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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Bootszulassung CE-Erklärung
Hallo ich möchte mir am Wochenende ein gebrauchtes Spanisches Boot von 2004 kaufen und am Bodensee zulassen !
Vom Boot habe ich keine Unterlagen( Rechnungen ) nur vom Motor der ist von 2017. Nun zu meiner Frage wo bekomme ich ein Egnerhandbuch ( was ist das überhaupt ),eine CE-Konformitätserklärung und braucht man einen Mehrwertssteuernachweis her ? Gruß Ralf |
#2
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Moin,
Hab bereits zwei Boote in Mannheim zugelassen. Erstes kamm aus Holland und das zweite war bereits in De zugelassen. In beiden Fällen wurde weder CE noch MwSt Nachweis verlangt. Sobald ein Boot in der EU zugelassen war braucht nichts vorlegen. Ob es am Bodensee anders ist kann ich leider nicht sagen. Ambesten mal in Konstanz oder in Friedrichshafen mal anrufen und sich informieren.
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Gruss Alex
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#3
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Für die Bodenseezulassung wird baujahrabhängig explizit die CE Konformität und das entsprechende Handbuch gefordert, bei Bj. 2004 also erforderlich.
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#4
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Das habe ich mir schon so gedacht, mein letztes Boot am Bodensee war nur eine Ummeldung da musste exakt alles so sein wie Ausgeschrieben !
Ich sage das Boot dann lieber . Danke Gruß Ralf |
#5
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Wenn es ein bekannterer Bootstyp ist, sollte ich das doch ein behebbares Problem sein, bei dem Baujahr?
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#6
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Bootszulassung CE-Erklärung
Hallo Ralf,
das Eignerhandbuch ist die Bedienungsanleitung. Die CE-Erklärung bekommst Du entweder vom Hersteller oder vom Importeur. Gruß Andreas (Anrede geändert, war schon spät gestern…)
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Geändert von carandi27 (29.09.2021 um 07:34 Uhr)
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#7
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Sag ich doch, muß doch zu beschaffen sein.
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#8
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#9
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Das Eignerhandbuch muss für die Bodenseezulassung zudem in deutsch sein! Mein Englisches haben die bei der Zulassung nicht akzeptiert. Zum Glück hatte der Händler meines Bootes es aber offiziell übersetzen lassen...
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#10
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ein Handbuch kann sich normal beim Hersteller runter laden ob die CE dann dabei ist,
ist unterschiedlich, jeden Falls ist der Hersteller bzw. Importuer dafür der erste Ansprechpartner, normal bekommt man da die entsprechenden Unterlagen gegen eine geringe Gebühr ist natürlich blöd das die am Bodensee die CE und das Handbuch sehen wollen, wo anders könntest du das Boot einfach so anmelden, da stört sich kein Mensch mehr an die CE Unterlagen zumal dein Boot ja schon in der EU in Verkehr gebracht war
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#11
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Zitat:
Gruß Andreas
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#12
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Zitat:
Ich glaub das wichtigste neben CE ist Mindestbootausrustung. Ich habe verstanden für Bodensee braucht man noch zusätzliche Lenzpumpe, falls man WC/Spülbecken hat, muss es keine Öffnung ins Wasser haben, Fekalientank usw. Die volle Liste suche ich aber auch. |
#13
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