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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Community,
ich habe in Deutschland ein Boot (von privat) aus dem Jahre 1994 gekauft. Der Verkäufer hat das Boot auch gebraucht verkauft und keine Angaben zur Mwst. Wie verhält es sich hier mit dem Nachweis? ![]() |
#2
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Wie wäre es , wenn du dich erstmal vorstellst und etwas über dich schreibst bevor du hier einfach so reinplatzt und direkt fragen stellst. Hier wird so gut wie jede Frage beantwortet, aber etwas Höflichkeit kann man ja erwarten. Danke
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#3
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Hallo Unbekannter
Und danach die Suchfunktion kennenlernen ;)
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#4
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bei 1994 ist das völlig egal das du keinen Nachweiß über die Mehrwertsteuer hast
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#5
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Entschuldigung,
mir war nicht klar, dass meine Frage unhöflich war. Aber ich wusste auch nicht, dass ich mich bei einer Frage erst vorstellen muss. Ist mir beim Lesen von einigen Beiträgen nicht aufgefallen. Aber nun gut. Ich bin die Emma nicht mehr das neueste Modell und bin neu in diesem Forum. Ich habe seit kurzem ein eigenes Boot und viele Sachen sind Neuland für mich. Bin eher der lustige Typ. Ich hoffe die Angaben sind so ok. Dies ist mein erstes Forum dem ich beigetreten bin.
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#6
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Alles gut Emma,
über die Suchfunktion hier im Forum "Mehrwertsteuernachweis" wirst Du abendfüllend lesen können ... und dabei die Erfahrung machen, dass das komplett unterschiedlich gesehen wird, ob Du allerdings danach schlauer oder eher verunsichert bist ... Meine nicht fachliche Meinung dazu ist, einfach das Bootfahren genießen ![]()
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#7
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![]() Zitat:
Aber dennoch erstmal willkommen im Forum. Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass einem hier geholfen wird. Zur Mehrwertsteuer. Diese fällt beim Verkauf von privat an privat im Inland nicht an, somit sollte sich das erledigt haben. Es sei denn, ein Unternehmer ist involviert, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, das ganze also gewerblich betreibt.
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Das Lächeln ist ein Fenster,durch das man sieht, ob das Herz zuhause ist. ![]() ![]() ![]() ![]()
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#8
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Ich glaube nicht, dass es der Themenerstellerin um die MwSt Frage bei Privatleuten geht. Eher um Fragen zur nicht vorhandenen Rechnung der erstmaligen EU MwSt Versteuerung.
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#9
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Da gab es doch vor kurzem einen Bericht in der Zeitschrift "Boote" wo es um das Thema ging. War da nicht die Beweislast bei den Behörden? Und ist das bei einem Boot dieses Baujahres überhaupt ein Thema?
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Das Lächeln ist ein Fenster,durch das man sieht, ob das Herz zuhause ist. ![]() ![]() ![]() ![]()
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#10
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Und, für ein privat gekauftes Boot, in dieser Größe und dem Alter, ist der MwSt-Nachweis nicht mehr relevant. Ach ja, willkommen.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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#11
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Vielen Dank Thomka,
ich denke ich werde dankbar sein, von "alten Hasen" was lernen zu dürfen. |
#12
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Herzlich willkommen im Forum, wir helfen gerne. Aber wie oben schon gesagt wurde gibt es leider einige die Fragen irgend etwas , wir finden eine Lösung und Helfen und waren nie wieder gesehen. Es kommt auch immer auf die Summe an über die wir sprechen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#13
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Warum? Entweder sie braucht ein Nachweis oder halt nicht.
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#14
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Bei 1500 Euro Kaufpreis würde ich das Risiko eingehen , bei 90.000 Euro wohl eher nicht.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#15
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Wenn man ein 2000,-€ Boot gekauft hat dann liegt das Risiko einer Nachversteuerung bei 400,-€.
