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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 21.06.2015, 16:15
Medulin Medulin ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 20.06.2015
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@BlackMolly: "Gas geben" meinte ich im Sinne von: Fahren nach den erlaubten Regeln, aber ohne langsam zu fahren, damit ich nicht auffalle beim Fahren. Und natürlich höre ich auf die "Chefin", denn schließlich habe ich ja "keine Ahnung" und will deswegen den Schein machen. Wenn beide den Schein haben, sind wohl auch beide an Bord entspannter. ;o)

Wenn ich einfach "losknistern" würde, ohne was auf die gesetzlichen Vorgaben zu geben, hätte ich diese Frage wahrscheinlich eher nicht gestellt.

Für alle aber ein großes Danke für die Antworten, die haben mir sehr geholfen. Möchte meiner Perle keine Schwierigkeiten machen, wenn ich mal ein paar Minuten das Steuer übernehme. Daher die Frage! ;o)
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  #27  
Alt 21.06.2015, 16:58
MarkusP MarkusP ist offline
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Zitat:
Zitat von Sāmpēra Beitrag anzeigen
Aua! Sicher? Dann war ich die letzten zwei Wochen häufig illegal unterwegs. Ich hab See und Binnen, die Frau nur Binnen.

Etwa 10% der Zeit ist aber sie gefahren. Und eigentlich immer dann, wenn es drum ging, das Schiff klar zum An- oder Ablegen bzw. zum Ankern zu machen.

Hast du dazu irgendwo ne Quelle?
Das würde mich auch sehr interessieren. Das wäre ja ein Absoluter Quatsch...
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  #28  
Alt 03.06.2017, 22:42
Tanja Losch Tanja Losch ist offline
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Gilt das auch in Holland???
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  #29  
Alt 03.06.2017, 22:55
Quax Quax ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von Tanja Losch Beitrag anzeigen
Gilt das auch in Holland???
Grundsätzlich JA.
Wenn ein Führerschein für das Boot erforderlich ist, dann muss auch eine Person mit FS an Bord sein. Steuern darf aber auch jemand anderes, der das Mindestalter erreicht hat.
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  #30  
Alt 03.06.2017, 23:03
Tanja Losch Tanja Losch ist offline
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Vielen dank für die schnelle Antwort. Weil meine bessere Hälfte hat binnen und see... und meine wenigkeit hat auch schon gefallen dran gefunden. Möchte natürlich nicht,dass er Probleme bekommt nur weil ich mal fahren möchte^^
Fange erst im Herbst mit dem schein an
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  #31  
Alt 04.06.2017, 11:02
Privateer Privateer ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von Tanja Losch Beitrag anzeigen
Gilt das auch in Holland???
Aber ja, die Holländer haben für die Person am Steuer auch einen passenden Namen.
Es ist der Stuurlui.
__________________
Gesendet von meinem C64 mit Datasette und Akustikkoppler.
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  #32  
Alt 04.06.2017, 11:35
Neck Neck ist offline
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1.583 Danke in 980 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Privateer Beitrag anzeigen
Aber ja, die Holländer haben für die Person am Steuer auch einen passenden Namen.
Es ist der Stuurlui.
Nee,
das ist der "Büürmann"
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  #33  
Alt 04.06.2017, 19:59
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
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Und nicht vergessen: Bei der Bierverteilung ist der Rudergänger bevorzugt zu versorgen, nach dem Motto: "Der Mann am Roer geht allen vor",
Siggi
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  #34  
Alt 08.06.2021, 14:10
LC-Studio LC-Studio ist offline
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Zitat:
Zitat von eccolor Beitrag anzeigen
Aber die die 0,5 Promillegrenze gilt für beide.


Mfg Tobias
Moin,

ist nicht inzwischen sogar 0,0 Promille??

LG Carsten
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  #35  
Alt 08.06.2021, 14:12
Lady An Lady An ist gerade online
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Nö, immer noch 0,5 Promille
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  #36  
Alt 09.06.2021, 06:34
Benutzerbild von thomas020370
thomas020370 thomas020370 ist offline
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Zitat:
Zitat von Medulin Beitrag anzeigen
... Und natürlich höre ich auf die "Chefin" ...
Nur um das, was viele Vorredner schon gesagt haben, nochmal deutlich zu machen :
Wenn Du 'Gas gibst', d.h. als Steuermann ganz legal agierst, und dabei einem Schwimmer den Schädel spaltest, landet Deine Freundin im Knast, so einfach ist das mit der Verantwortung.
Es muß den Beteiligten halt klar sein, daß Eure Ausflüge ein auf der rechtlichen Verantwortlichkeit basierendes Vorgesetztenverhältnis mit entsprechender Weisungsbefugnis beinhalten.

