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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Gespanngesamtlänge
Hallo zusammen!
Meine Recherchen in der Suchfunktion haben nichts konkretes ergeben. Ich möchte gerne wissen, wie lange ein Gespann in der Brd sein darf. Zugfahrzeug ist ein MB Sprinter 312 mit 5,58 m Länge. Gewünscht wird ein Kajütboot mit 7,00 - 7,50 m Länge. Das bedeutet eine Gesamtlänge von 7,50+1,00+5,58= 14,08 m. Ist das erlaubt?? Vielen Dank für Euere Antworten Christian |
#2
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Hallo Christian
lt.Stvzo §32 4.3 18m Gruß Jens |
#3
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Zitat:
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Viele Grüße Dieter |
#4
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In Österreich sind es 18.65 m.
Vergiß aber nicht: Für so ein Gespann brauchst Du hundertprozentig die Führerscheingruppen B und E. Gruß Christian |
#5
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Na dann passts ja!
Die Führerscheine B und E zu B habe ich. Ich darf dann also 18,65 m lang sein? Christian |
#6
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Charly |
#7
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Zitat:
Sattelzug max 16m So zumindest habs ich damals in der Fahrschule gelernt. Bernd |
#8
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Was hat denn die Länge eines Gespanns mit dem Führerschein zu tun Wenn ich mich recht entsinne hängt das was man an Führerscheinen braucht nur mit dem Gewicht der Fahrzeuge zusammen!
Zitat:
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel |
#9
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Zitat:
Bernd |
#10
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#11
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... ja und nein...
da würde ich empfehlen den neuen Scheckkarten-Schein zu holen und aufzupassen, dass das alles richtig eingetragen wird (hatten wir hier schon - Suchfunktion). denn im Ausland kann es mit rosa und grau Probleme geben...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#12
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Zitat:
Meine Meinung: EU Abzocke da mach ich nicht mit! |
#13
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..das erzähl mal dem, der gerade in I oder SLO oder CZ oder irgendwo auf der Autobahn von einer Kontrolle aufgehalten wurde und aufgrund eines übereifrigen Sheriffs Erklärungsnotstand hat...
dazu ist mir meine freie Zeit zu kostbar, um wegen solchen Problemen einen Urlaubstag zu "verschwenden"
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#14
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Hi,
hast du Klasse 3? Dann würe ich ihn so schnell wie möglich umschreiben lassen. Habe da gelesen, dass die EU so komische Sachen plant, wie regelmäßige Nachschulungen alle 5 Jahre. etc. Wer dann noch eine unbefristete (bis 50 Jahre) Erlaubnis hat, hat ein paar Jahre mehr Ruhe.
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Gruß Christian |
#15
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#16
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Hallo Forum und mue,
das mit der Nachschulung bezieht sich nicht auf die reguläre Umschreibung der Führerscheinklasse 3 (alt) in C1E, sondern damals durfte man noch mit mehr als 12 T Gesamtzuggewicht unterwegs sein. Daher hat man die Möglichkeit die alte 3 in CE mit Einschränkung umschreiben zu lassen, sozusagen eingeschränkter LKW-Schein, und erst dann sind altersabhängig Gesundheitsuntersuchungen etc vorgeschrieben.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#17
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