![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hallo,
angenommen 3 Personen, jeweils mit Bootsschein Binnen und See, aber ohne Funkschein, teilen sich ein Boot, in das selbstverständlich kein Funkgerät eingebaut ist. Nun ist es für eine der 3 Personen wichtig, funken zu können und sie macht den Binnen-Funkschein. Jetzt gibt es aber doch das Dilemma, dass in das Boot kein Funkgerät eingebaut (und im Bootsschein eingetragen) werden kann, weil sonst würden ja Person 2 und 3 illegal mit Funk fahren. Gibt es da keine Lösung für? Ein Handfunkgerät wäre doch auch nicht erlaubt? Viele Grüße Johannes (Fahrgebiete: Rhein und Maas) |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Es ist dir als Funkscheininhaber doch nicht verboten, auf einem Boot ohne Funk zu fahren. Soll der eine seinen Schein doch machen, der Rest bleibt wie er ist.
Wo also ist das Problem? Oder meinst du, dass Person 1 den Schein macht UND ein Funkgerät eingebaut wird? Dann dürfen 2 und 3 alleine damit nicht mehr fahren, das ist korrekt.
__________________
Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#3
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
|
#4
|
||||
|
||||
![]()
Person 1 kann ja mit ihrem Schein funken - nur eben nicht auf DIESEM Boot.
![]() Und wenn da doch Funk eingebaut würde, dann dürfen eben Personen 2 und 3 nicht mehr fahren und müssen Person 1 immer mitnehmen.
__________________
Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
|
#5
|
||||
|
||||
![]()
Eigenes Boot mit Funk anschaffen oder nicht in Deutschland fahren!
Handfunke ist in Deutschland als alleiniges Funkgerät meines Wissens nach noch immer verboten.
__________________
Es ist faszinierend zu sehen, was passiert, wenn man in Geduld abwartet ![]() ![]() |
#6
|
||||
|
||||
![]()
Oder alle drei machen den Schein.
Eignergemeinschaften sind halt kacke. ![]()
__________________
Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
|
#7
|
||||
|
||||
![]()
Die einzige Lösung ist, dass die Person mit Funkschein einsieht kein Funkgerät einzubauen.
Mehrheitsbeschluß
__________________
Gruß Gerd |
#8
|
|||
|
|||
![]()
Ja, und nur 1 kann Schiffsführer sein, 2 und 3 werden Matrosen. ;)
__________________
Gruß Robert |
#9
|
|||
|
|||
![]()
Wie bereits schnell und zutreffend von anderen die Frage beantwortet wurde, ist ein Boot mit Sprechfunkanlage (zur Info, entscheidend ist der Einbau eines Geräts, nicht ob es ein- oder ausgeschaltet ist) auch sprechfunkzeugnispflichtig. An Bord muss dann immer eine Person sein, die das Ubi-Sprechfunkzeugnis hat. Diese Person braucht wiederum gleichzeitig keinen Bootsführerschein. Also eine Person mit SBF-Binnen und eine Person mit Ubi-Sprechfunkzeugnis. Idealfall eine Person hat beides. Funk an Bord, ohne dass jemand ein Sprechfunkzeugnis hat, ist mautpflichtig (dh. die Polizei verlangt ein Bußgeld in Höhe von ca. 150,-- Eur und untersagt die Weiterfahrt). Die Wapo kontrolliert immer beides ... Bootsführerschein und Sprechfunkzeugnis. Und entscheidend, egal wo was wie eingetragen bzw. nicht eingetragen ist, ist der Umstand, dass ein solches Gerät tatsächlich eingebaut ist.
Geändert von User 99851 (29.11.2021 um 13:45 Uhr) |
#10
|
|||
|
|||
![]()
Inzwischen MUSS der Schiffsführer doch das Funkzeugnis haben?!?
|
#11
|
||||
|
||||
![]()
Auf See, aber nicht Binnen.
__________________
Gruß Jörg
|
#12
|
||||
|
||||
![]()
Nur auf See….
![]()
__________________
Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]() |
#13
|
|||
|
|||
![]()
Nein !
Bergi und Jörg waren schneller . |
#14
|
|||
|
|||
![]()
Funkgerät einbauen, da Person 1 ja mit Funk fahren will.
