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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 01.03.2007, 00:58
leo12305 leo12305 ist offline
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Standard Gas-Prüfung

Wie ist das mit der Gas-Prüfung? Bei uns im Club wird immer behauptet, das alte Gasanlagen Bestandsschutz haben. z.B. sind bei neuen Booten die Kammern für die Flaschen nur von außen zu erreichen. Bei mir nicht. Besteht da jetzt eine Umbaupflicht.

Leo12305
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  #2  
Alt 01.03.2007, 08:13
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Standard

Hallo Leo12305,

Bestandsschutz für ältere Boote oder so gibt es nicht. Wenn Du eine Gasabnahme machen lassen willst, muß die Anlage dem Stand der jetzigen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Die Gasflaschen müssen in einem Behälter angebracht sein, der gegenüber dem Bootsinneren getrennt ist und eine Entlüftung / Entwässerung nach außen haben.

Die andere Frage ist, ob Du die Gasabnahme unbedingt brauchst. Auf Bundeswasserstraßen ist keine Gasabnahme vorgeschrieben, nur in Brandenburg auf den Landeswasserstraßen ist sie vorgeschrieben. Viele Hafenordnungen verlangen aber von den Dauer- und Gastliegern eine Gasabnahme.

Grüße

Jürgen
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  #3  
Alt 01.03.2007, 08:13
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Hast Du genauere Infos über Dein Boot??
Außerdem wären Bilder sehr nützlich.
So wie Deine Anfrage gestellt ist, kann Dir kein Mensch Tipps geben.
MfG
K-H
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Grüße
Karl-Heinz
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Ein-Aus-Kaputt".
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  #4  
Alt 01.03.2007, 11:21
leo12305 leo12305 ist offline
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Na klar ich habe eine Cytra Ambassador 38

Der Raum für die Gasflasche geht vom Niedergang ab. Er hat eine Entlüftung nach Außen so das eventuell ausströmendes Gas auch in die Außenluft abgegeben wird

Leo12305
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  #5  
Alt 01.03.2007, 11:54
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Zitat:
Zitat von kanalskipper
Hallo Leo12305,

Bestandsschutz für ältere Boote oder so gibt es nicht. Wenn Du eine Gasabnahme machen lassen willst, muß die Anlage dem Stand der jetzigen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Die Gasflaschen müssen in einem Behälter angebracht sein, der gegenüber dem Bootsinneren getrennt ist und eine Entlüftung / Entwässerung nach außen haben.

Die andere Frage ist, ob Du die Gasabnahme unbedingt brauchst. Auf Bundeswasserstraßen ist keine Gasabnahme vorgeschrieben, nur in Brandenburg auf den Landeswasserstraßen ist sie vorgeschrieben. Viele Hafenordnungen verlangen aber von den Dauer- und Gastliegern eine Gasabnahme.

Grüße

Jürgen
Hallo Jürgen,

m.E. stimmt Deine Aussage so nicht.

In der Norm DIN EN ISO 10239, die 2001 veröffentlicht wurde, steht ausdrücklich drin, dass bestehende Anlagen nach der alten Norm, nicht angepasst werden müssen.

Der DVFG hat deshalb ab 2002 neue Prüfbescheinigungen eingeführt. Diese ist so gestaltet, dass sie für die nach DIN EN ISO 10239 installierten, als auch für die vor der Einführung der Norm installierten Anlagen verwendet werden kann.

(Quelle: Information an die G-608-Sachkundigen vom DVFG aus 2002)
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Charly
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  #6  
Alt 01.03.2007, 12:55
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Hallo Charly,

jo, da haste recht!

Da gibt es wahrscheinlich nen Bestandsschutz für Altanlagen in Bezug auf den Flaschenkasten. Voraussetzung ist aber wohl, daß es sich um regelmäßige Wiederholungsprüfungen handelt, nicht um eine quasi Neuzulassung.

