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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Holland-Fahrer (natürlich auch alle anderen) !
Kurze Frage, habe in der nächsten Saison das erste Mal UKW-Funk in den Niederlanden an Bord. Muss ich dort auch außer den beiden vorgeschriebenen amtlichen Almanachen (?) auch noch ein Handbuch für den Binnenschiffahrtsfunk mitführen ? Wenn ja welches ? Zweite Unklarheit ! Auf welchem Kanal muss ich eine Hörbereitschaft führen ? Auf Kanal 16 als Not und auch Anrufkanal ? Kanal 10 ? oder auf dem jeweiligen Kanal der Verkehrsposten ? Beide Funkzeugnisse (SRC/UBI) habe ich. Noch eine technische Frage, habe mir für meine UKW Antenne solch eine Plastikhalterung zum festschrauben gekauft (war nicht billig). Nun bin ich aber doch im Zweifel, brauche ich nicht eine Metallplatte als Gegengewicht auf der ich den Fuß der Antenne direkt aufschraube ? Die beschreibung der Plastikhalterung ist leider auf Italiano. Ich weiß noch vom CB Funk das ich da den PL Stecker immer auf Metall festmachen musste um eine Gegengewicht zu haben. Ich weiß, viele Fragen, aber da ja die Saison langsam (zu langsam) näher rückt muss man ja mal anfangen. Ich habe übrigens mein Garmin 72 mit meinem neuen Neptun gekoppelt um auf der Funke auch immer eine Postionsangabe zu haben. War gar nicht so einfach (Viel Kabelwirrwar). Wer da auch Probleme mit hat kann sich gerne an mich wenden. Übrigens, meine Shetland liegt in Wilhelminadoorp (NL). Hat da noch einer von euch sein Boot liegen ? Gruß ! Reiner |
#2
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Zitat:
Groetjes Matthias. |
#3
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Hallo !
Danke für den Tip ! Mit den beiden Almanachen hat man mir erklärt das ich den Teil 2 jedes Jahr neu (aktuell) anschaffen muss und sich auch beide Teile an Bord befinden müssen. Auch bei den Anbietern dieser Bücher steht das eine Mitführungspflicht besteht. Ich weiß das leider nicht anders ! Gruß ! Reiner |
#4
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Na ja,
war wohl ein geschickter Kaufmann am Werk ![]() Aber im Ernst: Teil II ist zwar nicht verpflichtend, aber in NL das nützlichste Papier überhaupt an Bord, abgesehen vielleicht vom Klopapier ![]() Da steht wirklich alles drin was Du brauchst, jeder Hafen mit sämtlichen Telefonnummern, von Werkstätten, Tankstellen, Handy von Hafenmeister etc. etc. ... Alle zwei bis drei Jahre neu reicht aber, sooo viel ändert sich nun auch nicht. Nur wenn Du 'raus willst, sind die Gezeiteninfo's natürlich jährlich neu von Bedeutung. Und Teil I brauchst Du nur neu kaufen, falls sich in den BPR was tut, und das sollte schon noch 'mal etwa 10 Jahre dauern. Grüße Matthias. |
#5
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oh je, da muss ich ja schon wieder etwas übersehen haben: NL und Almanach für die Funke?
Wo kann ich den denn per Internet runterladen? Günter |
#6
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Lesen?
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#7
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Für den unerfahrenen: was heißt BPR?
__________________
Gruß Berthold ----------------- 51° 11.954'N; 005° 58.100'E |
#8
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Binnenvaartpolitiereglement
Die Regelsammlung bzw. das Gesetzeswerk für die Wasserstraßen in NL |
#9
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Hallo zusammen,
als Ergänzung zu der Antwort von Matthias wäre noch anzufügen, dass auf den Blockkanälen ( Boven Rijn, Waal, Neder Rijn, Lek und Maas) natürlich diese abgehört werden müssen, ein evtl. Notruf wird auf anderen Kanälen nicht gehört ( z.B. 10 oder 16). Das gilt nicht nur für Berufs - sondern auch für die Sportschiffahrt, nur dass die sich nicht beim Sektor melden müsssen-empfiehlt sich aber trotzdem. Entsprechendes gilt für das Jisselmeer, nur ist es hier nicht der Blockkanal sondern Notruf auf Kanal 16 zu hören. Schiff - Schiff auf 10. Einzelheiten kann man z.B. bei Fenzl ![]() MfG Werner vom Ben III |
#10
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![]() Zitat:
Die Revierzentralen hören lediglich ihre Arbeitskanäle ab, während Kanal 10, der Notrufkanal Schiff-Schiff, nicht abgehört wird. Das ist zwar unverständlich, zumal die Großschifffahrt mit ihren mindestens zwei UKW-Anlagen beides be- obachten muss. Es ist aber so, wie mir die RVZ Duisburg offiziell bestätigt hat. Einen eventuellen Notruf sollte man auf Binnengewässern daher in beiden Verkehrskreisen absetzen, wenn das die Umstände gebieten. Belem |
#11
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Hallo !
