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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ich habe einen ex Fischkutter in den Niederlanden ins Auge gefasst und leider ist das Boot über 24 Meter lang. 24,9 Meter um genau zu sein.
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage mit welchem Schein und unter welcher Zulassung bekomme ich das Boot bewegt. Konkret geht es um die Frage ob ich damit mit dem SBF See aber unter Niederländischer Flagge zugelassen als Sportboot fahren darf. Ums noch komplizierter zu machen, ich bin Österreicher. 1. Zulassung in Österreich geht nicht weil Über 24 Meter. 2. Der SBF See ist zwar auf Sportboote beschränkt hat aber meines Wissens nach keine Längenbeschränkung 3. Sportboote können in den Niederlanden bis 25 Meter zugelassen werden. 4. Da ich weder die deutsche noch die niederländische Staatsbürgerschaft besitze müsste es auch egal sein wo ich mein Boot zulasse. Die Scheine werden aber gegenseitig anerkannt. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass das legal sein könnte. Was meint Ihr? Der kleine Fahrbeweis wäre natürlich auch eine Möglichkeit, allerdings spreche ich kein Holländisch. |
#2
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Du glaubst nicht wirklich, dass Du mit all den aussergewöhnlichen und sich teils ausschliessenden Parametern hier eine für Dich rechtlich verwertbare Antwort bekommst?
Eins vorab: binnen fährst Du mit Deiner Konstruktion über den SBF Küste weder in NL noch in D einen Meter. Die Registrierung mal aussen vor...
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#3
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Ich würde mich mal schlau machen, was für historische Schiffe gilt, kann anders sein als Sportboot.
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#4
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Aber so schwer ist die Frage dann doch wieder nicht. Ich formuliere sie anders. Darf ich als deutscher mit dem SBF See ein holländisches Plattbodenschiff von 25 Metern länge chartern und bewegen? Selbiges ist als Sportboot zugelassen.
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#5
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Gruß, Rainer Ps. nur bei der Längenbegrenzung bin ich mir nicht sicher (meine bei 20 oder 24 m ist Schluss. |
#6
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...und schon sind wir im Bereich der Unsicherheit.
Mein Oettinger steht kalt ![]() Beim SBF Küste hängt die Anerkennung für Binnen in NL übrigens vom Ausstellungsdatum ab. Meiner zählt ..
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#7
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#8
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bis denne, Rainer
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#9
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Ich bin gerade auf der Seite der deutschen Flagge darüber gestolpert, dass auch in Deutschland Sportboote über 24 Metern zugelassen werden können. Diese müssen aber anders Vermessen werden.
"Bei Schiffen von 24 m Länge und mehr (gemäß Artikel 2, Absatz 8 des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens, London 1969) wird eine exakte Vermessung nach den Regeln des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens (London 69) an Bord durchgeführt. Diese Schiffe erhalten dann einen Internationalen Schiffsmessbrief (London 69). Hier finden Sie weitere Informationen zur Schiffsvermessung." https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Schifff...F3o7g4R02enZ_4 Ergo müsste der SBF See in jeden Fall auch für Sportboote größer als 24 Metern gelten. Das Problem an der deutschen Flagge ist aber, dass ein Sportboot auch für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sein muss. Nicht umgebaut sonder gebaut! https://www.deutsche-flagge.de/de/fl...cFw#Definition "Das Fahrzeug muss für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sein. Darunter fallen keine Fahrzeuge, die: nur zu Freizeitzwecken gebaut worden sind oder ursprünglich als Berufsschiffe gebaut worden sind." Damit ist klar, ich kann das Schiff nicht in Deutschland anmelden. Aber der deutsche Führerschein gilt natürlich trotzdem. Ich frage mich aber wie man das auf den ganzen hölzernen Kuttern, Haikuttern usw. macht. Nicht alle von denen sind Traditionsschiffe. |
#10
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Wenn ich dich richtig ansprechen könnte,
würde ich hier versuchen etwas Aufklärung zu notieren . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#11
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- Gelöscht -
Klaus hat übernommen.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) Geändert von Startpilot (22.06.2021 um 20:01 Uhr) |
#12
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Was hat eigentlich die Registierung des (Sport-)Boots mit dem erforderlichen Führerschein zu tun?