@Leo12305

Frag mal bei Deinem Gasabnahmesachverständigen nach, wie der das sieht!

sorry und Grüße

Jürgen
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  #7  
Alt 01.03.2007, 13:09
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Zitat:
Zitat von kanalskipper
Hallo Charly,

jo, da haste recht!

Da gibt es wahrscheinlich nen Bestandsschutz für Altanlagen in Bezug auf den Flaschenkasten. Voraussetzung ist aber wohl, daß es sich um regelmäßige Wiederholungsprüfungen handelt, nicht um eine quasi Neuzulassung. ....
Ein Bestandsschutz gilt natürlich nur für Anlagen, die den vorherigen Vorschriften entsprachen.

Eine Entlüftung nach außen (die Leo offenbar nicht hat) war auch schon vor 2001 Vorschrift.

Eine gute Info über Gasanlagen auf Sportbooten in Verbindung mit der neuen Norm findet man hier: www.bluewater.de/fluessiggas.htm
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Charly
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  #8  
Alt 01.03.2007, 19:14
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„Bestandsschutz“ gibt es nur dann, wenn eine solche Anlage „dem Stand der heutigen Technik“ entspricht.

Gruß

Mäffi
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  #9  
Alt 01.03.2007, 19:26
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Zitat:
Zitat von Mäffi
„Bestandsschutz“ gibt es nur dann, wenn eine solche Anlage „dem Stand der heutigen Technik“ entspricht.

Gruß

Mäffi
dann wär es kein Bestandsschutz


Anlagen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den geltenden Vorschriften entsprachen, haben Bestandsschutz.

Erst wenn was geändert wird, müssen die zu ändernden Teile den neuen Vorschriften angepasst werden.

Beispiel:

Früher waren verzinkte Stahlleitungen erlaubt. Nach neuer Vorschrift dürfen nur nicht rostende Leitungen wie Kupfer oder Edelstahl verwendet werden. Wenn nur die Leitungen erneuert werden, muss nicht z.B. der Flaschenbehälter angepasst werden.
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Charly
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  #10  
Alt 02.03.2007, 09:45
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Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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Wahrscheinlich eine überflüssige Frage ...

Gibt es hier jemanden der Sachverständiger ist und Prüfungen nach DVGW G608 abnehmen darf.

bzw. jemand der Gas- und Wasserinstallateurmeister ist (dann kann man recht einfach Sachverständiger der DVGW werden)

Würde mich über eine PN oder eine Nachricht hier freuen.
Gruß
Jochen
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  #11  
Alt 02.03.2007, 10:39
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Zitat:
Zitat von Sonnensegler
Wahrscheinlich eine überflüssige Frage ...

Gibt es hier jemanden der Sachverständiger ist und Prüfungen nach DVGW G608 abnehmen darf.

bzw. jemand der Gas- und Wasserinstallateurmeister ist (dann kann man recht einfach Sachverständiger der DVGW werden)

Würde mich über eine PN oder eine Nachricht hier freuen.
Gruß
Jochen
warum, suchst Du jemand? ja, wir haben glaube ich 2 hier im Forum. Wobei einer nur sehr selten anwesend ist.

PS: ich habe mich zur Prüfung angemeldet.
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Charly
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  #12  
Alt 13.12.2021, 05:08
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An Alle im Forum. Es reicht nicht, sich zur Prüfung anzumelden. Als Sachverständiger nach G 608 ist man nach abgelegter Prüfung verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Erst dann erhält man die Genehmigung.
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  #13  
Alt 13.12.2021, 07:03
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Altanlagen haben so gesehen Bestandschutz, dass sie weiterhin nach den Regeln der Technik auch mit 50mbar betrieben werden dürfen, auch dürfen diese Leitungen in den Materialen der alten Leitung repariert werden - eine sich alle 2 Jahre wiederholende Prüfung ist ratsam und wird in vielen Häfen, wie auf manchen Gewässern verlangt. Der Ablauf des Gaskastens war wie bereits gesagt auch damals schon Vorschrift.

