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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 14.01.2007, 01:52
Landratte01 Landratte01 ist offline
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Standard Gespanngesamtlänge

Hallo zusammen!
Meine Recherchen in der Suchfunktion haben nichts konkretes ergeben.
Ich möchte gerne wissen, wie lange ein Gespann in der Brd sein darf.
Zugfahrzeug ist ein MB Sprinter 312 mit 5,58 m Länge.

Gewünscht wird ein Kajütboot mit 7,00 - 7,50 m Länge.
Das bedeutet eine Gesamtlänge von 7,50+1,00+5,58= 14,08 m.

Ist das erlaubt??

Vielen Dank für Euere Antworten

Christian
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  #2  
Alt 14.01.2007, 02:25
Benutzerbild von Jot.v8.A.
Jot.v8.A. Jot.v8.A. ist offline
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Hallo Christian

lt.Stvzo §32 4.3 18m

Gruß Jens
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  #3  
Alt 14.01.2007, 10:09
Benutzerbild von Mutiny
Mutiny Mutiny ist offline
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Zitat:
Zitat von Jot.v8.A.
Hallo Christian

lt.Stvzo §32 4.3 18m

Gruß Jens
Ob das auch in Österreich gilt ???
__________________
Viele Grüße Dieter
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  #4  
Alt 14.01.2007, 10:11
ChrH ChrH ist offline
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In Österreich sind es 18.65 m.

Vergiß aber nicht: Für so ein Gespann brauchst Du hundertprozentig die Führerscheingruppen B und E.

Gruß

Christian
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  #5  
Alt 14.01.2007, 10:22
Landratte01 Landratte01 ist offline
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Na dann passts ja!

Die Führerscheine B und E zu B habe ich.

Ich darf dann also 18,65 m lang sein?

Christian
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  #6  
Alt 14.01.2007, 11:37
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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hier gibts Hinweise zu eur. Ländern:

http://step2web.at/caravan_holzer/?content=camperwissen
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Charly
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  #7  
Alt 14.01.2007, 20:07
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Merlin Magic Merlin Magic ist offline
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Zitat:
Zitat von Landratte01
Na dann passts ja!

Die Führerscheine B und E zu B habe ich.

Ich darf dann also 18,65 m lang sein?

Christian
Jo KFZ mit Anhänger max 18m
Sattelzug max 16m

So zumindest habs ich damals in der Fahrschule gelernt.

Bernd
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  #8  
Alt 15.01.2007, 17:19
denni1078 denni1078 ist offline
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Was hat denn die Länge eines Gespanns mit dem Führerschein zu tun Wenn ich mich recht entsinne hängt das was man an Führerscheinen braucht nur mit dem Gewicht der Fahrzeuge zusammen!

Zitat:
§6 Fahrerlaubnissverordnung

...
Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)
Klasse C: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Klasse C1: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
...
Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1: Kraftfahrzeugeder Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden
...
__________________
wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein.

Grüße Daniel
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  #9  
Alt 15.01.2007, 23:23
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Zitat:
Zitat von denni1078
Was hat denn die Länge eines Gespanns mit dem Führerschein zu tun
Eigentlich wohl nix, aber in der Praxis wird wohl ein 14m Gespann mehr als 3,5to haben. Ausser es ist ein Balsaholzanhänger beladen mit Papierflugzeugen

Bernd
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  #10  
Alt 16.01.2007, 08:12
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Zitat:
Zitat von ChrH
In Österreich sind es 18.65 m.

Vergiß aber nicht: Für so ein Gespann brauchst Du hundertprozentig die Führerscheingruppen B und E.

Gruß

Christian
Wenn man ein wenig älter ist und noch die Graue Pappe oder das Scheinchen Rosa Papier hat genügt selbstverständlich die Klasse 3
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  #11  
Alt 16.01.2007, 08:14
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... ja und nein...

da würde ich empfehlen den neuen Scheckkarten-Schein zu holen und aufzupassen, dass das alles richtig eingetragen wird (hatten wir hier schon - Suchfunktion).

denn im Ausland kann es mit rosa und grau Probleme geben...
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servus
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #12  
Alt 16.01.2007, 08:19
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Zitat:
Zitat von dieter
... ja und nein...

da würde ich empfehlen den neuen Scheckkarten-Schein zu holen und aufzupassen, dass das alles richtig eingetragen wird (hatten wir hier schon - Suchfunktion).

denn im Ausland kann es mit rosa und grau Probleme geben...
So lange das alte Teil gültig ist werde ICH mir nicht die Plastikkarte holen. Kostet nur Geld und für die Summe geh ich lieber mal Tanken.
Meine Meinung: EU Abzocke da mach ich nicht mit!
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  #13  
Alt 16.01.2007, 08:39
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..das erzähl mal dem, der gerade in I oder SLO oder CZ oder irgendwo auf der Autobahn von einer Kontrolle aufgehalten wurde und aufgrund eines übereifrigen Sheriffs Erklärungsnotstand hat...

dazu ist mir meine freie Zeit zu kostbar, um wegen solchen Problemen einen Urlaubstag zu "verschwenden"
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  #14  
Alt 16.01.2007, 09:34
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Hi,

hast du Klasse 3? Dann würe ich ihn so schnell wie möglich umschreiben lassen. Habe da gelesen, dass die EU so komische Sachen plant, wie regelmäßige Nachschulungen alle 5 Jahre. etc. Wer dann noch eine unbefristete (bis 50 Jahre) Erlaubnis hat, hat ein paar Jahre mehr Ruhe.
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Gruß
Christian
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  #15  
Alt 16.01.2007, 10:49
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Zitat:
Zitat von mue
Hi,

hast du Klasse 3? Dann würe ich ihn so schnell wie möglich umschreiben lassen. Habe da gelesen, dass die EU so komische Sachen plant, wie regelmäßige Nachschulungen alle 5 Jahre. etc. Wer dann noch eine unbefristete (bis 50 Jahre) Erlaubnis hat, hat ein paar Jahre mehr Ruhe.
Die EU plant nur komische Sachen. Ich glaube das das der Sinn und Zweck der EU ist.
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  #16  
Alt 17.01.2007, 00:03
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Hallo Forum und mue,
das mit der Nachschulung bezieht sich nicht auf die reguläre Umschreibung der Führerscheinklasse 3 (alt) in C1E, sondern damals durfte man noch mit mehr als 12 T Gesamtzuggewicht unterwegs sein.
Daher hat man die Möglichkeit die alte 3 in CE mit Einschränkung umschreiben zu lassen, sozusagen eingeschränkter LKW-Schein, und erst dann sind altersabhängig Gesundheitsuntersuchungen etc vorgeschrieben.
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Gruß Frank
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  #17  
Alt 24.01.2007, 13:06
ChrH ChrH ist offline
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Zitat:
Wenn man ein wenig älter ist und noch die Graue Pappe oder das Scheinchen Rosa Papier hat genügt selbstverständlich die Klasse 3
Ich sehe das jetzt erst. Ich dachte, der TE sei Österreicher, wir haben immer schon B/BE und diesen Vorteil daher nicht.[/quote]
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