![]() Folgende Fragen zur Registierung: 1. Welche Nationalität hat der künftige Eigner? 2. Wo hat er seinen Wohnsitz? 3. Wo soll das Boot registiert werden und warum? 4. Unter welcher Flagge soll das Boot fahren? Fragen zum Führerschein: 1. Welche Nationalität hat der Inhaber? 2. Wo hat er seinen Wohnsitz? 3. Welchen (nationalen) Führerschein besitzt er und wann hat er diesen gemacht? Zum Boot habe ich verstanden, daß es ein 24,90 m langes Plattbodenschiff ist, in der Überschrift steht aber was von mehr als 25 m?! Einmal schreibst du, dass du Österreicher bist, einmal willst du Auskunft für einen Deutschen? ![]() Die Registierung soll in den NL erfolgen, warum habe ich noch nicht verstanden ... ![]()
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. Geändert von Fronmobil (22.06.2021 um 21:13 Uhr)
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#13
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![]() Zitat:
2. offiziell auch in Österreich auch wenn ich aufs Boot ziehen möchte 3. Unter 24 Metern in Österreich, darüber dort wo es sinnvoll geht. 4. Ebenso. Langfristig eventuell GB wenn ich genügend Meilen für den Yachtmaster zusammen habe. 1. Der potentielle Inhaber ist Österreicher. Der österreichische Schein ist nicht vorgeschrieben. Wie viele andere strebe ich also fürs erste den SBF See an. 2. wie oben 3. Ich bin die letzten Jahre nur gesegelt und habe den nationalen (Binnen Schein für Segel der damals noch A-Schein hieß gemacht. 1999 oder so. Das Boot ist ein 24,90 Meter langer ex Fischkutter von 1950. Das Plattbodenboot diente zur Verdeutlichung und um es euch leichter zu machen einen Praxisbezug herzustellen. Sollte ein Deutscher mit dem SBF See das besagt Boot Charter dürfen, so darf ich auch den 24,9 Meter Fischkutter führen. Warum in Holland flaggen: Das Boot ist derzeit in Holland geflaggt. Guernsey oder Jersey kämen auch noch in Frage, aber Brexit und da weiß wirklich niemand bescheid wie das steuerlich aussieht. Warum der SBF See: Der geht schnell und man braucht keine Meilen nachweisen. Mit Booten umgehen kann ich. |
#14
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Zur Anmeldung des 24,9 m langen Boots:
Du kannst als Österreicher ohne festen Wohnsitz in NL kein Boot anmelden/registrieren lassen. Demnach kannst du auch nicht unter der niederländischen Flagge fahren. Zum Bootsführerschein: Es gibt für dich als Österreicher, wie du wohl selbst schon gemerkt hast, kein Schiffsführerpatent für Sportboote größer 20 m, welches du erwerben kannst. Ergo musst du in Österreich ein höherwertiges Patent machen. Ich habe fertig! Startpilot kann wieder übernehmen ... ![]()
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. |
#15
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Ich hatte dem TE jedoch auch noch als Service eine originäre Quelle hinterlegt. Vielleicht willst Du Deine Aussage ja auch noch damit unterbauen ![]() Ansonsten möchte ich weiter nicht im Wege stehen ![]()
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#16
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![]() Zitat:
Die Situation mit Österreich verstehst du falsch. Bei 24 Meter ist bei Seeschiffen schluss. Die 20 Meter gelten Binnen aber das sind eigene Scheine die nicht am Meer gelten. Es gibt keine höhenwertigen Patente und auch kein Register für Seeschiffe über 24 Meter. Wenn ich als Österreicher entweder ein Schiff über 24 Meter anmelden möchte oder ein Schiff kommerziell betreiben möchte muss ich zwangsläufig ausflaggen. Mangels Marine, Küstenwache oder Hafenpolizei kann Österreich aber auch nicht kontrollieren was am Meer geschieht. |
#17
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https://wetten.overheid.nl/BWBR00259...-01#Bijlage7.1
Chartern darfst Du demnach .... - aber nicht nach D binnen. Kenne allerdings nur Vercharter bis 20m Länge wenns um Plattboden geht. Wie zuvor jedoch schon geschreiben eigenen Dampfer unter NL-Flagge geht halt nicht. Gruß, Rainer Bis denne, Rainer |
#18
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Stellst du dich den Firmen auch nicht vor und bleibst Inkognito?
Es wäre viel persönlicher wenn du einen Namen hättest.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#19
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Dann erzähl bitte mal genauer
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#20
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Das mit den Firmen google ich morgen nochmal nach. Soweit ich das verstanden habe übernehmen die für mich den Niederländischen Briefkasten und benachrichtigen mich falls ich Post erhalten habe. Dadurch kann ich als Ausländer das Schiff in den Niederlanden flaggen. Auf den Kanalinseln würde das ähnlich funktionieren. Da braucht man aber eine Firma auf die das Schiff dann läuft. Möglichkeiten gibt es glaube ich... |
#21
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Zitat:
Du behauptest Dinge, die Du selbst nicht ausreichend eruiert hast. Weiter oben -ich zitiere jetzt nicht im Text- behauptest Du, einen SBF See zu haben um dann ein paar Beiträge weiter zu posten, diesen machen zu wollen, da Du nur Binnen A besitzt. Dein ganzes Vorhaben eines seegängigen Kutters mit Besegelung ist aus meiner Sicht auf Wunschdenken und heisser Luft basiert. Du hast keine klare Sicht über die notwendigen Befähigungszeugnisse, die nötigen Registrierungen, die nötigen technischen Abnahmen. Alles nur schnell angelesene Vermutungen. Das ist nicht die Basis für solch ein Vorhaben. Mach Deine Hausaufgaben, informiere Dich zur rechtlichen Situation nicht in Foren sondern originär. Wenn es dann um Detailfragen geht, wird Dir hier sicher geholfen.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#22
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... die Träumerei geht ja noch weiter:
Der Fischkutter soll kommerziell außerhalb der EU genutzt werden. ![]() Die Idee ein Boot in NL über einen online-Dienstleister anzumelden haben wir hier auch schon mal diskutiert. War keine gute Idee ... ![]()
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte.
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#23
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Ganz grundsätzlich funktionieren solche Konstrukte nur solange niemand genauer nachhakt und / oder nichts passiert.
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Gruß Frank Es bleibt spannend! ![]() ![]() |
#24
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Pfui Deivel...so was trinkst Du?
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Viele Grüße Olli |
#25
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Hallo Daniel,
Du oder Dein Dienstleister werden das Eigentum am Schiff dokumentieren müssen. Darüberhinaus ist tatsächlich eine niederländische Meldeadresse vonnöten, das wurde hier schon mehrfach richtig dargestellt. Mach' Dich zum Beispiel hier (https://www.kadaster.nl/aanvragen-teboekstelling-schip) oder hier (https://www.rijksoverheid.nl/wetten-...t-bij-kadaster) schlau, bevor Du Dritten Geld in den Rachen wirfst. Sollte das mit der Sprache ein Problem darstellen, solltest Du von Deinem Vorhaben ohnehin absehen. Groetjes Matthias. |
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