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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Guten Morgen
![]() Kumpel von mir hat einen fixen Liegeplatz mit 10 Meter in einem Verein bei Wien, aufgrund eines kapitalen Motorschadens kann er heuer die Saison abschreiben und möchte seinen Platz untervermieten um nicht noch mehr Geld zu verbrennen. Der Vereinspräsident meinte jedoch, untervermieten geht nicht, er darf nur ein Boot das auf seinen Namen geht hinein legen. ![]() Ist das allgemein so üblich, oder machen die Vereine die Regeln selbst. ![]()
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![]() „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#2
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Ja. Ist so üblich.
Untervermietung verboten .
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#3
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Moin!
Ich weiß nicht wie das in Vereinen gehandhabt wird, aber in normalen Häfen ist das so. Wenn dein Boot nicht in der Box ist, kann der Hafenmeister ein anderes dort hin stellen. Deshalb sollte man sich beim HM auch abmelden, wenn man z.b für ein paar Tage unterwegs ist. Gruß
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#4
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Moin,
ich habe seit Mai einen Platz untergemietet und beim Stegbesitzer auch angezeigt. Der Hafen gilt eigentlich als ganz normaler Hafen. Kommt wahrscheinlich auch darauf an wie lange man an diesem Steg schon liegt.
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--------------- Gruß Christof Stammtisch Mitte https://www.boote-forum.de/showthrea...68#post5477968
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#5
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Moin
Wie das in Österreich ist, weiß ich nicht. Aber Untervermieten ist mit der Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils verbunden und das widerspricht nun mal dem Wesen eines gemeinnützigen Vereins. In Deutschland hätte der Vorsitzende mehr als recht, denn er würde seine vergünstigsten Abgaben riskieren. Gruß und bleibt gesund Kapitaenwalli
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#6
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Da in Österreich ein Liegeplatz, genauso wie ein Garagenplatz, nicht dem Mietrecht untersteht, hängt das vom Mietvertrag ab. Üblich ist aber ein Unter- & Weitervermietverbot.
Grüße Sandman
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#7
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Moin,
wenn es für die Saison ist einfach ein Schrieb aufsetzen von wegen Eignergemeinschaft oder ähnliches.Dann hat man ja ein Teil Boot..... Gruss Holger
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#8
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![]() Zitat:
Was nach deiner Darstellung den Verein gefährden würde... |
#9
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Hallo Alle,
das erscheint mir als übliche Festlegung im Mietvertrag über den Liegeplatz. Ist aber natürlich nicht zwangsläufig so und hat sicher auch nichts mit Gemeinnützigkeitsverlust zu tun, sondern dient wohl, vor allem in Vereinen, dem Schutz vor unbekannten Nutzern.
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Ralf aus Erfurt |
#10
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2019 : 5 Monate Urlaub, abgemeldet, wenn's gut gegangen ist, hat der Verein ein paar Mark extra eingenommen.
Grüße, Reinhard |
#11
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Die Nichtvermietung kann div Gründe haben.
Unser Liegeplatz wurde niemals vermietet, auch, wenn wir 3 o 4 Wochen unterwegs waren. Wir hätten aber auch nicht untervermieten dürfen. Der war dann einfach leer. Wir haben befreundeten Nachbarn Bescheid gegeben, weil wir den nettesten Platz hatten. Keine Marina, kein Verein. Da musst Du in den Vertrag gucken o das versuchen, wohlwollend abzusprechen
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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#12
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So wie es jetzt aussieht, wird er das Boot verkaufen, da sich ein OMC Tauschmotor nicht mehr rechnet.
Das Boot eine alte Bayliner Bj. 85 oder 88 ![]() Der Vereinspräsident kommt ihm entgegen und löst den Vertrag auf und bezahlt ihm die Hälfte der Jahresprämie zurück. Er ist vom Bootsfieber geheilt und möchte auch keines mehr, also alles in allem kommt er mit einen blauen Auge davon, er hatte sich das Boot voriges Jahr um 5000.- gekauft ohne Trailer ohne Probefahrt trotz meiner Bedenken, aber Okay ich hab auch genug Lehrgeld bezahlt.
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![]() „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#13
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#14
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Das ist nicht meine Logik. Sondern Kapitänwallis. Der hat ja diese steile These aufgestellt. Ich habe ihm nur erklärt, was er da geschrieben hat.