Wenn dann Personen 2 & 3 ohne Person 1 fahren wollen, dann Funkgerät außer Betrieb nehmen - alle Kabel ab und idalerweise Funkgerät ausbauen. Bei Bügelmontage sind das nur 2 Rändelschrauben. Alternative 2: Die anderen beiden machen auch den Funkschein. ![]() Gruß Volker |
#15
|
|||
|
|||
![]()
Soweit mir bekannt, muss der Schiffsführer im Bereich SBF-See das SRC-Sprechfunkzeugnis haben. Für den Binnen-Bereich reicht, wenn eine Person an Bord das Ubi-Sprechfunkzeugnis hat.
Ich weiß von einer Änderung an diesen Vorschriften nichts! |
#16
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Sowas müssen alle drei gemeinsam lösen, also entweder alle machen das UBI, oder die Idee mit dem Funk fällt aus. Matthias
|
#17
|
|||
|
|||
![]()
Gilt gleiches auch für die Niederlanden?
- Funk an Bord nur mit Funkzeugnis erlaubt - 1 Person an Bord muss das Funkzeugnis haben |
#18
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Gruß Volker |
#19
|
||||
|
||||
![]()
Eben. Abklemmen reicht nicht. So lange die Zuteilung läuft, gilt das Boot als ausgerüstet. Und dann ist es benutzungspflichtig.
Matthias
|
#20
|
||||
|
||||
![]()
Waaas ? Muß ich jetzt den SRC machen wenn ich mit dem eigenen Boot im Küstenbereich rumdümple?
__________________
Gruß Gerd
|
#21
|
||||
|
||||
![]()
Wenn du eine Rufnummernzuteilung hast > Ja.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
|
#22
|
|||
|
|||
![]() |
#23
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Neee mussu nich, daafst auch die Verwarnungen und Bußgelder zahlen. Die Frage ging eingangs aber auch nach der Zulässigkeit eines Mobil-oder Handfunkgerätes für den skippernden Funkzeugnisinhaber. Auf See ganz klar NEIN, weil Handfunkgeräte nur als Filiale oder Untergeräte einer angemeldeten mobilen Seefunkstelle zulässig sind. So weit habe ich mich als Nichtinhaber eines Funkzeugnisses informiert. Gruß Hein |
#24
|
||||
|
||||
![]()
Ja ok, mal abgesehen von der anfänglichen Frage.
Ich habe den UBI und Zuteilungsurkunde für meine kleine QS. Diese nutze ich Binnen. Hin und wieder nutze ich das Bötchen meiner Eltern im Adriawasser. Das hat aber keine Funke verbaut. Ergo brauche ich (abgesehen vom Sicherheitsaspekt) doch keinen SRC?
__________________
Gruß Gerd |
#25
|
||||
|
||||
![]()
Ich habe gerade mit einer Wasserschutzpolizei telefoniert.
Dort teilte man mir mit, dass ein Binnensportboot, das eine Funkkennung von der Bundesnetzagentur hat, NICHT ständig erreichbar sein muss. Also dass das Funkgerät nicht an Bord, defekt oder auch ausgeschaltet sein darf. Die Wasserschutzpolizei hat wohl auf die Funk-Registrierungen der Bundesnetzagentur auch keinen Zugriff und geht wohl immer davon aus, dass die Sportboote keinen Funk haben - würden also nicht von sich aus das Sportboot anfunken.
|
![]() |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
UKW Funk im neuen Boot aber keinen Funkschein | Stipper1 | Allgemeines zum Boot | 61 | 14.06.2023 10:04 |
Auf dem Neckar schleusen ohne Funk möglich? | mario190 | Allgemeines zum Boot | 9 | 27.09.2018 15:01 |
Biete Hilfe bei Überführung als Schleusenhilfe, Bootsführer/Skipper in Ostdeutschland | ChrAK78 | Werbeforum | 0 | 02.10.2016 22:14 |
Bootsführer ohne Führerschein | Elbi | Allgemeines zum Boot | 22 | 08.02.2015 14:24 |
Bootsführer mit 1,7 Promille auf der Trave | Jany | Deutschland | 4 | 19.08.2009 17:47 |