Vielleicht schreibt Bergi ja noch mal was dazu

Grüße
Daniel
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  #14  
Alt 13.12.2021, 07:22
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Zitat:
Zitat von Hans Georg Beitrag anzeigen
An Alle im Forum. Es reicht nicht, sich zur Prüfung anzumelden. Als Sachverständiger nach G 608 ist man nach abgelegter Prüfung verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Erst dann erhält man die Genehmigung.
und warum gräbst du dazu so einen alten Beitrag (von 2007 aus)

zur Prüfung anmelden ist wohl eher gemeint, dass man sein Boot zur Prüfung vorstellt... man braucht dafür meist einen Termin...
man kann nicht einfach vorfahren wie beim TÜV....

der Prüfer kommt in den Hafen und prüft die Boote oft vorort...
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Gruß Volker
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  #15  
Alt 13.12.2021, 09:07
zooom zooom ist offline
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Als G608 Sachkundiger ist man kein Sachverständiger.
Grundsätzlich ist es so, wie geschrieben. Altanlagen haben Bestandsschutz, was Material und Betriebsdruck anbelangt, allerdings nicht in allen Richtungen, z.B. müssen Schläuche und Regler turnusmäßig alle 6 Jahre getauscht werden und dann den aktuellen Vorschriften entsprechen.
Ich kann später mal meinen kurzen Leitfaden einstellen, den ich mal als .pdf geschrieben habe.

Voilà
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Geändert von zooom (13.12.2021 um 11:06 Uhr)
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  #16  
Alt 13.12.2021, 09:55
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Zitat:
Zitat von Hans Georg Beitrag anzeigen
An Alle im Forum. Es reicht nicht, sich zur Prüfung anzumelden. Als Sachverständiger nach G 608 ist man nach abgelegter Prüfung verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Erst dann erhält man die Genehmigung.
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
und warum gräbst du dazu so einen alten Beitrag (von 2007 aus)

der Prüfer kommt in den Hafen und prüft die Boote oft vorort...
Die Frage von Bili weshalb von einem "Newbie" eine so alte Frage ausgegraben wird, würde mich auch interessieren?
Zumal es weder eine konkrete Vorstellung gab noch irgendein weiterer Hinweis zum Problem oder der Beweggründe des Fragesteller gibt.
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  #17  
Alt 13.12.2021, 09:58
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Zitat:
Zitat von Aurora-13 Beitrag anzeigen
Die Frage von Bili weshalb von einem "Newbie" eine so alte Frage ausgegraben wird, würde mich auch interessieren?
Zumal es weder eine konkrete Vorstellung gab noch irgendein weiterer Hinweis zum Problem oder der Beweggründe des Fragesteller gibt.
Na ich vermute mal , der Hans war gerade zur Schulung….
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  #18  
Alt 13.12.2021, 10:34
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...vielleicht, weil er die Suchfunktion bemüht hat?
Und darf man hier nur was fragen, wenn man vorher einen Hofknicks gemacht hat?
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  #19  
Alt 13.12.2021, 10:35
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haha - sehr schön - der Blick aufs Datum ging mir durch

Aber Eigenwerbung machen hier ja recht viele - wenn dies denn der Grund gewesen sein sollte

Grüße
Daniel
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  #20  
Alt 13.12.2021, 15:09
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
...vielleicht, weil er die Suchfunktion bemüht hat?
Und darf man hier nur was fragen, wenn man vorher einen Hofknicks gemacht hat?
Er hat keine Frage gestellt sondern eine Anmerkung gemacht... Hatte er ne Frage zum Thema gestellt wäre alles ok...
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Alt 13.12.2021, 15:25
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Na ich vermute mal , der Hans war gerade zur Schulung….
Und hat sich deswegen hier mal kurz angemeldet.
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Grüße aus dem Harz, Bodo.
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