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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Einfuhrumsatzsteuerpflichtig oder nicht?
Hallo,
in der Schweiz wird gerade ein Boot zum Verkauf angeboten, das mir recht gut gefällt und das in passendem Zustand zu sein scheint, soweit sich das aus der Entfernung nach dem Sichten von Bildern, Videos und Wartungsrechnungen beurteilen lässt. Der jetzige Eigentümer in der Schweiz importierte sie aus Great Britain und das zu einer Zeit, als GB noch Vollmitglied der EU war. Er war für mich so nett, beim britischen Voreigentümer anzufragen, ob dieser über eine Rechnung mit ausgewiesener VAT verfügt, was bestätigt wurde. Gesehen habe ich die Rechnung noch nicht, gehe aber davon aus, dass dort die Nummern von Rumpf, Motoren und Antrieben eingetragen sein werden. Würde das Boot nun nach Deutschland eingeführt werden, würde dann Einfuhrumsetzsteuer fällig werden oder nicht? Anders gefragt: befreit die Vorlage der aus GB stammenden Rechnung mit ausgewiesener VAT davon, nun deutsche Einfuhrumsatzsteuer zahlen zu müssen? So ganz trivial ist die Frage wirtschaftlich nicht, hier geht es schon um ein schönes Sümmchen. Danke für Euere Hilfe und viele Grüße Alexander |
#2
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Leider nein.
Du musst die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland entrichten. Der Schweizer hätte oder hat sich die britische " VAT " erstatten lassen können. Durch den Verkauf in die Schweiz wurde der Gegenstand dauerhaft aus der EU verbracht. Es greift hier auch nicht die 3 Jahresregel.
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Gruß Holger Geändert von waterfront (28.12.2020 um 16:26 Uhr)
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#3
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Privatpersonen können sich bei Ausfuhr eines Bootes keine VAT erstatten lassen, egal wo sie wohnen. Selbst Schweizer nicht Einen Einkauf ohne VAT würde nur für Firmen funktionieren.
Nichtsdestotrotz musst Du leider die EUSt und den Zoll berappen. Ist das Boot einmal in ein anderes Land ausserhalb der EU zollrechtlich eingeführt, ist die in der EU gezahlte VAT ohne Belang. Wenn Du Tipps zur Einverzollung von CH nach DE brauchst, schreib gern eine PM, wir haben das in 2019 gemacht. |
#4
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Zitat:
Der Schweizer der in Deutschland ein Neu- oder auch ein Gebrauchtboot beim Händler oder einem gewerblichen Verkäufer (Vercharterer) erwirbt, bei dem auf der Rechnung die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Kann (und wird natürlich) die Erstattung dieser Steuer beim deutschen Zoll beantragen und auch erhalten. Die Schweiz erhebt bei der Einfuhr dann Mehrwertsteuer ggf. Zoll. Maßgeblich ist hier die Rechnungstellung. (Ob das hier so war ist nebensächlich.) Diese Praxis ist ja das Kernproblem der ganzen "Mehrwertsteuernachweis" Diskussion. Boote werden auf dem Papier aus der EU verbracht und liegen dann in den Häfen Europas unter der Flagge von Swasiland oder sonst einer Republik. Die Probleme fangen dann beim Verkauf dieser Boote an. Der Rest deiner Aussage ist selbstverständlich konform zu meiner Auffassung.
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Gruß Holger Geändert von waterfront (29.12.2020 um 13:06 Uhr)
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#5
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Zitat:
Als Firma kann man unter bestimmten Voraussetzungen so einkaufen, dass man die VAT gar nicht erst bezahlen muss. Das ist natürlich viel bequemer als erst zahlen und dann wieder erstatten lassen. Und besser für die Liquidität
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#6
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Zitat:
Aber zurück zu den Schweizern : Wenn die in Deutschland im kleinen Grenzverkehr einkaufen gehen (z.B. in Konstanz häufig zu beobachten) dann haben die extra eine grüne Ausfuhrkarte dabei. In die trägt der deutsche Händler den Rechnungsbetrag usw. ein. Anschließend wird die Mehrwertsteuer an der Grenze durch den Zoll erstattet.
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Gruß Holger
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#7
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In diesem Strang kommt einiges an Halbwissen zusammen.
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Wo immer du hinfährst, dort bist du dann. |
#8
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Hallo
Warum fragt man so etwas nicht beim örtlichen Zollamt nach? Gruß Ulf
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#9
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In diesem? In jedem!
