für die paar Monate seines Bestehens Lorbeeren verdient! Danke Ventum, Michael - netsail |
#16
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...und bei der DGzRS habe ich auch nachgefragt.
Bei nahezu jedem DSC-distress alert kommt es auf dem/den Bildschirm(en) in der Seenotleitstelle ("bremen rescue") neben dem eigentlichen Alarm (mit den dazugehörigen Daten) zu mehreren "Nebenalarmen" von Seefunkstellen (Schiffen, besonders der Sportschiffahrt), sei es als Bestätigung oder Weiterleitung; dazu wird oft auch sofort auf Kanal 16 gesprochen. Dies könne im Extremfall dazu führen, dass der Arbeitsbildschirm förmlich "überflutet" werde und dass der Bearbeiter im MRCC zunächst "sortieren" müsse oder dass durch gutgemeinte "Hilfe" anderer der Seenotverkehr per Funk beeinträchtigt werde. Ausserdem gäbe es immer wieder Fälle von Fehlbedienung des controllers; statt einer Bestätigung oder Weiterleitung werde gelegentlich ein eigener Notruf ausgesendet, der dann nach dem gleichen Schema wie der echte Notruf bearbeitet werden muss, bis er sich als Fehlalarm herausstellt. Aus diesen Gründen sei die Wartezeit sinnvoll und vorgeschrieben. Ein Verstoss hiergegen kann übrigens zu Ärger mit der Küstenwache führen, weil ja im DSC eine leichte Identifizierung des Senders möglich ist. Also Finger weg vom Bedienfeld "acknowledge", sofern auf dem controller vorhanden. Helmut
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