Bei einem Boot von 150k€ reden wir da schon über 30000,-€... Das Thema ist tatsächlich deutlich komplexer als hier von dem einen oder anderen dargestellt. Zunächst liegt die Grenze wo (in Deutschland) garkein Nachweis gefordert wird und wurde bei 1985. Weiterhin ist es offensichtlich so das dieser Nachweis in Deutschland nicht mehr im Rahmen einer Überprüfung durch Zoll und/oder WSP gefordert wird. Das entsprechende Gesetz gibt es aber noch und wenn es bei anderer Gelegenheit rauskommt >> Nachversteuerung. Unsere Nachbarländer sehen das aber zum Teil deutlich unentspannter und man kann da schon mal nach dem Nachweis der gezahlten Steuer gefragt werden. Insbesondere natürlich bei hochpreisigen Booten die auch gern mal im nicht EU Ausland unter Zuhilfenahme der Schwarzgeldkasse gekauft wurden. Der Nachweis ist grundsätzlich nur wasserdicht wenn man die Original Neukaufrechnung vorweisen kann. Das können viele Besitzer älterer Boote nicht weil die Rechnung schlicht nicht mehr existiert und/oder beim Kauf aus zweiter oder dritter Hand nicht mitgegeben wurde. Manchmal auch aus Unwissenheit. Deswegen sollte man genau abwägen ob man ein wenn auch geringes Risiko eingehen will oder kann. Bei einem kleinen Sportboot ist das Risiko vernachlässigbar denke ich. .
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Gruß Frank Es bleibt spannend! ![]() ![]()
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#16
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Vielleicht ist es das Beste, mit dem Kaufbeleg (Quittung oder sowas) und einem Foto vom Boot zum nächsten Hauptzollamt zu gehen und dort zu fragen, ob und wenn ja, was zu tun ist. Wenn ein kleines Boot zu einem geringen Preis gekauft wurde, kann man es ja notfalls nachversteuern und hat dann einen Beleg über die Nachversteuerung in der Hand.
![]() Ist es ein teures Objekt, geht man vielleicht besser zum Steuerberater...notfalls zur Bank. ![]() Gruss Gerd
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#17
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Vielen Dank für eure Antworten,
man lässt sich als Anfänger doch schon von vielen Berichten verunsichern. Ich denke ich habe hier ein gutes Forum gefunden mit netten Leuten und Ratgebern/innen ![]()
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#18
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Ohne zu wissen, ob das Boot nur im 30 km-Umkreis (in D? oder in Österreich?) genutzt wird ... ... oder mal eine Marina in Spanien angelaufen und mal auf dem Göta-Kanal Schweden durchquert wird? |
#19
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Und deswegen werden bei solchen Fällen die Mehrwertsteuernachweise auch "nachträglich" ausgestellt.
Da eine tatsächliche Überprüfung der Zahlungsströme bei einem z.B. "15 Jahre alten Beleg" praktisch nicht mehr möglich sind, ist diese besagte EU Bestimmung auch absurd.
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Gruß Holger
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#20
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![]() Zitat:
Am Ende muss man im Ernstfall das Finanzamt in welcher Form auch immer "überzeugen". Gibt da auch begnadete Quatscher, ich gehöre leider nicht dazu. .
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Gruß Frank Es bleibt spannend! ![]() ![]()
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#21
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Kein Kommentar 😅.
Ich werfe Mal den Namen " Jürgen Schneider " in den Ring. Obwohl! Der war dilettantisch.
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Gruß Holger |
#22
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Hallöchen,
vielleicht können ja noch ein paar Angaben zum Boot und dem Fahrgebiet Licht ins Dunkel bringen. Wie schon gesagt ist da Boot aus 1994 Preis etwa 20000 und gefahren wird es auf dem Rhein zwischen Deutschland und Frankreich. Und die französischen Beamten sind anscheinend nicht immer freundlich. Nur rechtsrheinisch Fahren bringt da ja nichts ![]() |
#23
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![]() Zitat:
EU Recht bindend ... und der deutsche Zoll hat es bestätigt...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#24
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Vergesst bitte nicht, das Nicht abgeführte Steuern nach 10 Jahren verjähren.
Damit ist sie doch auf jeden Fall raus aus der Nummer. Gruß Wolle |
#25
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Ich zitiere mal aus einem Artikel der YACHT 03/2020:
"Das Kieler Hauptzollamt hat nun klargestellt, dass es innerhalb der deutschen See- und Zollgrenze keine generelle Mehrwertsteuer-Nachweispflicht für Eigner gibt. Im Zweifel läge die Beweislast bei den Behörden, die dann dem Eigner nachweisen müssten, die Steuer nicht gezahlt zu haben. Allerdings hat die Sache gleich mehrere Haken. Einer davon: Das Bundesfinanzministerium mochte die Aussage der Kieler Zöllner nicht offiziell bestätigen. Und bei einer Einreise nach Deutschland beziehungsweise in die EU gelten wieder ganz andere Regeln." Ich ganz persönlich schließe daraus das im Einflussbereich des Hauptzollamt Kiel nix zu befürchten ist. Aber eben auch nur da... .
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Gruß Frank Es bleibt spannend! ![]() ![]() |
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