PS: Ok, fast. In manchen steckt auch gar kein Wissen
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#10
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Zitat:
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#11
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Hallo @alle,
ganz herzlichen Dank für die vielen Antworten, bei deren Lesen ich begriffen habe, dass das Thema gar nicht so einfach ist, wie ich es mir vorgestellt habe. Das, was ChrisHH in seinem Post schrieb, werde ich am vorletzten Arbeitstag in 2020 auch machen: Das Zollamt anrufen, den ganzen Vorgang mal schildern und dann hören, was man dort dazu sagt. Bin mal gespannt ... Viele Grüße Alexander |
#12
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Hi @all
Meine Erfahrung zur Einfuhr aus CH nach DE zeigte mir, daß sich mit Sonderregelungen fast niemand auskennt. Bei mir ging es um ein Auto, welches "zurück" nach DE geholt werden sollte. Hier griff am Ende die "3-Jahres-Regel". Dies konnte mir am Ende aber nur eine Zöllnerin am Hauptzollamt bestätigen. Alle anderen, sowohl andere Zollämter als auch Speditionen und Straßenverkehrsamt, waren schlicht überfragt. Ich fand es beängstigend wie wenig Wissen auch an offizieller Stelle vorhanden war, sobald etwas nicht 100%ig Arbeitsroutine ist. Aber: Alle teils sehr Gegensätzlichen Aussagen - immer zu meinem finanziellen und bürokratischen Nachteil - wurden im Brustton der Überzeugung getätigt. Mir ist hier wieder klar geworden, wie wichtig es ist zu jemandem zu gehen, der sich täglich mit genau dem Problem auseinandersetzt, das ich gerade habe. Also: bei komplizierteren CH-DE-Zollfragen direkt beim Hauptzoll an einer Grenze anrufen. Z.B. Zollamt Konstanz-Autobahn 07531/2823-0 Oder aber direkt Steuerrechtler. Hoffe, meine Erfahrung hilft Anderen weniger Unsinnaussagen validieren zu müssen, als ich neulich. Handbreit, Stephan |
#13
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Weil die keine steuerlichen Auskünfte geben dürfen.
Das Finanzamt hilft Dir ja auch nicht bei Deiner Steuererklärung. Da wäre eine Spedition mit Verzollungserfahrung Dein Ansprechpartner.
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Gruß, Jörg! |
#14
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Also zwischen „Fragen zu Steuergesetzen beantworten“ und „Hilfeleistung bei der Steuererklärung“ gibt‘s aber schon noch einen Unterschied, oder?
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Wo immer du hinfährst, dort bist du dann. |
#15
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Zitat:
Meintest du *Zoll*erklärung?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#17
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Zitat:
Ich denke, das dies auch für die Zollbehörde zutrifft, kann aber aus eigener Erfahrung bestätigen, dass viele Zollbeamte zu Sachverhalten, die sie aus der täglichen Praxis nicht kennen, keine zuverlässigen Auskünfte geben können und dann meist auch nicht geben wollen. Insofern ist es vielleicht wirklich keine schlechte Idee, sich mit einer international tätigen Spedition in Verbindung zu setzen und dort um Rat zu fragen bzw. über diese Spedition die Einfuhr abwickeln zu lassen. Das kostet zwar ein paar Euro, gibt Dir aber die Sicherheit, nichts falsch zu machen und am Ende mehr zu bezahlen, als nötig. Gruss Gerd |
#18
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Zitat:
Die entscheidende Frage für Schweizer ist: "Wer verkauft die Ware? Private oder juristische Person? Wenn der Verkäufer eine private Person ist, kann keine VAT abgezogen werden. War der Brite ein privater Verkäufer, konnte der Schweizer keine VAT abziehen und bezahlte diese nochmals beim Import in die CH. Ist der Verkäufer eine juristische Person (AG, Gmbh, Einzelfirma, etc.) kann die VAT erlassen oder wird dem Käufer gegen Import-Beleg zurückerstattet. Der Käufer muss in der CH auf jeden Fall die VAT bezahlen. Das Dumme ist nur dass das Boot einem Schweizer gehört. Somit kommt genau diese Regel zwischen den EU-Länder nicht zum Zug. Das würde nur gehen wenn der Brite wieder als Verkäufer auftreten würde. Dies wäre allerdings nicht legal sondern halblegal, illegal, scheissegal Wenn der TE das Boot vom Schweizer ersteht bedeutet dies für ihn das Gleiche wie oben beschrieben, einfach aus der Sicht einer deutschen Privatperson. Zur Info, die CH-VAT ist zur Zeit bei 8%, dies ergibt eine 11%-Differenz zwischen CH- und DE-VAT (19%). Waterfront hat es richtig kommentiert. Gruss Heinz
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Gruss Heinz "Denn sie wissen, was sie tun." Geändert von heiger (30.12.2020 um 13:47 Uhr) |
#19
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Um die EUSt wirst nicht drumherum kommen. Der Zoll entfällt, wenn das Boot in der EU gefertigt wurde und Du eine sog. Ursprungsbescheinigung hast... wenn die Regeln sich nicht wieder geändert haben
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#20
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Witziger Weise hat mir der Zoll ja geholfen und der Spedition mit Verzollungserfahrung (aber eben nicht kleinen Privatkram) habe ich dann erklären müssen, wie das verzollt wird. Darf das ja als Privatmann nicht. Nicht falsch verstehen, die haben sich alle Mühe gegeben und waren sehr nett (Außer Straßenverkehrsamt), kannten den Weg nur nicht, da sie das nicht oft machen.
Handbreit, Stephan Gesendet von meinem Mi Note 10 mit Tapatalk |
#21
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Hallo
Also von meinem Boot hat das Hauptzollamt Hamburg die Steuer und den Zoll festgelegt und nicht das Finanzamt. Gruß Ulf |
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