Wenn du meinst, ich hätte etwas falsches geschrieben, dann lasse ich mir das gerne von dir erklären. |
#15
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Da auch wir eher später so ab Juli erst das Boot ins Wasser geben, hab ich auch nichts dagegen wenn sich ein Freund mit seinem Boot auf unseren Platz legt ,unentgeltlich in unserem Fall, und auch unser Obmann hat da nichts dagegen.
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![]() „nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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#16
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![]() Zitat:
Das ist leider komplex, läuft aber darauf hinaus, daß Du mit Vereinseigentum Geld zunächst mal auf eigene Rechnung verdienst, platt gesagt. Wenn Du das dann an den Verein weitergibst sind das nicht mehr satzungsgemäße Einnahmen aus dem Vereinszweck herus, sondern sonstige Einnahmen. Da alle Vorgänge buchhalterisch voneinander getrennt betrachtet werden müssen kann die Tolerierung einer solchen Transaktion den Verein schnell seine Gemeinnützigkeit kosten, da fackelt das Finanzamt nicht lange rum. Die meisten Vereine schließen daher so was aus, weil Weitervermietungen halt nicht satzungsgemäß sind. Und an der Formulierung der Satzung hängt die Gemeinnützigkeit (mit u.a. allen Steuervorteilen, die das so mit sich bingt). Mit so was habe ich mich als Vereins-Schatzmeister auch schon rumärgern müssen. LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... Geändert von thomas020370 (08.06.2021 um 05:38 Uhr)
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#17
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![]() Zitat:
LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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#18
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![]() Zitat:
![]() Steht auch so in meinem Vertrag, keine Untervermietung. Aber ich denke man kann auch mit dem Hafenmeister mal schnacken, wenn so ein Problem da ist...
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! |
#19
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![]() Zitat:
Was du, grandioser Vereins-Schatzmeister, unterschlägst, ist, dass eine zusätzliche Vermietung des bereits vermieteten Liegeplatzes eine zusätzliche Einnahme ist. Und genau die muss doch angeblich der Verein fürchten wie der Teufel das Weihwasser... Ich schenke dir ein w. |
#20
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![]() Zitat:
Ich schenke Dir ein k wie Kollegialität.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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#21
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Ist doch gar nicht so kompliziert...
Schliesst die Satzung eines Vereines Untervermietung aus, muss das bei Vertragsunterschrift akzeptiert werden. Ein Verstoss gegen die Satzung kann zur ausserordentlichen Kündigung führen und bei Vereinsmitgliedern zur Beendigung der Mitgliedschaft.
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ![]() ![]()
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#22
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![]() Zitat:
Du bekommst einen Liegplatz in deinem Verein damit du deinem Segelhobby nach Vereinsregeln nachkommen kannst. Wenn du den Platz weitervermietest ist es ein veränderter Zweck der Vereinstätte. Du kommst dann in der Vereinstätte nicht mehr deinem Sport und deinem Vereinstätigkeitene nach, sondern bist Vermieter und nimmst Geld ein. Ob du das Geld eins zu eins weitergibst oder ein Teil in deine Tasche fließt ist egal.
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#23
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Siehe #8, #13. Ich verleihe dir ein V.
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#24
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Ich finde wir sollten hier mal ein bisschen den Ball flach halten. Eigenartig, dass einfache Diskussionen schon oft so ausufern.
Bei mir ist die Situation sogar noch anders. Ich bin in keinem Verein, hab nur einen Liegeplatz gemietet. Der ist aber derzeit 15m, also viel zu groß für meinen 4,80m Flitzer. Ich brauche den aber später, da ich einen größeren Verdränger plane. Also hab ich dem Hafenmeister gesagt, dass den gerne noch jemand mitnutzen kann. Jetzt liegt vor mir immer ein Jetski. Es ist also immer eine Frage, wie man miteinander umgeht. Vereinssatzung ist aber natürlich Vereinssatzung und Liegeplatzvertrag ist Liegeplatzvertrag, hat man ja so unterschrieben. Fragen kann man aber ja trotzdem.
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe!
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#25
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![]() Zitat:
![]() Ich lass das jetzt mal so stehen, eine Eskalation bringt ja hier keinen weiter ... Es haben sich ja schon einige freundlicherweise zu Deinem Post geäußert. LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
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