Zitat:
Zitat von Medulin Beitrag anzeigen
Wenn beide den Schein haben, sind wohl auch beide an Bord entspannter. ;o)
Das ist `ne Illusion
Es muß trotzdem vorher ein Schiffsführer bestimmt werden, der während er Fahrt die Verantwortung für das Fahrzeug trägt.

Hab(t) das halt alles im Hinterkopf, aber laßt Euch jedenfalls den Spaß nicht verderben ...

LG
Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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  #37  
Alt 09.06.2021, 06:59
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Fazit: geh mit Deine Perle an Bord „and have fun“. Unseren Segen hast Du!
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft!
Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe!
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  #38  
Alt 09.06.2021, 07:25
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Und dafür jetzt einen uralten Thread hervorholen?
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  #39  
Alt 09.06.2021, 22:18
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Stimmt, ist mir gar nicht aufgefallen. Carsten holt hier Trötleichen ausˋm Keller...
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  #40  
Alt 09.06.2021, 23:33
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Tuppernavy Tuppernavy ist offline
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Zitat:
Zitat von thomas020370 Beitrag anzeigen
Es muß trotzdem vorher ein Schiffsführer bestimmt werden, der während er Fahrt die Verantwortung für das Fahrzeug trägt.

LG
Thomas
Grundsätzlich richtig. MMn kann aber, wenn beide den entsprechenden Schein haben, die Verantwortung auch abgegeben werden.

Das unterstellt, dass beide - auch der Neuling - wissen, was das mit allen ggf rechtlichen Konsequenzen bedeutet. Bei uns an Bord gilt der Code: "Du hast das Boot." Antwort: "Ich hab das Boot." Damit ist alles gesagt.

Kann man auch anders sehen...

Gruß Torsten
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Wer sagt eigentlich, dass der Frosch keine Federn hat. Er zeigt sie bloß nicht jedem.
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  #41  
Alt 10.06.2021, 16:28
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Das „vorher“ bezieht sich wohl hauptsächlich auf den Zeitpunkt wenn die Frage der WSP kommt:“wer ist der Schiffsführer und hat grade den Scheiß verbockt?“
Das ist dann der Zeitpunkt wo sich nicht alle Anwesenden fragend ankucken sollten und jeder mit dem Finger auf jemand anders zeigt
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Gruß
Jörg
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  #42  
Alt 10.06.2021, 20:26
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
der für Kurs- und Geschwindigkeit Verantwortliche ist aber auch Betroffener im Owi-Verfahren im Rahmen seiner Verantwortlichkeiten.
Wird kein Schiffsführer bestimmt, ist dieser Umstand ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die zu Lasten des Fahrzeugeigners oder Ausrüsters geht, da diese für die Gestellung der Schiffsführung verantwortlich sind.

Also ist der „Trick“ i.d.R. auch nicht billiger.

Bis dann
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  #43  
Alt 11.06.2021, 18:40
achim1 achim1 ist offline
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Hi Leute, ich war immer der Meinung das das Mindestenalter für den sog Rudergänger bei 14 Jahren liegt. Da ich meine Führerscheine von 30 Jahren gemacht habe kann ich mich auch irren. Seit ihr euch mit dem Mindesalter sicher?

Gruß Achim
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  #44  
Alt 11.06.2021, 19:51
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
JA
Zitat:
§ 1.09 Besetzung des Ruders
Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug hat der Schiffsführer sicherzustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist.
Ist vor einigen Jahren mal geändert worden.
Bis dann
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  #45  
Alt 11.06.2021, 19:57
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volker1165 volker1165 ist offline
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Wobei ich meine, das gilt nur binnen, oder?
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #46  
Alt 11.06.2021, 20:22
achim1 achim1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
JA


Ist vor einigen Jahren mal geändert worden.
Bis dann
Da habe ich schon wieder was gelernt. Danke

Gruß Achim
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