Erst einmal Danke für die Antworten. Allerdings muss ich eingestehen das ich nun auch noch nicht 100 % weiß auf welchem Kanal ich in den NL Binnengewässern (Oosterschelde, Veerse Meer u.s.w.) eine Mithörpflicht habe. Da im Binnenfunk ein Mithören auf mehreren Kanälen (Dualwatching) ja verboten ist kann ich ja nicht gleichzeitig die Kanäle 10, 16 und auch den Blockkanal abhören. Ich habe z.B. mitbekommen das die NL Waschpo wohl Boote mit UKW Antennen über Funk anspricht um zu sehen ob der Skipper seiner Mithörpflicht nachkommt. Ist ja auch kein Problem, nur auf welchem Kanal besteht dann diese Mithörpflicht ? Kanal 10 (Schiff-Schiff), Kanal 16 als An und Notrufkanal, oder halt auf dem jeweiligen Blockkanal der Verkehrsposten. Ich weiß das dies alles sehr theoretisch ist und in der Praxis dann wohl ganz anders aussieht, aber ich kenne halt bisher nur die graue Theorie. Ich kann mir genauso wenig vorstellen das der UKW Funk wirklich genau nach den Vorgaben abläuft, also mit z.B. genau drei Anrufen und dem weiteren ganzen Procedere. Ich schätze mal wenn ich mich so an einer Schleuse anmelde denken die ich hätte am Bootslack gerochen. Gruß ! Reiner |
#12
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Da hast Du was wahres gesagt: Anruf bei Schleusen usw. bei halbwegs guter Verbindung (und das ist fast immer, Du bist Binnen ja meist mal einen oder max 2 Kilometer von der Schleuse weg) reicht ein einmaliger Anruf, z.B. Datteln Schleuse, hier ist Sportboot xy oder gerne gehört auch immer: Datteln Schleuse für Sportboot xy - wenn Du drei Anrufe machts (vielleicht noch mit Delta Ech0) wirst Du wahrscheinlich von Schleuse zu Schleuse weiter gereicht als der absolute Brüller....
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Gruß an alle Kalle Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor www.czierpka.de www.tremonia-2.de www.timmerbruch.de |
#13
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![]() Zitat:
Funktion für Anrufe sowie den Not- und Dringlichkeitsverkehr hat er nur im Seefunk. Zitat:
er das zu Beginn seiner Schulzeit gelernt hat. Mit der zunehmenden Routine schleift sich vieles ab. Da dieser Prozess bei den Menschen jedoch in unter- schiedliche Richtungen läuft, ist eine gemeinsame Ausgangsschrift unverzicht- bar. Würde jeder gleich mit einer Individualschrift beginnen, könnten wir die handgeschriebene Schrift als Kommunikationsform vergessen. Im Übrigen gibt es auch Schleusenwärter, die nicht vor ihrem Funkgerät sitzen, sondern zwischendurch ihre Rosen schneiden o.ä. Da kann es durchaus sinnvoll sein, auch eine Schleuse dreimal zu rufen. Und überlege Dir mal, wie Du auf Deinem Schiff selbst angerufen werden möchtest. So verkehrt ist es nicht, wenn aus dem Funkgerät, das ja oft im Salon mon- tiert ist, der eigene Name mehr als nur einmal ertönt, so dass man sicher sein kann, auch gemeint zu sein. Ist der Kontakt mal hergestellt, genügt es natürlich, die Namen 0-1-mal zu nennen. Belem |
#14
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![]() Zitat:
in NL werden die Schleusen i.d.R. über einen eigenen Funkkanal angerufen. Die Nummer steht im Handbuch und wird vor der Schleuse jeweils auf einem eigenen Hinweisschild angezeigt. (VHF xx). In den vergangenen 6 Jahren habe ich zwar -zig mal geschleust, brauchte die Funke jedoch nur 2 od. 3 mal weil dicker Berufsverkehr war. Sonst ging das ganze immer sehr problemlos über die Bühne. Also keine Angst vorm Funken, keinem wird der Kopf abgerissen wenn nicht alles 100%ig nach -deutscher- Vorschrift abläuft.javascript:emoticon(' ![]() Very Happy |
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